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Sehr geehrte Frau ...,
vom Einwohneramt der Stadt Bochum erhielt ich die Mitteilung über Ihren Kirchenaustritt. Für diesen Schritt werden Sie Ihre persönlichen Gründe haben. Wie immer sie auch lauten, ich respektiere sie. Trotzdem möchte ich Sie bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Der Austritt aus der Kirche ist im Leben eines Christen ein tiefer Einschnitt. Nach unserer Auffassung macht das Sakrament der Taufe den Menschen zu einem Christen für sein ganzes Leben. Dieses einmal empfangene Sakrament weist Sie für immer als einen Christen aus und hilft Ihnen, Ihr Leben in der Gemeinschaft der Glaubenden - der Kirche - zu leben. Die Geistlichen unserer Gemeinde, Kaplan ..., Pfarrer i. R. ... und ich, stehen Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wir würden uns über eine Nachricht von Ihnen - auch telefonisch - sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen ... |
diogenes hat folgendes geschrieben: |
Als meine Mutter ausgetreten ist (kath. Kirche), bekam sie vom Pfarrer der nächsten Kirche einen ähnlichen Brief mit der Bitte, ob sie nicht ihm den Kirchenbeitrag weiter zahlen möchte! Es ist kaum zu glauben, aber wirklich passiert. Leider hat sie den Brief weggeworfen. |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Ich selbst war evangelisch. Wenn die evangelische Kirche keine derartigen Briefe verschickt, könnte dies erklären, warum ich seinerzeit keinen bekommen hab. |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Wenn die evangelische Kirche keine derartigen Briefe verschickt, könnte dies erklären, warum ich seinerzeit keinen bekommen hab. |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Nach unserer Auffassung macht das Sakrament der Taufe den Menschen zu einem Christen für sein ganzes Leben. Dieses einmal empfangene Sakrament weist Sie für immer als einen Christen aus und hilft Ihnen, Ihr Leben in der Gemeinschaft der Glaubenden - der Kirche - zu leben. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Mit anderen Worten: Der Kirchenaustritt befreit nur von der staatlichen Kirchensteuerpflicht, theologisch betrachtet wird mit der Taufe ein "unausloeschliches Sigel" aufgepraegt und auf dieser metaphysischen Ebene bleibt auch der Ausgetretene ein Kirchenmitglied - allerdings ist er automatisch exkommuniziert, also vom fuer Glaeubige so unverzichtbaren Empfang der "heiligen Sakramente" ausgeschlossen. Die Mitteilung dessen ist also eine versteckte religioese Drohung an noch Glaeubige Ausgetretene. |
Peter hat folgendes geschrieben: | ||||
Ähm, das versteh ich jetzt nicht so ganz. Wer exkommuniziert wird, ist doch gerade KEIN Kirchenmitglied mehr, oder? Wird bei einer Exkommunizierung die Taufe quasi "rückgängig" gemacht? Ich meine natürlich aus kirchlicher Sicht, für uns ist das eh nur alles Humbug. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Bis vor ein paar Monanten war ich noch mit "Spezialvermerk" in deren Datenbank, ... |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Auch evangelische Gemeinden verschicken solche Schreiben. Ich habe seinerzeit auch ein solches bekommen mit der Bitte, die Gründe für den Austritt zu nennen. Ich habe mir sehr viel Mühe gegeben mit der mehrseitigen Antwort. Leider kam keine Reaktion. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, die zwar nicht die Taufe rückgängig macht, aber vom Empfang der Sakramente ausschließt. Also ist das so, als würde man abends zur Strafe, weil man z.B. die teure Vase zerbrochen hat, keine Gutenachtgeschichte vorgelesen bekommen. |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Wie soll eigentlich eine solche Entscheidung rückgängig gemacht werden?
Reicht es der Kirche, wenn man seine Austrittserklärung beim Amtsgericht oder Standesamt widerruft oder muss man sich neu taufen lassen? |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Wie soll eigentlich eine solche Entscheidung rückgängig gemacht werden?
Reicht es der Kirche, wenn man seine Austrittserklärung beim Amtsgericht oder Standesamt widerruft oder muss man sich neu taufen lassen? |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Wie soll eigentlich eine solche Entscheidung rückgängig gemacht werden?
Reicht es der Kirche, wenn man seine Austrittserklärung beim Amtsgericht oder Standesamt widerruft oder muss man sich neu taufen lassen? |
Peter hat folgendes geschrieben: | ||||
Ähm, das versteh ich jetzt nicht so ganz. Wer exkommuniziert wird, ist doch gerade KEIN Kirchenmitglied mehr, oder? Wird bei einer Exkommunizierung nicht die Taufe quasi "rückgängig" gemacht? Ich meine natürlich aus kirchlicher Sicht, für uns ist das eh nur alles Humbug. |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Habt ihr einen ähnlichen (oder vielleicht sogar denselben) Schrieb bekommen, als ihr ausgetreten seid? |
Peter hat folgendes geschrieben: |
Ähm, das versteh ich jetzt nicht so ganz. Wer exkommuniziert wird, ist doch gerade KEIN Kirchenmitglied mehr, oder? Wird bei einer Exkommunizierung nicht die Taufe quasi "rückgängig" gemacht? Ich meine natürlich aus kirchlicher Sicht, für uns ist das eh nur alles Humbug. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Erst, als ich meine austretene Tochter auf ihren Wunsch für den Konfi-Unterricht anmeldete, gab es eine telefonische Diskussion... |
Drow hat folgendes geschrieben: |
Wie soll eigentlich eine solche Entscheidung rückgängig gemacht werden?
Reicht es der Kirche, wenn man seine Austrittserklärung beim Amtsgericht oder Standesamt widerruft oder muss man sich neu taufen lassen? |
Peter hat folgendes geschrieben: | ||
Das war wohl ein Präzedenzfall, könnte ich mir vorstellen. Haben die sich denn nicht gefreut, dass ein Schäflein möglicherweise zurückkehrt? Oder war das Motto "erst eintreten, dann Unterricht" ? |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Mit anderen Worten: Der Kirchenaustritt befreit nur von der staatlichen Kirchensteuerpflicht, theologisch betrachtet wird mit der Taufe ein "unausloeschliches Sigel" aufgepraegt und auf dieser metaphysischen Ebene bleibt auch der Ausgetretene ein Kirchenmitglied - allerdings ist er automatisch exkommuniziert, also vom fuer Glaeubige so unverzichtbaren Empfang der "heiligen Sakramente" ausgeschlossen. Die Mitteilung dessen ist also eine versteckte religioese Drohung an noch Glaeubige Ausgetretene. |
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