closeman hat folgendes geschrieben: |
Seit dem 1.1. 2023 sind Privatverkäufe auf Plattformen wie Ebay und Co steuerpflichtig, wenn es mehr als 30 Inserate sind oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro ausmacht.
https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/ Soweit ich das in den letzten Tagen im Radio und auf Online Plattformen verfolgt habe, trifft das jede/n mit Inseraten auf irgendwelchen Online Plattformen. Die Betreiber dieser Plattformen sind verpflichtet die Leute beim FA zu melden. Aktuell kann ich mir noch nicht vorstellen, wie das umgesetzt werden soll. Aber es ist auf jeden Fall richtig, dass diesen SteuerhinterzieherInnen endlich der Prozess gemacht wird! Unfassbar, wieviele Millionen da einfach so an Steuergeldern am Fiskus vorbei gegangen sind. Das sind ja quasi Übergewinne / Zufallsgewinne die unbedingt steuerpflichtig sind. Wie seht ihr das? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
2.000 Euro pro Jahr, pro Monat? |
closeman hat folgendes geschrieben: |
Seit dem 1.1. 2023 sind Privatverkäufe auf Plattformen wie Ebay und Co steuerpflichtig, wenn es mehr als 30 Inserate sind oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro ausmacht. |
Kat hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, das ist so nicht richtig und steht so auch nicht in den von Dir verlinkten Artikel. Privatverkäufe konnten auf Ebay schon immer steuerpflichtig gewesen sein. Dieses Gesetz regelt nur die Mitteilungspflichten von Ebay und Co. Wenn die o.g. Grenzen überschritten sind meldet das Ebay an das Finanzamt. Das Finanzamt prüft dann die Angelegenheit was zur Folge haben kann, dass Du eben evtl. Steuern nachzahlen musst oder eben auch nicht. Das hängt von einigen Faktoren ab, die in den von Dir verlinkten Artikel beschrieben sind. |
closeman hat folgendes geschrieben: |
[...] aber diese neue Regelung sorgt schon jetzt für einigen Alarm. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn's gewerblich ist, muss man Steuern zahlen. Ist doch logisch.
Sprich: Wenn ich gelegentlich Sachen verkaufe, die ich selbst benutzt habe o.Ä., ist das steuerfrei. Wenn ich regelmäßig als Gewerbe Haushaltsauflösungen mache und brauchbare Dinge, die dabei anfallen, verkaufe, muss ich Steuern zahlen. Normalerweise dürfte das nicht schwer zu unterscheiden sein. Und wenn es das in Ausnahmefällen nicht ist (wenn z.B. in der Verwandtschaft drei Leute mit ehemals großem Haushalt gleichzeitig gestorben sind und jemand als einziger Erbe mit allem Krams fertig werden muss), kann man es dem Finanzamt erklären. |
closeman hat folgendes geschrieben: |
Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird? |
closeman hat folgendes geschrieben: | ||
Dein Ernst?! Weisst du wieviele Leute das betrifft? Bei gewerblichen HaushaltsauflöserInnen greift ohnehin längst die Differenzbesteuerung. Wenn nun jeder Flohmarkthandel und jeder Privatverkauf per „Indiez“ zum potentiellen Steuervergehen wird, bedeutet das vor allem, dass noch mehr Dinge im Müll landen und eine Zweit- oder Drittverwertung nicht mehr stattfindet. Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird? Der Staat kann keine Übergewinne besteuern, aber bei solchen Privatverkäufen greift die ganze Härte des Steuerrechts? Sorry, aber da geh‘ ich nicht mit. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Andere Frage: Warum nicht? |
closeman hat folgendes geschrieben: |
@Kat: Ich zitiere nicht den ganzen Beitrag von Dir. (Es liest sich einfach schlecht mit den ganzen Zitaten). Zu deiner Frage:" Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln? " ist meine Antwort: Die Frage ist längst geregelt, und auch Ebay hat da in den letzten Jahren einiges getan. Meine Gegenfrage ist: Warum wird bei Privatverkäufen so hart hingelangt, bei Übergewinnen von Unternehmen aber nicht? Wie willst Du das jemandem erklären? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Woher willst du wissen wer Privatverkäufer ist oder Profi? |
closeman hat folgendes geschrieben: |
@Kat: Ich zitiere nicht den ganzen Beitrag von Dir. (Es liest sich einfach schlecht mit den ganzen Zitaten). Zu deiner Frage:" Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln? " ist meine Antwort: Die Frage ist längst geregelt, und auch Ebay hat da in den letzten Jahren einiges getan. |
Zitat: |
Meine Gegenfrage ist: Warum wird bei Privatverkäufen so hart hingelangt, bei Übergewinnen von Unternehmen aber nicht? Wie willst Du das jemandem erklären? |
closeman hat folgendes geschrieben: | ||||
Gegenfrage: Warum? Die Dinge hat er von seinem versteuerten Einkommen privat gekauft, und will sie heute wieder privat veräussern.Geht das den Staat etwas an? |
closeman hat folgendes geschrieben: |
@ tillich: Das bedeutet eine Beweislastumkehr.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn der Gegenstand für weniger als den Einkaufspreis verkauft wird, wird dann die Differenz vom Staat ausgeglichen? Die Unterstellung, dass mit Privatverkäufen generell steuerpflichtige Gewinne erzielt werden, trifft in den meisten Fällen eben nicht zu. Wenn mein Nachbar seine gesammelten Flohmarktschätzchen verkauft, unterstellt man ihm, dass er damit Gewinn erzielen will. Die Idee, dass er sie nicht wegwerfen sondern nur weitergeben will, kommt in diesem Konstrukt gar nicht vor. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht. Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat. |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||
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Wilson hat folgendes geschrieben: |
Mal davon ab:
doch zu viel Calvinismus inhaliert? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Vollkommen d'accord. Teeren und Federn sollte man sie. (Im Ernst. Öffentlich bloßstellen).
Ich verstehe nicht. |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||||||||
warum hast du als Beispiel gerade das bürgergeld angeführt? |
closeman hat folgendes geschrieben: |
@ tillich: Das bedeutet eine Beweislastumkehr. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht. Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat. |
closeman hat folgendes geschrieben: | ||
So wie bei der Warburg Bank ? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Und solange der letzte Betrüger betrügt, darf ich auch betrügen, oder wie meinst du das? Ich habe schon mal gesagt, solche Betrüger gehören geteert und gefedert. Dennoch bezahle ich brav meine Steuer. |
closeman hat folgendes geschrieben: |
7 Dinge, die das Finanzamt jetzt mit Ihren Ebay Daten macht:
https://www.youtube.com/watch?v=hBPrm8EHrhI Wenn man das weiter denkt bedeutet das nicht nur, dass mehr weggeworfen wird, sondern auch, dass weniger gebrauchte Artikel angeboten werden. |
Zitat: |
Das Bundeszentralamt für Steuern durchforstet regelrecht die Online-Marktplätze, um gewerbliche Händler auf die Schliche zu kommen - und zwar mithilfe einer Software namens Xpider. Wenn die Software erkennt, dass ein Verkäufer besonders aktiv ist, sind Ebay & Co. sogar dazu verpflichtet, private Informationen über ihn preiszugeben. [Quelle Merkur.de ] |
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