knick hat folgendes geschrieben: |
Hallo fwo,
danke für Deine Antwort, aber hier hast Du etwas mißverstanden bzw. ich habe es nicht korrekt dargestellt: Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche. Ich aber bin schon 1974 ausgetreten, zahle also keine Kirchensteuer und soll jetzt als Erbe meiner katholischen Mutter Kirchensteuer nachzahlen. Gemäß § 1922 ist das wohl möglich, ich finde es aber moralisch verwerflich, Konfessionslose zur Zahlung von Kirchensteuer zu zwingen. Gruß Knick |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Verstehe ich nicht. Es sieht für mich nach drei Möglichkeiten aus. Sollst Du auf das Erbe Kirchensteuer zahlen? Hat deine Mutter irgendwas an Kirchensteuer nicht bezahlt? Oder sollst Du die "Nachfolge" als Kirchensteuerzahler, die Kirchensteuer zahlen für die Zeit, seit Deine Mutter gestorben ist? Für mich käme nur das zweite als einigermaßen legitim vor. Wär schön, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast. |
knick hat folgendes geschrieben: |
Guten Morgen Allerseits,
als Neuling hier, hoffe ich im richtigen Forum gelandet zu sein. Seit Wochen schlage ich mich als Konfessionsloser mit dem Kirchensteueramt München herum, das mir aus heiterem Himmel einen Kirchensteuerbescheid für meine vor 2 Jahren verstorbene Mutter geschickt hat. Ich soll diesen, als Erbe meiner Mutter, auf der Basis von § 1922 BGB als Nachlaßverbindlichkeit bezahlen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und mir eine heftige Korrespondenz mit dem zuständigen Abteilungsleiter(mit Kopien an Kardinal Marx und an den Generalvikar)geliefert. Man verschanzt sich dort hinter den Schlagworten Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit und zwingt mich diese Steuer zu bezahlen. Das ich konfessionslos bin und mit den Katholen nichts zu tun habe und haben will, juckt die natürlich überhaupt nichts. Ich würde dies jetzt gern grundsätzlich klären lassen - evtl. beim BVG oder beim EuGH - die Grundgesetzartikel 1; 3.3; und 4 bieten möglicherweise Ansatzpunkte. Kann mir jemand sagen, ob ich hier überhaupt irgendeine Chance hätte? Freue mich über jeden Tipp und Hinweis - Danke! Viele Grüße Knick |
knick hat folgendes geschrieben: |
Hallo fwo,
danke für Deine Antwort, aber hier hast Du etwas mißverstanden bzw. ich habe es nicht korrekt dargestellt: Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche. Ich aber bin schon 1974 ausgetreten, zahle also keine Kirchensteuer und soll jetzt als Erbe meiner katholischen Mutter Kirchensteuer nachzahlen. Gemäß § 1922 ist das wohl möglich, ich finde es aber moralisch verwerflich, Konfessionslose zur Zahlung von Kirchensteuer zu zwingen. Gruß Knick |
knick hat folgendes geschrieben: |
... Meine Mutter war bis zu ihrem Ableben Mitglied der Katholischen Kirche. ... |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn deine Mutter Rente bezog, dann musste sie für den Teil der Rente, der einkommenssteuerfrei war, keine KiSteuer bezahlen, für den Rest aber schon. Da die KiSteuer in D leider Gottes (sic!) automatisch/zwangsweise vom betreffenden Betrag abgezogen wird, verstehe ich nicht, wie hier Verbindlichkeiten zustande kommen sollen. |
knick hat folgendes geschrieben: |
Guten Morgen Vrolijke,
da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, soll ich die Kirchensteuer eben doch aus der Erbmasse bezahlen und das ärgert mich besonders. Und genau dagegen würde ich gerne vorgehen, weil ich als Konfessionsloser nicht von meinem Eigentum Geld an die Großsekte bezahlen will. Aber................... Schönes Wochenende. Gruß Knick |
knick hat folgendes geschrieben: |
da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch
bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, soll ich die Kirchensteuer eben doch aus der Erbmasse bezahlen und das ärgert mich besonders. |
knick hat folgendes geschrieben: |
Und genau dagegen würde ich gerne vorgehen, weil
ich als Konfessionsloser nicht von meinem Eigentum Geld an die Großsekte bezahlen will. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Kirchensteuerschulden sind Teil der Erbmasse.
Das lässt sich sehr leicht erreichen, indem du das Erbe, zu dem die Schulden gehören, ablehnst. |
knick hat folgendes geschrieben: |
da ich das Erbe angetreten habe und dafür auch bereits Erbschaftssteuer gezahlt habe, |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde