Abmahnterror
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#1: Abmahnterror Autor: Malone BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 10:08
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Gibt es keinen Schutz vor diesen Abmahntsunamis? Ich zitiere aus einem anderen Forum:

Zitat:
Für die, die zum ersten Mal davon hören und nicht wissen, um was es eigentlich geht und die sich auch nicht durch die Links kämpfen möchten, hier mal in Kurzform, wie die Masche funktioniert:

1. Anwalt durchforstet das Internet auf verbotene Veröffentlichungen: Meist Sontexte, Musikschnipsel etc., aber auch Domain-Namen. Ein Counterstrike-Clan heißt zufällig wie eine Band, ein Musiker, ein Auto, eine Tabakmarke. Dieser Name ist aber geschützt.

2. Anwalt ruft den Rechte-Inhaber, meistens ein Großkonzert wie Sony oder Bertelsmann, an und weist ihn auf den Verstoß hin mit der Bitte, aktiv werden zu dürfen.

3. Anwalt setzt ein Schreiben an den Homepagebetreiber auf, der im Normalfall von seinem Unrecht nichts weiß, und den der Schrieb wie ein Blitz aus heiterem Himmel trifft. 1600 € Anwaltsgebühren sind zu zahlen, pro Verstoß. Für einen Brief. Anwälte sind teuer.



Ich bitte Euch, bei dieser Aktion mitzumachen, zu unterschreiben und den Link weiterzugeben.

#2:  Autor: Stefan BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 11:15
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www.abmahnwelle.de

#3:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 11:25
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Die 9 Gebote von “Ironhead” Haynes, aufgeschrieben von Al Bundy


1.) It is O.K. to call hooters 'knockers' and sometimes snack trays.

2.) It is wrong to be French.

3.) It is O.K. to put all bad people in a giant meat grinder.

4.) Lawyers, see rule #3.

5.) It is O.K. to drive a gas guzzler if it helps you get babes.

6.) Everyone should car pool but me.

7.) Bring back the word 'stewardesses'.

8.) Synchronized swimming is not a sport.

9.) Mud wrestling is a sport.

#4:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 11:32
    —
Danke Stefan! Ein Auszug aus dieser Seite:

Zitat:
Das in Deutschland einmalige Problem liegt nun darin, dass der finanzielle Anreiz der „bezahlten Abmahnung“ dazu ermuntert, die Kanonen zur Erlegung möglichst vieler Spatzen in Stellung zu bringen. Jeder Spatz ist einer in der Hand, und in der Summe geben diese Spatzen einen Riesenbatzen.
In den anderen Ländern der EU hingegen, in denen es ähnliche Gesetze und ebenso viele zur Abmahnung Berechtigte („Aktivlegitimierte“) gibt, ist die Abmahnung kaum ein Thema. Denn hier darf kein Geld dafür verlangt werden. Damit erledigt sich das von selbst. Denn wer sähe einen Sinn darin, etwa all den Verstößchen gegen das Teledienstegesetz nachzulaufen, wenn nicht jeder einzelne Fund ordentlich etwas einbrächte?


Noch ein Grund auszuwandern zwinkern Ist die Lobby der Rechtsverdreher so stark, dass es keine öffentliche Diskussion in höheren politischen Kreisen darüber gibt?

#5:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 11:50
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Gelegentlich bin ich verleitet zu denken dass es einem besonderen Mangel an Anstand, und Moral bedarf um Anwalt, Staatsanwalt oder Richter zu werden zynisches Grinsen

#6:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 14:01
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Nergal hat folgendes geschrieben:
Gelegentlich bin ich verleitet zu denken dass es einem besonderen Mangel an Anstand, und Moral bedarf um Anwalt, Staatsanwalt oder Richter zu werden zynisches Grinsen
Naja, wer Jura studiert und Anwalt wird ist entweder wirklich gut, dann kann er eine Menge Geld machen; oder er ist zu miserabel um Staatsanwalt oder Richter zu werden. Unter Anwälten finden sich also einerseits die Juristen, die wirklich wissen, wie man aus dem Beruf Geld macht sowie andererseits sozusagen der Bodensatz dieses Berufsstands. Wer sein Staatsesxamen "gerade so eben" bestanden hat, der wird eher kein richter oder Staatsanwalt; auch keine größere Kanzlei nimmt ihn; da bleibt ihm nichts anderes, als zu einem Lionel Hutz, alias Miguel Sanchez zu werden ... zynisches Grinsen

#7:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 03.04.2005, 15:10
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Nergal hat folgendes geschrieben:
Die 9 Gebote von “Ironhead” Haynes, aufgeschrieben von Al Bundy


1.) It is O.K. to call hooters 'knockers' and sometimes snack trays.

