Kirchliches Arbeitsrecht
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#31:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 27.11.2004, 14:44
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich war der Verfasser nur mal eben verwirrt.

Soll ja mal vorkommen. Gröhl...


"Im Zustande der Confusion gibt es keine Tyrannei." (Malaclypse der Jüngere)

#32:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 04.12.2004, 21:13
    —
Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt sich auch die aktuelle Ausgabe der Gesundheitszeitschrift "Dr. med Mabuse". (Ist leider nicht online zu finden.)

#33:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 04.12.2004, 21:22
    —
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt sich auch die aktuelle Ausgabe der Gesundheitszeitschrift "Dr. med Mabuse". (Ist leider nicht online zu finden.)


Hier das Inhaltsverzeichnis

http://www.mabuse-verlag.de/zeitschrift/152_3-5.pdf

#34:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 07.07.2005, 09:24
    —
Für die katholische Kirche in Deutschland tritt ab sofort – weltweit einmalig – eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung in Kraft.

http://www.kirchenbote.de/s1694.html

#35:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 07.07.2005, 21:07
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für die katholische Kirche in Deutschland tritt ab sofort – weltweit einmalig – eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung in Kraft.


Hm... gilt das eigentlich nur für katholische Einrichtungen oder auch wenn zwar jemand katholisch ist, aber z. b. in einer evangelischen oder gar konfessional neutralen Einrichtungen (Wirtschaftsfirmen z. B.) arbeitet? Mit den Augen rollen

#36:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 07.07.2005, 22:02
    —
Natürlich nur für die katholischen Einrichtungen.

#37:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 09:18
    —
Zitat:
Für rund 650.000 Mitarbeiter von Kirche und Diakonie gelten ab
September erstmals einheitliche Loyalitätspflichten.
Eine entsprechende »Richtlinie über die Anforderungen der
privat-rechtlichen beruflichen Mitarbeit« bei kirchlichen und
diakonischen Arbeitgebern erließ der Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) am 1. Juli nach vorheriger
Zustimmung der Kirchenkonferenz. Die Richtlinie und ein
theologisches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Richard Reuter (Münster)
zur so genannten »Loyalitätsrichtlinie« sind hier im Ueberblick
wiedergegeben:

http://www.epd.de/dokumentation/dokumentation_index_35954.html

#38:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 10:30
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Für rund 650.000 Mitarbeiter von Kirche und Diakonie gelten ab
September erstmals einheitliche Loyalitätspflichten.
Eine entsprechende »Richtlinie über die Anforderungen der
privat-rechtlichen beruflichen Mitarbeit« bei kirchlichen und
diakonischen Arbeitgebern erließ der Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) am 1. Juli nach vorheriger
Zustimmung der Kirchenkonferenz. Die Richtlinie und ein
theologisches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Richard Reuter (Münster)
zur so genannten »Loyalitätsrichtlinie« sind hier im Ueberblick
wiedergegeben:

http://www.epd.de/dokumentation/dokumentation_index_35954.html


Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Am Kopf kratzen

#39:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 10:34
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Am Kopf kratzen


Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht...

#40:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 10:36
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Am Kopf kratzen


Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht...


Ach so. Und ich dachte, die basteln sich etwas EKD-spezifisches. Eigentlich könnten sie die beiden Interessensgemeinschaften dann doch kurzerhand zusammenlegen, oder?

#41:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 27.07.2005, 21:48
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Am Kopf kratzen


Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht...


Ach so. Und ich dachte, die basteln sich etwas EKD-spezifisches. Eigentlich könnten sie die beiden Interessensgemeinschaften dann doch kurzerhand zusammenlegen, oder?


Also sozusagen Ökumene betreiben? Das scheitert doch spätestens an der Abendmahl-Frage. zwinkern

#42:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 01.08.2005, 08:31
    —
Die Kirchen werden als Arbeitgeber immer attraktiver
Magazin „karriere“: Jeder Dritte würde für ein kirchliches Unternehmen arbeiten

http://www.idea.de/cfml/homepage/detail_artikel.cfm?ArtikelID=34182

Zitat:
Gegen eine kirchliche Anstellung sprechen sich 31 Prozent der Umfrageteilnehmer aus. Sie sind entweder konfessionslos oder fürchten, daß ihr Privatleben vom Arbeitgeber kontrolliert würde, so das Monatsmagazin.
...
Die Publikation, die zur Handelsblatt-Verlagsgruppe gehört, weist darauf hin, daß die Kirchen und mit ihnen verbundene Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten nach dem Staat die größten Arbeitgeber Deutschlands seien.
...
„Gerade für Ökonomen bietet der Wachstumsmarkt Soziale Dienstleistungen einmalige Berufsschancen“, betonte Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft (Köln) gegenüber „karriere“. Mit einem geschätzten Anteil von 70 Prozent seien Diakonie und Caritas die dominierende Größe in diesem Markt, so die Zeitschrift.

#43:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 01.08.2005, 09:47
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die Kirchen werden als Arbeitgeber immer attraktiver
Magazin „karriere“: Jeder Dritte würde für ein kirchliches Unternehmen arbeiten


Das wird wohl kaum etwas mit Attraktivität zu tun haben sondern schlichtweg mit den hohen Arbeitslosenzahlen. Ich würde auch für ein kirchliches Unternehmen arbeiten, wenn die Alternative Arbeitslosigkeit wäre. Schulterzucken

#44:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 30.10.2005, 12:59
    —
Die neue Loyalitätsrichtlinie der EKD wurde nun vom Diakonischen Werk übernommen. Dies soll zwar nicht verhindern, dass Konfessionslose eingestellt werden können, aber man will Konfessionslose billiger rausschmeissen können.

Zitat:
Wolfgang Teske, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes der EKD, erläuterte, nach wie vor könne jede Einrichtung konfessionslose Bewerber einstellen. Die Richtlinie diene jedoch dazu, nicht zur Einstellung von Menschen ohne Konfession gezwungen zu werden oder bei der Entlassung von konfessionslosen Mitarbeitern von Arbeitsgerichten zu hohen Abfindungen gezwungen zu werden. "Die Richtlinie stärkt unsere Position, den Tendenzschutz in unseren Einrichtungen und Betrieben zu erhalten", sagte Diakonie-Präsident Jürgen Gohde.


http://www.epd.de/bayern/bayern_index_37844.html

#45:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 28.06.2008, 11:54
    —
Ich dachte ja bisher immer, Vorraussetzung um in einem kirchlichen Betrieb zu arbeiten, sei die Mitgliedschaft entweder der Evangelischen (Freikirchlichen) oder der Katholischen Kirche.

Dann wurde ich neulich im Betrieb eines besseren belehrt... Die Werkstatt, wo ich arbeite, wird von der Diakonie Stadtmission Dresden betrieben. Viele der Mitarbeiter dort seien gar nicht in der Kirche, und dies sei auch nicht Einstellungsvorraussetzung. Man wolle die Frage der kirchlichen Zugehörigkeit nicht über die Frage der fachlichen Qualifikation setzen und so (künftige) Bewerber abschrecken.

#46: Re: Kirchliches Arbeitsrecht Autor: r'zrWohnort: Vault 13 BeitragVerfasst am: 28.06.2008, 12:14
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
Über ein Urteil in letzter Instanz vor dem Arbeitsgericht berichtete die WAZ am 17.3.04.

Konfessionelle Klinik muss Bereitschaft anrechnen


Nach dem neuen Europa-Recht des Arbeitszeitgesetzes vom Januar gilt, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Krankenhäusern zur Arbeitszeit gehören.

Das hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2000 im Falle von spanischen Assistenzärzten aus Barcelona entschieden. Und so urteilte der Europäische Gerichtshof im September 2003 erneut im Falle eines Arztes des städtischen Klinikums der Landeshauptstadt Kiel.

Aber die Kirchen meinen ja, das normale Recht gelte nicht für sie. Und so zog ein kirchlichen Krankenhaus durch alle Instanzen. Es verlor in erster, in zweiter Instanz und musste es sich auch noch vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigen lassen, dass sie gefälligst das EU-Recht anzuerkennen haben.

Es ging um den Fall einer Ärztin der katholischen Stiftung Marienhospital Herne, nachdem Arbeitsgericht Herne und Landesarbeitsgericht Hamm der Klage der Ärztin bereits stattgegeben hatten.

Die Stiftung Marienhospital hatte sich darauf berufen, als kirchliche Stiftung von arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen abweichen und "unter Einschluss des Bereitschaftsdienstes eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden bzw. mehr als 48 Stunden wöchentlich im
Durchschnitt von sechs Kalendermonaten anordnen zu dürfen".

Das BAG Erfurt stellte fest, "dass die von der Stiftung Marienhospital angewandte Regelung die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet,
ohne dass die Abweichung durch eine kirchenrechtliche Arbeitszeitregelung legitimiert ist". (AZ 9 AZR 93/03)


Wenn ich das jetzt richtig verstehe, würde das kirchliche Krankenhaus sogar Recht bekommen, wenn es eine entsprechende kirchenrechtliche Arbeitszeitregelung gäbe... Auch wenn sie gegen EU-Recht verstößt.


nicht zu vergessen christl. 'gewerkschaften'
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2769040/vs2ba/index.html

#47:  Autor: I.R BeitragVerfasst am: 01.07.2010, 22:12
    —
Und wieder ist es passiert! Da Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einem katholischen Krankenhaus das grundsätzliche Recht eingeräumt, einem in zweiter Ehe verheirateten Chefarzt wegen des Verstosses gegen kirchliche Sitten zu kündigen.

Wäre das nicht ein Fall, dem sich unser neuer Bundespräsident annehmen sollte?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,704140,00.html

#48:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 13:12
    —
Caritas feuerte Altenpflegerin, weil sie vom katholischen zum evangelischen Glauben wechselte.
Sie war vorher aus der katholischen Kirche ausgetreten, und schon hat die Falle zugeschlagen.

Code:
http://www.kath.net/detail.php?id=30029

#49:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 14:16
    —
I.R hat folgendes geschrieben:
....
Wäre das nicht ein Fall, dem sich unser neuer Bundespräsident annehmen sollte?...

Nein. Was sollte eine Fachkraft für Sonntagsreden und Staatsempfänge, im Volksmund auch Grüßaugust genannt, bei derartigen Problemen ausrichten?

Das ist ein Fall für den Gesetzgeber und zwar auf zwei Ebenen:

Zum Einen gehört das kirchliche Selbstbestimmungsrecht arbeitrechtlich auf den verkündenden Bereich*** gestutzt, weil die Kirchen es offensichtlich aus christlichen Motiven nicht schaffen, im Umgang mit ihren Mitarbeitern heutige Sozialstandards zu erklimmen.

Zum Anderen geht es außerhalb der Kirchen im verkündenden Bereich*** keinen Arbeitgeber an, ob und, wenn ja, in welcher Kirche ein Angestellter eingetragenes Mitglied ist. Schon aus Gründen diesen Datenschutzes gehört das Eintreiben der kirchlichen Vereinsbeiträge nicht in staatliche Hand.

***Wobei man auch darüber streiten könnte: Kein Industriekunde verlangt von seiner PR-Agentur, bzw. von deren Mitarbeitern, an seine Produkte zu glauben.

fwo

#50:  Autor: Arno Gebauer BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 14:23
    —
Hallo,

ich denke, dass die Ursache für das kirchliche Arbeitsrecht
darin zusuchen ist, dass der Staat die Kirchen über die
"Körperschaft des öffentlichen Rechtes" als gleichberechtigt
neben sich nicht nur duldet, sondern den Kirchen auch eine
eigene Gesetzgebung, Steuerfreiheit usw, zugesteht!

Das hat nichts mehr mit einer garantierten Religionsfreiheit zutun!

Der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz wegen, darf keine
Religionsorganisation eine Gesellschaftsform "Körperschaft des
öffentlichen Rechtes" erteilt und zugestanden werden!

Über regierende Kirchenparteien wird in kurzer Zeit unbemerkt
durch die Hintertür ein Kirchenstaat etabliert!

Viele Grüße
Arno

#51:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 14:26
    —
Mal ganz was Neues.

#52:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 13.08.2011, 10:25
    —
Arbeitsrecht : Der Kirchenaustritt bleibt ein Tabu

http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/Der-Kirchenaustritt-bleibt-ein-Tabu-id4956872.html

#53:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 21.09.2011, 19:01
    —
http://www.taz.de/Kirchliches-Arbeitsrecht/%2178591/


Link repariert - Alchi

#54:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 19.07.2012, 23:23
    —
Lalala...

Zitat:
EGMR: Wegen Ehebruchs gekündigter Kirchenmusiker erhält 40.000 € Entschädigung

Dieses Gericht entschied bereits mit Entscheidung vom 23.09.2010 (Beschwerde-Nr. 1620/03), dass das Bundesarbeitsgericht durch die Bestätigung der Kündigung gegen Art. 8 MRK verstoßen hat. Denn diese Kündigung war rechtswidrig. Die Richter rügten, dass das Bundesarbeitsgericht nicht geprüft hat, ob die Tätigkeit als Kirchenmusiker wirklich zum engen Verkündigungsauftrag der Kirche gehört.

Wie wir schon lange wissen, haben ja auch Hausmeister und Putzfrauen einen Verkündigungsauftrag. noc

http://www.anwalt.de/rechtstipps/egmr-wegen-ehebruchs-gekuendigter-kirchenmusiker-erhaelt-entschaedigung_028781.html

#55:  Autor: kennstenich BeitragVerfasst am: 26.09.2012, 09:58
    —
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug:
Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik.

Ist soetwas eigentlich heutzutage allgemein üblich auch bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern?

#56:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 26.09.2012, 10:21
    —
kennstenich hat folgendes geschrieben:
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug:
Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik.

Ist soetwas eigentlich heutzutage allgemein üblich auch bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern?

So weit ich weiß nur, wenn es den Arbeitfrieden stört, also Fremdenfeindliches zum türkischen Kollegen, Neonazi-Reklame u.ä.

#57:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 26.09.2012, 10:24
    —
kennstenich hat folgendes geschrieben:
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug:
Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik.


Das heißt aber doch, daß sie die Schwachstellen ihrer Position ziemlich genau kennen. BTW bleibt da außer Gesprächen über Fußball oder das Wetter noch etwas übrig? zwinkern

#58:  Autor: kennstenich BeitragVerfasst am: 26.09.2012, 10:59
    —
Vor allem bei einem Betrieb, der sich seiner "ökumenischen Weite" rühmt.
Da weiß man nicht mal, wem man nach dem Munde reden soll.

#59:  Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 26.09.2012, 11:50
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
BTW bleibt da außer Gesprächen über Fußball oder das Wetter noch etwas übrig? zwinkern

krankheit und urlaub Lachen

#60:  Autor: StickyWohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur! BeitragVerfasst am: 19.11.2012, 12:24
    —
Morgen entscheidet das Bundesarbeitsgericht über das Streik- und Tarifrecht von ArbeitnehmerInnen in kirchlichen Einrichtungen.

FR

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