Kuriose Gesetze
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Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#1: Kuriose Gesetze Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:13
    —
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen. In Riverside (USA) dürfen sich Paare nur dann küssen, wenn sie ihre Lippen davor mit karbolsaurem Rosenwasser abgewischt haben. Nach dem islamischen Recht ist es eine Todsünde, das Fleisch eines Lamms zu essen, nachdem man eine sexuelle Beziehung mit dem Lamm hatte. In Birmingham schließlich dürfen Paare nach Sonnenuntergang keinen Sex mehr auf den Stufen einer Kirche haben.

Welche kuriosen Gesetze kennt ihr noch?

#2: Re: Kuriose Gesetze Autor: zelig BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:15
    —
viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.

Warum denn das?

#3:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:17
    —
alle die hier drinstehen

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549

Lachen

#4: Re: Kuriose Gesetze Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:18
    —
zelig hat folgendes geschrieben:
viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.

Warum denn das?


Naja, bei beiden geht es auch um die richtige Stellung. Könnte ja glatt König und Dame oder so durcheinander geraten.

#5:  Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:19
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
alle die hier drinstehen

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549


Danke! Ich habs von einem anderen Buch desselbigen Autors. Pfeifen

#6:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:47
    —
Die Unmoralische - Kuriose und seltsame Gesetze

#7:  Autor: Kommissar PlattfußWohnort: Düssbuich BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 15:02
    —
Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen. Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV)



Ja, ja, - die deutschen mit ihren bekloppten Gesetzen ... Pfeifen

#8:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 15:28
    —
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen

#9:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 16:46
    —
Der Klassiker zu dem Thema : http://www.dumblaws.com/

#10:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 19:55
    —
In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern)

#11:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 19:59
    —
Kommunalrecht Rheinland-Pfalz: Wäre mein Mann Mitglied des Gemeinderates und besäße mein Vater ein Grundstück, das überplant werden soll, dann dürfte mein Mann an der Bauleitplanung nicht mitwirken, denn mein Vater ist sein Schwiegervater und gehört damit zum Kreis der nahen Angehörigen, deren Interessen man im Gemeinderat nicht vertreten darf. Ginge es um mein Grundstück, dürfte mein Mann mitwirken, denn im Gegensatz zu meinem Vater bin ich nach Landesrecht Rheinland-Pfalz kein naher Angehöriger meines Mannes. Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht.

#12:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 20:44
    —
Mein Favorit:

Zitat:
In Cupertino, Kalifornien ist es illegal, gut hörbar rückwärts im Hexadezimalsystem zu zählen.

#13:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 22:34
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht.


Pillepalle Pillepalle Pillepalle

#14:  Autor: Surata BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 22:38
    —
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt

#15:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 23:35
    —
Surata hat folgendes geschrieben:
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Hm, schickt die Polizei in Florida Katzen auf Rattenjagd ? Geschockt

Und gegen die Bienen werden Hornissen eingesetzt ? ... Vermutlich wurden die Gesetze von besoffenen Richtern erlassen Smilie

#16: Re: Kuriose Gesetze Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 00:13
    —
viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.


Aleister Crowley hat das 'mal praktiziert... Mit den Augen rollen

#17:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 08:11
    —
Ich hab mal gelesen, daß dort wo der Whysky der Marke "Jack Daniels" produziert wird, er nicht verkostet werden darf, weil in dem Landkreis die Prohibition heute noch gilt. Also wird er zum Verkosten in einen Nachbar-County gekarrt und anschließend zum Abfüllen wieder zurück.
Man würde die Prohibition sogar gerne aufheben, aber irgendwie geht das nicht, weil irgendwo festgelegt ist, daß das nur mit einer absoluten Zahl von soundsoviel Stimmen geht -- soviele Einwohner gibts aber nicht, wie dazu nötig wären.

#18:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 08:48
    —
Geschockt Argh

#19:  Autor: Tegularius BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 08:58
    —
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt

#20:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 12:13
    —
Tegularius hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt


die beweisführung stelle ich mir interessant vor Mit den Augen rollen
elche sind nicht so verwundbar, dass blicke narben hinterlassen oder? und was ist mit zeppelinen?