2.) It is wrong to be French.

3.) It is O.K. to put all bad people in a giant meat grinder.

4.) Lawyers, see rule #3.

5.) It is O.K. to drive a gas guzzler if it helps you get babes.

6.) Everyone should car pool but me.

7.) Bring back the word 'stewardesses'.

8.) Synchronized swimming is not a sport.

9.) Mud wrestling is a sport.

10.) Pink is not a color

#8:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 11:23
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Das ganze ist ein echtes Ärgernis. Schuld sind die §§677 ff BGB, die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag und das was die Rechtsprechung daraus gemacht hat.
Hier wäre ein gesetzliche Änderung angebracht. Es fragt sich nur was man ändern sollte. Grundsätzlich können Abmahnungen durchaus Sinn machen.
Leider wird zuviel Mißbrauch betrieben. Es wäre eigentlich an der Rechtsprechung, dies zu unterbinden. Dies geschieht aber nur teilweise (Beispiel: http://www.jur-abc.de/de/11005211.htm ).
Daher bleibt letzlich nur eine gesetzliche Konkretisierung. Die Abmahnung müsste gesondert geregelt werden. Die §§677 ff BGB regeln die Materie nur unzureichend.

Ein Wort noch zu der allseits beliebten Juristenschelte. Da wo Mißbrauch möglich ist, wird auch mißbraucht. Es gibt in jedem Beruf Menschen, die sich unmoralisch verhalten. Aber erst dann, wenn es Mißbrauchsmöglichkeiten gibt wird es zum Problem.
Zahnärzte, anyone?

Das Juristen an und für sich schlechte Menschen sind ist Unsinn. Natürlich gibt es solche zwinkern
Die Arbeitsmarktsituation fördert derartiges Verhalten natürlich.

#9:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 11:31
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In anderen europäischen Ländern können Abmahnungen gar nicht in Rechnung gestellt werden. Das Wenigste, das man hierzulande zumindest tun könnte, wäre die erste Abmahnung nicht kostenpflichtig zu machen.

#10:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 11:35
    —
Mir ist noch nicht ganz klar warum ich Mitleid mit Menschen haben sollte, die das geistige Eigentum anderer nicht respektieren Am Kopf kratzen

#11:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 11:42
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Du scheinst die Seite ja gründlich studiert zu haben zwinkern Möglich sind Verstöße gegen:

Zitat:
Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb

Preisangabenverordnung

Urheberrechtsgesetz

Markengesetz

Bürgerliches Gesetzbuch

Teledienstegesetz

Mediendienstestaatsvertrag

BGB-Informationspflichtenverordnung

Bundesdatenschutzgesetz

Rechtsberatungsgesetz




Beispiele:


Zitat:
Dieser hat sich beispielsweise des Vergehens schuldig gemacht, für ein Sommerfest ein Stück Landkarte einzuscannen und als Lageskizze ins Internet zu stellen.
Oder er hat im Impressum seinen Vornamen nur abgekürzt angegeben.
Oder statt der Hausadresse sein Postfach genannt.
Oder eine Presseerwähnung mit dem Logo der Zeitung geschmückt.
Oder in seinem Shop nicht alle Preise ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet.
Oder T-Shirts seines Fußballvereins versteigert.
Oder sein selbstprogrammiertes Spiel nach einem gängigen Kartenlegespiel benannt.


Wirklich schwere Delikte also, von denen jedes Kind weiß, dass sie verboten sind?
Klarer Fall also, dass man dem hinweisgebenden Anwalt ein paarhundert Euro berappen muss, weil man es ja trotzdem tat?




Und jetzt sei bitte so gut, und erkläre mir mal worauf ich alles achten muss, wenn ich eine Seite ins Netz stelle Smilie Und erklär mir, warum solche Verstöße mich mehrere Monatsgehälter kosten sollen....


