Noseman hat folgendes geschrieben: |
Naja, er wäre wohl weiter geflogen und wär verunglückt, eines Tages. |
Zitat: |
Elsers Attentat sei ethisch nicht gerechtfertigt gewesen, weil Elser als Nicht-Intelllektueller nicht imstande gewesen sei, seine Handlung ausreichend zu begründen, und er nicht imstande gewesen wäre, sich eine kompetente Meinung über den Nationalsozialismus zu bllden. |
Zitat: |
Johann Georg Elser aber ist ein deutscher Held - gerade weil sich seine Motive ideologischer Instrumentalisierung widersetzen. |
joseph.sebaldus hat folgendes geschrieben: |
Es gab vor einigen Jahren eine idiotische Debatte, als irgend ein Historiker (ich weiss den Namen nicht mehr), argumentierte, Elsers Attentat sei ethisch nicht gerechtfertigt gewesen, weil Elser als Nicht-Intelllektueller nicht imstande gewesen sei, seine Handlung ausreichend zu begründen, und er nicht imstande gewesen wäre, sich eine kompetente Meinung über den Nationalsozialismus zu bllden.
Ich halte diese Argumentation gelinde gesagt für grossen Scheissdreck, und über den Urheber, (dessen Namen mir entfallen ist), sage ich mal gar nichts. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Vor dem Hintergrund der Volksgerichtshof-Sendung "Terror" stellte sich mir erneut die Frage wie man Elsers Tat heute rechtlich bewertet. Würde ein Gericht ihn freisprechen können oder wegen Mordes verurteilen müssen? |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | ||
Um den Fall weniger abstrakt zu machen: Stellen wir uns vor, ein türkischer Georg Elser verübt ein ein erfolgreiches Attentat auf die türkische Variante von Adolf Hitler, ihm gelingt die Flucht und er beantragt Asyl in Deutschland. Würde man ihn freisprechen, oder würde er wegen Mordes verurteilt? |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Vor dem Hintergrund der Volksgerichtshof-Sendung "Terror" stellte sich mir erneut die Frage wie man Elsers Tat heute rechtlich bewertet. Würde ein Gericht ihn freisprechen können oder wegen Mordes verurteilen müssen? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Ich finde, dass es nichts gibt, was einen Mord rechtfertigt. Außer wenn es die letzte Möglichkeit zur Selbstverteidigung ist. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Vor dem Hintergrund der Volksgerichtshof-Sendung "Terror" stellte sich mir erneut die Frage wie man Elsers Tat heute rechtlich bewertet. Würde ein Gericht ihn freisprechen können oder wegen Mordes verurteilen müssen? |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Freunde, euer Relativismus befremdet mich. Wenn man kein moralisches Kriterium angeben kann, demzufolge es gut war, dass Elser versucht hat, Hitler umzubringen, mit welchem Recht wollt ihr dann irgendeinem Zeitgenossen einen Vorwurf machen, dass er sich nicht gewehrt hat? Dann haben auch die SS-Mitglieder und KZ-Schergen nur ihre Pflicht getan. "Das war damals eben so".
Ein moderner heutiger türkischer Georg Elser steht aber heute vor der konkreten Frage, ob er das darf oder nicht. Wenn er erst warten muss, bis Erdogan Millionen Kurden umgebracht hat, um dann sagen zu können: "Ja, unter den jetzt bekannten Umständen hättest du 5 Jahre zuvor Erdogan umbringen dürfen", dann kann man die ganze Ethik einstampfen und in der Pfeife rauchen. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Und so bastelt man sich ganz schnell eine Legitimation, das Recht in eigener Hand zu nehmen. Das hat mit "sich wehren" noch wenig zu tun. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Freunde, euer Relativismus befremdet mich. Wenn man kein moralisches Kriterium angeben kann, demzufolge es gut war, dass Elser versucht hat, Hitler umzubringen, mit welchem Recht wollt ihr dann irgendeinem Zeitgenossen einen Vorwurf machen, dass er sich nicht gewehrt hat? Dann haben auch die SS-Mitglieder und KZ-Schergen nur ihre Pflicht getan. "Das war damals eben so". |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Ein moderner heutiger türkischer Georg Elser steht aber heute vor der konkreten Frage, ob er das darf oder nicht. Wenn er erst warten muss, bis Erdogan Millionen Kurden umgebracht hat, um dann sagen zu können: "Ja, unter den jetzt bekannten Umständen hättest du 5 Jahre zuvor Erdogan umbringen dürfen", dann kann man die ganze Ethik einstampfen und in der Pfeife rauchen. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
Laß doch mal die Nazi-Zeit raus, und schau dir an, wie man heute in Rußland mit dem Stalin-Terror umgeht.
