Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Bei mir ist es jedenfalls so, dass ich Trauzeuge bin... |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||
Heißt das, beim Standesamt, oder gibt's das bei euch auch bei der anschließenden kirchlichen Trauung? |
Leony hat folgendes geschrieben: |
Trauzeuge beim Standesamt zu sein, das hätte ja nichts mit Kirchenmitgliedschaft zu tun. Es sei denn natürlich, das Hochzeitspaar würde darauf bestehen. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||||
Das weiss ich ja eben nicht so recht... |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dann frag doch mal das jungverheiratete Paar |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Keine Ahnung wie das bei "so vielen" ist... Bei mir ist es jedenfalls so, dass ich Trauzeuge bin... |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Die Frage "Kann ich nach einem Austritt denn noch X?" hab ich hier und anderswo schon so oft gelesen, dass ich mich frage, welches soziologische (psychologische?) Phänomen dahinter steckt... |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Na gut, dann frage ich das hiermit doch mal @alle. Die Frage "Kann ich nach einem Austritt denn noch X?" hab ich hier und anderswo schon so oft gelesen, dass ich mich frage, welches soziologische (psychologische?) Phänomen dahinter steckt... |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Oft kommt da auch die Frage, ob man denn noch beerdigt wird nach dem Kirchenaustritt... |
Zitat: |
Oft kommt da auch die Frage, ob man denn noch beerdigt wird nach dem Kirchenaustritt... |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Ich bin zwar nicht mehr ganz so jugendlich, aber vor dem Schindanger hätte ich auch heute noch weniger Angst, als davor, dass irgendein wildgewordener Angehöriger doch noch einen Pfaffen heranschleppt.
Man hat schließlich seine Würde! Den zwangskonfessionalisierten Krankenpfleger, der nicht Hartz IV am eigenen Leibe testen will, den kann ich ja noch verstehen, aber einen Schwarzkittel am Grab? Igitt! |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Na gut, dann frage ich das hiermit doch mal @alle. Die Frage "Kann ich nach einem Austritt denn noch X?" hab ich hier und anderswo schon so oft gelesen, dass ich mich frage, welches soziologische (psychologische?) Phänomen dahinter steckt... |
Zitat: |
Die Landeskirchen und Diözesen in Baden-Württemberg haben auch in den vergangenen Jahren erheblich mehr Mitglieder verloren als gewonnen. Die Badische Landeskirche will deshalb Brauchtum wie Taufen und Hochzeiten stärker betonen und das "Wir-Gefühl" hervorheben, um neue Christen zu werben und alte zu behalten. Die bundesweit erste Umfrage zu Wiedereintritten und Übertritten in die Landeskirche habe gezeigt, dass die Sehnsucht nach Gemeinschaft und der Wunsch nach Amtshandlungen die häufigsten Ursachen für die Rückkehr zur Kirche seien, sagte Landesbischof Ulrich Fischer am Montag in Karlsruhe. |
Zitat: |
"Die Menschen suchen vermehrt nach Verbindlichem" |
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Die „Wiedereintrittsstudie“ ergab, daß drei von vier „Rückkehrern“ „das Leben in Ordnung bringen“ wollten. Ihren Kirchenaustritt begründeten sie mit der damaligen familiären, sozialen oder psychischen Situation. Für 37 Prozent war die Kirchensteuer entscheidend, 17 Prozent hatten Probleme mit dem Pfarrer, und zehn Prozent verließen die Kirche nach dem Tod eines nahen Angehörigen. Zehn Prozent sagten der evangelischen Kirche aus Protest gegen Verlautbarungen des katholischen Papstes Lebewohl. Zwei von fünf Ausgetretenen empfanden danach ein „Gefühl von Leere“, acht Prozent fühlten sich erleichtert. Nachdem sich die Verhältnisse geändert hätten, habe man eine „Heimkehr“ für angebracht gehalten, heißt es. |
Zitat: |
Zehn Prozent sagten der evangelischen Kirche aus Protest gegen Verlautbarungen des katholischen Papstes Lebewohl. |
Artikel von idea hat folgendes geschrieben: |
Andere Motive seien eine schwere Krankheit oder der Wunsch, eine Arbeitsstelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber zu erhalten.
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Die Bereitschaft zur Mitarbeit in einer Gemeinde sei bei vielen Wiedereingetretenen eher niedrig. Offensichtlich werde die Kirche wie ein Verein angesehen, aus dem man nach Belieben aus- oder eintreten könne. |
Sanne hat folgendes geschrieben: | ||
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Sanne hat folgendes geschrieben: | ||
Was auch sonst |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Übrigens finde ich das deutsche System mit dem offiziellen staatlichen Kirchenaustritt trotz prinzipieller Bedenken in der Praxis ganz gut.
In Ländern wie z.B. Frankreich oder Belgien wird in der Praxis nämlich eher zwischen getauft und ungetauft unterschieden ... |
BGB, unter ''Vereine'', § 39 hat folgendes geschrieben: |
§ 39 [Kündigung der Mitgliedschaft]
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Vereine berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schlusse eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen. |
Leony hat folgendes geschrieben: |
Sicher ist es gut, dass man die Kirchen in Deutschland als eine Organisation betrachtet, in der man Mitglied sein kann oder auch nicht. Eine Möglichkeit des Austritts muss es geben. Aber warum sollte das nicht per Brief geschehen können, wie bei anderen Vereinen auch? Warum soll es für die Kirchen nicht, wie für jeden Verein, ein Gesetz geben, das eine solche Art des Austritts ermöglicht? Warum muss da in jedem einzelnen Fall der Staat eingeschaltet werden? ... Für die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sollte ein solches Gesetz freilich, wie es beim Kirchenaustritt jetzt auch ist, eine Beendigung der Mitgliedschaft ohne Kündigungsfrist vorsehen. |
Zitat: |
Wie der Kircheneintritt ist auch der Kirchenaustritt kostenlos - noch. Die Landesregierung prüft, ob die Zuständigkeit auf die Kommunen übergehen soll, wie in vielen anderen Ländern. In Baden-Württemberg zum Beispiel kostet der Kirchenaustritt zwischen 10 Euro (in Bruchsal) und 51,10 Euro (in Durbach).
In NRW sind die Amtsgerichte für den Kirchenaustritt zuständig. Austreten kann man ab 14 Jahren, mit Zustimmung der Eltern ab 12. |
Zitat: |
Austreten kann man ab 14 Jahren, mit Zustimmung der Eltern ab 12. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Jetzt kriegt mein NRW-Patriotismus aber einen Knacks...
Man sollte schnell eine Austrittswelle anzetteln, bevor es 'was kostet. |
Zitat: | ||
Soll ich daraus schließen, dass man unter 12 auch dann nicht austreten kann, wenn die Eltern zustimmen? |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Umgekehrt! Bis zum 12. Lebensjahr ist das Kind seinen Erziehungsberechtigten in weltanschaulichen Mitgliedschaftsfragen voellig rechtlos ausgeliefert. Ab da, muessen jedoch Kinder bei Konfessionswechsel wenigstens um ihr Einverstaendnis gefragt werden. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Heisst das, dass ohne das Einverständnis des Kindes in diesem Punkt nix läuft, oder ist die Frage nur "pro forma" ? Ich dachte bis jetzt echt das wirklich nur der 14. Geburtstag ausschlaggebend sei, was die Wahl der Religionszugehörigkeit angeht. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Umgekehrt! Bis zum 12. Lebensjahr ist das Kind seinen Erziehungsberechtigten in weltanschaulichen Mitgliedschaftsfragen voellig rechtlos ausgeliefert. |
Gesetz über die religiöse Kindererziehung § 3 Absatz 2 hat folgendes geschrieben: |
(2) Steht die Sorge für die Person eines Kindes einem Vormund oder Pfleger allein zu, so hat dieser auch über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen. Er bedarf dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Vor der Genehmigung sind die Eltern sowie erforderlichenfalls Verwandte. Verschwägerte und die Lehrer des Kindes zu hören, wenn es ohne erhebliche Verzögerung oder unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Der § 1799 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet entsprechende Anwendung. Auch ist das Kind zu hören, wenn es das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Weder der Vormund noch der Pfleger können eine schon erfolgte Bestimmung über die religiöse Erziehung ändern. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Das ist die Rechtstheorie. Die innerfamiliaere Praxis duerfte insbesondere im Konfliktfall komplexer sein. |
odeon hat folgendes geschrieben: |
Hallo Zusammen,
ich bin momentan damit beschäftigt, einen anderen Weg für den Kirchenaustritt zu eröffnen. Es geht gerade in der katholischen kirche darum, nicht auszutreten, sondern rausgetreten zu werden - also die Exkommunikation zu erreichen. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Aus der Ecclesia als Heilsgemeinschaft kann man nach kirchlicher Lehre als Getaufter gar nicht austreten. |
Leony hat folgendes geschrieben: |
Es gibt jedoch einen Weg zur kirchlich anerkannten Trennung von der Katholischen Kirche: Informationen dazu unter http://www.kath.net/detail.php?id=12389 |
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