Monarchie im Deutschen Reich wiedereinführen?
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte
Sollen wir die Monarchie in Deutschland wiedereinführen?
Ja, bestimmt!
18%
 18%  [ 9 ]
Nein, warum?
44%
 44%  [ 22 ]
Nein, Deutschland soll eher ein sozialistischer/kommunistischer Staat werden.
36%
 36%  [ 18 ]
Stimmen insgesamt : 49


#61:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:49
    —
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt daß »die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'«.
DAS Urteil hätte ich allerdings gerne mal gesehen. Hast du zufällig das AZ da?
Wikipedia und einige andere Seiten schreiben das selbe.

#62:  Autor: Freund BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:50
    —
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt daß »die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'«.
DAS Urteil hätte ich allerdings gerne mal gesehen. Hast du zufällig das AZ da?


Siehe http://www.rewi.hu-berlin.de/online/hfr/12-1996/Urt361.html

#63:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:52
    —
Adel... ich kann mir keine Situation vorstellen in der ich einen Adelstitel annehmen würde.
Ein Haufen von Leuten die sich rühmen mit Gewalt ihren Besitz zusammengeraubt zu haben und sich für etwas bessere halten, widerlich!

#64:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:53
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der ich einen Adelstitel annehmen würde.


Ich schon. Wenn er mir von Malaclypse dem Jüngeren persönlich angeboten werden würde.

#65:  Autor: WandererWohnort: Bielefeld BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:56
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der ich einen Adelstitel annehmen würde.


Ich schon. Wenn er mir von Malaclypse dem Jüngeren persönlich angeboten werden würde.


Wofür denn noch einen Adelstitel, wenn du doch schon Messias und Papst/Mamst bist?

#66:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:58
    —
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt daß »die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'«.
DAS Urteil hätte ich allerdings gerne mal gesehen. Hast du zufällig das AZ da?


Siehe http://www.rewi.hu-berlin.de/online/hfr/12-1996/Urt361.html

Klingt eindeutig, du hast wohl Recht. Was haben wir jetzt davon?

#67:  Autor: Kommissar PlattfußWohnort: Düssbuich BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 22:59
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
... eine Seite von ein paar Spinnern ...


Ja, Spinner war der korrekte Begriff... Lachen

#68:  Autor: narziss BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:02
    —
Was wenn das entsprechende DDR-Pendant ein ähnliches Urteil verabschiedet hätte? Immerhin kämpften ja beide Staaten darum der echte deutsche Staat zu sein. (mal abgesehen davon, dass die Debatte darüber schon 1972 durchstanden war und dieDDR sich ungern als Nachfolge einer Monarchie verstanden hätte).

#69:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:02
    —
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt daß »die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'«.
DAS Urteil hätte ich allerdings gerne mal gesehen. Hast du zufällig das AZ da?


Siehe http://www.rewi.hu-berlin.de/online/hfr/12-1996/Urt361.html



Das vielleicht verrückteste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach besteht das (mangels Organen) handlungsunfähige Reich noch heute.

#70:  Autor: narziss BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:06
    —
Welches der drei Reiche ist denn gemeint?

#71:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:22
    —
narziss hat folgendes geschrieben:
Welches der drei Reiche ist denn gemeint?


Eigentlich waren es ja zwei, die Weimarer Republik hieß offiziell auch Deutsches Reich und hat nie aufgehört zu existieren.

#72:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:28
    —
Das Deutsche Reich wurde 1867 unter dem Namen Norddeutscher Bund durch Vertrag zwischen den "verbündeten Regierungen" (auch "die verbündeten Fürsten und Freien Städte" genannt) gegründet und ging 1945/49/54 (Besetzung und Machtübernahme durch die Besatzungsmächte, Gründung der beiden Teilstaaten, deren Souveränitätserklärung) unter, um dann noch als Gespenst bis zur Aufnahme dieser Teilstaaten in die UNO (das war Anfang der 70er, spätestens 1975) und als Gespenst eines Gespenstes bis 1990 (2+4-Vertrag) in mancher Leute Köpfe herumzuspuken.

