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Presse-Erklärung
Professor Kirchhofs Desinformationen Prof. Kirchhof wirbt zur Zeit für sein Steuervereinfachungsmodell und propagiert den Abbau aller Subventionen und das Verschließen aller Steuerschlupflöcher. Insgesamt sollen es 418 Ausnahmetatbestände sein, manchmal aber auch nur 163. Genau weiß es niemand, wahrscheinlich nicht einmal Herr Kirchhof selbst. Ganz sicher aber ist sich der Kirchen-Lobbyist, dass die Subventionierung des Kirchensteuerzahlens bleiben muss. Nach Kirchhofs Willen sollen Kirchenmitglieder die gezahlte Kirchensteuer (einen Mitgliedsbeitrag) weiterhin als Sonderausgabe in unbegrenzter Höhe vom zu versteuernden Einkommen abziehen können. Mitglieder anderer gemeinnütziger Gruppierungen müssen ihre Mitgliedsbeiträge selbst bezahlen und können auch Spenden an diese nur zu einem gewissen Prozentsatz in Anrechnung bringen. Die Behandlung der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe, laut Subventionsbericht der Bundesregierungen eine Subvention an die Kirchen, hat zur Folge, dass der Finanzminister z.B. in 2004 bereits auf 3,75 Milliarden Euro verzichten musste. Und dieser Ausnahmetatbestand steht für Kirchhof erstaunlicherweise überhaupt nicht auf dem Prüfstand. Seriöse Steuerfachleute wie Wolfgang Glöckler, Jürgen Ortmüller und Dr. Rainer Wernsmann sind der Auffassung, dass es keine zwingenden rechtlichen Gründe für die Beibehaltung der Kirchensteuersubvention gibt, wie Prof. Kirchhof es mit der Autorität des ehemaligen Verfassungsrichters gebetsmühlenartig wiederholt. Andere sachliche Gründe (... der Staat erhält für diesen Steuereinnahmeverzicht ein Vielfaches von den Kirchen zurück!) verfangen erst recht nicht: Die Kirchen investieren ihrerseits in den Bereich Soziale Dienste nachweislich nur lächerliche 0,8 Milliarden pro Jahr. Das immer wieder vollmundig vorgetragene Versprechen Paul Kirchhofs: "Jeder versteuert voll sein Einkommen, es gibt keine Ausnahmen mehr" grenzt demnach an gezielte Desinformation. Wir fordern Herrn Kirchhof auf, entweder seine plakativen Versprechen (... es gibt keine Ausnahmen mehr) zu unterlassen oder die Kirchensteuersubvention ausdrücklich als Ausnahmetatbestand auf seine Streichliste zu setzen. PS. Weitere Informationen zur Subventionierung der Kirchensteuer finden Sie auf www.kirchensteuern.de Friedrich Halfmann, 2. Vors. Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V. Römerstr. 90 45721 Haltern am See Haltern am See, den 7.9.2005 |
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Pressemitteilung: Verband freier Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg
Am 29.11.2005 will der CDU-Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bisher geheime Staat-Kirche-Verträge mit der Evangelischen Kirche und dem Vatikan abschließen. Die Bürgerschaft hatte keinen Einfluß und ist dazu nicht gehört worden. Sie kann später nur noch Ja oder Nein sagen. Solche Verträge sind quasi unkündbar und dürften keine Anpassungs-klauseln bei weiter sinkender Zahl der Kirchenmitglieder enthalten. Vielmehr werden für die Zukunft teure weitere Zugeständnisse gemacht und zusätzliche Geldleistungen festgeschrieben. Diese Kosten tragen alle Hamburger Bürger, auch die Nicht-Kirchen-Mitglieder, die in Hamburg z.Zt. schon ca. 57 % ausmachen (32,7 % Evangelische + 10,3 % Katholische = 43 %). Der Verband freier Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg hat in gemeinsamer Aktion mit dem Dachverband Freier Weltanschauungs-gemeinschaften, der Giordano-Bruno-Stiftung, der Humanistischen Union und dem IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) dem Senat und allen Bürgerschafts-Abgeordneten die Gegenargumente bereits im Frühjahr zur Verfügung gestellt und auch mit den Fraktionen von SPD und GAL diskutiert. Nur der Senat und die CDU haben sich solchen Gesprächen verschlossen. Wir stehen für weitere Fragen und mit unserem Argumente-Katalog zur Verfügung. ViSP: gez. Heiko Porsche (1.Vors.) gez. C.A. Bär-Hermann (2.Vors.) |
