Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Ich fände es ebenfalls sehr gerecht, wenn die FalschbeschuldigerInnen das selbe Strafmaß erhielten wie auf das Verbrechen, das sie fälschlicherweise vorbringen. Schließlich sitzt im Falle einer Verurteilung der falsch Beschuldigte ebenso lang im Knast und immerhin gab es schon Fälle, die mit dem Tod des falsch Beschuldigten endeten. Das hat mit Rache nichts zu tun, das ist einfach Gerechtigkeit und es ist ja auch niemand gezwungen jemanden fälschlicherweise zu beschuldigen. Und es schreckt davor ab schwerere Falschbeschuldigungen vorzubringen. Verstehe auch nicht wie man das anders sehen kann. Da muss eigentlich immer noch die Meinung vorherrschen, es sei nicht so schlimm jemandes Leben grundlos zu zerstören bzw. lang nicht so schlimm wie eine tatsächliche Vergewaltigung. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Der Vorschlag erscheint mir evident vefassungswidrig.
Strafe folgt zwingend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Und die Verhältnismäßigkeit der Strafe richtet sich nach dem betroffenen Rechtsgut. Daher ist unhaltbar, ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung ebenso zu bestrafen wie eines gegen die persönliche Freiheit. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: | ||
Die Argumentation erscheint so erst mal nicht logisch. Denn wenn eine Strafe im Verhältnis zum verletzten Rechtsgut stehen muss, dann steht doch die Schwere der mit einer Strafe verbundene Falschbeschuldigung automatisch ebenfalls zu dieser im Verhältnis. Anders gesagt: Wenn man die Strafe für eine Vergewaltigung auf, sagen wir, 10 Jahre festsetzt, ist dann nicht ein zehnjähriger Freiheitsentzug eben dadurch mit einer Vergewaltigung gleichgesetzt? Ein wesentlicher Unterschied ist natürlich, dass eine Falschbeschuldigung nur den Versuch einer Freiheitsberaubung darstellt. Und dass das Strafrecht natürlich nicht nach dem Prinzip "Auge um Auge" funktioniert. Wobei, so natürlich ist das nicht, denn wenn nicht "Auge um Auge" gilt, woran wird die erwähnte "Verhältnismäßigkeit" überhaupt festgemacht? Was ist dafür der Maßstab? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist zu kompliziert für eine Forendiskussion. Wenn es dich wirklich interessiert, findet sich dies in den Einleitungsteilen aller tauglichen Lehrbücher zum Strafrecht AT. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Ich sage nicht, dass es rechtmäßig wäre. Ich sage es wäre gerecht. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Genau. Du und BB, ihr meint mit Gerechtigkeit Genugtuung. Und auf dieser archaichen Vorstellung beruht unser Rechtssystem glücklicherweise nicht. Wie Samson bereits deutlich gemacht hat. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Nur, die Logik, die BB skizziert, die Strafhöhe an die Art der des Rufmords zu koppeln, ist ausserhalb jeder Rationalität, getragen von Rache. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Denn wenn eine Strafe im Verhältnis zum verletzten Rechtsgut stehen muss, dann steht doch die Schwere der mit einer Strafe verbundene Falschbeschuldigung automatisch ebenfalls zu dieser im Verhältnis. Anders gesagt: Wenn man die Strafe für eine Vergewaltigung auf, sagen wir, 10 Jahre festsetzt, ist dann nicht ein zehnjähriger Freiheitsentzug eben dadurch mit einer Vergewaltigung gleichgesetzt? |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Aber worauf beruht es denn? Konkret am Beispiel: Warum wird der Vergewaltiger eingesperrt? Du kannst doch nicht so tun, als wäre es völlig offensichtlich, dass es dafür andere Gründe als Rache und Genugtuung gäbe. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, es kann sein, daß dafür eine Art zivilisatorische Bildung nötig ist. Und daß diese Bildung in Gesellschaften, in denen das Faustrecht oder ähnliche Formen der Satisfaktion noch eine Rolle spielen, nicht gegeben ist. Aber hier in Deutschland, lernt man doch bereits in der Schule, daß sich der Staat nicht zum Agenten der Genugtuung Betroffener machen darf. Diese Einsicht ist wesentlich für eine halbwegs befriedete Gesellschaft. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe noch, wenn man einwendet, dass dieses oder jenes strafrechtliche Prinzip dagegen spricht. Aber dass es gänzlich irrational ist, kann ich nicht sehen. Selbst, dass es durch Rache motiviert sein könnte, spielt hier aus meiner Sicht eine geringere Rolle - denn das kann bei jeder Bestrafung zutreffen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Uebrigens. Falsch behauptete sexuelle Belästigung sollte genauso hart bestraft werden wie sexuelle Belästigung und falsch behauptete Vergewaltigung genauso hart wie Vergewaltigung. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Genau. Du und BB, ihr meint mit Gerechtigkeit Genugtuung. Und auf dieser archaichen Vorstellung beruht unser Rechtssystem glücklicherweise nicht. Wie Samson bereits deutlich gemacht hat. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Und warum wird der Vergewaltiger nun eingesperrt? |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Die könnte man konsquent weiterspinnen: - Wer fälschlicherweise behauptet, jemand hätte einen anderen ermordet, soll genauso hat bestraft werden, wie ein Mörder. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Aber es entspricht sehr wohl einem absolut natürlichen und keineswegs nur archaischen Gerechtigkeitsempfinden |
Despiteful hat folgendes geschrieben: | ||
Und Du empfindest es als 'gerecht', wenn die Mafia Dir einen Mord anhängt und derjenige dann nur wegen 'Rufmord' bestraft wird? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Um weitere Vergewaltigungen zu verhindern? Und um die Nichtduldung solcher Handlungen zu zu verdeutlichen? Mal nur 2 Gründe. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich beziehe mich auf diese Aussage:
Die könnte man konsquent weiterspinnen: - Wer fälschlicherweise behauptet, jemand hätte einen anderen ermordet, soll genauso hat bestraft werden, wie ein Mörder. - Wer fälschlicherweise behauptet, jemand habe eine Bank überfallen, soll genauso hart bestraft werden, wie ein Bankräuber etc, etc.. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Bitte lies das noch drei Mal. Dann geht dir vielleicht der Fehler auf. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Warum? Ich finde, Zumsel hat den Zusammenhang recht gut dargestellt:
Ich verstehe noch, wenn man einwendet, dass dieses oder jenes strafrechtliche Prinzip dagegen spricht. Aber dass es gänzlich irrational ist, kann ich nicht sehen. Selbst, dass es durch Rache motiviert sein könnte, spielt hier aus meiner Sicht eine geringere Rolle - denn das kann bei jeder Bestrafung zutreffen. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ja, kann man. Und wahrscheinlich gibt es strafrechtliche Gründe, die zu kompliziert sind, um sie hier zu diskutieren, die dagegen sprechen (laut Samson). Aber völlig irrational finde ich es nicht. Wer jemanden fälschlicherweise eines Mordes beschuldigt, setzt den Beschuldigten der Gefahr aus, so hart bestraft zu werden, wie ein Mörder. Der beabsichtigte Schaden entspricht also dem, was das Strafrecht als angemessen für einen tatsächlichen Mord ansieht. Ich sehe nicht, wieso es irrational sein sollte, das übliche Strafmass in einem hochentwickelten Rechtssystem als Vergleichsmassstab heran zu ziehen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Gefühlsmäßig kann ich Zumsel sofort nachvollziehen, aber das Gefühl unterschlägt hier Teile des Zusammenhangs zwischen Ursache und Wirkung: Der Verleumder beschädigt nur den Leumund seines Opfers, er nimmt ihm die Unbescholtenheit. Die Freiheit wird dem Opfer durch ein untaugliches Gericht genommen, das nicht in der Lage ist, den Verleumder als das Arschloch zu erkennen, das er ist. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: | ||||
Aber worauf beruht es denn? Konkret am Beispiel: Warum wird der Vergewaltiger eingesperrt? Du kannst doch nicht so tun, als wäre es völlig offensichtlich, dass es dafür andere Gründe als Rache und Genugtuung gäbe. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Aber völlig irrational finde ich es nicht. Wer jemanden fälschlicherweise eines Mordes beschuldigt, setzt den Beschuldigten der Gefahr aus, so hart bestraft zu werden, wie ein Mörder. Der beabsichtigte Schaden entspricht also dem, was das Strafrecht als angemessen für einen tatsächlichen Mord ansieht. Ich sehe nicht, wieso es irrational sein sollte, das übliche Strafmass in einem hochentwickelten Rechtssystem als Vergleichsmassstab heran zu ziehen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||
"Rache" ist sehr simplifiziert das Kernelement der so genannten "absoluten Straftheorien", die bspw. in der Scharia und den USA herrschend sind und auch das Mittelalterliche Strafrecht geprägt haben. In Deutschland werden diese nahezu einhellig abgelehnt. Der Vergewaltiger wird - sehr simplifiziert - eingesperrt: - Um ihn zu bewegen, nach Entlassung von weiteren Vergewaltigungen abzuhalten (relative Individualprävention) - Um den Vergewaltiger ganz konkret und physisch temporär von weiteren Vergewaltigungen abzuhalten (absolute Individualprävention) - Um potentielle andere Vergewaltiger davon Abstand nehmen zu lassen (negative Generalprävention) - Um das gesamtgesellschaftliche Vertrauen in die Verwerflichkeit der Vergewaltigung und die Akzeptanz dessen Verbots aufrechtzuerhalten (positive Generalprävention). |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
...
Ich will damit nicht sagen, wir könnten aufs Strafen verzichten. Aber wer behauptet, es gäbe rationale Gründe dafür, bewegt sich auf dünnem Eis. Die Gründe sind wohl eher historisch und psychologisch. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Aber wer behauptet, es gäbe rationale Gründe dafür, bewegt sich auf dünnem Eis. Die Gründe sind wohl eher historisch und psychologisch. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Ja, mir sind diese Strafzwecke alle bekannt, ich denke aber, das keiner davon einer rationalen Prüfung standhält. Ob Generalprävention überhaupt wirkt, ist empirisch höchst fragwürdig. Darüber hinaus haben wir ein sogenanntes "Schuldtrafrecht", womit sämtliche Präventivzwecke ohnehin bloß sekundär sein können, andernfalls könnte man auch gleich Sippenhaft einführen, wenn diese sich als präventiv effektiv erwiese. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Solange wir davon ausgehen, dass Individuen sich grundsätzlich selbstbestimmt entscheiden können, halte ich Psychologie für etwas grundsätzlich Rationales. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Hm, würdest Du das Ziel einer befriedeten Gesellschaft in relativer Freiheit als rational begründbar akzeptieren? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
1. Ich halte das Schuldprinzip insgesamt für ein Übel, allerdings eins, dass vertretbar kaum beseitigt werden kann. 2. Individualprävention funktioniert durchaus. |
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