Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: |
handelt es sich um die gleiche kanzlei, die säumige zahler an den pornopranger stellen wollte? |
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Allerdings dürfte das Urteil Vorbildcharakter haben. Sollte es in den nächsten Instanzen Bestand haben, könnte – angesichts der Vielzahl von Abgemahnten – eine regelrechte Klagewelle auf die Kanzlei und Frank Drescher zukommen.
Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen U+C und Drescher haben. Bereits seit April ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten Betrug. |
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Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.
Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat, berichtet. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig. |
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"Da der Ex-Kollge Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt."
Auf Nachfrage hat Urmann dem Magazin Welt mitgeteilt: "Ich habe meine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November aus freien Stücken zurückgegeben ... Ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten". |
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Abiturienten aus Ratingen haben mit dem Namen ihrer Party gegen das Markenrecht verstoßen und sollen mehr als 3000 Euro zahlen. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Diesem Abmahn-Irrsinn muss grundsätzlich und dauerhaft ein Riegel vorgeschoben werden. |
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