Unfähige und furchtbare Juristen
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#241:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 04.10.2019, 18:36
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Fragt sich nur, welches Menschen- und Gesellschaftsbild man da braucht. Ist da mehr als Recht des Stärkeren?


Recht des Stärkeren?
Der Pöbel, der sich auf den Facebook-Seiten von Herrn Liebich austobt, fällt ganz sicher nicht unter "die Stärkeren". Ich tippe da eher auf die abgehängten unteren Schichten, das legt bereits deren Wortwahl nahe. Wem nichts anderes einfällt als "Drecks Votze" hat sprachlich nicht viele Mittel, finanziell meist auch nicht, das korreliert miteinander. Umgekehrt tropft der Snobismus nur so aus den Äußerungen der Empörten. Frau Künast mit ihren guten Verbindungen zu den Schaltstellen der Macht gehört dagegen zu den Stärkeren.
Ist ja auch bezeichnend, dass der Verein hateAid ausgerechnet für die hilflose Frau Künast ihre Anwälte mobilisiert, um gegen die böse Hassrede im Netz vorzugehen - und nicht etwa für den Drachenlord, einem sozial herausgeforderten Ex-Sonderschüler, der sich seit Jahren mit ganz anderen Hasswellen konfrontiert sieht, die Frau Künast so noch nicht kennengelernet hat. Der ist aufgrund seiner diversen Einschränkungen wirklich hilflos, Frau Künast ist es nicht.
Verwöhnte Frauen der oberen Schichten spielen Opfer und der Staat soll auch noch zusätzliche Ressourcen investieren, damit ja keiner im Netz ein böses Wort über sie sagt. Aber nicht spotten, sonst redet man dem "Recht des Stärkeren" das Wort Lachen

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hier geht es um keine Neuentwicklung von Recht, sondern nur um die Anwendung in einem bestimmten Anwendungsgebiet.


Die Einschätzung, dass es denen darum geht, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verschärfen, kommt u.a. von Jony Eisenberg, einem bekannten Rechtsanwalt für Straf- und Medienrecht, nicht von mir. Ich habe es verlinkt.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das ist doch eine absurde Umkehrung der tatsächlichen Verhältnisse. Eine Ausnahme wäre es, wenn - wie das aktuelle Urteil es sieht - Dinge, die bei jedem anderen Beleidigungen wären, es bei Künast (und Politikern allgemein) auf einmal nicht sein sollten.


Papier ist geduldig, entscheidend ist die Realität. Gegen wen setzt man Gesetze durch und gegen wen nicht, wann lässt man es bleiben und warum? Es ist ein ebenso typisches wie fragwürdiges Vorgehen: Man verabschiedet Gesetze, die keiner einhält und keiner gedenkt durchzusetzen. Aber sobald einem die Nase von einem nicht passt, setzt man sie ausnahmsweise doch durch. Rein legalistisch stimmt es natürlich, man setzt nur bestehende Gesetze durch. Trotzdem hat es etwas anrüchiges.

Daher noch mal zurück zur Ausgangslage: Frau Künast hatte früher beste Beziehungen zum Berliner Pädo-Sumpf. Ihre Parteifreunde und deren Umfeld haben bis zu tausend Kinder sexuell missbraucht:
https://mobil.stern.de/politik/deutschland/berlin-kreuzberg-eldorado-der-paedophilen-3311540.html
https://www.freitag.de/autoren/christian-fueller/1-000-opfer-bei-berliner-gruenen
https://www.youtube.com/watch?v=XZXhzmZ-COU
Sie hat die Ideologie, die das rechtfertigte, damals mitgetragen oder zumindest aus Karrierismus lange weggesehen, was ihre Kollegen da trieben. Das fällt ihr jetzt auf die Füße, ein kleiner, eher harmloser Shitstorm bricht gegen sie los. Ihre Reaktion: Jammern wegen dem achso bösen Hatespeech im Netz.