Zuletzt bearbeitet von Malone am 04.04.2005, 11:46, insgesamt 2-mal bearbeitet

#12:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 11:44
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Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Mir ist noch nicht ganz klar warum ich Mitleid mit Menschen haben sollte, die das geistige Eigentum anderer nicht respektieren Am Kopf kratzen


Die wenigsten Abmahnug beziehen sich auf Verstöße gegen das Urheberrecht ect. (wobei, wie in dem falle, es schnell möglich ist, dagegen zu verstoßen, wenn man sich einen Phantasienamen zulegt, denn niemand kann ALLE eingetragenen Namen kennen (und entsprechende Anfragen beim Amt kosten))
Eigentlich verstoße ich permanent gegen das Namensrecht .. mein Nick gehört der Polizei von NRW, mein Vorname der RKK und mein Nachnahme der Bayer AG .. also, was soll ich tun ?
Ein Abmahnfreudiger Anwalt (nennen wir ihn mal GvG Lachen ) könnte mich deswegen jedereit abmahnen und versuchen, Geld zu kassieren. Daß er vor Gericht keinerlei Chancen hätte, ist egal, denn wenn nur 1% aller Betroffenen einer Massenabmahnung sich nicht traut, das bis zum Gericht durchzuziehen und lieber zahlt, dann hat sich das ganze gelohnt ...

Und ne Abmahnung kannst du schon kassieren, wenn du nen Tippfehler im Impressum hast o.Ä. , das liegt ganz im ermessen des Abmahners ...

#13:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:03
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Tja ich hab dem netten Polizisten auch (wahrheitsgemäß) gesagt: "Ich wuste aber nicht, dass hier Parkverbot herrscht" Rate mal: ich hab trotzdem ein Zettelchen bekommen. Pfeil Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (oder Abmahnung zynisches Grinsen ) natürlich ist es "moralisch verwerflich" wenn einige Anwälte damit Kohle machen wollen, aber wenn wer so blöd ist und im Net Sachen "illegal" veröffentlicht gilt: SSKM

#14:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:12
    —
Du solltest die von Stefan gepostete Seite wirklich mal gründlich lesen!

#15:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:22
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Du solltest die von Stefan gepostete Seite wirklich mal gründlich lesen!


ich hab die Seite gelesen Mit den Augen rollen

ich habe überhaupt nichts dagegen, dass in diesem Bereich die Gesetze geändert werden und etwas "rechtsstaatlicher" werden, wie z.B der Wegfall der massiven Verdienstmöglichkeiten.

Bis es soweit ist, ist aber jeder für sein Tun im momentanen gesetzlichen Rahmen verantwortlich, egal ob er die Rechtslage kennt, nicht kennt oder ignoriert.

#16:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:30
    —
Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Du solltest die von Stefan gepostete Seite wirklich mal gründlich lesen!


ich hab die Seite gelesen Mit den Augen rollen

ich habe überhaupt nichts dagegen, dass in diesem Bereich die Gesetze geändert werden und etwas "rechtsstaatlicher" werden, wie z.B der Wegfall der massiven Verdienstmöglichkeiten.

Bis es soweit ist, ist aber jeder für sein Tun im momentanen gesetzlichen Rahmen verantwortlich, egal ob er die Rechtslage kennt, nicht kennt oder ignoriert.


Entweder du hast den Sachverhalt nicht erfasst oder du willst trollen.
Es geht hier NICHT um Strafen. Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist hier völlig deplatziert.

@ Malone, ich sage ja das ganze muss gesetzlich konkretisiert werden. Eine verbindliche vorherige Aufforderung (kostenfrei) wäre eine Lösung (leider auch nicht ganz unproblematisch, aber besser so als die jetzige Lage). Die Abmahnung an sich kann nicht kostenfrei sein, weil hier schon Fachwissen gefragt ist.

#17:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:34
    —
Ich finde, man sollte Dir ein Abmahnung für die Verwendung des Bildes aus Clockwerk Orange schicken. Die Kostennote sollte so etwa 2.000 Euro betragen, damit Dir klar wird, worum es hier geht. Wenn Du das verdaut hast und Du Dir Deines verwerflichen Tuns bewusst geworden bist, kriegst Du ein weiteres Schreiben von den Erben Friedrich Torbergs, für die schändliche Verwendung des Namens Jolesch (geistiges Eigentum!), für das kleine Lehrgeld von sagen wir nochmals zwei Monatsgehältern, für dass Du sonst getrost, wenn Du nicht vorbestraft bist, ruhig mal jemand krankenhausreif schlagen dürftest...


Denn den Abschnitt darüber, dass ein Laie unmöglich alle Gesetze und Vorschriften kennen kann, hast Du offenbar nicht gelesen. Die Unverhältnismäßigkeit der Strafe scheint Dir auch nicht ganz einzuleuchten, schade...