#21:  Autor: matthiasWohnort: Rechts der Böhme BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 12:52
    —
Surata hat folgendes geschrieben:
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Du meinst wohl die "Bienenparagraphen" des BGBs.

BGB § 961 hat folgendes geschrieben:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

BGB § 962 hat folgendes geschrieben:
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

BGB § 963 hat folgendes geschrieben:
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

#22:  Autor: KomodoWohnort: 2Fort BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 20:24
    —
Tegularius hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt
Villeicht nur ein unglücklich vormuliertes Tierschutzgesetz.

#23:  Autor: Reschi BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 20:39
    —
Gröhl... Gröhl... Gröhl...

lol, darüber kann ich mich immer wieder ablachen

#24:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 20:50
    —
Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.

#25:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:07
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern)


nun, in F trägt ein Kind, dessen Eltern nicht miteiander verheiratet sind, den Namen des Elternteils, welches das Kleine als erstes anerkannt hat. Dies ist meist der Vater (bei der Geburtsmeldung auf dem Standesamt). Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Kind im Voraus (also noch vor der Geburt) anzuerkennen.
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes).

#26:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:11
    —
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes).


Und wer gilt ansonsten als Mutter? Am Kopf kratzen

#27:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:25
    —
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken

es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.

#28:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:26
    —
Ich hab mal einen Film gesehen, in dem ein reicher Bankier das Kind seiner Enkelin als sein eigenes beim Standesamt gemeldet und die Mutter für "unbekannt" erklärt hat. Das scheint -oder schien zu Zeiten dieses Films- in Frankreich zu gehen.

#29:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:38
    —
Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Ist doch nur gerecht, in anderen Ländern können sich nur die Männer drücken Lachen

#30:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:46
    —
Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?

Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh

#31:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 22:04
    —
Sie kann das Kind ja adoptieren : )

#32:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 00:11
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?

Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh



Wieso sollte man ein Kind einer wildfremden Frau anvertrauen, die selbst sagt, sie hat mit ihm nichts zu tun?

#33:  Autor: HannibalWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 18:22
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse

#34:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 18:31
    —
Hannibal hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse



Pillepalle

#35:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 18:38
    —
Hannibal hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse


Pillepalle Pillepalle Pillepalle

#36:  Autor: Kommissar PlattfußWohnort: Düssbuich BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 21:51
    —
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. Überrascht

#37:  Autor: mephisto BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 21:59
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. Überrascht


Na ja. Wie Depechen halt sind.

#38:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 04:59
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.


Eine andere Möglichkeit ist, daß Politiker, die gegen bestimmte Gesetze waren, diese Vorschriften zu den Gesetzentwürfen hinzugefügt haben, um damit zu verhindern, daß die ursprüngliche Vorlage in einer Abstimmung durchkommt. Da das aber nicht passiert ist, treten diese komischen Gesetze eben mit in Kraft.

#39:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 13:10
    —
Hannibal hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse

Wieso, Tierquälerei ist auch in Deutschland verboten... Mit den Augen rollen

#40:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 13:12
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.


Eine andere Möglichkeit ist, daß Politiker, die gegen bestimmte Gesetze waren, diese Vorschriften zu den Gesetzentwürfen hinzugefügt haben, um damit zu verhindern, daß die ursprüngliche Vorlage in einer Abstimmung durchkommt. Da das aber nicht passiert ist, treten diese komischen Gesetze eben mit in Kraft.


Das Hauptmissverständnis ist, das Gerichtsurteile mit Gesetzen verwechselt werden. Das abstruse angelsächsische Rechtssystem verwirrt außerdem noch zusätzlich.

#41:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 13:37
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. Überrascht

Ich habe schon genug &%$§# gesehen, die vor ihrer Hütte eine Ami-Fahne hissen. Ich würde es begrüßen, wenn das verboten wäre.

#42:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 13:43
    —
Thao hat folgendes geschrieben:
Das Hauptmissverständnis ist, das Gerichtsurteile mit Gesetzen verwechselt werden. Das abstruse angelsächsische Rechtssystem verwirrt außerdem noch zusätzlich.

Es ist halt eine völlig andere juristische Herangehensweise, die für deutsche Verhältnisse gewöhnungsbedürftig ist. Abstrus würde ich das nicht nennen. Das angelsächsische Rechtssystem ist m.W. im wesentliche eine Sammlung von Gerichtsurteilen. Wenn eben 1865 in einem bestimmten Fall geurteilt wurde und seitdem dieser Fall nie wieder vor Gericht aufgetaucht ist, so ist das Urteil von 1865 geltendes Recht, solange, bis ein Gericht heute anders entscheidet. Daß das nicht der Fall ist, zeigt ja eigentlich, daß die ganze Angelegenheit nicht mehr streitig und eigentlich obsolet ist.

#43:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 20:32
    —
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Das angelsächsische Rechtssystem ist m.W. im wesentliche eine Sammlung von Gerichtsurteilen. Wenn eben 1865 in einem bestimmten Fall geurteilt wurde und seitdem dieser Fall nie wieder vor Gericht aufgetaucht ist, so ist das Urteil von 1865 geltendes Recht, solange, bis ein Gericht heute anders entscheidet.

Das gilt aber nur in der untersten Instanz. Man darf da die Gerichtsfilme nicht überbewerten.

#44:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 20:48
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?



afaik doch
aber 100%ig sicher bin ich auch nicht Verlegen

Zitat:
Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh


wenn sie die gesetzliche Frist zur Anerkennung verpaßt hat, wird's vermutlich papierkriegsmäßig ein bisserl aufwendiger, aber sie kann es immer noch "nachträglich" anerkennen, glaub ich.
in vielen Krankenhäusern gibt's einen service d'état-civil, der sich um die Anmeldung der Kleinen auf dem Standesamt kümmern (deshalb steht ja auch das Stammbuch - soweit vorhanden - auf der Liste der ins Krankenhaus mitzubringenden Papiere).
Unser Ältester wurde noch in D geboren, da stellte das Krankenhaus lediglich einen Schein aus, mit dem Junior dann beim Standesamt zu melden war.
Bei unserem Jüngsten (in F geboren) übernahm das Krankenhaus diesen Ämtergang.

Wie gesagt, wenn sie auf Nummer Sicher gehen will, kann sie es ja schon vor der Geburt anerkennen, das wird in F im Volksmund "reconnaissance sur le ventre" (also "Anerkennung auf den Bauch") genannt zwinkern

#45:  Autor: lemonstar BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 23:40
    —
Create an e-annoyance, go to jail

Zitat:
Annoying someone via the Internet is now a federal crime.

It's no joke. Last Thursday, President Bush signed into law a prohibition on posting annoying Web messages or sending annoying e-mail messages without disclosing your true identity.

#46:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 16.01.2006, 04:10
    —
http://www.phillyburbs.com/pb-dyn/news/103-03292004-273371.html

Zitat:
Teen girl charged with posting nude photos on Internet

The Associated Press

PITTSBURGH - A 15-year-old girl has been arrested for taking nude photographs of her self and posting them on the Internet, police said.

The girl, whose identity was withheld, was accused of sending out photographs of herself in various states of undress and performing a variety of sexual acts. She sent them to people she met in chat rooms on the Internet, police said.

Police seized her computer and found dozens of photographs stored on the hard drive. Authorities did not say how police learned about the girl.

She has been charged with sexual abuse of children, possession of child pornography and dissemination of child pornography.


Ja nee, is' klar, man kann sich selbst mißbrauchen... Pillepalle

#47:  Autor: CoS BeitragVerfasst am: 16.01.2006, 17:36
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
http://www.phillyburbs.com/pb-dyn/news/103-03292004-273371.html

Zitat:
Teen girl charged with posting nude photos on Internet

The Associated Press

PITTSBURGH - A 15-year-old girl has been arrested for taking nude photographs of her self and posting them on the Internet, police said.

The girl, whose identity was withheld, was accused of sending out photographs of herself in various states of undress and performing a variety of sexual acts. She sent them to people she met in chat rooms on the Internet, police said.