Was für eine Ethik meinst du? Ein heutiger, türkischer Elser kann höchstens hoffen, daß sein Anschlag gelingt. Wenn er dann noch eine allgemein, freiheitliche Revolution lostritt (gibt es das eigentlich, eine freiheitliche Revolution?), dann kann er hoffen nicht verurteilt zu werden. In allen anderen Fällen ist es verboten. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | ||
Ich muss dich darauf hinweisen, dass dies eine Mafia-Athik ist: Gerecht ist das, was ich mir ungestraft erlauben kann. Alles andere ist unrecht. Dann war die Sklaverei bis zum 18. Dezember 1865 in den USA gerecht. Die Apartheid in Südafrika bis 1994. Und das Anzünden von Flüchtlingsheimen ist auch heute noch in Ordnung, solange man sich nicht erwischen lässt. Sorry, das kann es offensichtlich nicht sein. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Freunde, euer Relativismus befremdet mich. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Wenn du der Ansicht bist, dass es eine objektive Gerechtigkeit jenseits des faktischen, geschriebenen Rechts gibt müsstest du begründen, worin diese besteht und wie man diese erkennt. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Ich sehe keine relativistische Argumentation. Zu fragen, was wäre wenn, bedeutet eben auch, die veränderten Bedingungen und Verläufte der Gedankenspiele zu berücksichtigen. Wenn Elser Erfolg gehabt hätte (was wir uns alle gewünscht hätten), dann hätte sich alles anders entwickelt, und Hitler wäre in der heutigen Gegenwart vielleicht ein historischer deutscher Held. Der Dreckskerl wäre erst garnicht dazu gekommen, das Allerschlimmste zu realisieren. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Gerechtigkeit ist für mich: 1. Die Gleichheit aller Menschen 2. Das Prinzip des Individualismus ("Der Einzelne ist wichtiger als der Staat") 3. Die Freiheit eines jeden Menschen |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Dann wärs halt ein andere gewesen. Die Zeit war reif. Die Menschen wären jeden andern hinterhergelaufen der ähnlich aufgetreten war. Wenn demnächst vielleicht Frauke Petri die Richtlinien der Politik bestimmt, ist nicht Frauke Petri* Schuld, sondern die, die ihr die Legitimation dazu geben. *: Oder irgend ein anderer aus der Richtung. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Gab es schon mal Frieden, nachdem einen Tyrannen gewaltsam beseitigt wurde?
Da gibts meistens so ein Vakuum, dass interne Machtstreiten den Zustand nicht wirklich ändern. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Gab es schon mal Frieden, nachdem einen Tyrannen gewaltsam beseitigt wurde?
Da gibts meistens so ein Vakuum, dass interne Machtstreiten den Zustand nicht wirklich ändern. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Die Frage war nicht, ob gut war was Emser versucht hat,sondern ob es gerechtfertigt gewesen wäre, E. wegen Mordes zu verurteilen.
Ich hielte es ggf. Für vertretbar, hier Art 20 Abs 4 gg als umgeschriebenen rechtfertigungsgrund, auch mit rückwirkender Wirkung anzuerkennen. Ansonsten bliebe nur das dogmatische krüppelkonstrukt des übergesetzlichen entschuldigen Notstandes. Ich weise daraufhin, dass Straffreiheit für ein an sich verbotenes Handeln nicht bereits mit einem "finde ich gut was der Macht" erreichbar ist. |
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