#18:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:36
    —
Thao hat folgendes geschrieben:

@ Malone, ich sage ja das ganze muss gesetzlich konkretisiert werden. Eine verbindliche vorherige Aufforderung (kostenfrei) wäre eine Lösung (leider auch nicht ganz unproblematisch, aber besser so als die jetzige Lage). Die Abmahnung an sich kann nicht kostenfrei sein, weil hier schon Fachwissen gefragt ist.


Kann sie nicht? In anderen europäischen Ländern, die wir ja sonst so gerne zum Vergleich heranziehen, geht's doch auch....

#19:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 12:44
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

@ Malone, ich sage ja das ganze muss gesetzlich konkretisiert werden. Eine verbindliche vorherige Aufforderung (kostenfrei) wäre eine Lösung (leider auch nicht ganz unproblematisch, aber besser so als die jetzige Lage). Die Abmahnung an sich kann nicht kostenfrei sein, weil hier schon Fachwissen gefragt ist.


Kann sie nicht? In anderen europäischen Ländern, die wir ja sonst so gerne zum Vergleich heranziehen, geht's doch auch....


Sie kann. Es würde aber dem Rechtsgedanken widersprechen, dass man für Schäden die andere anrichten nicht selber aufkommen muss. Ich möchte das ganze nur ungerne vertiefen weil es dann zu juristisch wird.
Ich stimme dir ja voll zu, das ganze ist ein übles Ärgerniss und bedarf der Regelung.

Übrigens: Das Alles ist letzlich nur Symptom des Marken- und Rechtewahns. Im Grunde müsste der Gesetzgeber an der Stelle ansetzen.

#20:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 13:11
    —
Thao hat folgendes geschrieben:

Entweder du hast den Sachverhalt nicht erfasst oder du willst trollen.



Troll bad

Thao hat folgendes geschrieben:
Es geht hier NICHT um Strafen. Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist hier völlig deplatziert.


Ja? es erwischt sicher auch ein paar die wissen, dass sie etwas Unrechtes machen zwinkern

Malone hat folgendes geschrieben:
Ich finde, man sollte Dir ein Abmahnung für die Verwendung des Bildes aus Clockwerk Orange schicken. Die Kostennote sollte so etwa 2.000 Euro betragen, damit Dir klar wird, worum es hier geht. Wenn Du das verdaut hast und Du Dir Deines verwerflichen Tuns bewusst geworden bist, kriegst Du ein weiteres Schreiben von den Erben Friedrich Torbergs, für die schändliche Verwendung des Namens Jolesch (geistiges Eigentum!), für das kleine Lehrgeld von sagen wir nochmals zwei Monatsgehältern, für dass Du sonst getrost, wenn Du nicht vorbestraft bist, ruhig mal jemand krankenhausreif schlagen dürftest...


würde das nicht eher das FGH treffen, das würde mich sehr traurig machen Lachen

Malone hat folgendes geschrieben:

Denn den Abschnitt darüber, dass ein Laie unmöglich alle Gesetze und Vorschriften kennen kann, hast Du offenbar nicht gelesen. Die Unverhältnismäßigkeit der Strafe scheint Dir auch nicht ganz einzuleuchten, schade...


Das ist ein grundlegendes Problem unseres Rechtssystems. aber nochmal: jemand der die Umweltverordnungen seines Bundeslandes nicht kennt, darf trotzdem nicht seinen Kühlschrank im Wald entsorgen.
"Unverhältnismäßigkeit" sehe ich eher im Verdienst der Anwälte, als in der Srafe der "Rechtsbrecher"

#21:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 13:24
    —
So? Wenn Du eine Strafe über mehrere hundert oder tausend Euro für die Abkürzung eines Vornamens im Impressum für angemessen hältst, kann ich Dich leider nicht mehr für voll nehmen. Vielleicht verdienst du einfach zu viel, keine Ahnung. Vielleicht ist dir nicht ganz bewusst, dass dadurch so mancher in den Ruin gestürtzt wird? Das hältst du für angemessen? Dein Knöllchen hätte dich 10.000 Euro kosten sollen.

#22:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 14:05
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Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Mir ist noch nicht ganz klar warum ich Mitleid mit Menschen haben sollte, die das geistige Eigentum anderer nicht respektieren Am Kopf kratzen

Weil sie es möglicherweise gar nicht wissen und weil "geistiges Eigentum" mittlerweile scheinbar schon für das spezifische Furzgeräusch meines Hinterns besteht?

