Sollte man KZ-Wachleute auch heute noch vor Gericht stellen? | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Stimmen insgesamt : 15 |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Gefragt ist die persönliche Sicht. Also bitte nicht sich hinter geltenden Gesetzen verschanzen.
Aktueller Fall: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-was-der-fruehere-ss-wachmann-bruno-d-auf-die-fragen-der-richterin-antwortet-a-1301548.html |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Im Rechtsstaat sind die geltenden Gesetze Masstab des juristischen Handelns und sonst nichts. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Sehe ich auch so. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Und wenn Homosexualität verboten ist, dann ist es auch in Ordnung Homosexuelle zu verfolgen? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wenn den betreffenden Leuten Mord vorgeworfen wird, dann ja.
|
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dann muessen die Gesetze geändert werden. Wobei ich es ganz schoen steil finde die Verfolgung von NS-KZ-Waechtern mit der von Homosexuellen zu vergleichen. Du weisst, dass die Nazis auch Homosexuelle ins KZ gesteckt und ermordet haben? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Und wenn ihnen Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Wonach sollte man sonst urteilen, wenn nicht nach geltende Gesetzen? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nach seiner persönlichen Einschätzung. Nach der ist in dieser Umfrage gefragt. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Persönlich finde ich, dass man nach geltendem Gesetz urteilen sollte. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Überall auf der Welt oder nur in Deutschland? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Natürlich nur in das Land wo ich niedergelassen bin. Also jetzt Deutschland. Ich würde nie in einem Land ziehen, wo Gesetze gelten die linear gegen Menschenrechte sind. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
Also glaubst du auch, dass jemand, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, zu Recht verurteilt wird. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Sollte man KZ-Wachleute auch heute noch vor Gericht stellen? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||
Ich finde, dass das Gesetz dringend geändert werden sollte. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Was denkst Du denn? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich habe mit "Nein" gestimmt. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||||
Also hast du bezüglich dieses Gesetzes eine andere Auffassung als der Gesetzgeber. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||
Warum nicht? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||||||
Ja; und? Was hat das noch zu tun mit der Ursprungsfrage? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wenn den betreffenden Leuten Mord vorgeworfen wird, dann ja.
Weil Mord verjaehrt nicht und das ist auch gut so. Ich sehe keinen Grund dafuer bei alten Nazis eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung zu machen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Weil man damit nichts mehr erreichen kann. Will man über 90-Jährige noch bessern? Außerdem ist es absurd, dass Greise vor Jugendgerichten stehen. Der Angeklagte im aktuellen Fall war 17 als er seinen Dienst antrat bzw. antreten musste. Ein paar Jahre bis Jahrzehnte nach dem Krieg hätte man noch wirkliche Täter ausfindig machen können. Das hat man unterlassen, dafür werden heute irgendwelche Leute vor Gericht gestellt, die aufgrund ihres Alters kaum Chancen hatten, sich dem Ganzen zu entziehen. |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
Die geltenden Gesetze gehören natürlich zu der jeweiligen Sicht auch dazu. Ich hatte allerdings auch bei anderen Fällen, in denen Angeklagte sehr alt oder schwer krank waren, schon bemerkt, daß jeder Umgang damit nicht nach allen Maßstäben "gerecht" sein kann: Besser wäre es gewesen (ja ich weiß, daß man damals die "kleineren Chargen" nicht verfolgt hat, lag an einer mehr oder weniger großen Verdrängung einer Aufarbeitung), man hätte diese Leute vor 50 oder 60 Jahren angeklagt, dann hätte man ggf. nicht das Gefühl, daß da nur ein "Opa" nur noch gequält wird, und man hätte ggf. auch einen ganz anderen Rahmen für etwaige Strafen ansetzen können. Jede Haftstrafe, sollte eine verhängt werden, dürfte für den Betroffenen wie eine lebenslange Strafe wirken bzw. könnte ohnehin nicht mehr vollstreckbar sein. Es gehört aber auch zu den Gegebenheiten des Rechtsstaates, daß zunächst (für die Zumessung einer Strafe, denn es gab ja bei den Fällen, die in den letzten Jahren besprochen wurden, Unterschiede, wie die alten Männer über ihr damaliges Verhalten dachten) die Einlassungen als auch die Gesundheit eines Angeklagten eine Rolle spielen, daß ggf. davon abgesehen wird, diejenigen noch einzusperren. Letztlich mag die Gerechtigkeit also eher darauf liegen, daß man damit demonstrieren möchte, daß die Gesellschaft heute deutlicher hinsehen will, daß die Zeitzeugen nicht vergessen werden, daß man - bei dem Alter der Beteiligten womöglich zum letzten Mal - nochmal Rosse und Reiter nennen kann - und sich eben auch eine Verantwortlichkeit für diejenigen ergibt, die Zeitzeugenberichte etc. mit angehört haben. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Willst Du 90-Jährige entlasten, oder 90jährige KZ-Wärter? Danach hast Du ja gefragt. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Letztlich mag die Gerechtigkeit also eher darauf liegen, daß man damit demonstrieren möchte, daß die Gesellschaft heute deutlicher hinsehen will, daß die Zeitzeugen nicht vergessen werden, daß man - bei dem Alter der Beteiligten womöglich zum letzten Mal - nochmal Rosse und Reiter nennen kann - und sich eben auch eine Verantwortlichkeit für diejenigen ergibt, die Zeitzeugenberichte etc. mit angehört haben. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Ich will hier weder jemanden entlasten noch belasten. Ich möchte nur wissen was die User denken. Wenn jemand der Meinung ist, dass man jemanden über 70 Jahre nach Begehung von Straftaten nicht mehr anklagen sollte, wird er mit "Nein" stimmen. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
Ich will es nur verstehen. Plädierst du für Straffreiheit im hohen Alter generell? Oder zielt die Frage auf alte "KZ-Wächter" ab. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Nicht generell. Wenn eine Tat kürzlich stattgefunden hat, dann muss sie natürlich vor Gericht wegen Wiederholungsgefahr. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde