Konfessionsloser soll Kirchensteuer zahlen
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#1: Konfessionsloser soll Kirchensteuer zahlen Autor: knick BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 10:09
    —
Guten Morgen Allerseits,

als Neuling hier, hoffe ich im richtigen Forum gelandet zu sein.

Seit Wochen schlage ich mich als Konfessionsloser mit dem Kirchensteueramt
München herum, das mir aus heiterem Himmel einen Kirchensteuerbescheid
für meine vor 2 Jahren verstorbene Mutter geschickt hat.
Ich soll diesen, als Erbe meiner Mutter, auf der Basis von § 1922 BGB als
Nachlaßverbindlichkeit bezahlen.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und mir eine heftige Korrespondenz
mit dem zuständigen Abteilungsleiter(mit Kopien an Kardinal Marx und an den
Generalvikar)geliefert. Man verschanzt sich dort hinter den Schlagworten
Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit und zwingt mich diese Steuer zu
bezahlen. Das ich konfessionslos bin und mit den Katholen nichts zu tun
habe und haben will, juckt die natürlich überhaupt nichts.

Ich würde dies jetzt gern grundsätzlich klären lassen - evtl. beim BVG oder
beim EuGH - die Grundgesetzartikel 1; 3.3; und 4 bieten möglicherweise
Ansatzpunkte.

Kann mir jemand sagen, ob ich hier überhaupt irgendeine Chance hätte?

Freue mich über jeden Tipp und Hinweis - Danke!

Viele Grüße

Knick

#2:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 10:26
    —
Gibt es denn keine Freunde Deiner Mutter, die bezeugen können, dass Deine Mutter schon lange ausgetreten war?

Der Du Deine Mutter als gesetzestreue Frau kanntest, solltes Du von dieser Tatsache ausgehen, wenn sie nicht gezahlt hat. Das würde das Verhalten der Kirche als das von Trickbetrügern bloßstellen - das haben sie übrigens bei der "Übernahme" der DDR auch regelmäßig gemacht, wenn die Bürger irgendwann einmal Kirchenmitglied waren und einen Austritt nicht mehr nachweisen konnten.

Gretchenfrage: Wie ist die Beerdigung gelaufen?

#3:  Autor: knick BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 13:11
    —
Hallo fwo,

danke für Deine Antwort, aber hier hast Du etwas mißverstanden
bzw. ich habe es nicht korrekt dargestellt:
Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche.

Ich aber bin schon 1974 ausgetreten, zahle also keine Kirchensteuer
und soll jetzt als Erbe meiner katholischen Mutter Kirchensteuer
nachzahlen.
Gemäß § 1922 ist das wohl möglich, ich finde es aber moralisch
verwerflich, Konfessionslose zur Zahlung von Kirchensteuer zu
zwingen.

Gruß

Knick

#4:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 13:47
    —
knick hat folgendes geschrieben:
Hallo fwo,

danke für Deine Antwort, aber hier hast Du etwas mißverstanden
bzw. ich habe es nicht korrekt dargestellt:
Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche.

Ich aber bin schon 1974 ausgetreten, zahle also keine Kirchensteuer
und soll jetzt als Erbe meiner katholischen Mutter Kirchensteuer
nachzahlen.
Gemäß § 1922 ist das wohl möglich, ich finde es aber moralisch
verwerflich, Konfessionslose zur Zahlung von Kirchensteuer zu
zwingen.

Gruß

Knick

Verstehe ich nicht.
Es sieht für mich nach drei Möglichkeiten aus.
Sollst Du auf das Erbe Kirchensteuer zahlen?
Hat deine Mutter irgendwas an Kirchensteuer nicht bezahlt?
Oder sollst Du die "Nachfolge" als Kirchensteuerzahler, die Kirchensteuer zahlen für die Zeit, seit Deine Mutter gestorben ist?

Für mich käme nur das zweite als einigermaßen legitim vor.

Wär schön, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast.

#5:  Autor: Ratio BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 13:51
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
knick hat folgendes geschrieben:
Hallo fwo,

danke für Deine Antwort, aber hier hast Du etwas mißverstanden
bzw. ich habe es nicht korrekt dargestellt:
Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche.

Ich aber bin schon 1974 ausgetreten, zahle also keine Kirchensteuer
und soll jetzt als Erbe meiner katholischen Mutter Kirchensteuer
nachzahlen.
Gemäß § 1922 ist das wohl möglich, ich finde es aber moralisch
verwerflich, Konfessionslose zur Zahlung von Kirchensteuer zu
zwingen.

Gruß

Knick

Verstehe ich nicht.
Es sieht für mich nach drei Möglichkeiten aus.
Sollst Du auf das Erbe Kirchensteuer zahlen?
Hat deine Mutter irgendwas an Kirchensteuer nicht bezahlt?
Oder sollst Du die "Nachfolge" als Kirchensteuerzahler, die Kirchensteuer zahlen für die Zeit, seit Deine Mutter gestorben ist?

Für mich käme nur das zweite als einigermaßen legitim vor.

Wär schön, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast.


Mir auch.

#6: Re: Konfessionsloser soll Kirchensteuer zahlen Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 13:58
    —
knick hat folgendes geschrieben:
Guten Morgen Allerseits,

als Neuling hier, hoffe ich im richtigen Forum gelandet zu sein.

Seit Wochen schlage ich mich als Konfessionsloser mit dem Kirchensteueramt
München herum, das mir aus heiterem Himmel einen Kirchensteuerbescheid
für meine vor 2 Jahren verstorbene Mutter geschickt hat.
Ich soll diesen, als Erbe meiner Mutter, auf der Basis von § 1922 BGB als
Nachlaßverbindlichkeit bezahlen.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und mir eine heftige Korrespondenz
mit dem zuständigen Abteilungsleiter(mit Kopien an Kardinal Marx und an den
Generalvikar)geliefert. Man verschanzt sich dort hinter den Schlagworten
Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit und zwingt mich diese Steuer zu
bezahlen. Das ich konfessionslos bin und mit den Katholen nichts zu tun
habe und haben will, juckt die natürlich überhaupt nichts.

Ich würde dies jetzt gern grundsätzlich klären lassen - evtl. beim BVG oder
beim EuGH - die Grundgesetzartikel 1; 3.3; und 4 bieten möglicherweise
Ansatzpunkte.

Kann mir jemand sagen, ob ich hier überhaupt irgendeine Chance hätte?

Freue mich über jeden Tipp und Hinweis - Danke!

Viele Grüße

Knick

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Aber so, wie du es geschildert hast, hört sich für mich so an, als müsstest du aus dem Erbe Schulden deiner Mutter bezahlen. Das kommt mir jetzt eher normal vor.

#7:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 14:12
    —
knick hat folgendes geschrieben:
Hallo fwo,

danke für Deine Antwort, aber hier hast Du etwas mißverstanden
bzw. ich habe es nicht korrekt dargestellt:
Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche.

Ich aber bin schon 1974 ausgetreten, zahle also keine Kirchensteuer
und soll jetzt als Erbe meiner katholischen Mutter Kirchensteuer
nachzahlen.
Gemäß § 1922 ist das wohl möglich, ich finde es aber moralisch
verwerflich, Konfessionslose zur Zahlung von Kirchensteuer zu
zwingen.

Gruß

Knick

Einen Anspruch kann die Kirche an einen Erben nach meiner Ansicht eigentlich nur formulieren, wenn der Erblasser Mitglied war und keine Steuern bezahlt hat, obwohl er es hätte tun müssen - das sollte die Kirche dann genau darlegen. Dann wäre es rechtlich so, dass der Erbe nicht Kirchensteuer bezahlt, sondern einfach für Schulden aufkommt, die der Erblasser gemacht hat. Das passt auch zu dem § 1922 BGB, und - aber das ist jetzt nur geraten - dem kann der Erbe wahrscheinlich nur entgehen, indem er das gesamte Erbe ablehnt. Ein Erbe, bei dem er draufzahlt, braucht niemand anzutreten.

Aber steuerpflichtig ist man eigentlich nur bis zu seinem Tod - und muss auch nicht extra "ausgetreten werden". Das heißt Steuern für nach dem Tod eines Erblasser würde ich erstmal in der Berechtigung anzweifeln, also mir auch da die genaue Rechtsgrundlage zeigen lassen.

Im Zweifelsfall lohnt sich der Weg zu einer Rechtsberatung - daran, dass ich das jetzt allgemein formuliert habe, kannst Du ahnen, dass ich nicht berechtigt bin, soetwas zu geben.


Zuletzt bearbeitet von fwo am 04.05.2016, 14:13, insgesamt einmal bearbeitet

#8:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 14:13
    —
knick hat folgendes geschrieben:

...
Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche.

...

Wenn deine Mutter Rente bezog, dann musste sie für den Teil der Rente, der einkommenssteuerfrei war, keine KiSteuer bezahlen, für den Rest aber schon.
Da die KiSteuer in D leider Gottes (sic!) automatisch/zwangsweise vom betreffenden Betrag abgezogen wird, verstehe ich nicht, wie hier Verbindlichkeiten zustande kommen sollen.

#9:  Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 04.05.2016, 16:30
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
knick hat folgendes geschrieben:

...
Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche.

...

Wenn deine Mutter Rente bezog, dann musste sie für den Teil der Rente, der einkommenssteuerfrei war, keine KiSteuer bezahlen, für den Rest aber schon.
Da die KiSteuer in D leider Gottes (sic!) automatisch/zwangsweise vom betreffenden Betrag abgezogen wird, verstehe ich nicht, wie hier Verbindlichkeiten zustande kommen sollen.
das ist ein wichtiger punkt.
allerdings, sind nicht auch kapitalerträge kirchensteuerpflichtig?

#10:  Autor: knick BeitragVerfasst am: 05.05.2016, 11:52
    —
Hallo Allerseits,

vielen Dank für Euer Interesse und Eure Antworten.

Hier die Steuereintreiber-Argumente des Kirchensteueramts:
Meine Mutter hatte eine gute Rente und auch Kapitalerträge,
deshalb war sie kirchensteuerpflichtig, wobei diese von den
Kapitalerträgen automatisch abgezogen und abgeführt wurden,
die Kirchensteuer für die Rente aber nicht.

Nachdem meine Mutter 2014 verstorben war, wollte das Kirchensteueramt
meiner Mutter den Kirchensteuerbescheid für 2013 zusenden, ging aber
nicht, weil sie ja tot war und ihre Adrese erloschen war.
Also haben die Katholen eine aufwändige Erbensuche veranstaltet und
mir dann im März 2016 den Kirchensteuerbescheid für 2013 zugeschickt.
Und zwar als Rechtsnachfolger meiner Mutter, der auch die sogenannten
Nachlaßverbindlichkeiten bezahlen muß/soll - dies alles gemäß § 1922 BGB.

Als Konfessionsloser(Atheist!)empfinge ich diese Steuereintreiberei aber
sowohl höchst pietätlos und auch moralisch verwerflich. Es gibt wahrscheinlich
tausende von konfessionslosen Erben, die diese Situation schon einmal
erlebt haben, aber es halt einfach hingenommen haben. Und ich sehe ums
Verreicken nicht ein, auch nur einen Cent an die Großsekte zu bezahlen.

So zocken die Katholen(und wahrscheinlich die Evangelen ebenso)konfessionlose
Erben ab.
Das witzigste dabei ist, daß man sich sich als betroffener Erbe die gezahlte
Kirchensteuer per Sonderausgabe in der nächsten Steuererklärung wieder
zurückholen kann. Die Katholen sacken das Geld ein und die Solidargemeinschaft
der Steuerzahler wird geschädigt, weil hier eine absetzbare Sonderausgabe
generiert wird, die sonst nicht vorhanden wäre. Außerdem bürden die Katholen
den betroffenen Erben einen erheblichen Aufwand auf.