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Bundesweite Bedeutung der Lebenskunde-Entscheidung
des Brandenburger Verfassungsgerichts Am 15.12. hat das Brandenburger Verfassungsgericht entschieden, dass das Brandenburgische Schulgesetz in seinen Bestimmungen zum Religionsunterricht verfassungswidrig ist und dass künftig das weltanschauliche Fach „Humanistische Lebenskunde“ an den öffentlichen Schulen Brandenburgs gleichberechtigt zum kirchlichen Religionsunterricht angeboten werden kann. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Dr. Horst Groschopp: "Das Urteil ist von großer bundespolitischer Bedeutung. Es ist in meinen Augen ein Beleg dafür, dass es möglich ist, die Privilegierung der großen Kirchen schrittweise abzuschaffen, in dem die in Konkordaten und Staatsverträgen enthaltenen Festlegungen sinngemäß auch auf Weltanschauungsgemeinschaften wie den Humanistischen Verband angewendet werden und damit die verfassungsmäßig gebotene Gleichbehandlung umgesetzt wird. Es ist kein Urteil gegen das Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) in Brandenburg oder gegen den geplanten Ethikunterricht in Berlin. Ich verweise darauf, dass es längst an der Zeit ist, einen wirklich pluralistischen staatlichen Ethikunterricht g eme i n s am für alle Schulkinder zu haben. In diesem Unterricht müssen allerdings die Werte und Überzeugungen der Aufklärung und des Humanismus eine angemessene Beachtung finden. Atheismus und Agnostizismus dürfen in Ethikfächern nicht mehr ausgegrenzt werden. Der HVD sieht im Urteil des Verfassungsgerichts einen großen Erfolg im Kampf gegen seine Diskriminierung durch die Brandenburger Landesregierung. Zukünftig wird „Humanistische Lebenskunde“ nicht nur in Berlin ein gleichberechtigtes und alternatives Angebot zum Religionsunterricht sein. Ich ermuntere unsere Mitgliedsverbände ausdrücklich, in den anderen Bundesländern sich ebenfalls für die Einführung des Faches als weltliche Alternative zum Religionsunterricht einzusetzen.“ |
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Künftig „Humanistische Lebenskunde“ in
Brandenburg Verfassungsgericht beendet Diskriminierung des Humanistischen Verbandes Brandenburgisches Schulgesetz in § 9 Verfassungswidrig Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ermöglicht, dass der Humanistische Verband künftig an den Schulen des Landes das weltanschauliche Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht anbieten darf. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte aufgrund einer Klage des Verbandes gegen die Landesregierung wegen Nichtzulassung von „Humanistischer Lebenskunde“ im Dezember 2003 festgestellt, dass das Brandenburgische Schulgesetz in seinen Bestimmungen zum Religionsunterricht in § 9 gegen das „Privilegien- und Diskriminierungsverbot“ der Landesverfassung verstößt und das Verfahren dem Landesverfassungsgericht zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des Humanistischen Verbandes Berlin- Brandenburg, Gerd Wartenberg, Staatssekretär a.D.: „Unser Verband begrüßt dieses Urteil außerordentlich. Das Verfassungsgericht beendet damit eine mehr als fünf Jahre währende Diskriminierung unseres Verbandes an den öffentlichen Schulen. Künftig wird es in Brandenburg – wie seit Jahren erfolgreich in Berlin – das Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht geben. Das Gericht trägt damit nicht nur der Verfassung, sondern auch der Pluralität in Brandenburg Rechnung, das nicht allein christlich, sondern weltanschaulich und kulturell vielfältig geprägt ist. Das staatliche, werteorientierende und integrative Unterrichsfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) wird durch unser Angebot in keiner Weise beeinträchtigt sein, denn im Unterschied zu den Kirchen unterstützt unser Verband LER a l s Pf l i c h t f a c h für alle Schülerinnen und Schüler. „Humanistische Lebenskunde“ ist ein freiwilliges Z u s a t z f a c h für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die dies bzw. deren Eltern dies wünschen. Wir werden das Fach dort anbieten, wo es LER nicht oder noch nicht gibt, d.h. vorwiegend für die 1. – 4. Klassen der Grundschulen und in der Gymnasialen Oberstufe. In jenen Schulen bzw. Klassen wo LER bereits unterrichtet wird, kann das Fach „Humanistische Lebenskunde“ bei Interesse zusätzlich besucht werden, sofern dort Lehrkräfte dafür zur Verfügung stehen. In Kürze wird unser Verband in Gespräche mit der Landesregierung eintreten. Bis zur praktischen Einführung von „Humanistischer Lebenskunde“ wird eine gründliche Vorbereitung erfolgen, bei der wir uns auf die langjährigen Erfahrungen unseres Berliner Mitgliedsverbandes stützen können. Am Lebenskundeunterricht in Berlin nehmen in diesem Schuljahr 41.000 Schülerinnen und Schüler teil. Sie werden von z.Zt. 418 Lehrkräften unterrichtet. Für Rückfragen stehen zur Verfügung:der Vorsitzende des HVBB, Gerd Wartenberg, unter: .................. und bei Rechtsfragen Prof. Dr. Ludwig Renck: am 15.12. unter: .....; am 16.12. ab 16.00 Uhr unter: .... |
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Köln, 24.01.2007
P R E S S E M I T T E I L U N G "Menschlichkeit ohne Gottesglauben verkommt in Brutalität" Beim „Internationalen Soldatengottesdienst“ am Donnerstag, den 11. Januar 2007, im Kölner Dom, an dem der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz-Josef Jung, der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhahn und der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma teilnahmen, beschimpfte Kardinal Meisner einen großen Teil der Menschen indem er in seiner Predigt äußerte, dass Menschlichkeit ohne Gottesglauben in Brutalität verkomme. Der Landesverband NRW des IBKA e.V. (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) fragt die beim Gottesdienst anwesenden Politiker, wie sie die volksverhetzenden Aussagen gegen Nicht- und Andersgläubige in der Predigt des Kardinals mit ihrer Funktion als demokratisch gewählte Vertreter aller Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang bringen wollen? Indem Kardinal Meisner Menschen auf undifferenzierte Weise in gut und böse einteilt - Menschen, die an den christlichen Gott glauben, sind „Bruder in Christus“ und alle anderen Menschen sind „Genossen des Antichrist“ - diffamiert er alle anders - und nichtgläubigen, altruistisch handelnden Menschen als „brutale Bestien“. Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens wie soziale Gerechtigkeit und freie Meinungsäußerung werden zu antichristlichen Götzen erklärt; demokratische Werte und die Säkularisierung zu Untergangsszenarien. „Herr Meisner hetzt gegen die Demokratie - unter dem Schutze des § 167 StGB. Die versammelten Vertreter des Deutschen Volkes - welches höchstens zu einem Drittel aus Katholiken besteht - nehmen dies gleichgültig hin.“ so Rainer Ponitka, Landessprecher NRW des IBKA e.V. „Sollen Soldaten der Bundeswehr, welche zu sogenannten Friedenseinsätzen in Länder gehen, deren Bevölkerung nicht dem Christentum angehört, eben diese Menschen als „Genossen des Antichristen“ betrachten? Das erinnert mich an eine Bibelstelle, in der es heißt: „Wenn der Herr, dein Gott, sie [die Stadt] in deine Gewalt gibt, sollst du alle männlichen Personen mit scharfem Schwert erschlagen. Die Frauen aber, die Kinder und Greise, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt befindet, alles, was sich darin plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen.“ (5.Mose 20, 13-14).“ Der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. fordert den Kölner OB Fritz Schramma, einen der anwesenden Politiker, in einem offenen Brief zur inhaltlichen Stellungnahme auf. Holger Buhr, Pressesprecher des Landesvorstandes NRW des IBKA e.V. IBKA e.V. Landessprecher NRW: Rainer Ponitka Stv.Landessprecherin : Ellen Kühl-Murges Pressesprecher NRW: Holger Buhr Steinbach 19 D-51789 Lindlar Telefon: +49-02266/9015244 Fax: +49-02266/8059948 E-Mail: nrw AT ibka.org Web: http://www.ibka.org Über den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.: Der IBKA versteht sich als Interessenvertretung des konfessionslosen Bevölkerungsteils, der in Deutschland mittlerweile auf über 30% angewachsen ist. Wir setzen uns für die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der weltanschaulichen Neutralität des Staates ein - in Deutschland wie in Europa. Der IBKA tritt ein für die allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen. Er wendet sich gegen Diskriminierungen aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven. Zu diesem Zweck fordert er eine konsequente Trennung des staatlichen Bereichs von Kirchen, Religionen und Weltanschauungen. |
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Köln, 23.01.2007
O F F E N E R__B R I E F Predigt Kardinal Meisners zum internationalen Soldatengottesdienst am 11.01.2007 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma, durch Veröffentlichungen in den Medien erfuhren wir von Ihrer Teilnahme am sogenannten „Internationalen Soldatengottesdienst“ am Donnerstag, den 11.01.2007, im Kölner Dom. Der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) stellt Ihnen die Frage, wie Sie die, unserer Auffassung nach, volksverhetzenden Aussagen von Herr Meisner gegen Nicht- und Andersgläubige mit Ihrer Funktion als demokratisch gewählter Vertreter aller Kölner Bürgerinnen und Bürger in Einklang bringen wollen? Wir wissen nicht, ob Ihnen die Predigt zu diesem Anlass zuvor bekannt war, dennoch denken wir, dass Ihnen spätestens im Anschluss daran klar werden musste, dass Herr Meisner einen Großteil der Bevölkerung aufs Übelste beschimpft und diffamiert. Bei näherer Betrachtung der Predigt sollte auch dem Laien auffallen, dass es hier in erster Linie darum geht den Heilsegoismus der Katholischen Kirche zu verteidigen, sowie alle Anders- denkenden im wahrsten Sinne des Wortes zu verteufeln. In seiner Einleitung zitiert Meisner den als „Heiligen“ verehrten Kirchenlehrer Augustinus mit einer ziemlich unverfänglichen Aussage; weitaus bedeutsamer ist hingegen die Einstellung des Augustinus zum Krieg: Er war geradezu ein Befürworter von „heiligen“ Angriffskriegen; von seinem Hass auf alle Andersdenkenden (Juden, Heiden, Ketzer) ganz zu schweigen. Zitat des Augustinus: "Was hat man denn gegen den Krieg? Etwa dass Menschen, die doch einmal sterben müssen, dabei umkommen?". Auch wenn dieses Zitat nicht Teil der Predigt war, wie können Sie kritiklos hinnehmen, dass die sogenannten Friedenseinsätze der Bundeswehr in irgendeiner Weise mit diesem Kirchenlehrer in Verbindung gebracht werden? Von ähnlich beeindruckender Menschenverachtung ist Herrn Meisners Einteilung der Menschen in „gut“ (Christen) oder „böse“ (alle anderen Menschen) geprägt. Man ist entweder „Bruder in Christus“ oder „Genosse im Antichrist“, eine andere Möglichkeit lässt Herr Meisner nicht zu. Bezieht man dies auf die spätere Aussage: „Was eröffnet sich hier für ein Einübungsfeld für die Angehörigen der Bundeswehr!“, fragt man sich zwangsläufig, ob Herr Meisner hier einem Krieg gegen die Ungläubigen, den Genossen des Teufels, das Wort redet. Wie vertragen sich diese Aussagen Ihrer Meinung nach mit dem verfassungsgemäßen Auftrag der Bundeswehr? Demokratische Werte und die Säkularisierung werden als Untergangsszenarien dargestellt: „Ich frage: Sind denn unsere europäischen Gesellschaften durch Säkularisierung stabiler geworden? Wir werden antworten müssen: Ganz im Gegenteil!“ Dies ist unverfrorene Geschichtsfälschung: Gerade die Kirche hat die Bildung der Menschen bekämpft; ebenso die Demokratie, freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung, soziale Gerechtigkeit ... bis in dieses Jahrhundert hinein. Mithin also die Grundwerte einer jeglichen modernen Zivilisation. Diese Werte bilden ganz klar und nachweislich eine stabile Basis für das Zusammenleben der Menschen im 21. Jahrhundert, im Gegensatz zu dem für Aufgeklärte mittelalterlich anmutenden Aberglauben an „himmlische Mächte“. Warum lassen Sie, Herr Schramma, es ohne Kritik zu, dass selbst altruistische nichtreligiöse Menschen aufs Übelste verleumdet werden: "Menschlichkeit ohne Gottesglauben verkommt in Brutalität"? Der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. sieht hierin vor allem nichtgläubige Menschen sowie auch Mitarbeiter nicht kirchenbestimmter , humanitärer Organisationen wie z.B. Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Kinderschutzbund oder Ärzte ohne Grenzen zu "brutalen Bestien" diffamiert. Es fällt in der Tat schwer sich zu entscheiden, welcher Absatz der Predigt Herrn Meisners den absoluten Höhepunkt der Menschenverachtung darstellt. Zu guter Letzt werden zwei Minimalanforderungen unseres Zusammenlebens, die freie Meinungsäußerung nebst der sozialen Gerechtigkeit zu antichristlichen Götzen erklärt, die das christliche Gottesbild ersetzt hätten. Die rhetorische Frage „Würden unsere Gesellschaften nicht ganz anders aussehen, wenn diese Götter vom Thron gestürzt würden?“, lässt sich leicht beantworten, wenn man ein paar Jahrhunderte ins „dunkle Mittelalter“ zurückblickt... Die Annahme der Existenz einer übernatürlichen Wesenheit - für Herrn Meisner der von ihm bevorzugte Gott - beruht auf einer Übereinkunft, deren wissenschaftlicher Beweis bis heute aussteht. Somit basieren seine Argumente auf spekulativen Annahmen und entbehren für viele Menschen europäischer Gesellschaften jeglicher Bedeutung, die ihr Glück innerhalb des Diesseits begründen und den Himmel lieber „den Engeln und den Spatzen“ überlassen. Entsprechend bedeutungslos ist Kardinal Meisners dualistische Anschauung, eine göttliche Wertigkeit einer ungläubigen Wertlosigkeit entgegenzusetzen; so beispielsweise einen katholischen Lebens- und Leidenszwang höher anzusetzen als dem unheilbar Kranken die Möglichkeit eines selbstbestimmten Sterbens oder einer - selbst vergewaltigten und minderjährigen - Frau die Abtreibung zuzugestehen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma, wie bringen Sie es mit der Ihnen obliegenden Aufgabe in Übereinstimmung, der Vertreter aller Bürger der Stadt Köln zu sein, und diese, unserer Auffassung nach menschenverachtende antidemokratische Predigt unwidersprochen zu akzeptieren? Weiterhin fragen wir, wie ist es möglich ist, dass Herr Meisner kritiklos im Schutze eines Gottesdienstes (§167 StGB), einen Großteil der Bevölkerung derartig verächtlich beschimpfen kann, zumal er sein beträchtliches fünfstelliges Gehalt von der öffentlich-rechtlichen Hand, also von allen Steuerzahlern und nicht nur von den Kirchenmitgliedern bezieht. Wir geben zu bedenken, dass kein Drittel der Deutschen der Katholischen Kirche angehört. Wir bitten um Ihre persönliche, inhaltliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen, Holger Buhr, Pressesprecher des Landesvorstandes NRW des IBKA e.V. IBKA e.V. Landessprecher NRW: Rainer Ponitka Stv.Landessprecherin : Ellen Kühl-Murges Pressesprecher NRW: Holger Buhr Steinbach 19 D-51789 Lindlar Telefon: +49-02266/9015244 Fax: +49-02266/8059948 E-Mail: nrw AT ibka.org Web: http://www.ibka.org |
Eifellady hat folgendes geschrieben: | ||||
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Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: | ||||
Gab es darauf eigentlich eine Reaktion des OB Schramma? |
Eifellady hat folgendes geschrieben: | ||||||
Bisher weiß ich von keiner Reaktion - sobald sich etwas tut, werden wir darüber berichten. |
Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: |
Ha, gerade eben entdeckt: ein gewisser Rudolf Ladwig von einem ominösen "Bund der Konfessionslosen und Atheisten" ist in der Wochenendausgabe der taz zu lesen, "im Streit der Woche" zum Thema Weihnachten, boah muss ich doch jetzt raus in die frische Kälte und mir die taz noch am Bahnhof besorgen??? hmmm...
http://www.taz.de/1/debatte/sonntazstreit/artikel/1/tannenbaum-brimborium-fuer-alle/ |
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