#73:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:33
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das Deutsche Reich wurde 1867 unter dem Namen Norddeutscher Bund durch Vertrag zwischen den "verbündeten Regierungen" (auch "die verbündeten Fürsten und Freien Städte" genannt) gegründet und ging 1945/49/54 (Besetzung und Machtübernahme durch die Besatzungsmächte, Gründung der beiden Teilstaaten, deren Souveränitätserklärung) unter, um dann noch als Gespenst bis zur Aufnahme dieser Teilstaaten in die UNO (das war Anfang der 70er, spätestens 1975) und als Gespenst eines Gespenstes bis 1990 (2+4-Vertrag) in mancher Leute Köpfe herumzuspuken.

Hat der 2+4-Vertrag das Urteil aufgehoben?

#74:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:39
    —
Savar hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das Deutsche Reich wurde 1867 unter dem Namen Norddeutscher Bund durch Vertrag zwischen den "verbündeten Regierungen" (auch "die verbündeten Fürsten und Freien Städte" genannt) gegründet und ging 1945/49/54 (Besetzung und Machtübernahme durch die Besatzungsmächte, Gründung der beiden Teilstaaten, deren Souveränitätserklärung) unter, um dann noch als Gespenst bis zur Aufnahme dieser Teilstaaten in die UNO (das war Anfang der 70er, spätestens 1975) und als Gespenst eines Gespenstes bis 1990 (2+4-Vertrag) in mancher Leute Köpfe herumzuspuken.

Hat der 2+4-Vertrag das Urteil aufgehoben?


Nein, natürlich nicht. Das gilt bis heute. Was aber nichts daran ändert, dass es Schwachsinn ist. Wir alle wissen, dass es das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt seit der Gefangennahme der sog. Reichsregierung Dönitz/Schwerin nicht mehr gibt. Nach der irren Logik des Bundesverfassungsgerichts wäre auch zu beweisen, dass das Römische Reich und das Reich des Dschingis Khan noch heute existieren.

#75:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:41
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Nein, natürlich nicht. Das gilt bis heute. Was aber nichts daran ändert, dass es Schwachsinn ist. Wir alle wissen, dass es das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt seit der Gefangennahme der sog. Reichsregierung Dönitz/Schwerin nicht mehr gibt. Nach der irren Logik des Bundesverfassungsgerichts wäre auch zu beweisen, dass das Römische Reich und das Reich des Dschingis Khan noch heute existieren.
Ganz genau da liegt der Hase im Pfeffer.

#76:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:48
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das Deutsche Reich wurde 1867 unter dem Namen Norddeutscher Bund durch Vertrag zwischen den "verbündeten Regierungen" (auch "die verbündeten Fürsten und Freien Städte" genannt) gegründet und ging 1945/49/54 (Besetzung und Machtübernahme durch die Besatzungsmächte, Gründung der beiden Teilstaaten, deren Souveränitätserklärung) unter, um dann noch als Gespenst bis zur Aufnahme dieser Teilstaaten in die UNO (das war Anfang der 70er, spätestens 1975) und als Gespenst eines Gespenstes bis 1990 (2+4-Vertrag) in mancher Leute Köpfe herumzuspuken.

Hat der 2+4-Vertrag das Urteil aufgehoben?


Nein, natürlich nicht. Das gilt bis heute. Was aber nichts daran ändert, dass es Schwachsinn ist. Wir alle wissen, dass es das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt seit der Gefangennahme der sog. Reichsregierung Dönitz/Schwerin nicht mehr gibt. Nach der irren Logik des Bundesverfassungsgerichts wäre auch zu beweisen, dass das Römische Reich und das Reich des Dschingis Khan noch heute existieren.


Wer war damals eigentlich Richter? 1973 dürften doch die Nazirichter bereits tot gewesen sein.

#77:  Autor: Galaxisherrschers Katze BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:52
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das Deutsche Reich wurde 1867 unter dem Namen Norddeutscher Bund durch Vertrag zwischen den "verbündeten Regierungen" (auch "die verbündeten Fürsten und Freien Städte" genannt) gegründet und ging 1945/49/54 (Besetzung und Machtübernahme durch die Besatzungsmächte, Gründung der beiden Teilstaaten, deren Souveränitätserklärung) unter, um dann noch als Gespenst bis zur Aufnahme dieser Teilstaaten in die UNO (das war Anfang der 70er, spätestens 1975) und als Gespenst eines Gespenstes bis 1990 (2+4-Vertrag) in mancher Leute Köpfe herumzuspuken.

Hat der 2+4-Vertrag das Urteil aufgehoben?


Nein, natürlich nicht. Das gilt bis heute. Was aber nichts daran ändert, dass es Schwachsinn ist. Wir alle wissen, dass es das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt seit der Gefangennahme der sog. Reichsregierung Dönitz/Schwerin nicht mehr gibt. Nach der irren Logik des Bundesverfassungsgerichts wäre auch zu beweisen, dass das Römische Reich und das Reich des Dschingis Khan noch heute existieren.

Nun, Dschingis Khan ist nicht mehr rechtsfähig/verstorben.
Und das Römische Reich existiert doch immer noch, nur nennt es sich jetzt "Römisch Katholische Kirche". zwinkern

#78:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:55
    —
Zitat:
Und das Römische Reich existiert doch immer noch, nur nennt es sich jetzt "Römisch Katholische Kirche".


Kann man das so sagen?
Die alten Römer hätten sich bei so etwas die Reiherfeder gegeben.

#79:  Autor: Galaxisherrschers Katze BeitragVerfasst am: 07.06.2005, 23:59
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
dragonfly hat folgendes geschrieben:
... eine Seite von ein paar Spinnern ...


Ja, Spinner war der korrekte Begriff... Lachen

Aber, wenn sie sich organisiert haben, bedeutet das ja... dass sie wirklich die Regierung des Deutschen Reiches sind! Geschockt
(Und auch noch in den Grenzen die über die BRD hinausgehen!)

#80:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 00:06
    —
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
dragonfly hat folgendes geschrieben:
dragonfly hat folgendes geschrieben:
... eine Seite von ein paar Spinnern ...


Ja, Spinner war der korrekte Begriff... Lachen

Aber, wenn sie sich organisiert haben, bedeutet das ja... dass sie wirklich die Regierung des Deutschen Reiches sind! Geschockt
(Und auch noch in den Grenzen die über die BRD hinausgehen!)
Nun, zumindest ist wohl die Bundesregierung nach Lesart des BVerfG eine usurpatorische ohne Legitimation ...

#81:  Autor: Galaxisherrschers Katze BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 00:17
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Und das Römische Reich existiert doch immer noch, nur nennt es sich jetzt "Römisch Katholische Kirche".


Kann man das so sagen?
Die alten Römer hätten sich bei so etwas die Reiherfeder gegeben.

Ja, aber die "alten Deutschen" würden das heutige "Deutsche Reich" auch kaum wiedererkennen...
Als Konstantin aus politischen Gründen das Christentum in Rom gefördert hat, hat er es damit staatlich legitimiert, was die Entwicklung der Katholischen Kirche ermöglicht hat, die eine quasistaatliche Macht auf dem Gebiet des IR erreicht hat und deshalb als dessen Nachfolger angesehen werden kann. (Obskure Argumentation durch Uhrzeit bedingt. Mr. Green )

#82:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 00:28
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das vielleicht verrückteste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach besteht das (mangels Organen) handlungsunfähige Reich noch heute.

