diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was sollen denn das für wissenschaftliche Belege sein, die dem Verfassungsgerichtshof (vielleicht auch nur nach Deiner Interpretation) fehlen sollen? 1. Der einfache, seit jahrhunderten bekannte und immer wieder belegte, kausale Zusammenhang zwischen Kontakten unter Lebewesen und der Verbreitung von Infektionskrankheiten sollte dem Gericht bekannt sein. 2. Es wäre vollkommen lebensfremd, im Falle des neuen Coronavirus von etwas anderem auszugehen. 3. Es war zu dem Zeitpunkt auch schon belegt dass Corona zu einem gewissen, nicht genau bekanntem, aber nicht vernachlässigbaren Prozentsatz zum Tode führt. Sollte das Gericht also tatsächlich eine künstliche Hürde geschaffen haben, indem es "wissenschaftliche Belege" für die Wirksamkeit von Massnahmen des Infektionsschutzes -und damit zur Vermeidung einer unnötig hohen Anzahl von Toten- fordert, die in der Kürze der Zeit gar nicht zu erbringen gewesen wären, dann würde das offensichtlich auf Folgendes hinauslaufen: 1. Ein Experiment an der Bevölkerung mit Inkaufnahme einer nicht geringen Zahl von Toten. 2. Damit würde es die Verantwortlichen in eine unauflösbare juristische Zwickmühle bringen. Denn die könnten sich einer Anklage wegen eines Unterlassungsdeliktes ausgesetzt sehen. Nun kann man zwar nicht ausschliessen, dass ein Gericht so einen Unsinn urteilt, oder selbst eine Metaanalyse von herausgepickten Studien betreibt. Ich vermute aber eher da stimmt etwas an deiner Darstellung nicht. Auch weil du hier ja immer wieder Urteile anführst die den Vorrang der "Freiheit" des Individuums vor den Rechten Anderer belegen sollen, das bei genauer Betrachtung aber natürlich nicht leisten. |
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was sollen denn das für wissenschaftliche Belege sein, die dem Verfassungsgerichtshof (vielleicht auch nur nach Deiner Interpretation) fehlen sollen? 1. Der einfache, seit jahrhunderten bekannte und immer wieder belegte, kausale Zusammenhang zwischen Kontakten unter Lebewesen und der Verbreitung von Infektionskrankheiten sollte dem Gericht bekannt sein. 2. Es wäre vollkommen lebensfremd, im Falle des neuen Coronavirus von etwas anderem auszugehen. 3. Es war zu dem Zeitpunkt auch schon belegt dass Corona zu einem gewissen, nicht genau bekanntem, aber nicht vernachlässigbaren Prozentsatz zum Tode führt. Sollte das Gericht also tatsächlich eine künstliche Hürde geschaffen haben, indem es "wissenschaftliche Belege" für die Wirksamkeit von Massnahmen des Infektionsschutzes -und damit zur Vermeidung einer unnötig hohen Anzahl von Toten- fordert, die in der Kürze der Zeit gar nicht zu erbringen gewesen wären, dann würde das offensichtlich auf Folgendes hinauslaufen: 1. Ein Experiment an der Bevölkerung mit Inkaufnahme einer nicht geringen Zahl von Toten. 2. Damit würde es die Verantwortlichen in eine unauflösbare juristische Zwickmühle bringen. Denn die könnten sich einer Anklage wegen eines Unterlassungsdeliktes ausgesetzt sehen. |
Zitat: |
Nun kann man zwar nicht ausschliessen, dass ein Gericht so einen Unsinn urteilt, oder selbst eine Metaanalyse von herausgepickten Studien betreibt. Ich vermute aber eher da stimmt etwas an deiner Darstellung nicht. Auch weil du hier ja immer wieder Urteile anführst die den Vorrang der "Freiheit" des Individuums vor den Rechten Anderer belegen sollen, das bei genauer Betrachtung aber natürlich nicht leisten. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ist anscheinend nur für angemeldete sichtbar - ich seh zumindest nix sondern bekomme nur die Meldung, dass etwas schiefgelaufen sei. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich kann es sehen und kotze mal fuer Dich mit. Da wird auf einem Plakat der Arzt Christian Droste mit dem KZ-Arzt Mengele gleichgesetzt. |
Babyface hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was ich Dich übrigens noch fragen wollte wenn Du zu Ende erbrochen hast. Wäre Drosten einer dieser Virologen welche Deiner Ansicht nach Machtbefugnisse erhalten sollten und wie siehst Du das in Einklang mit der Verfassung? |