Deshalb möchte ich ergründen, ob es irgendeine Chance gibt, gegen die
Großsekte vorzugehen.

Euch allen noch einen schönen Vatertag.

Gruß

Knick

#11:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 05.05.2016, 11:58
    —
Mmnaja; immerhin sind es Steuerschulden Deiner Mutter, und nicht aus der Erbmasse. Schulterzucken

Wenn der Kaninchenzüchterverein seine Beiträge im Nachhinein kassiert, muß der Beitrag auch bezahlt werden von den Erben. Auch wenn die mit dem Kaninchenzüchterverein nichts am Hut haben.

#12:  Autor: knick BeitragVerfasst am: 06.05.2016, 09:59
    —
Guten Morgen Vrolijke,

da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch
bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, soll ich die
Kirchensteuer eben doch aus der Erbmasse bezahlen
und das ärgert mich besonders.
Und genau dagegen würde ich gerne vorgehen, weil
ich als Konfessionsloser nicht von meinem Eigentum
Geld an die Großsekte bezahlen will.

Aber................... Traurig

Schönes Wochenende.

Gruß

Knick

#13:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.05.2016, 12:41
    —
knick hat folgendes geschrieben:
Guten Morgen Vrolijke,

da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch
bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, soll ich die
Kirchensteuer eben doch aus der Erbmasse bezahlen
und das ärgert mich besonders.
Und genau dagegen würde ich gerne vorgehen, weil
ich als Konfessionsloser nicht von meinem Eigentum
Geld an die Großsekte bezahlen will.

Aber................... Traurig

Schönes Wochenende.

Gruß

Knick


Auch wenn ich mit dem Verein wenig am Hut habe. Letztendlich sind es Schulden Deiner Mutter, die Du begleichen mußt. Schulterzucken

#14:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 06.05.2016, 13:49
    —
knick hat folgendes geschrieben:
da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch
bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, soll ich die
Kirchensteuer eben doch aus der Erbmasse bezahlen
und das ärgert mich besonders.

Die Kirchensteuerschulden sind Teil der Erbmasse.

knick hat folgendes geschrieben:
Und genau dagegen würde ich gerne vorgehen, weil
ich als Konfessionsloser nicht von meinem Eigentum
Geld an die Großsekte bezahlen will.

Das lässt sich sehr leicht erreichen, indem du das Erbe, zu dem die Schulden gehören, ablehnst.

#15:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 06.05.2016, 14:31
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
knick hat folgendes geschrieben:
da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch
bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, soll ich die
Kirchensteuer eben doch aus der Erbmasse bezahlen
und das ärgert mich besonders.

Die Kirchensteuerschulden sind Teil der Erbmasse.

knick hat folgendes geschrieben:
Und genau dagegen würde ich gerne vorgehen, weil
ich als Konfessionsloser nicht von meinem Eigentum
Geld an die Großsekte bezahlen will.

Das lässt sich sehr leicht erreichen, indem du das Erbe, zu dem die Schulden gehören, ablehnst.


So groß wird der Ärger dann wohl auch nicht sein.

#16:  Autor: Kat BeitragVerfasst am: 06.05.2016, 18:18
    —
knick hat folgendes geschrieben:
da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe,


Wenn Deine Mutter gestorben bist, dann bist Du als "Kind" in der Steuerklasse 1 und hast damit automatisch einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro.

Wenn Du trotzdem Erbschaftssteuer gezahlt hast, dann hast Du also mindesten 400.000 Euro geerbt!

Und mit dem Geld kannst Du Dir locker eine Beratung bei einem Rechtsanwalt leisten.

kat



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