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Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie "Geisteskranke" auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.
Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Die Berliner Morgenpost berichtete zuerst darüber. Der Zeitung zufolge habe das Gericht unter anderem argumentiert, der Kommentar "Drecks Fotze" bewege sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren". (...) Der Berliner Morgenpost zufolge werden in dem Beschluss Äußerungen wie "Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird" als "mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik" gewertet. Die Unterstellung, dass Künast "vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef…" wurde, sei laut Beschluss "überspitzt, aber nicht unzulässig". Die Forderung, sie als "Sondermüll" zu entsorgen, habe "Sachbezug". Attribute wie "Stück Scheiße", "Schlampe" sowie "Geisteskranke" wurden als "Auseinandersetzung in der Sache" gewertet. https://taz.de/Sexistische-Beschimpfungen-im-Netz/%215627681/ |
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Berlin (dpo) - Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.
Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um "Auseinandersetzungen in der Sache" handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar. (...) Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert. https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Noch bevor ich die Postillionglosse dazu gelesen habe, fragte ich mich selbst wie die Herren Richter wohl reagiert hätten, wenn der Anwalt der Frau Kuenast das Urteil direkt im Anschluss an dessen Verlesung in diesem Jargon kommentiert haette. Klar handelt es sich hier um sehr eindeutige Beleidigungen. Das ist absolut keine Geschmacksfrage, bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann. Und ich dachte bisher, dass es sich niemand gefallen muss so schwer beleidigt zu werden. Aber es gibt scheinbar doch Richter, die das anders sehen. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||
Ein Urteil ganz nach meinem Geschmack. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich hoffe doch sehr, daß die nächste Instanz das Urteil pulverisiert. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Noch bevor ich die Postillionglosse dazu gelesen habe, fragte ich mich selbst wie die Herren Richter wohl reagiert hätten, wenn der Anwalt der Frau Kuenast das Urteil direkt im Anschluss an dessen Verlesung in diesem Jargon kommentiert haette. Klar handelt es sich hier um sehr eindeutige Beleidigungen. Das ist absolut keine Geschmacksfrage, bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann. Und ich dachte bisher, dass es sich niemand gefallen muss so schwer beleidigt zu werden. Aber es gibt scheinbar doch Richter, die das anders sehen. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht hättest du einfach mal die Urteilsbegründung zu Ende lesen sollen. So eindeutig ist es eben nicht. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht.“ Die detallierten Begründungen finden sich hier. https://www.morgenpost.de/berlin/article227131419/Warum-das-Berliner-Landgericht-diese-zehn-Beschimpfungen-gegen-Renate-Kuenast-zulaessig-findet.html Es werden halt strenge Anforderungen an die Annahme einer Schmähung gestellt. Deswegen durfte auch ein Volker Beck als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet werden oder bestimmte AfD-Politiker als Neonazis. Wenn es eine Vorgeschichte (Sachbezug) gibt, wird es schwierig. Bei Fr. Künast haben die Richter die Verletzung der Opfer von pädophilen Handlungen und die erklärliche gesellschaftliche Empörung ob ihrer zweifelhaften Aussage, höher gewichtet als die Verletzung von Frau Künast durch die unsäglichen Kommentare. Eine durchaus streitbare Entscheidung, aber in der Begründung und in der Konsequenz zu anderen ähnlich gelagerten juristischen Entscheidungen, durchaus nachvollziehbar. |
Zitat: |
Alle Kommentare entstanden als Reaktion auf den Post eines Rechtspopulisten, der eine Aussage der Politikerin aus dem Jahr 1986 hernahm und als Unterstützung zur damals durchaus in der grünen Partei diskutierten Haltung wertete, den Geschlechtsverkehr mit Kindern außer Strafe zu stellen. Künasts Anwalt dementiert das entschieden. Das Gericht folgte der Einschätzung des Mannes jedoch. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Es werden halt strenge Anforderungen an die Annahme einer Schmähung gestellt. Deswegen durfte auch ein Volker Beck als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet werden oder bestimmte AfD-Politiker als Neonazis. Wenn es eine Vorgeschichte (Sachbezug) gibt, wird es schwierig. Bei Fr. Künast haben die Richter die Verletzung der Opfer von pädophilen Handlungen und die erklärliche gesellschaftliche Empörung ob ihrer zweifelhaften Aussage, höher gewichtet als die Verletzung von Frau Künast durch die unsäglichen Kommentare. Eine durchaus streitbare Entscheidung, aber in der Begründung und in der Konsequenz zu anderen ähnlich gelagerten juristischen Entscheidungen, durchaus nachvollziehbar. |
astarte hat folgendes geschrieben: | ||
Ach. Welche Art von Sachbezug beispielsweise "Stück Scheiße" haben kann, erkläre mir bitte genauer, damit ich es auch nachvollziehen kann, wann zum Beispiel hier im Forum das jemand an deine Adresse schreiben darf. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
...
Du könntest es vielleicht nachvollziehen, wenn du dem von mir geposteten Link gefolgt wärst und das "Stück Scheiße" nicht aus dem Sachzusammenhang reißen würdest. "...wie sich aus dem zweiten Satz ergibt, eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte" es wird auf den Beschluss des LG Hamburg vom 11. Mai 2017 verwiesen https://openjur.de/u/962810.html |
astarte hat folgendes geschrieben: |
Und ich kann mir auch keine Sache vorstellen, die einen Zusammenhang mit der fäkalen herabwürdigenden Bezeichnung "Stück Scheiße" oder "Drecksau" haben könnte. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht hättest du einfach mal die Urteilsbegründung zu Ende lesen sollen. So eindeutig ist es eben nicht. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht.“ Die detallierten Begründungen finden sich hier. https://www.morgenpost.de/berlin/article227131419/Warum-das-Berliner-Landgericht-diese-zehn-Beschimpfungen-gegen-Renate-Kuenast-zulaessig-findet.html Es werden halt strenge Anforderungen an die Annahme einer Schmähung gestellt. Deswegen durfte auch ein Volker Beck als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet werden oder bestimmte AfD-Politiker als Neonazis. Wenn es eine Vorgeschichte (Sachbezug) gibt, wird es schwierig. Bei Fr. Künast haben die Richter die Verletzung der Opfer von pädophilen Handlungen und die erklärliche gesellschaftliche Empörung ob ihrer zweifelhaften Aussage, höher gewichtet als die Verletzung von Frau Künast durch die unsäglichen Kommentare. Eine durchaus streitbare Entscheidung, aber in der Begründung und in der Konsequenz zu anderen ähnlich gelagerten juristischen Entscheidungen, durchaus nachvollziehbar. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Der Sachzusammenhang ergibt sich aus dem zweiten Satz, wie es dort nachzulesen ist. Der ominöse zweite Satz rechtfertigt anscheinend das Stück Scheiße, weil er sich wohl mit der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern befasst. |
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Ich kann mir schon einen Zusammenhang vorstellen. Stell dir vor du wurdest Anfang der achziger durch ein pädophilies Arschloch missbraucht und leidest seitdem unter den traumatischen Folgen dieses Vorfalls. Und plötzlich hast du die Möglichkeit einer Politikerin die sich damals affirmativ zum Thema Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern äußerte, die (auch überspitzte) Meinung zu geigen. Sollte das in so einem Fall juristisch sanktioniert werden? |
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Die 27. Zivilkammer des Landgerichts - Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar - findet, dass die Grünenpolitikerin Künast es hinnehmen muss, auf Facebook als "Stück Scheisse" bezeichnet zu werden.