Nicht wahr? Schön ist doch vor allem, dass dabei das (mangels Organen handlungsunfähige) Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland so identisch ist wie Noseman und Evilbert.
Also sagt das Verfassungsorgan "Bundesverfassungsgericht", dass die Bundesrepublik Deutschland mangels Organen handlungsunfähig ist.
Übrigens, diese Richter werden Gerüchten zufolge ganz gut bezahlt...

#83:  Autor: Galaxisherrschers Katze BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 00:37
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das vielleicht verrückteste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach besteht das (mangels Organen) handlungsunfähige Reich noch heute.

Nicht wahr? Schön ist doch vor allem, dass dabei das (mangels Organen handlungsunfähige) Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland so identisch ist wie Noseman und Evilbert.
Also sagt das Verfassungsorgan "Bundesverfassungsgericht", dass die Bundesrepublik Deutschland mangels Organen handlungsunfähig ist.
Übrigens, diese Richter werden Gerüchten zufolge ganz gut bezahlt...
q.e.d. zwinkern Lachen

#84:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 02:03
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Nicht wahr? Schön ist doch vor allem, dass dabei das (mangels Organen handlungsunfähige) Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland so identisch ist wie Noseman und Evilbert.
Also sagt das Verfassungsorgan "Bundesverfassungsgericht", dass die Bundesrepublik Deutschland mangels Organen handlungsunfähig ist.
Übrigens, diese Richter werden Gerüchten zufolge ganz gut bezahlt...
In der tat ergeben sich durch dieses Urteil doch eine ganze Reihe erstaunlich paradoxer Konsequenzen ...

#85:  Autor: JTB BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 03:18
    —
Es ergeben sich durch jedes Urteil paradoxe Fälle. Das liegt in der Natur der Rechtssprechung. Aber es gibt zum Glück immer wieder Menschen, die irgendwann mit theoretischen Überlegungen aufhören und ein "Bis hier, und keinen Schritt weiter!" rufen. Das hat natürlich immer eine gewisse Willkür, da es z.B. bei mir meinem "Bauchgefühl" genau entspricht und gleichzeitig dem "Bauchgefühl" des nächsten Menschen völlig gegen den Strich geht.

Aber mein Gott (natürlich, er ist entweder a) nicht nur meiner oder b) garantiert nicht eurer), was soll's? Das Verfassungsgericht hat auch die Abstimmung zur Vereinigung Badens und Württembergs für unverfassungsgemäß erklärt, was nur dazu führte, dass die selbe Entscheidung ein paar Jahre später niemand mehr interessierte (und deshalb bestätigt wurde; hätte man einfach gesagt, die Stimmen von damals würden jetzt verfassungsgemäß gewertet, wäre diese - sinnvolle - Vereingung nie passiert). Das Verfassungsgericht hielt auch mal Sitzblockaden für eine Form von Gewalt (nicht im Comicstil denken, ich halte mich da an Ghandi, ich finde, es ist Gewalt) und später nicht mehr. Dann war es keine Gewalt mehr, aber meinen naivem bis zu einem gewissen Grade vorhanden Absoluitätgewähren gegenüber dem Verfassungsgericht hat es den Todesstoß gegeben.

Himmel hilf, der letzte Satz war grammatikalisch schlimm. Aber was ich meine: Es ist zwar interessant, aber eigentlich wurscht, oder?

(dies soll kein Totschlagargument sein; ich finde solche Dinge interessant. Aber worum geht es eigentlich?)

#86:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 03:22
    —
JTB hat folgendes geschrieben:
Es ergeben sich durch jedes Urteil paradoxe Fälle. Das liegt in der Natur der Rechtssprechung. Aber es gibt zum Glück immer wieder Menschen, die irgendwann mit theoretischen Überlegungen aufhören und ein "Bis hier, und keinen Schritt weiter!" rufen. Das hat natürlich immer eine gewisse Willkür, da es z.B. bei mir meinem "Bauchgefühl" genau entspricht und gleichzeitig dem "Bauchgefühl" des nächsten Menschen völlig gegen den Strich geht.

