Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
Siehst du bei art 4 gg einen gesetzesvorbehalt? Gemeint ist natürlich das einfache Gesetz. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wenn ein Gesetz eine Bedingung zu einer gesellschaftliche Institution definiert, sagt diese damit nicht aus, dass sie über jenem steht. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Den Satz verstehe ich nicht. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Du bist doch Jurist? |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: |
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: | ||
Nun ja, Religionsfreiheit zählt dort zu den Grundrechten und als juristische Laie würde ich mal vermuten, dass Grundrechte über "normalen" Gesestzen stehen bzw. normale Gesetze ungültig sind, soweit sie Grundrechte verletzen. Als gleichwertig sind da nur andere Grundrechte zu betrachten. |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: |
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus. |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | ||||
Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei,... |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Willst du vielleicht aus Abs. 2 ableiten, dass die ungestörte Religionsausübung beinhaltet, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Das ist nicht meine Ableitung, sondern geltende Verfassungspraxis, wobei Art. 1 und 2 hier zusammenzulesen sind. |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Verfassungspraxis? Bring mal ein paar Beispiele. |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Verfassungspraxis? Bring mal ein paar Beispiele. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
- Sikhs die ohne Helm Motorrad fahren dürfen. |
Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist falsch. Es handelte sich um eine Sondergenehmigung. http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/turbantraeger-aus-bad-saeckingen-darf-ohne-helm-motorrad-fahren--115176021.html http://blog.beck.de/2016/03/16/helmpflicht-auch-f-r-sikhs |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Das krasseste Beispiel, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen, ist für mich in Deutschland die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung.
Die Religionsausübung schränkt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Dafür gibt es im FGH bereits einschlägige Threads. http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2049417 |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Das hingegen hat höchstens sekundär mit der Religionsfreiheit zu tun. Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert, es liegt hier also kein gesetzeaverstoss vor der durch die Religionsfreiheit ermöglicht würde |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Wie das formell rechtlich aussieht, ist dem Kind oder dem Säugling, der verstümmelt wird, sehr wahrscheinlich egal.
Für mich hat die Verstümmelung primär mit sogenannter Religionsfreiheit zu tun. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird zugunsten blutrünstiger Rituale verbogen. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Möcht mal die Tierschützer jaulen hören, würde eine Sekte hergehen und im Gottesdienst Hunde oder Katzen opfern. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Wie das formell rechtlich aussieht, ist dem Kind oder dem Säugling, der verstümmelt wird, sehr wahrscheinlich egal. Für mich hat die Verstümmelung primär mit sogenannter Religionsfreiheit zu tun. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird zugunsten blutrünstiger Rituale verbogen. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Erwartest Du von Samson wirklich eine empathische Antwort? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Wie genau kann Beschneidung rechtlich legalisiert sein, wenn körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht ist? Wie passt das zusammen? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
1. dont blame the messenger
2 ich finde das keineswegs sinnig. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ich war so nett, einen Kategorienfehler zu beheben. Was ist daran unempathisch? |
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