#23:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 16:14
    —
@Tante Jolesch
Willst du nun nur nicht zugeben dass du zuerst nicht alles gelesen hast oder hast du wircklich eine derart merkwürdige Einstellung?

Wenn so ein geldgeiler Anwalt durch Abmahnungen 100ende € verdienen kann nur weil Jemandem ein Schreibfehler unterlaufen ist bzw etwas vergessen wurde, also dann ist das alles andere als in Ordnung.
Man fragt sich wieso da bis heute nicht gehandelt wurde.

#24:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 16:28
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Grrr, hab gerade gesehn, dass meine Lieblingsseite für Gitarrenakkorde vorerst geschlossen wurde. Motzen

#25:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 16:52
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Grrr, hab gerade gesehn, dass meine Lieblingsseite für Gitarrenakkorde vorerst geschlossen wurde. Motzen
Ja, das geht im Moment derbe um -.-

#26:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 17:02
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
@Tante Jolesch
Willst du nun nur nicht zugeben dass du zuerst nicht alles gelesen hast oder hast du wircklich eine derart merkwürdige Einstellung?

Wenn so ein geldgeiler Anwalt durch Abmahnungen 100ende € verdienen kann nur weil Jemandem ein Schreibfehler unterlaufen ist bzw etwas vergessen wurde, also dann ist das alles andere als in Ordnung.
Man fragt sich wieso da bis heute nicht gehandelt wurde.


Ich verstehe nicht was so schwer an meiner Position zu verstehen ist: Am Kopf kratzen

I) Das bisherige Verfahren, konkret die "Geldverdienmethode" gehört verbessert.

II) Das dieses Verfahren nicht perfekt ist und von einigen Anwälten mißbraucht wird, ist keine Begründung bzw. Entschuldigung für anderes Fehlverhalten. Wenn wer eine Hompage betreibt, muss er sich über die rechtliche Lage informieren, ansonsten hat er die Konsequenzen zu tragen.

III) Jeder mündige Bürger ist für sein Tun, auch im Internet, verantwortlich. Es spielt keine Rolle ob er die Gesetze nicht kennt oder ignoriert oder es so viel zu lesen ist oder was auch immer.

(Mein persönlicher Eindruck:) Mich erinnert diese Diskussion an die Pro/Contra Mp3/Film download Geschichte, wo mit ähnlichen (unterschwellig wertenden) Argumenten gearbeitet wird (die sind ja so geldgierig, es trifft eh nur die bösen Konzerne, wer kann den ahnen das sowas illegal ist, etc.)

#27:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 17:06
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Nergal hat folgendes geschrieben:

Wenn so ein geldgeiler Anwalt durch Abmahnungen 100ende € verdienen kann nur weil Jemandem ein Schreibfehler unterlaufen ist bzw etwas vergessen wurde, also dann ist das alles andere als in Ordnung.
Man fragt sich wieso da bis heute nicht gehandelt wurde.

82 MdBs sind in rechts-, wirtschafts- o. steuerberatenden Berufen tätig Cool

http://www.bundestag.de/mdb15/mdbinfo/berufe.pdf

#28:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 17:16
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Kann man eigentlich eine Sprache patentieren bzw hat dies bereits wer gemacht?
Und nein programiersprachen und co zählen nit.

#29:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 17:49
    —
modorok hat folgendes geschrieben:
Kann man eigentlich eine Sprache patentieren bzw hat dies bereits wer gemacht?
Und nein programiersprachen und co zählen nit.
hey, gute Idee; Ich werd mir Englisch patentieren lassen und die amerikanische Regierung mit Milliarden-Dollar-Klagen überziehen. Am Kopf kratzen

#30:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 04.04.2005, 19:21
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Nergal hat folgendes geschrieben:
@Tante Jolesch
Willst du nun nur nicht zugeben dass du zuerst nicht alles gelesen hast oder hast du wircklich eine derart merkwürdige Einstellung?


Jolesch ist offensichtlich überfordert. Auch seine Antwort zeigt das. Er versteht nicht (oder will nicht zur Kenntnis nehmen), dass es nicht um Strafen geht, sondern um Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. Schadensersatz (Nein Jolesch, Schadensersatz im Zivilrecht ist rechtlich gesehen keine Strafe).



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