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Bundesarbeitsgericht fällt Urteil
Bei Kirchenaustritt ist Kündigung rechtens Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und bestätigte erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen. |
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Der Kläger erwägt nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kirchen-duerfen-nicht-immer-auf-religionszugehoerigkeit-bestehen-15856647.html |
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