Noseman hat folgendes geschrieben: |
Wahrscheinlich war der Verfasser nur mal eben verwirrt.
Soll ja mal vorkommen. |
Tassilo hat folgendes geschrieben: |
Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt sich auch die aktuelle Ausgabe der Gesundheitszeitschrift "Dr. med Mabuse". (Ist leider nicht online zu finden.) |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Für die katholische Kirche in Deutschland tritt ab sofort – weltweit einmalig – eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung in Kraft.
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Zitat: |
Für rund 650.000 Mitarbeiter von Kirche und Diakonie gelten ab
September erstmals einheitliche Loyalitätspflichten. Eine entsprechende »Richtlinie über die Anforderungen der privat-rechtlichen beruflichen Mitarbeit« bei kirchlichen und diakonischen Arbeitgebern erließ der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 1. Juli nach vorheriger Zustimmung der Kirchenkonferenz. Die Richtlinie und ein theologisches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Richard Reuter (Münster) zur so genannten »Loyalitätsrichtlinie« sind hier im Ueberblick wiedergegeben: http://www.epd.de/dokumentation/dokumentation_index_35954.html |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
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Zitat: |
Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD [...] 3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Kannst du das mal erläutern, Heike?
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||
Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht... |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ach so. Und ich dachte, die basteln sich etwas EKD-spezifisches. Eigentlich könnten sie die beiden Interessensgemeinschaften dann doch kurzerhand zusammenlegen, oder? |
Zitat: |
Gegen eine kirchliche Anstellung sprechen sich 31 Prozent der Umfrageteilnehmer aus. Sie sind entweder konfessionslos oder fürchten, daß ihr Privatleben vom Arbeitgeber kontrolliert würde, so das Monatsmagazin.
... Die Publikation, die zur Handelsblatt-Verlagsgruppe gehört, weist darauf hin, daß die Kirchen und mit ihnen verbundene Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten nach dem Staat die größten Arbeitgeber Deutschlands seien. ... „Gerade für Ökonomen bietet der Wachstumsmarkt Soziale Dienstleistungen einmalige Berufsschancen“, betonte Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft (Köln) gegenüber „karriere“. Mit einem geschätzten Anteil von 70 Prozent seien Diakonie und Caritas die dominierende Größe in diesem Markt, so die Zeitschrift. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Die Kirchen werden als Arbeitgeber immer attraktiver
Magazin „karriere“: Jeder Dritte würde für ein kirchliches Unternehmen arbeiten |
Zitat: |
Wolfgang Teske, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes der EKD, erläuterte, nach wie vor könne jede Einrichtung konfessionslose Bewerber einstellen. Die Richtlinie diene jedoch dazu, nicht zur Einstellung von Menschen ohne Konfession gezwungen zu werden oder bei der Entlassung von konfessionslosen Mitarbeitern von Arbeitsgerichten zu hohen Abfindungen gezwungen zu werden. "Die Richtlinie stärkt unsere Position, den Tendenzschutz in unseren Einrichtungen und Betrieben zu erhalten", sagte Diakonie-Präsident Jürgen Gohde. |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Über ein Urteil in letzter Instanz vor dem Arbeitsgericht berichtete die WAZ am 17.3.04.
Konfessionelle Klinik muss Bereitschaft anrechnen Nach dem neuen Europa-Recht des Arbeitszeitgesetzes vom Januar gilt, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Krankenhäusern zur Arbeitszeit gehören. Das hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2000 im Falle von spanischen Assistenzärzten aus Barcelona entschieden. Und so urteilte der Europäische Gerichtshof im September 2003 erneut im Falle eines Arztes des städtischen Klinikums der Landeshauptstadt Kiel. Aber die Kirchen meinen ja, das normale Recht gelte nicht für sie. Und so zog ein kirchlichen Krankenhaus durch alle Instanzen. Es verlor in erster, in zweiter Instanz und musste es sich auch noch vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigen lassen, dass sie gefälligst das EU-Recht anzuerkennen haben. Es ging um den Fall einer Ärztin der katholischen Stiftung Marienhospital Herne, nachdem Arbeitsgericht Herne und Landesarbeitsgericht Hamm der Klage der Ärztin bereits stattgegeben hatten. Die Stiftung Marienhospital hatte sich darauf berufen, als kirchliche Stiftung von arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen abweichen und "unter Einschluss des Bereitschaftsdienstes eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden bzw. mehr als 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten anordnen zu dürfen". Das BAG Erfurt stellte fest, "dass die von der Stiftung Marienhospital angewandte Regelung die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet, ohne dass die Abweichung durch eine kirchenrechtliche Arbeitszeitregelung legitimiert ist". (AZ 9 AZR 93/03) Wenn ich das jetzt richtig verstehe, würde das kirchliche Krankenhaus sogar Recht bekommen, wenn es eine entsprechende kirchenrechtliche Arbeitszeitregelung gäbe... Auch wenn sie gegen EU-Recht verstößt. |
Code: |
http://www.kath.net/detail.php?id=30029 |
I.R hat folgendes geschrieben: |
....
Wäre das nicht ein Fall, dem sich unser neuer Bundespräsident annehmen sollte?... |
Zitat: |
EGMR: Wegen Ehebruchs gekündigter Kirchenmusiker erhält 40.000 € Entschädigung
Dieses Gericht entschied bereits mit Entscheidung vom 23.09.2010 (Beschwerde-Nr. 1620/03), dass das Bundesarbeitsgericht durch die Bestätigung der Kündigung gegen Art. 8 MRK verstoßen hat. Denn diese Kündigung war rechtswidrig. Die Richter rügten, dass das Bundesarbeitsgericht nicht geprüft hat, ob die Tätigkeit als Kirchenmusiker wirklich zum engen Verkündigungsauftrag der Kirche gehört. |
kennstenich hat folgendes geschrieben: |
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug: Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik. Ist soetwas eigentlich heutzutage allgemein üblich auch bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern? |
kennstenich hat folgendes geschrieben: |
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug: Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
BTW bleibt da außer Gesprächen über Fußball oder das Wetter noch etwas übrig? |
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