Babyface hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was ich Dich übrigens noch fragen wollte wenn Du zu Ende erbrochen hast. Wäre Drosten einer dieser Virologen welche Deiner Ansicht nach Machtbefugnisse erhalten sollten und wie siehst Du das in Einklang mit der Verfassung? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Jener Herr Drosten scheint mir hinreichend qualifiziert um zusammen mit anderen Experten die Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Viruses zu bestimmen, ihre Durchführung zu beobachten und gegebenenfalls zu modifizieren. Es obliegt dabei der demokratisch gewählten Bundesregierung ein solches Expertengremium zu bestimmen und dieser Bundesregierung sind diese Experten dann letztlich auch Rechenschaft ueber ihre Massnahmen schuldig. Die sich daraus ergebenden Weisungsbefugnisse dieses Expertengremiums sind selbstversataendlich streng begrenzt, zum einen sachbezogen die Seuchenbekämpfung und zum anderen zeitlich bis zum Ende der akuten Gefahrensituation. Alle schwerwiegenderen Entscheidungen im Rahmen der Virusbekämpfung b eduerfen dabei nach wie vor der ausdrücklichen Zustimmung der Bundesregierung. Mit der Verfassung sehe ich keine Probleme, da diese begründete Einschränkungen der Grundrechte und demokratischen Entscheidungsfindung zur Abwehr besonderer Gefahren prinzipiell zulässt, soweit sie sachlich begründet und zeitlich klar begrenzt sind. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Jener Herr Drosten scheint mir hinreichend qualifiziert um zusammen mit anderen Experten die Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Viruses zu bestimmen, ihre Durchführung zu beobachten und gegebenenfalls zu modifizieren. Es obliegt dabei der demokratisch gewählten Bundesregierung ein solches Expertengremium zu bestimmen und dieser Bundesregierung sind diese Experten dann letztlich auch Rechenschaft ueber ihre Massnahmen schuldig. Die sich daraus ergebenden Weisungsbefugnisse dieses Expertengremiums sind selbstversataendlich streng begrenzt, zum einen sachbezogen die Seuchenbekämpfung und zum anderen zeitlich bis zum Ende der akuten Gefahrensituation. Alle schwerwiegenderen Entscheidungen im Rahmen der Virusbekämpfung b eduerfen dabei nach wie vor der ausdrücklichen Zustimmung der Bundesregierung. Mit der Verfassung sehe ich keine Probleme, da diese begründete Einschränkungen der Grundrechte und demokratischen Entscheidungsfindung zur Abwehr besonderer Gefahren prinzipiell zulässt, soweit sie sachlich begründet und zeitlich klar begrenzt sind. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich finde die Frage bereits absurd. Aber dafür hat man immerhin eine Antwort auf die Frage vermieden , wie man zur unsäglichen Hetze gegen Drosten steht. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
....
Experten wie Drosten haben einen Beraterrang, aber keine Machtbefugnis. So wie es in allen politischen Bereichen und auf jeder Ebene üblich ist. Und das ist auch gut so. Ich finde die Frage bereits absurd. Aber dafür hat man immerhin eine Antwort auf die Frage vermieden , wie man zur unsäglichen Hetze gegen Drosten steht. |
Lord Snow hat folgendes geschrieben: |
https://www.n-tv.de/panorama/Glaeubige-infizieren-sich-bei-Gottesdienst-article21799042.html
|
fwo hat folgendes geschrieben: |
Aber ansonsten macht dieser "Hetzer" doch alles richtig oder? Er hört schließlich auf seine Gefühle. Mit Ratio kommt man da nämlich nicht hin. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Da irrst Du. Die NS-Vernichtungslager beispielsweise waren ein Ausbund an rationaler Planung. Übrigens finde ich es unangenehm, wie du einen Subtext persönlich an mich einbaust, der nichts mit Sache zu tun hat, die hier diskutiert wird. Sehr unangenehm. |
Lord Snow hat folgendes geschrieben: |
https://www.n-tv.de/panorama/Glaeubige-infizieren-sich-bei-Gottesdienst-article21799042.html |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Da irrst Du. Die NS-Vernichtungslager beispielsweise waren ein Ausbund an rationaler Planung. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ging nicht speziell an Dich, sondern an alle Gefühlsapologeten. Es passte allerdings insofern, als Du auf diese Idiotie selbst auch nur gefühlsmäßig antwortest und implizit eine Distanzierung verlangst. Darin, dass die "Endlösung" zwar mit eigenartigen Voraussetzungen aber rational geplant und begründet war, sind wir uns einig. Allerdings bin ich gespannt, wo Du eine derartige Ratio in dem Vergleich Drosten - Mengele siehst. Ich sehe da nur Angst, deren Ursache auf den Verkünder des Unheils projiziert wird, um dabei in Wut verwandelt zu werden, die nach einem möglichst schlimmen Vergleich sucht, der über die Assoziation eines gleichen Berufes gefunden wird. Wo siehst Du da Ratio, Logik? Wenn da Ratio wäre, könnte man denen auch argumentativ beikommen. Die Erfahrung zeigt aber, dass das unmöglich ist. Die sind rational nicht erreichbar. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Solche immer weiter zugespitzten Vergleiche sollen a) abstumpfen gegenüber (je)dem Faschismus und b) zu einer Umwertung aller Werte (Nietzsche) beitragen. Die Autoren solcher Bilder stehen selber dem Faschismus nahe. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Darin, dass die "Endlösung" zwar mit eigenartigen Voraussetzungen aber rational geplant und begründet war, sind wir uns einig. Allerdings bin ich gespannt, wo Du eine derartige Ratio in dem Vergleich Drosten - Mengele siehst. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
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fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Eigentlich musste ich davon ausgehen, dass Du Dich mit der "Hetze gegen Drosten" auf den beziehst: Lies den Post mal, den Du hier zitierst. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||
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zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Da irrst Du. Die NS-Vernichtungslager beispielsweise waren ein Ausbund an rationaler Planung. Übrigens finde ich es unangenehm, wie du einen Subtext persönlich an mich einbaust, der nichts mit Sache zu tun hat, die hier diskutiert wird. Sehr unangenehm. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Experten wie Drosten haben einen Beraterrang, aber keine Machtbefugnis. So wie es in allen politischen Bereichen und auf jeder Ebene üblich ist. Und das ist auch gut so. Ich finde die Frage bereits absurd. Aber dafür hat man immerhin eine Antwort auf die Frage vermieden , wie man zur unsäglichen Hetze gegen Drosten steht. |
Zitat: |
.....A Mississippi church was burned to the ground not long after drawing backlash for violating a stay-at-home order and holding in-person services.... |
narr hat folgendes geschrieben: |
Corona-Ausbruch in niedersächsischem Restaurant
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Spiegel hat folgendes geschrieben: |
Einige Experten hatten vor Restaurantbesuchen in geschlossenen Räumen gewarnt. So
sagte Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an der Universitätsmedizin Rostock, die Gäste von Gaststätten sollten möglichst draußen sitzen. "Da kommt es praktisch nicht zu Infektionen. Das Coronavirus wird ganz maßgeblich über die Luft übertragen." |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Nicht so ganz. In akuten Notlagen muss eine Regierung auch schon mal ihre Machtbefugnisse weiterdelegieren, damit Expertengremien wenn noetig schnell handeln koennen, ohne jedes Mal erst die gewaehlten Volksvertreter überzeugen zu muessen. Das ist praktisch nicht anders moeglich und so aehnlich wie wenn bei der Erklärung des Kriegsrechts dem Generalstab der Armee weitreichende Machtbefugnisse eingeräumt werden, die exklusiv nur gewählten Volksvertretern zustehen. Nur besonders schwerwiegende und folgenreiche Massnahmen wie z.B. ein wochenlanger "Hausarrest" aller Buerger koennen diese Experten dann doch nicht in eigener Machtvollkommenheit beschliessen, da muessen sie die Politiker erst überzeugen, die letztlich ihren Wählern dafuer verantwortlich sind. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Zuspitzung eines Vergleiches bedeutet die Verengung des Vergleiches auf die wesentlichen Gemeinsamkeiten der verglichenen Objekte, bei gleichzeitiger Betonung oder Übertreibung dieser Gemeinsamkeit. Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Droste und Mengele, die ich sehe, besteht im medizinischen Beruf. Wenn das bereits eine Zuspitzung wäre, wäre die aber nur kommunizierbar, wenn Arzt, Mörder und Sadist eine zusammenhängendes Eigenschaftsfeld wäre. Einer solchen Aussage würden aber niemand zustimmen, auch die nicht, von denen dieser "Vergleich" stammt. Wenn Du bei diesem "Vergleich" also von Zuspitzung sprichst, siehst Du anscheinend außer dem medizinischen Beruf weitere Gemeinsamkeiten zwischen Droste und Mengele. Kannst Du mir die mal erklären? |
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