Aber mein Gott (natürlich, er ist entweder a) nicht nur meiner oder b) garantiert nicht eurer), was soll's? Das Verfassungsgericht hat auch die Abstimmung zur Vereinigung Badens und Württembergs für unverfassungsgemäß erklärt, was nur dazu führte, dass die selbe Entscheidung ein paar Jahre später niemand mehr interessierte (und deshalb bestätigt wurde; hätte man einfach gesagt, die Stimmen von damals würden jetzt verfassungsgemäß gewertet, wäre diese - sinnvolle - Vereingung nie passiert). Das Verfassungsgericht hielt auch mal Sitzblockaden für eine Form von Gewalt (nicht im Comicstil denken, ich halte mich da an Ghandi, ich finde, es ist Gewalt) und später nicht mehr. Dann war es keine Gewalt mehr, aber meinen naivem bis zu einem gewissen Grade vorhanden Absoluitätgewähren gegenüber dem Verfassungsgericht hat es den Todesstoß gegeben.

Himmel hilf, der letzte Satz war grammatikalisch schlimm. Aber was ich meine: Es ist zwar interessant, aber eigentlich wurscht, oder?

(dies soll kein Totschlagargument sein; ich finde solche Dinge interessant. Aber worum geht es eigentlich?)

Ich stellte ja schon mal die verwegene Frage "Was haben wir jetzt davon?". Namen sind nur Schall und Rauch, es spielt wirklich keine Rolle.
_________________

#87:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 07:30
    —
Was von Urteilen höchster Deutscher Gerichte zuweilen zu halten ist, zeigt schon das Urteil des BGH, bei Freislers Volksgerichtshof habe es sich um ein rechtmäßiges Gericht gehandelt, das rechtmäßig geurteilt habe. In diese Kategorie scheint sich auch das besagte Urteil des BVerfG einzuordnen.

#88:  Autor: HannibalWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 08:46
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Adel... ich kann mir keine Situation vorstellen in der ich einen Adelstitel annehmen würde.
Ein Haufen von Leuten die sich rühmen mit Gewalt ihren Besitz zusammengeraubt zu haben und sich für etwas bessere halten, widerlich!


Ich kann diese aufgeblasenen Neonblaublüter, die sich von Geburt an für etwas Besseres halten auch absolut nicht leiden.

Würde auch jeden Adelstitel sofort ablehnen.

#89:  Autor: DerManfredWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 09:09
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Im deutschen Reich kannst dus gerne wieder einführen.

In der BRD siehts wohl etwas anders aus.


Deutsches Reich=Bundesrepublik Deutschland und vice versa (gemäß Bundesverfassungsgericht).


Nein. BRD ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, aber nicht identisch mit ihm.


Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt daß »die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'«.


Ja, es gibt sogar irgendwo in den Weiten des Internets eine Seite von ein paar Spinnern, die sich als "Reichsregierung" oder so ähnlich bezeichnen, und die behaupten, das deutsche Reich würde immer noch existieren Pillepalle


ja ich kann mich da an eine Fernsehsendung im mdr erinnern. die suchen sogar noch paar minister. Smilie der reichskanzler steht scho fest. das ist ein herr ebel; den kann man nicht strafrechtlich verfolgen, denn der ist seit jahren geschäfts und schuldunfähig. mehr darüber:

http://www.mdr.de/fakt/archiv/148819.html

vielleicht haben die einen job als reichsverweser fürn bismarckfan ?

#90: Re: Monarchie im Deutschen Reich wiedereinführen? Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 08.06.2005, 09:12
    —
bismarckfan hat folgendes geschrieben:
http://www.pro-monarchie.de/

Ich bin sehr dafür. Was ist eure Meinung?

Nein. Überlass das uns Deutschen, welche Regierungsform wir annehmen, okay? zwinkern



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