Zitat: |
Der EuGH stärkt in einem bemerkenswerten Urteil die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Es geht um den Fall eines katholischen Chefarztes, dem die Kirche nach seiner Wiederheirat kündigen wollte. Der EuGH urteilt nun: Die katholische Kirche kann auch dann glaubwürdig ihre Position zur Ehe aufrechterhalten, wenn sie Chefärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind. Das Urteil ist auch eine Zurechtweisung des Bundesverfassungsgerichts, das bislang kirchenfreundlich geurteilt hat. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.sueddeutsche.de/karriere/eugh-urteil-zum-arbeitsrecht-es-geht-ums-religioese-kerngeschaeft-1.4125091 |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde