Kirchenaustritt
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#91:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 10.10.2003, 22:37
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Ich dachte dabei eigentlich eher schon an etwas grösseres wie Elektrogeräte, Computer, Fernseher, Autos... zwinkern Lachen


Auch da werden dir die Leistungen ausgewiesen. Cool


Das ist schon klar - aber ich persönlich habe noch z. B. kein TV-Gerät gesehen, wo mir in der Bedienungsanleitung die Zutaten haargenau deklariert werden. Lachen


Sagte ich deshalb nicht: je nach Produkt? Wird dir beim TV-Gerät dessen Leistung mitgeteilt, oder nicht? skeptisch


Das schon...

hab ich doch gar nicht bestritten, nur die Zutaten eben nicht...
zwinkern

#92:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 10.10.2003, 22:39
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Du hast Recht. Es gibt eine Vorschrift, Zutaten zu deklarieren, Materialien und Waschanleitung auszuweisen, Geschäftsbedingungen, Leistungen oder Satzungen präzise und unmissverständlich nachlesbar offenzulegen. Je nach Produkt oder Dienstleistung.

Diese Regel gibt es bei den Kirchen nicht und die wenigsten haben die Möglichkeit, sich frei für oder gegen dieses Produkt/Dienstleistung zu entscheiden. Da liegt der Hase im Pfeffer. zwinkern


Hm... HeiGei inside? Lachen


Indegrients:
...
Holy Spirit

Lachen

#93:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.10.2003, 15:04
    —
Kirche in Zahlen

#94:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 21:44
    —
Ich hab da mal eine Frage an die Experten hier:

Wie ihr wisst, bin ich ja aus der Ev. Kirche im März diesen Jahres ausgetreten. Ich als Behinderter arbeite ja derzeit als Beschäftigter im Rahmen einer Eingliederungsmassnahme des Arbeitsamtes (nennt sich Eingangsverfahren) in einer Kirchlichen weil Diakonie Träger ist, Behindertenwerkstatt. Es steht derzeit gerade zur Entscheidung an, ob ich nach dem Eingangsverfahren, daß nächsten Montag beendet ist, zunächst in den berufsbildenden Bereich (2 Jahre) gehe, oder direkt in die Arbeitsproduktion. Wenn ich direkt in die Arbeitsproduktion muss, würde dass ja die Abschliessung eines Arbeitsvertrages implizieren.

Jetzt meine Frage: Das Mitarbeiter dieser Einrichtung der Kirche angehören müssen, (Werkstattleiter, Erzieher, Betreuer...) ist klar - wie aber sieht das bei den behinderten Beschäftigten aus?
Kann auch bei behinderten Beschäftigten in einer kirchlichen Einrichtung wie bei Mitarbeitern die Konfessionslosigkeit ein Grund sein, daß die "Aufnahme" verweigert und der Betroffene so arbeitslos wird? Mit den Augen rollen Frage

#95:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 21:47
    —
Ja, kann es. Da gab es gerade vor ein paar Tagen ein Urteil drüber, und das müßte ich normalerweisein der offenen IBKA-Mailliste gelesen haben. Ich schau gleich mal nach.

#96:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 21:56
    —
hier

#97:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 22:00
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, kann es. Da gab es gerade vor ein paar Tagen ein Urteil drüber, und das müßte ich normalerweisein der offenen IBKA-Mailliste gelesen haben. Ich schau gleich mal nach.


Dabei handelte es sich aber um ein "normales" Unternehmen. Birger ist in einer Behindertenwerkstatt.

Wie es dort ist, kann ich nicht sagen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass auch dort die Mitgliedschaft zur Bedingung gemacht wird.

#98:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 22:02
    —
Ich dachte immer, das sähe bei Beschäftigten in einer Werkstatt für Behinderte anders aus... Mit den Augen rollen
Naja, aber ich bin ja eh vorgeschlagen für den berufsbildenden Bereich (also 2 Jahre), erst danach soll ich nach Empfehlung der Werkstatt - wenn ich bis dahin nicht für den 1. Arbeitsmarkt fit gemacht werden konnte - in die Arbeitsproduktion gehen, und somit wäre dann auch erst ein Arbeitsvertrag fällig... Mit den Augen rollen Smilie

#99:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 22:06
    —
Birger, auch in anderen kirchlichen Einrichtungen werden manchmal Nichtmitglieder oder Angehörige einer anderen Glaubensrichtung eingestellt. Wenn der Bedarf da ist. Im Arbeitsvertrag ist meist die Rede davon, dass man nicht austreten darf.

#100:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 22:07
    —
Zitat:
Das Mitarbeiter dieser Einrichtung der Kirche angehören müssen, (Werkstattleiter, Erzieher, Betreuer...) ist klar - wie aber sieht das bei den behinderten Beschäftigten aus?


Ich fürchte aber, genauso wird`s kommen. Er ist dann ja nicht mehr "Klient" wie beispielsweise ein Türkenkind im einzigen gerade zufällig in christlicher Trägerschaft befindlichen Kindergarten, sondern als "Mitarbeiter" in einem Tendenzbetrieb beschäftigt. Traurig

#101:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 22.10.2003, 22:26
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das Mitarbeiter dieser Einrichtung der Kirche angehören müssen, (Werkstattleiter, Erzieher, Betreuer...) ist klar - wie aber sieht das bei den behinderten Beschäftigten aus?


Ich fürchte aber, genauso wird`s kommen. Er ist dann ja nicht mehr "Klient" wie beispielsweise ein Türkenkind im einzigen gerade zufällig in christlicher Trägerschaft befindlichen Kindergarten, sondern als "Mitarbeiter" in einem Tendenzbetrieb beschäftigt. Traurig


Nein, Noseman. Ich bin dann nicht Mitarbeiter, sondern Beschäftigter. In einer kirchlichen Behindertenwerkstatt, wie Heike Jackler bereits umriss, ist dies - so mein Kenntnisstand - schon ein enormer Unterschied, was sich ja alleine schon an der Frage des Gehaltes deutlich bemerkbar macht. Mit den Augen rollen Ausrufezeichen zynisches Grinsen

#102:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 23.10.2003, 01:48
    —
Als ich für meinen schwerbehinderten Sohn auf der Suche nach einer Behindertenwerkstatt war, habe ich mir u. a. die Werkstätten der Evangelischen Stiftung Neuerkerode angesehen. Dort habe ich auf Nachfrage Folgendes erfahren:

Mein geistig behinderter Sohn hätte – in seiner Eigenschaft als geistig Behinderter – trotz Konfessionslosigkeit in der Behindertenwerkstatt beschäftigt werden können.

Mein gesunder Sohn hätte dort trotz Konfessionslosigkeit seinen Zivildienst ableisten können.

Die übrigen Mitarbeiter der Stiftung jedoch – Werkstattleiter, Erzieher, Betreuer, vermutlich auch Bürokräfte, die nicht in ihrer Eigenschaft als Behinderte dort beschäftigt sind und in der Regel auch nicht behindert sind – müssen der Kirche angehören (ob es die EKD sein muss, weiß ich nicht mehr).

#103:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 30.10.2003, 21:19
    —
Ich bekam heute (wie alle Beschäftigten) einen Brief von unserem Werkstattleiter.

Darin wurden bzw. werden wir aufgefordert in der Verwaltung die Lohnsteuerkarte 2004 zu hinterlegen, da die Personalstelle die für die Überprüfung der steuerlichen Daten braucht. Soweit so gut.

Begründet wurde dieser Schritt damit, das es sich bei Beschäftigten von Werkstatten um so wörtlich "Arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnisse handelt, die der Sozial- und Steuerpflicht unterliegen."... Mit den Augen rollen Geschockt

#104:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 30.10.2003, 21:43
    —
@Krabbe

Das Zauberwort dürfte "Arbeitnehmerähnliche sein.

#105:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 03.12.2003, 15:31
    —
Zitat:
31,8 Prozent Protestanten, 32,1 Prozent Katholiken — das gibt, nach Adam Riese, zusammen 63,9 Prozent. Folgt: Nicht einmal mehr zwei Drittel der Bevölkerung rechnen sich den so genannten verfassten Kirchen zu. Die größte Konfession ist die der Ausgetretenen, der Muslime und der anderen Religionen in Deutschland.


http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=139541&kat=4

#106:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 03.12.2003, 20:03
    —
Zitat:
31,8 Prozent Protestanten, 32,1 Prozent Katholiken — das gibt, nach Adam Riese, zusammen 63,9 Prozent. Folgt: Nicht einmal mehr zwei Drittel der Bevölkerung rechnen sich den so genannten verfassten Kirchen zu. Die größte Konfession ist die der Ausgetretenen, der Muslime und der anderen Religionen in Deutschland.


Das ist also eine Konfession. Eine Konfession obendrein. Merkwürdige Ansichten hat der Autor...


Zitat:
Aber warum suchen immer weniger das Heil bei den Kirchen? (...)das Geld allein ist es nicht


Mal abgesehen davon, dass das Pferd von hinten aufgezäumt ist - die Frage sollte sein, welchen (Vernunft-) Grund es überhaupt abseits von sozialem Druck für religionsmündige Mesnchen gibt, in der Kirche zu sein (mal abgesehen davon, dass man dafür auch noch zahlen muss) - stimmt es irgendwie. Das Geld ist es allein nicht. Kenne viele, die auch ohne je gezahlt zu haben ausgetreten sind.

Zitat:
wie auch die zunehmende Gottvergessenheit jeder Wohlstandsgesellschaft


Was meint der Autor damit? Das eine Gesellschaft, die Gott vergisst, eine Wohlstandsgesellschaft ist?

Da könnte er wiedrum recht haben zynisches Grinsen

Woran liegt es also wirlich, diese Gottvergessenheit der Gesellschaft?

Zitat:
dagegen werden schon stetig mehr Beerdigungen ohne den Segen des Pfarrers/der Pfarrerin gefeiert.


Hm. Die Spassgesellschaft also. Wenn man schon feiert, dann muss ein mürrisch guckender Mensch dabei sein, der mit Märchengeschichten ermahnt, dass wir eine Leidkultur haben (sollten).

Dann darf man auch ruhig den Tod "feiern" - sonst natürlich nicht.

Oh, Mann, nomen est omen. Raimund Kirch - auf die Idee, dass Kirche überflüssig ist, kommt er offensichtlich nicht mal, wenn er einen Artikel drüber schreibt.

#107:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 23.12.2003, 19:57
    —
KIRCHENFLUCHT

Die Kinderlein gehen

Wenn an den Feiertagen die Leute in Deutschland wieder in die Kirchen strömen, vermittelt das ein falsches Bild. Zigtausende Menschen kehren ihrer Glaubensgemeinschaft alljährlich den Rücken. Vor allem der evangelischen Kirche machen die Austritte stark zu schaffen.

#108:  Autor: narziss BeitragVerfasst am: 23.12.2003, 20:02
    —
Ich hab gestern im TV gesehen, dass in diesem Jahr wieder 60.000 Menschen in die evangelische Kirche eingetreten sind.

#109:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 23.12.2003, 20:18
    —
narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab gestern im TV gesehen, dass in diesem Jahr wieder 60.000 Menschen in die evangelische Kirche eingetreten sind.

alle auf einmal? Geschockt
SCNR Mr. Green

#110:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 05.02.2004, 20:40
    —
Regensburg: 20 Prozent mehr Kircheneintritte unter Bischof Müller

Zitat:
Im ersten Amtsjahr von Bischof Gerhard Ludwig Müller sind auch die Austrittszahlen zurückgegangen


Der Artikel ist ein wahres Musterbeispiel fuer propagandistischen Umgang mit Zahlen:


Zitat:
Im Jahr 2003 sind im Bistum Regensburg 462 Gläubige in die Kirche neu eingetreten. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum damit um über 20 Prozent gestiegen.


Zitat:
Die Zahl der Kirchenaustritte erhöhte sich leicht im Vergleich zum Jahr 2002 um 10 Prozent auf 3.760 Personen. „Wenn man bedenkt, dass im Vorjahreszeitraum die Steigerung noch 20 Prozent betragen hat, können wir uns über eine Halbierung freuen“, so Domkapitular Hüttner weiter. „Bei einem Anstieg von 350 Mehraustritten und 462 Neueintritten kann man sogar von einem insgesamt positiven Ergebnis sprechen“.


Gröhl... Gröhl... Gröhl... Gröhl... Gröhl...

#111:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 27.02.2004, 08:59
    —
Der Deutsche Richterbund NRW hat einen Aktionsplan zur Entlastung der Justiz entworfen. Das Ziel: weniger Arbeit durch schlankere Verfahren. Zu den in der WAZ, 27.2.04, angeführten zentralen Punkten gehört:

Kirchenaustritt: Dieser sollte so die Richter, künftig statt beim Amtsgericht auch beim Einwohnermeldeamt erklärt werden können.

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...

#112:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 03.03.2004, 18:52
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Kirchenaustritt: Dieser sollte so die Richter, künftig statt beim Amtsgericht auch beim Einwohnermeldeamt erklärt werden können.


[Ironie on]

Das heisst, künftig könnten NRWler gleich zweimal ihren Austritt erklären; beim Amtsgericht und beim Einwohnermeldeamt. zwinkern Lachen

[Ironie off]

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...


Ich finde: Gleiches Recht für alle. Mit den Augen rollen zwinkern

#113:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 03.03.2004, 18:59
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...


Ich finde: Gleiches Recht für alle. Mit den Augen rollen zwinkern


Gleiches Unrecht für alle?

#114:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 03.03.2004, 19:08
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...


Ich finde: Gleiches Recht für alle. Mit den Augen rollen zwinkern


Gleiches Unrecht für alle?


Nö. Aber wenn Ihr in NRW keine Gebühr dafür zahlt, dann möchte ich das in S-H auch, und die Bayern mit Sicherheit auch (oder eben umgedreht).
Niemand darf auch in dieser Sache bevorzugt oder benachteiligt werden.

#115:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 03.03.2004, 20:08
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...


Ich finde: Gleiches Recht für alle. Mit den Augen rollen zwinkern


Gleiches Unrecht für alle?


Nö. Aber wenn Ihr in NRW keine Gebühr dafür zahlt, dann möchte ich das in S-H auch, und die Bayern mit Sicherheit auch (oder eben umgedreht).
Niemand darf auch in dieser Sache bevorzugt oder benachteiligt werden.


Falscher Ansatz. Eine Unrechtssituation gehört abgestellt und nicht auf andere Gruppen übertragen, damit jeder was davon hat.

Nach deiner Denke müssten auch Nicht-Behinderte auf irgendeine Weise an der Überwindung einer schlecht geplanten öffentlichen Zone gehandicaped werden, nur weil Behinderte auch Probleme damit haben. Pillepalle

#116:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 03.03.2004, 20:15
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...


Ich finde: Gleiches Recht für alle. Mit den Augen rollen zwinkern


Gleiches Unrecht für alle?


Nö. Aber wenn Ihr in NRW keine Gebühr dafür zahlt, dann möchte ich das in S-H auch, und die Bayern mit Sicherheit auch (oder eben umgedreht).
Niemand darf auch in dieser Sache bevorzugt oder benachteiligt werden.


Falscher Ansatz. Eine Unrechtssituation gehört abgestellt und nicht auf andere Gruppen übertragen, damit jeder was davon hat.


Das schrieb ich doch oben - bis auf das in Klammern... Mit den Augen rollen

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Nach deiner Denke müssten auch Nicht-Behinderte auf irgendeine Weise an der Überwindung einer schlecht geplanten öffentlichen Zone gehandicaped werden, nur weil Behinderte auch Probleme damit haben. Pillepalle


Häää????

Nicht schon wieder diese Debatte... Mit den Augen rollen Geschockt

#117:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 03.03.2004, 20:20
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, ob dann nicht im Zuge der Veränderung auch das Kirchenaustrittsgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in NRW Gebühren für den Austritt verlangt werden...


Ich finde: Gleiches Recht für alle. Mit den Augen rollen zwinkern


Gleiches Unrecht für alle?


Nö. Aber wenn Ihr in NRW keine Gebühr dafür zahlt, dann möchte ich das in S-H auch, und die Bayern mit Sicherheit auch (oder eben umgedreht).
Niemand darf auch in dieser Sache bevorzugt oder benachteiligt werden.


Falscher Ansatz. Eine Unrechtssituation gehört abgestellt und nicht auf andere Gruppen übertragen, damit jeder was davon hat.


Das schrieb ich doch oben - bis auf das in Klammern... Mit den Augen rollen


Nein. Du schriebst: wenn schon, denn schon. Dabei hast du eine Unrechtssituation für alle in Kauf genommen.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Nach deiner Denke müssten auch Nicht-Behinderte auf irgendeine Weise an der Überwindung einer schlecht geplanten öffentlichen Zone gehandicaped werden, nur weil Behinderte auch Probleme damit haben. Pillepalle


Häää????

Nicht schon wieder diese Debatte... Mit den Augen rollen Geschockt


Schulterzucken Das ist genau das, was du oben geschrieben hast: wenn Behinderte keine Möglichkeit haben, sich ohne Hilfe durch eine Stadt zu bewegen, dann gehört das abgestellt. Ansonsten gleiches (Un-)Recht für alle.

#118:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 08.03.2004, 17:32
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Nach deiner Denke müssten auch Nicht-Behinderte auf irgendeine Weise an der Überwindung einer schlecht geplanten öffentlichen Zone gehandicaped werden, nur weil Behinderte auch Probleme damit haben. Pillepalle


Häää????

Nicht schon wieder diese Debatte... Mit den Augen rollen Geschockt


Schulterzucken Das ist genau das, was du oben geschrieben hast: wenn Behinderte keine Möglichkeit haben, sich ohne Hilfe durch eine Stadt zu bewegen, dann gehört das abgestellt. Ansonsten gleiches (Un-)Recht für alle.


Schon, aber:
Ich kann nur nicht recht nachvollziehen, warum Du gerade dieses Beispiel wählst. Wahrscheinlich bin ich einfach nur zu dumm, um es zu verstehen. Mit den Augen rollen

#119:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 09.03.2004, 18:19
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Nach deiner Denke müssten auch Nicht-Behinderte auf irgendeine Weise an der Überwindung einer schlecht geplanten öffentlichen Zone gehandicaped werden, nur weil Behinderte auch Probleme damit haben. Pillepalle


Häää????

Nicht schon wieder diese Debatte... Mit den Augen rollen Geschockt


Schulterzucken Das ist genau das, was du oben geschrieben hast: wenn Behinderte keine Möglichkeit haben, sich ohne Hilfe durch eine Stadt zu bewegen, dann gehört das abgestellt. Ansonsten gleiches (Un-)Recht für alle.


Schon, aber:
Ich kann nur nicht recht nachvollziehen, warum Du gerade dieses Beispiel wählst. Wahrscheinlich bin ich einfach nur zu dumm, um es zu verstehen. Mit den Augen rollen


"Du stehst auf dem Schlauch"(Sprichwort!). Beweg dich (geistig) ein wenig (von Deiner subjektiven Warte weg), dann ist es ganz klar.

#120:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 17.03.2004, 18:20
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Nach deiner Denke müssten auch Nicht-Behinderte auf irgendeine Weise an der Überwindung einer schlecht geplanten öffentlichen Zone gehandicaped werden, nur weil Behinderte auch Probleme damit haben. Pillepalle


Häää????

Nicht schon wieder diese Debatte... Mit den Augen rollen Geschockt


Schulterzucken Das ist genau das, was du oben geschrieben hast: wenn Behinderte keine Möglichkeit haben, sich ohne Hilfe durch eine Stadt zu bewegen, dann gehört das abgestellt. Ansonsten gleiches (Un-)Recht für alle.


Schon, aber:
Ich kann nur nicht recht nachvollziehen, warum Du gerade dieses Beispiel wählst. Wahrscheinlich bin ich einfach nur zu dumm, um es zu verstehen. Mit den Augen rollen


"Du stehst auf dem Schlauch"(Sprichwort!). Beweg dich (geistig) ein wenig (von Deiner subjektiven Warte weg), dann ist es ganz klar.


Ich beweg mich (geistig und körperlich) schon ausreichend. zwinkern Lachen



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