Wer mit empörenden Forderungen oder gar Taten die Öffentlichkeit provoziert, muss mit den entsprechenden Reaktionen im Netz rechnen. Was immer die Gesetzgeber sich bei Paragraphen wie dem §185 gedacht haben mag, lässt sich das ganze angesichts der Häufigkeiten derartiger Gesetzesbrüche nicht länger durchsetzen. Den Behörden bleibt nichts anderes übrig, als den klagenden Jammeren einen dezenten Wink zu geben, bei dem Spiel nicht mitzumachen. Die haben einfach besseres zu tun. Man muss das - ganz egal was im Gesetz steht - abwürgen, denn ansonsten könnte ich als WEMBLA-Vorsitzender die Justiz auf Jahre mit meinen Klagen gegen Beleidigungen zumüllen; Beleidigungen, die ich ganz eifrig und vorsätzlich provoziere.

Wenn wir schon beim Thema "Netzgewalt" sind. Die New-York-Times präsentierte gerade interessante Statistiken über Kinderpornographie. Offensichtlich sind die Behörden überfordert. Sie tun sich schwer, mit dem technischen Fortschritt mitzuhalten. Die Ressourcen sind knapp, die Polizei hat alle Hände voll zu tun, sie schaffen es kaum, fähigen Nachwuchs anzuwerben. Die deutsche Justiz ist genauso überlastet. Wir haben nicht die Ressourcen, "Stück Scheisse"-Rufen im Netz nachzujagen. Die verwöhnten Frauen an der Macht werden sich damit abfinden müssen. Auch das läuft unter Neu-Aushandeln des Zusammenlebens...

#242:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 06.12.2019, 15:00
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Zitat:
In einem neuen Verfahren hat die Grünen-Politikerin Renate Künast einen Sieg gegen Hate Speech und Falschinformationen errungen.

https://www.sueddeutsche.de/digital/hate-speech-renate-kuenast-beleidigungen-halle-leaks-1.4712947

#243:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 24.03.2020, 16:14
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Zitat:
Das Berliner Kammergericht hat mehrere üble Online-Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin als Beleidigung gewertet.

https://www.sueddeutsche.de/digital/renate-kuenast-beleidigung-facebook-kammergericht-1.4855652

#244:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 02.02.2022, 20:17
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Zitat:
Im Streit über Beleidigungen auf Facebook gibt Karlsruhe Renate Künast recht. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgern und Politikern liege im öffentlichen Interesse, argumentieren die Richter.


https://www.faz.net/aktuell/politik/bvg-zu-fall-renate-kuenast-politiker-muessen-nicht-alles-aushalten-17774179.html

Coole Sache, das...

#245:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 29.03.2022, 02:46
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(Weil der Fall "Drachenlord" hier im Thread schon erwähnt wurde:)

"Nein, so etwas passiert ja nur auf dem Schulhof, nicht in der Welt der Erwachsenen."

"Der Drachenlord bekommt nie eine Chance"

Zitat:
Dabei handelt es sich beim Fall "Drachenlord" um einen der schlimmsten Fälle von Mobbing, die es in Deutschland je gegeben hat.


Bis vor einem Beitrag vor Jahr und Tag hatte ich noch nie was über den Fall "Drachenlord" gehört. Der Mann war - ein paar Hater haben seine Statur, einige Äußerungen, seine Beziehungsnöte etc. zum Anlaß genommen, sein soziales Umfeld und ihn selbst zu zerstören, bis der Gemobbte schließlich ausrastete und gegen mehrere dieser Typen handgreiflich wurde. Dafür sollte er nach Auffassung der ersten Instanz zunächst im Gefängnis landen. Und die Hater haben sich auch noch darüber gefreut, daß sie ihn soweit gebracht hatten.

(Wie gesagt, hat womöglich jeder Mensch irgendeine "Taste", und wenn man auf die immer wieder drückt, oder ein gewisses Maß an Demütigung, das er ertragen kann, und wenn das überschritten wird, rastet er aus. Und die Leute haben ja bewußt danach gesucht. Das heißt nicht, daß man sich dem hingeben "muß" - deswegen wohl auch der Punkt, daß er noch immer eine Strafe bekommen hat, aber eine mildere - es war eben auch nicht "unprovoziert", sondern "über lange Zeit aufgestaute Wut".)

In der Berufung wurde die Strafe des "Drachenlords" demnach auf eine Bewährungsstrafe reduziert.


(Was die Hater angeht:)

Was ist denn - rein moralisch betrachtet - bitteschön jemand für eine Figur, der seinen Spaß daraus zieht, Andere "fertigzumachen", zu zerstören?


(Andererseits sieht man daran auch, wie wenig aussagekräftig letztlich die Likes sind: Diese wenigen "Hater" können offenbar wesentlich mehr negative Energie aufbringen.)


(Und für den Thread: In einem öffentlichkeitsträchtigen Gerichtsverfahren scheint immer wieder einer der Beteiligten eine undankbare Rolle zu tragen: Sei es der Verteidiger, der einen vermeintlich "offensichtlich Schuldigen" freigesprochen oder wesentlich milder beurteilt sehen will, sei es der Staatsanwalt, der mal wieder für ein Vergehen eine hohe Strafe fordert, oder der Richter, der wieder so ganz anders urteilt als das vermeintlich "gesunde Volksempfinden". ...)

#246:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 29.03.2022, 12:31
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Critic hat folgendes geschrieben:
(Weil der Fall "Drachenlord" hier im Thread schon erwähnt wurde:)

"Nein, so etwas passiert ja nur auf dem Schulhof, nicht in der Welt der Erwachsenen."

"Der Drachenlord bekommt nie eine Chance"...

Den Fall kannte ich auch noch nicht.

Da hier in der ersten Instanz eine Staatsanwältin und eine Richterin mit der geballten Empathie, zu der nur Frauen fähig sind, gemeinsam am Werk waren, plädiere ich dafür, diesen Thread in
Unfähige und furchtbare Jurist*Innen
umzubenennen.

#247:  Autor: sünnerklaasWohnort: Da, wo noch Ruhe ist BeitragVerfasst am: 29.03.2022, 12:59
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Critic hat folgendes geschrieben:
(Weil der Fall "Drachenlord" hier im Thread schon erwähnt wurde:)

(Was die Hater angeht:)

Was ist denn - rein moralisch betrachtet - bitteschön jemand für eine Figur, der seinen Spaß daraus zieht, Andere "fertigzumachen", zu zerstören?




Nur um mal zu zeigen, was die sogenannten "Haider" für Typen sind. Rechts in dem Video der "Taschenlampenhaider", der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft.

https://twitter.com/Crypt0to0ni/status/1507444588268728321

Der Typ war bei der Zeugenaussage angetrunken, was auch vor Gericht festgestellt wurde. Später hat er dann randaliert, weshalb er festgenommen wurde. Blutalkohol: 1,76 Promille.
Bei der Verhandlung wurde dann auch das Video in Augenschein genommen. Der Taschenlampentyp war zu Winkler gefahren und hat ihn massiv provoziert und ist ihn angegangen. Hörbar waren die Ausrufe des Taschenlampentypen mit "Schlag mich doch! Schlag mich doch!" Irgendwann hat Winkler dann nach massiven Provokationen mit der Taschenlampe zugeschlagen haben.
In der Haiderszene war der Typ dann der Mega-Held: er hätte es endlich geschafft, Winkler in den Knast zu bringen.
In der ersten Instanz ist das ja aufgegangen.
Nur in der Berufung nicht. Winkler wurde - auch auf Grund des Verhaltens des Zeugen und seiner mangelnden Glaubwürdigkeit - in dem Anklagepunkt freigesprochen.



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