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Die Hamburger Polizei hat sich in der Innenstadt Sonderrechte verschafft. Grund ist ein besonders scharfes Polizeigesetz, das möglicherweise verfassungswidrig ist.
Udo Nagel hat also recht behalten. Als der damalige Innensenator Hamburgs 2005 die Regelung vorstellte, die in diesen Tagen große Teile der Hamburger Innenstadt in einen deutschlandweit einzigartigen Ausnahmezustand versetzt, freute er sich, dies sei "das schärfste Polizeigesetz Deutschlands". Nagels CDU regierte damals allein. Heute regiert die SPD allein, das Gesetz ist immer noch in Kraft – und ermöglicht es der Polizei, Teile von Altona, die Sternschanze und St. Pauli seit dem Wochenende und auf unbestimmte Zeit zum Gefahrengebiet zu erklären. Über 50.000 Menschen sind davon betroffen. Gegen sie kann die Polizei jetzt Platzverweise aussprechen, ihre Personalien und Taschen kontrollieren – und zwar ohne besonderen Grund, verdachtsunabhängig. Nagels jetziger Nachfolger Michael Neumann (SPD) stellte am Montag vor dem Innenausschuss klar: "Die Kontrollen sind notwendig und rechtlich zulässig." www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-01/hamburg-gefahrengebiet-juristisch-umstritten |
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: |
gefahrenzone soll wohl eine wohlfühlzone für polizeischüler schaffen.
ganze stadtviertel in sippenhaft zu nehmen, war ja im 1000-jährigen eine beliebte maßnahme. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Godwins Gesetz bereits in der ersten Antwort erfüllt. |
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