... Nur bei "Drecks Fotze" haben sie überlegt. Das sei "haarscharf an der Grenze" des Hinnehmbaren. ... Inzwischen müht man sich verstärkt, Hass und Hetze aus dem Netz zu tilgen, auch die Staatsanwälte erhöhen den Druck. Müsste nicht auch die Justiz - namentlich das Verfassungsgericht - die Schrauben anziehen? ... Dessen Leitstern war von Anfang an ein öffentlicher Diskurs, den man nicht mit dem Knigge unterm Arm regulieren darf. Es darf deftig zugehen, polemisch, zugespitzt - solange noch Spurenelemente einer inhaltlichen Auseinandersetzung erkennbar sind. Die großen Entscheidungen des Gerichts waren oft eine Verteidigung scharfzüngiger Kritiker. Der Boykottaufruf eines Hamburger Senatsdirektors gegen den Regisseur des Nazifilms "Jud Süß" im Jahr 1950, die geniale Polemik von Ralph Giordano, der Franz Josef Strauß 1987 einen "Zwangsdemokraten" nannte, auch die radikalpazifistische Formel "Soldaten sind Mörder": Es ging um große Fragen und mächtige Politiker. ... Das ist im Einzelfall oft nachvollziehbar. Aber die stete Suche nach der sachlichen Substanz in jeder noch so abseitigen Äußerung verstellt bisweilen - siehe Landgericht Berlin - den Blick darauf, dass, was nach Hass und Hetze aussieht, manchmal eben auch nur Hass und Hetze ist. Vielleicht hilft hier der legendäre Satz eines US-Richters zur Pornografie: Er könne sie zwar nicht definieren. "But I know it when I see it." |
sponor hat folgendes geschrieben: |
Soweit ich's beurteilen kann, ein recht(s-) kompetenter Leserbrief bei Fefe, worin das Urteil als "fraktal falsch" bezeichnet wird (d.h. falsch, egal mit welcher Detailschärfe man draufblickt) und mehrere Begründungen als "eklig".
Und darin verlinkt der Kommentar vom Law Blog: "Ein Freibrief, jetzt im Internet richtig loszupoltern, ist das Urteil jedenfalls nicht." |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
[...].. Fr. Künast hat sich nunmal so geäußert, dass es verstanden werden kann, dass sie den Sex mit Kindern, wenn keine Gewalt im Spiel ist, legitim findet. .. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
.. Selbst wenn es nur eine Ungeschicktheit von ihr war, erntet sie nun die Früchte. .. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
[...]
Ich frage mich auch, wieviel Vergewaltigungen durch Asylbewerber stattfinden müssen, (...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
[...] ..selbst schuld. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Kritik an dem konkreten Urteil teile ich ja, aber was wird aus der hchst allgemeinen Richterschellte aus dem Ausgangspost, wenn die nächste Instanz das kassiert? |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Mit Victim Blaming hat das überhaupt nichts zu tun. Fr. Künast hat sich nunmal so geäußert, dass es verstanden werden kann, dass sie den Sex mit Kindern, wenn keine Gewalt im Spiel ist, legitim findet. |
Zitat: |
Was Selbst wenn es nur eine Ungeschicktheit von ihr war, erntet sie nun die Früchte. Bei diversen Ungeschicktheiten und Zweideutigkeiten ihrer politischen Gegner ist man schließlich auch nicht nachsichtig. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
So blöde wie dieser Ausgangspost daherkommt, kannst du den getrost ignorieren.
Nur die Autodidakten können fähige Juristen werden, schon klar |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Hab' ich doch gar nicht geschrieben, kannst nicht lesen? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Aus der Richterschelte, die gar keine ist, sondern eine Schelte für nicht selbständig denkende und zu wenig wissende Juristen, wird nichts. Die Schelte bleibt bestehen. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Du bringst hier übrigens wieder eine christlich-religiöse Denkfigur:
Diese liegt in deiner christlich-staatsgläubigen Hoffnung auf die höhere, eigentlich *höchste* gerichtliche Instanz, eigentlich das *jüngste Gericht*. Alles wird gut, alles ist gut, tillich! |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." soll angeblich Tucholski mal gesagt haben, während es sich in Wahrheit um einen Ausspruch von Ludwig Thoma handelt.
Aber es gibt eben auch den Typus des furchtbaren Juristen - angefangen von antiken und mittelalterlichen Brutalos bis hin zu Freisler, dem Chefjuristen des Hitler-Faschismus. Dass die herrschenden Gesetze auch heute noch eine Schande sind und die Ausbildung der Juristen - nicht nur in Deutschland - eher eine Art Verblödungscurriculum ist, sollte allgemein bekannt sein. Nichtsdestotrotz gab und gibt es auch gute, fähige, engagierte und menschliche Juristen, die sich diese Eigenschaften aber eher autodidaktisch - unabhängig von ihrer Ausbildung - angeeignet haben oder sie von Haus aus mitbekommen haben. Dieser thread dient dazu, aktuelle und historische Beispiele des Versagens der herrschenden Justiz bzw. von Juristen bekannt zu geben und zu diskutieren. |
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