Zwangsmitgliedschaft in Religionsgemeinde?
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#1: Zwangsmitgliedschaft in Religionsgemeinde? Autor: VanHanegem BeitragVerfasst am: 22.09.2016, 06:58
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Liebe Gemeinde,

den link hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-ehepaar-muss-wider-willen-in-juedische-gemeinde-a-1113377.html
muss mir mal jemand erklären.

Zwar ist mir bekannt, daß Ausländer die nach D ziehen und naiverweise bei der Frage nach dem Bekenntnis irgendwas angeben erst mal zwangseingemeindet werden. So geschehen bei einem mir bekannten Ungarn der versehentlich irgendwo "röm kath." reingeschrieben hatte. Der ist aber inzwischen längst ausgetreten.

Wo liegt also bei dem im Spiegel thematisierten Ehepaar das Problem?

#2:  Autor: kerengWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 22.09.2016, 07:58
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spiegel.de hat folgendes geschrieben:
Mit dieser Angabe auf dem Meldebogen hätten die Kläger ihren Willen, Mitglied der Gemeinde zu werden, ausreichend bekundet. Die Satzung der Frankfurter Gemeinde sieht vor, dass alle Personen jüdischen Glaubens mit einem Wohnsitz in der Bankenmetropole Mitglied werden, wenn sie nicht binnen drei Monaten ihren Austritt erklären.
...
Das Paar solle die Hälfte der verlangten Synagogensteuer zahlen. Für ein knappes Jahr steht bei den Gutverdienern ein Betrag von rund 114.000 Euro zu Buche.

Das Paar war demnach im Jahr 2002 mehr als drei Monate Mitglied, bis es die Situation erkannt hat, und seitdem wahrscheinlich nicht mehr. Wozu erwähnt der Spiegel sonst "ein knappes Jahr"? Das steht allerdings im Widerspruch zum Titel "Ehepaar muss wider Willen Jüdischer Gemeinde angehören", der nahelegt, die Mitgliedschaft bestünde heute noch. Die meisten Google-Treffer zitieren den Spiegel, nur bei katholisch.de habe ich mehr gefunden:

katholisch.de hat folgendes geschrieben:
Der Mitgliedschaft hatte das Paar sieben Monate nach dem Wohnortwechsel in einem Schreiben an die Jüdische Gemeinde formal widersprochen. Laut Gemeinde-Satzung war das zu spät, um von Anfang an rechtswirksam zu sein.

#3:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 22.09.2016, 10:35
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Nach Durchlesen des Artikels wird so einiges klar:

die Leute kamen aus Frankreich.

sowas wie Pflichtan- und abmeldung bei Wohnungswechsel im Einwohnermeldeamt gibt es hier nicht (man muss sich nur ins Wählerverzeichnis in der Mairie eintragen lassen, wenn man bei den nächsten Wahlen sein Zettelchen in die Urne werfen möchte)
und auf gar keinen Fall gibt man bei so einer Anmeldung seine Religionszugehörigkeit an (die steht hier auch auf keiner Lohnsteuerkarte).

Es gibt, da Trennung von Kirche und Staat, auch keine vom Staat für die Religionsgemeinschaften eingezogene Kirchensteuer. Die Religionsgemeinschaften müssen selbst sehen, wie sie ihren Schäflein den "denier du culte" abknöpfen.
Nur weil du katholisch getauft worden bist und in einem Ort wohnst, kann der dortige Gemeindepfarrer nicht automatisch Geld von dir kassieren... Wer sich als Pfarrgemeindemitglied outen will, muss dies bei der Pfarrgemeinde tun, die erfahren das nicht nicht automatisch durch den Zuzug der Leute.

Die Kirchengemeinde wirft jedes Jahr ein freundliches Bettelbriefchen (nicht nominativ, da sie ja keine offizielle Liste von der Stadt/Dorfsverwaltung haben, wer nun wirklich katholisch ist und wer nicht) in die Briefkästen: man möge doch bitte für den "denier du culte" spenden.... aber zum Zahlen zwingen können sie niemanden.

Daher ist die Überraschung der Leute schon verständlich. Sie hatten sich offensichtlich nicht persönlich bei der Gemeinde eingeschrieben, wie das in F bei Umzug üblich ist, sondern ihre Daten waren von der Stadtverwaltung an die Religionsgemeinde weitergereicht worden...

#4:  Autor: VanHanegem BeitragVerfasst am: 23.09.2016, 08:39
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Also ist der Fall gleich gelagert wie bei vielen Arbeitern aus Ungarn, Rumänien und sonstwoher. Die zahlen zähneknirschend einen 3-stelligen Betrag, treten aus und gut is. Wahrscheinlich bräuchten die das Geld dringender als die Herrschaften aus dem Spiegel Artikel.

Wenn nun mal ein Reicher in diese Falle getappt ist, dann wird eine riesen Brühe drum gemacht.



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