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Schwesta Ewa rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
Die Rapperin Schwesta Ewa (34) muss wegen Straftaten im Rotlichtmilieu möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die das Frankfurter Landgericht 2017 gegen die Sängerin verhängt hatte. Damit ist die 34-Jährige rechtskräftig verurteilt. (...) In dem Prozess ging es um mehrere „Prostitutionsreisen“, die Schwesta Ewa mit jungen Verehrerinnen aus ihrer Clique unternommen hatte. Das Geschäftsmodell sah so aus, dass die Rapperin, die früher selbst als Prostituierte gearbeitet hatte, alles organisierte. Anschaffen gingen die Frauen. Die Einnahmen wurden geteilt – am Finanzamt vorbei. Die Musikerin hatte zugegeben, auf diesen Reisen in verschiedene Städte vier Prostituierte bei etlichen „Ausrastern“ geschlagen und getreten zu haben. |
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