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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#211:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 29.06.2016, 15:49
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz.

Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt?

#212:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 29.06.2016, 18:23
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz.

Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt?

Siehst du bei art 4 gg einen gesetzesvorbehalt? Gemeint ist natürlich das einfache Gesetz.

#213:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 29.06.2016, 22:01
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz.

Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt?

Siehst du bei art 4 gg einen gesetzesvorbehalt? Gemeint ist natürlich das einfache Gesetz.

Wenn ein Gesetz eine Bedingung zu einer gesellschaftliche Institution definiert, sagt diese damit nicht aus, dass sie über jenem steht.

#214:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 06:49
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz.

Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt?

Siehst du bei art 4 gg einen gesetzesvorbehalt? Gemeint ist natürlich das einfache Gesetz.

Wenn ein Gesetz eine Bedingung zu einer gesellschaftliche Institution definiert, sagt diese damit nicht aus, dass sie über jenem steht.

Den Satz verstehe ich nicht.

#215:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 09:14
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz.

Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt?

Siehst du bei art 4 gg einen gesetzesvorbehalt? Gemeint ist natürlich das einfache Gesetz.

Wenn ein Gesetz eine Bedingung zu einer gesellschaftliche Institution definiert, sagt diese damit nicht aus, dass sie über jenem steht.

Den Satz verstehe ich nicht.

Du bist doch Jurist?

#216:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 09:17
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit steht über dem Gesetz.

Wie bitte??? Wo hast du denn den Unsinn gelernt?

Siehst du bei art 4 gg einen gesetzesvorbehalt? Gemeint ist natürlich das einfache Gesetz.

Wenn ein Gesetz eine Bedingung zu einer gesellschaftliche Institution definiert, sagt diese damit nicht aus, dass sie über jenem steht.

Den Satz verstehe ich nicht.

Du bist doch Jurist?

Ich erkenne den Sinn des Begriffs "Institution" wie auch "Bedingung" in diesem Zusammenhang nicht.

Es ist jedenfalls Konsens, dass eine Einschränkung der Religionsfreiheit nur durch Grundrechte, ggf. auch durch sonstige Verfassungsgüter erfolgen kann, aber nicht durch einfache Gesetze.

#217: Religionsfreiheit Autor: Jesus ChristusWohnort: Tartaros BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 11:37
    —
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

#218: Re: Religionsfreiheit Autor: Zumsel BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 11:54
    —
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.


Nun ja, Religionsfreiheit zählt dort zu den Grundrechten und als juristische Laie würde ich mal vermuten, dass Grundrechte über "normalen" Gesestzen stehen bzw. normale Gesetze ungültig sind, soweit sie Grundrechte verletzen. Als gleichwertig sind da nur andere Grundrechte zu betrachten.

#219: Re: Religionsfreiheit Autor: Jesus ChristusWohnort: Tartaros BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 12:00
    —
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.


Nun ja, Religionsfreiheit zählt dort zu den Grundrechten und als juristische Laie würde ich mal vermuten, dass Grundrechte über "normalen" Gesestzen stehen bzw. normale Gesetze ungültig sind, soweit sie Grundrechte verletzen. Als gleichwertig sind da nur andere Grundrechte zu betrachten.


Und wo widerspricht das dem, was ich geschrieben habe? Oder bist du der Ansicht, dies beinhaltet auch die Höherrangigkeit der Regeln einzelner Religionen?

#220: Re: Religionsfreiheit Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 12:10
    —
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.

#221: Re: Religionsfreiheit Autor: Jesus ChristusWohnort: Tartaros BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 12:13
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

#222: Re: Religionsfreiheit Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 12:34
    —
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei, siehe z.B. Art. 2, Art. 8, Art.11. Bei den anderen - neben der Religionsfreiheit z.B. Art. 1, Art. 5 Abs. 3) stehen über dem Gesetz. Bei Art. 5 Abs. 3 ist das allerdings sehr umstritten.

#223: Re: Religionsfreiheit Autor: Jesus ChristusWohnort: Tartaros BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 12:53
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei,...



Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




Willst du vielleicht aus Abs. 2 ableiten, dass die ungestörte Religionsausübung beinhaltet, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

#224: Re: Religionsfreiheit Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 13:26
    —
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei,...



Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




Willst du vielleicht aus Abs. 2 ableiten, dass die ungestörte Religionsausübung beinhaltet, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Das ist nicht meine Ableitung, sondern geltende Verfassungspraxis, wobei Art. 1 und 2 hier zusammenzulesen sind.

#225: Re: Religionsfreiheit Autor: Jesus ChristusWohnort: Tartaros BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 13:31
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Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei,...



Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




Willst du vielleicht aus Abs. 2 ableiten, dass die ungestörte Religionsausübung beinhaltet, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Das ist nicht meine Ableitung, sondern geltende Verfassungspraxis, wobei Art. 1 und 2 hier zusammenzulesen sind.


Verfassungspraxis? Bring mal ein paar Beispiele.

#226: Re: Religionsfreiheit Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 13:51
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Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei,...



Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




Willst du vielleicht aus Abs. 2 ableiten, dass die ungestörte Religionsausübung beinhaltet, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Das ist nicht meine Ableitung, sondern geltende Verfassungspraxis, wobei Art. 1 und 2 hier zusammenzulesen sind.


Verfassungspraxis? Bring mal ein paar Beispiele.


Google mal nach Kirchen als Arbeitgeber oder Sonntagsruhe vs. Kirchenglockenterror Schulterzucken

#227: Re: Religionsfreiheit Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 14:15
    —
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit (auch negative) steht im Gesetz. Im Grundgesetz. Dort steht allerdings nicht, dass sämtliche Inhalte/Regeln einer Religion ausgeübt werden dürfen, wenn diese anderen Gesetzen widersprechen.

"Gesetz" meint im diesem Sinne einfaches, also unter der Verfassung stehendes Gesetz. Und: Doch, das steht da durchaus.


Wo steht, dass die Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Bei jedem Grundrecht, dass durch Gesetze (und nicht nur durch andere Grundrechte) eingeschränkt werden kann, steht das ausdrücklich dabei,...



Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




Willst du vielleicht aus Abs. 2 ableiten, dass die ungestörte Religionsausübung beinhaltet, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen?

Das ist nicht meine Ableitung, sondern geltende Verfassungspraxis, wobei Art. 1 und 2 hier zusammenzulesen sind.


Verfassungspraxis? Bring mal ein paar Beispiele.

- Schächten.
- Glockengeläut.
- Sikhs die ohne Helm Motorrad fahren dürfen.

Sonntagsruhe passt nicht als Beispiel, weil dort kein Verstoß gegen einfaches Recht vorliegt. Kirchliches Arbeitsrecht ist ein Grenzfall, stimmt aber insofern, dass dort stärkere Diskriminierungen erlaubt sind als sonst.

#228: Re: Religionsfreiheit Autor: Jesus ChristusWohnort: Tartaros BeitragVerfasst am: 30.06.2016, 14:26
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:

- Sikhs die ohne Helm Motorrad fahren dürfen.


Das ist falsch. Es handelte sich um eine Sondergenehmigung.

http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/turbantraeger-aus-bad-saeckingen-darf-ohne-helm-motorrad-fahren--115176021.html

http://blog.beck.de/2016/03/16/helmpflicht-auch-f-r-sikhs

#229: Re: Religionsfreiheit Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 01.07.2016, 09:02
    —
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

- Sikhs die ohne Helm Motorrad fahren dürfen.


Das ist falsch. Es handelte sich um eine Sondergenehmigung.

http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/turbantraeger-aus-bad-saeckingen-darf-ohne-helm-motorrad-fahren--115176021.html

http://blog.beck.de/2016/03/16/helmpflicht-auch-f-r-sikhs

Ok, dann hatte ich das falsch in Erinnerung. Ändert aber nichts am Grundsatz.

#230:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 01.07.2016, 16:04
    —
Das krasseste Beispiel, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen, ist für mich in Deutschland die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung.
Die Religionsausübung schränkt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.
Dafür gibt es im FGH bereits einschlägige Threads.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2049417

#231:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 01.07.2016, 16:10
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
Das krasseste Beispiel, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen, ist für mich in Deutschland die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung.
Die Religionsausübung schränkt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.
Dafür gibt es im FGH bereits einschlägige Threads.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2049417

Das hingegen hat höchstens sekundär mit der Religionsfreiheit zu tun. Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert, es liegt hier also kein gesetzeaverstoss vor der durch die Religionsfreiheit ermöglicht würde

#232:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 01.07.2016, 16:24
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Das krasseste Beispiel, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen, ist für mich in Deutschland die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung.
Die Religionsausübung schränkt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.
Dafür gibt es im FGH bereits einschlägige Threads.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2049417

Das hingegen hat höchstens sekundär mit der Religionsfreiheit zu tun. Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert, es liegt hier also kein gesetzeaverstoss vor der durch die Religionsfreiheit ermöglicht würde

Wie das formell rechtlich aussieht, ist dem Kind oder dem Säugling, der verstümmelt wird, sehr wahrscheinlich egal.
Für mich hat die Verstümmelung primär mit sogenannter Religionsfreiheit zu tun.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird zugunsten blutrünstiger Rituale verbogen.

