Korra hat folgendes geschrieben: |
Mit dem Land geht's ja nur nach Berg ab. Warum kämpft man eigentlich gegen den Islamischen Staat, wenn man selber dabei ist einen zu errichten? |
Wikipedie>Iran hat folgendes geschrieben: |
Am 1. Februar 1979 kehrte Ruhollah Chomeini aus dem französischen Exil zurück; dieser Tag wird seitdem als staatlicher Gedenktag, genannt Fadschr (Morgenröte), gefeiert. Rasch etablierte er sich als oberste politische Autorität und begann aus der ehemals konstitutionellen Monarchie eine „Islamische Republik“ zu formen, unter anderem durch sukzessive und gewaltsame Ausschaltung aller anderen revolutionären Gruppen. Seine Politik war von einer antiwestlichen Linie geprägt und schreckte auch nicht vor Terror und Massenhinrichtungen zurück. |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Kompliment für das zielgerichtete Vorbeisabbeln am Titel des Trööts |
Korra hat folgendes geschrieben: |
Schon klar. Jedoch wenn man gerade dabei ist gegen eine religiöse Terrororganisation zu kämpfen, die teilweise noch konservativere Vorstellungen hat, ist es dähmlich einfach dessen Vorstellungen zu auch einzuführen. |
Zitat: |
Auch die integrative Haltung zu den an der Revolution beteiligten Gruppierungen wurde aufgekündigt. Mehdi Bāzargān und alle anderen Vertreter einer nicht-islamistischen Politik, die eben noch Staatsämter innehatten, sahen sich plötzlich von der Chomeini-Miliz, den sogenannten Revolutionswächtern (in vielen Quellen auch Revolutionsgarde genannt), verfolgt. Hierbei kam es zu blutigen und brutalen Szenen. Das Chomeini-Regime ging 1980 bis 1982 mit schonungsloser Härte gegen jeden vor, der in ihren Augen eine Gefahr für die Islamische Republik darstellte. Es kam zu öffentlichen Massenhinrichtungen und regelrechten Verhaftungsorgien durch die Revolutionsgarde. Allein 1982 wurden zwischen 5.000 und 10.000 Menschen hingerichtet. In den Gefängnissen befinden sich bis zu 40.000 politische Gefangene, für die meisten bedeutet eine Inhaftierung Hunger, Folter und Krankheit.[2] Die Brutalität des Vorgehens trug sicherlich erheblich dazu bei, dass sich die Opposition innerhalb des Landes bald auf ein fast irrelevantes Maß verringert hatte. Einzig die Modjahedin leisteten heftigen Widerstand. Zwischen ihnen und Revolutionsgarden kam es immer wieder zu Straßenschlachten mit vielen Toten. Letztendlich konnten sich das Regime und die chomeinitreuen Milizen durchsetzen. Die Modjahedin blieben bis weit in die 80er Jahre hinein durch Attentate und bewaffneten Widerstand aktiv. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Ich denke eher, schtonk spielt darauf an, dass ständig über den Iran geredet wird, während im Eingangsbeitrag vom Irak die Rede ist. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
... Ich sehe es so, dass ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Warum sagt er das dann nicht? ... |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
...
Schon klar .... |
Zitat: |
Die Amharen (amharisch አማራ Amara) waren traditionell die wichtigste staatstragende Volksgruppe Äthiopiens.
Mädchen erlangen die Heiratsfähigkeit bereits mit der Geschlechtsreife, spätestens aber mit 14 Jahren. |
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Minderjährigkeit
Im europäischen Mittelalter wurde unterschieden zwischen infantia, die frühe Kindheit bis etwa sieben Jahre, und die pueritia, das Alter von sieben Jahren bis zur Heiratsfähigkeit, bei Knaben bei vierzehn, bei Mädchen bei zwölf Jahren angesetzt.[2] |
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Schamhaar
Schamhaare beginnen in der Pubertät zu wachsen, bei Mädchen etwa ab dem zehnten und bei Jungen etwa ab dem zwölften Lebensjahr. In verschiedenen älteren Kulturen in der Südsee, Afrika (Pygmäen) und Melanesien stehen die Schamhaare als Symbol für Fruchtbarkeit und Heiratsfähigkeit.[9] |
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Bei Männern waren Heiraten unter 18 Jahren extrem selten; jedoch wurden z. B. in Sachsen im 18. Jahrhundert rund 2 % aller Bauerntöchter bereits mit 14 und 15 Jahren verheiratet. |
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Ehemündigkeit
Im Iran galt bis Mai 2002 ein Mindestheiratsalter für Mädchen von 9 Jahren, seitdem von 13 Jahren, für Jungen von 15 Jahren. Im Jahre 2012 wurde erwogen, dieses für Mädchen wieder auf 9 Jahre zu senken [4]. |
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Kanonisches Recht der römisch-katholischen Kirche
Nach can. 1083 CIC liegt das Mindestalter für Frauen bei 14 und für Männer bei 16 Jahren. |
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Kinderheirat
In der griechischen Region Thrakien durften 2005 muslimische Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet werden; das garantierte ein auf dem Vertrag von Lausanne (1923) basierendes Sonderrecht.[21] |
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Im Paschtunwali, dem Rechts- und Ehrenkodex der Paschtunen (größter Volksstamm Afghanistans), ist nach Angaben des evangelikalischen Instituts für Islamfragen Kinderheirat erlaubt.[26] |
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In Georgien dürfen in ländlichen Gegenden Mädchen mit 12 Jahren die Schulen nicht mehr besuchen, werden von den Eltern verheiratet und dürfen das Haus nicht verlassen. |
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In Südasien ist die Kinderheirat vor allem in ländlichen Bereichen nach wie vor verbreitet, obwohl sie gesetzlich verboten ist. |
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Nach Angaben des Rapid Household Survey, der in ganz Indien durchgeführt wird, wurden im Bundesstaat Bihar 58,9 % der Frauen vor Erreichen des 18. Lebensjahrs verheiratet, in Rajasthan 55,5 %, in Westbengalen 54,9 % |
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In Nepal ist die Kinderehe seit 1963 verboten, dennoch gelten zehn Prozent aller Mädchen vor dem 15. Lebensjahr verheiratet, 37 Prozent vor dem 18. Lebensjahr. |
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Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt; in der Regel versteht man dort darunter ein Alter von neun Jahren.[31] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor, die auch vollzogen werden. Für Aufsehen sorgte im April 2008 der Fall der damals achtjährigen Jemenitin Nojoud Ali, die vor Gericht die Scheidung von ihrem 22 Jahre älteren Mann durchsetzte, mit dem sie zwangsverheiratet worden war. Allerdings musste sie ihrem Ex-Mann dafür eine Entschädigung von umgerechnet 500 Dollar bezahlen.[32]
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In Saudi-Arabien wurde im August 2008 der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75-jährigen Scheich bekannt. Ein Berater des Justizministeriums in Saudi-Arabien forderte, den Vater des minderjährigen Mädchens vor Gericht zu stellen.[33] |
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Bezüglich der Türkei stellte 2008 die UNDP-Studie „Human Development Report – Youth in Turkey“ fest, dass vor allem in ländlichen Gebieten die Furcht vor der Verletzung der Ehre eines Mädchens häufig die Grundlage für Kinderheiraten und sogar für Ehrenmorde ist.[34] |
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In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.[35][36]
Allein zwischen 2000 und 2010 gab es mehr als 167.000 Kinderehen in denjenigen 38 Bundesstaaten, die Daten bereitstellten.[37] |
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