#233:  Autor: AhrimanWohnort: 89250 Senden BeitragVerfasst am: 01.07.2016, 16:33
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
Wie das formell rechtlich aussieht, ist dem Kind oder dem Säugling, der verstümmelt wird, sehr wahrscheinlich egal.
Für mich hat die Verstümmelung primär mit sogenannter Religionsfreiheit zu tun.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird zugunsten blutrünstiger Rituale verbogen.

Möcht mal die Tierschützer jaulen hören, würde eine Sekte hergehen und im Gottesdienst Hunde oder Katzen opfern.

#234:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 01.07.2016, 18:29
    —
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Möcht mal die Tierschützer jaulen hören, würde eine Sekte hergehen und im Gottesdienst Hunde oder Katzen opfern.

Die Sache mit dem Schächten finde ich nicht schlimmer als das, was in deutschen Schlachthöfen stattfindet.
Und der Unterschied, ob Katze, Hund, Schwein, Ziege, Schaf ist eher kulturell bedingt.
Tierhaltung und Tiertransport spielen für die Tier-Gesundheit eine viel größere Rolle.
Da machen die Religionen wiederum keine Vorschriften, da es vor 2000 Jahren noch keine Massen-Tierhaltung gab, welche die artgerechten Bedürfnisse der Tiere verleugnet hätte.

#235:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 02.07.2016, 00:01
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Das krasseste Beispiel, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen, ist für mich in Deutschland die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung.
Die Religionsausübung schränkt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.
Dafür gibt es im FGH bereits einschlägige Threads.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2049417

Das hingegen hat höchstens sekundär mit der Religionsfreiheit zu tun. Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert, es liegt hier also kein gesetzeaverstoss vor der durch die Religionsfreiheit ermöglicht würde

Wie das formell rechtlich aussieht, ist dem Kind oder dem Säugling, der verstümmelt wird, sehr wahrscheinlich egal.
Für mich hat die Verstümmelung primär mit sogenannter Religionsfreiheit zu tun.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird zugunsten blutrünstiger Rituale verbogen.


Erwartest Du von Samson wirklich eine empathische Antwort?

#236:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 02.07.2016, 11:56
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Das krasseste Beispiel, dass Regeln einzelner Religionen über staatlichen Gesetzen stehen, ist für mich in Deutschland die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung.
Die Religionsausübung schränkt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.
Dafür gibt es im FGH bereits einschlägige Threads.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2049417

Das hingegen hat höchstens sekundär mit der Religionsfreiheit zu tun. Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert, es liegt hier also kein gesetzeaverstoss vor der durch die Religionsfreiheit ermöglicht würde

Wie das formell rechtlich aussieht, ist dem Kind oder dem Säugling, der verstümmelt wird, sehr wahrscheinlich egal.
Für mich hat die Verstümmelung primär mit sogenannter Religionsfreiheit zu tun.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird zugunsten blutrünstiger Rituale verbogen.


Erwartest Du von Samson wirklich eine empathische Antwort?

Ich war so nett, einen Kategorienfehler zu beheben. Was ist daran unempathisch?

#237:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 03.07.2016, 00:34
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert

Wie genau kann Beschneidung rechtlich legalisiert sein, wenn körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht ist? Wie passt das zusammen?

#238:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 03.07.2016, 00:57
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zudem ist die Beschneidung einfachrechtlich legalisiert

Wie genau kann Beschneidung rechtlich legalisiert sein, wenn körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht ist? Wie passt das zusammen?

1. dont blame the messenger
2 ich finde das keineswegs sinnig.
3. das Thema ist mehr als ausdiskutiert
4. körperliche Unversehrtheit steht
a) unter gesetzesvorbehalt (wie gesagt im Unterschied zur Religionsfreiheit)
b) unter einwilligungsvorbehalt

#239:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 03.07.2016, 01:02
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
1. dont blame the messenger
2 ich finde das keineswegs sinnig.

Wollte dich nicht persönlich angreifen, sondern nur von einem Rechtsexperten wissen, wie das gerechtfertigt wird.

#240:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 03.07.2016, 01:07
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Ich war so nett, einen Kategorienfehler zu beheben. Was ist daran unempathisch?


Allein schon die Begriffe" "nett" und "Kategorienfehler" in diesem Zusammenhang beweisen Deinen Mangel an Empathie. Du bist eiskalt.



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