Police seized her computer and found dozens of photographs stored on the hard drive. Authorities did not say how police learned about the girl.

She has been charged with sexual abuse of children, possession of child pornography and dissemination of child pornography.


Ja nee, is' klar, man kann sich selbst mißbrauchen... Pillepalle

Genau diese Sache habe ich mal angeprangert. Das Problem ist (auch in Deutschland), dass erotische bzw. pornographische Bilder, Videos oder sonstige Aufzeichnungen mit Personen unter 18 verboten sind.

Personen unter 18 dürfen zwar Sex haben, in Deutschland ab 14 auch mit Personen über 18, aber die Handlung darf nicht aufgezeichnet werden. Das heißt also, dass die eigentliche Handlung des Sexualverkehrs nicht verfolgt wird und das im Sinne der Freiwilligkeit (andernenfalls wäre es so oder so eine Vergewaltigung) es auch absolut keine Probleme gibt - Aber das Herstellen von Videos ist verboten, auch wenn alle Beteiligten zugestimmt hätten!

Es ist also uninteressant wer das Video bzw. die Bilder gemacht hat und es wird nicht unerschieden ob die Personen freiwillig mitgemacht haben oder nicht...Dadurch ergeben sich dann solche kuriöse Fälle wie der oben geschilderte. Rein rechtlich gesehen haben die Polizisten nämlich recht!

#48:  Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 21.02.2006, 09:18
    —
A parent can be arrested if his child cannot hold back a burp during a church service.
(real standing law in Nebraska, United States of America)

#49:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 01:39
    —
In Louisiana ist vor ein paar Wochen ein Gesetz von den Volksvertretern nur knapp abgelehnt worden, das Frauen für das Tragen von Kleidung, aus der der Slip herauslüpfen kann, mit bis zu sechs Monaten Knast bestraft hätte. Die Konservativen sind allerdings zuversichtlich, daß sie das Gesetz beim zweiten Versuch werden durchbringen können. Geschockt

Schon in Kraft ist ein Gesetz, das es Frauen verbietet, sich an bestimmten Stellen piercen zu lassen.

#50:  Autor: FluseWohnort: Niedersachsen BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 22:31
    —
Wie Obelix sagen würde: Die Amis spinnen! zwinkern

#51:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 26.02.2006, 00:17
    —
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,402837,00.html

Psychisch kranker Mann wird eingesperrt, nachdem sein Sohn ihn verprügelt hat, dann 15 Monate lang im Gefängnis vergessen und muß nach seiner Entlassung noch zahlen. Traurig

#52:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 14:36
    —
http://webplaza.pt.lu/public/lsandt/de/gesetz.htm
Zitat:
New York: In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen (!?)

Das Pfeifen unter Wasser ist in Florida verboten

Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein.

In Greene, New York, ist es verboten, auf den Straßen rückwärts zu laufen und Erdnüsse zu essen, wenn ein Konzert stattfindet.

In Natoma, Kansas; ist es gesetzlich untersagt, Messer auf Männer in gestreiften Anzügen zu schleudern.

In Pennsylvania ein Gesetz gilt, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muß und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muß er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken.

Keine Frau darf in einem Badeanzug irgendeinen Highway des Staates Kentucky betreten, wenn sie nicht mindestens von zwei Polizisten eskortiert wird oder mit einem Knüppel bewaffnet ist. Dieses Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn die Frau weniger als 90 Pfund oder mehr als 200 Pfund wiegt oder es sich um ein weibliches Pferd handelt.

Monstern ist es in Urbana, Illinois verboten, das Stadtgebiet zu betreten.

Lachen

#53:  Autor: I.R BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:05
    —
Surata hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden.

#54:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:08
    —
I.R hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.

Okay... Geschockt

Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden.

Du meinst Schiffe haften für ihre Ratten und unterlassen deshalb das Sinken?

#55:  Autor: Stefan BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:10
    —
Yamato hat folgendes geschrieben:
http://webplaza.pt.lu/public/lsandt/de/gesetz.htm
Zitat:
New York: In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen (!?)

Das Pfeifen unter Wasser ist in Florida verboten

Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein.

In Greene, New York, ist es verboten, auf den Straßen rückwärts zu laufen und Erdnüsse zu essen, wenn ein Konzert stattfindet.

In Natoma, Kansas; ist es gesetzlich untersagt, Messer auf Männer in gestreiften Anzügen zu schleudern.

In Pennsylvania ein Gesetz gilt, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muß und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muß er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken.

Keine Frau darf in einem Badeanzug irgendeinen Highway des Staates Kentucky betreten, wenn sie nicht mindestens von zwei Polizisten eskortiert wird oder mit einem Knüppel bewaffnet ist. Dieses Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn die Frau weniger als 90 Pfund oder mehr als 200 Pfund wiegt oder es sich um ein weibliches Pferd handelt.

Monstern ist es in Urbana, Illinois verboten, das Stadtgebiet zu betreten.

Lachen


Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. Mit den Augen rollen

#56:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:11
    —
I.R hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden.


Na dann würde ich vorschlagen, dass Kapitän nur noch Strafgefangene sein dürfen, die ihre Haftstrafen auf dem Schiff abbüssen. Ohne Freigang.

#57:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:13
    —
Stefan hat folgendes geschrieben:
Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. Mit den Augen rollen

Das ist mir auch klar. Lustig ist es trotzdem.

#58:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:21
    —
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=290756#290756

#59:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:32
    —
Stefan hat folgendes geschrieben:
Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. Mit den Augen rollen


Leider nur zu wahr ist, daß es in den USA eine Stadt gibt, die ihren Einwohnern vorschreibt, sich Feuerwaffen zuzulegen. Danach befragt, haben sich die Einwohner damit gerechtfertigt, daß es eine andere Stadt gegeben habe, in der man den privaten Besitz von Feuerwaffen habe verbieten wollen. Man stelle damit dar, daß man zu dem verfassungsmäßigen Recht auf Waffenbesitz stehe.

Nur besteht ja ein Unterschied zwischen einem Recht und einer Pflicht. Aber damit scheint man auch Schwierigkeiten zu haben, wenn man bedenkt, wie dort jeweils zu Zeiten Kritiker am jeweiligen Regierungskurs oder Atheisten (Diktum: "Freiheit zur Wahl der religiösen Bekenntnisses" = "Pflicht zu einem religiösen Bekenntnis") ausgegrenzt wurden oder werden.

#60: Todesstrafe in Hessen Autor: Hatuey BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 23:59
    —
In Hessen gilt noch immer die Todesstrafe, aber da Bundesrecht Landesrecht bricht, wird sie nicht vollzogen.
Zitat:

Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.

Aber keine Angst, Sie müssen ihre Spessartreise doch nicht absagen um Amnesty International zu unterstützen. So ein heißes Pflaster ist Hessen auch nicht, denn im Grundgesetz heißt es in Artikel 102:

"Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Des Weiteren steht in Art. 31 GG:

"Bundesrecht bricht Landesrecht."

Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.






http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe__a11953.html

#61:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 00:10
    —
In Bayern ist laut Verfassung immer noch Ehrfurcht vor Gott oberstes Erziehungsziel.

Und im Unterschied zur Todesstrafe in Hessen wird das auch immer noch so praktiziert, obwohl es gleichermassen verfassungswidrig ist.

#62:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 05:54
    —
Evilbert hat folgendes geschrieben:
In Bayern ist laut Verfassung immer noch Ehrfurcht vor Gott oberstes Erziehungsziel.

Und im Unterschied zur Todesstrafe in Hessen wird das auch immer noch so praktiziert, obwohl es gleichermassen verfassungswidrig ist.


Wie der HvD leidvoll erleben mußte ....

#63:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 05.05.2007, 23:06
    —
Fluse hat folgendes geschrieben:
Wie Obelix sagen würde: Die Amis spinnen! zwinkern


Seit einer Gesetzesänderung kann im US-Bundesstaat Michigan ein Seitensprung mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. In einigen US-Bundesstaaten ist es außerdem Unverheiraten gesetzlich verboten, zusammenzuleben.

#64:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 12.06.2007, 21:27
    —
In den USA sitzt ein Elternpaar seit gestern in Haft, weil es Minderjährigen bei einer Geburtstagsparty Alkohol ausgeschenkt hat. Dabei wollten sie mit kontrolliertem Ausschank ein Saufgelage verhindern

Das Paar hatte im Sommer 2002 in der Ostküsten-Kleinstadt Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia zum 16. Geburtstag seines Sohnes Bier und andere Alkoholika an ihn und seine Gäste ausgeschenkt, um zu verhindern, dass die Jugendlichen ein geheimes Saufgelage abhalten.

In Virginia und vielen anderen US-Bundesstaaten dürfen Jugendliche zwar mit fünfzehneinhalb Jahren den Führerschein machen und mit 18 wählen, eine Waffe kaufen oder in die Armee eintreten. Der Alkoholkonsum unter 21 Jahren ist allerdings strikt verboten.


Wurde zwar schon erwähnt, finde ich aber immer wieder beknattert.

#65:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 14.08.2007, 01:23
    —
Hier eine ganze Reihe kurioser Verhaftungen:

http://www.wussu.com/various/crap.htm

Besonders gut hat mir natürlich gefallen, daß etwa ein Helfer einer gemeinnützigen Organisation festgenommen wurde, weil er das Verbrechen begangen hatte, Obdachlosen Erbsensuppe auszugeben, oder eine Person aus einer Demonstration herausgegriffen und auf das Gelände des belagerten Unternehmens gezerrt wurde, um sie wegen Hausfriedensbruchs festnehmen zu können...

#66:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 14.08.2007, 01:39
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
Fluse hat folgendes geschrieben:
Wie Obelix sagen würde: Die Amis spinnen! zwinkern


Seit einer Gesetzesänderung kann im US-Bundesstaat Michigan ein Seitensprung mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. In einigen US-Bundesstaaten ist es außerdem Unverheiraten gesetzlich verboten, zusammenzuleben.



aber jetzt mal ernsthaft: haben die deppen einfach vergessen die alten dinger ausser kraft zu setzen, interessiert es keinen oder leben in den staaten wirklich nur ehepaare zusammen?

....

#67:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 14.08.2007, 01:52
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Fluse hat folgendes geschrieben:
Wie Obelix sagen würde: Die Amis spinnen! zwinkern


Seit einer Gesetzesänderung kann im US-Bundesstaat Michigan ein Seitensprung mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. In einigen US-Bundesstaaten ist es außerdem Unverheiraten gesetzlich verboten, zusammenzuleben.



aber jetzt mal ernsthaft: haben die deppen einfach vergessen die alten dinger ausser kraft zu setzen, interessiert es keinen oder leben in den staaten wirklich nur ehepaare zusammen?

....


Vielleicht interessiert das wirklich Niemanden. Ich hatte ja mal geäußert, daß möglicherweise Politiker, die gegen eine Gesetzesvorlage waren, solche Vorschriften "drangeheftet" haben, weil sie gegen diese Vorlage waren und so verhindern wollten, daß sie angenommen wird. Es widerspricht ja auch gänzlich der Lebenswirklichkeit, jemanden aufzuhängen, weil er Salz auf eine Eisenbahnstrecke gestreut hat, oder dafür an den Pranger zu stellen, daß er gebadet hat. Allerdings werden ja manchmal auch lebensferne Bestimmungen umgesetzt...

#68:  Autor: Peter H. BeitragVerfasst am: 14.08.2007, 21:06
    —
Wenn in Estland während eines Ficks kein Schach gespielt werden darf, dann ist das gelügt. Wird denn etwa keine Dame eingestzt, bzw. benutzt? Und ist nicht jeder Mann ein Läufer, wenn er denn zu kommen vermag? Lachen

#69:  Autor: AutoterroristWohnort: Duisburg BeitragVerfasst am: 14.08.2007, 23:28
    —
Zitat:
In Bayern ist laut Verfassung immer noch Ehrfurcht vor Gott oberstes Erziehungsziel.
Ist es im Schulgesetz in NRW doch auch. Sollte doch auch verboten sein.

Nun ja, ich finde die Bienengesetze am besten. Ab heute breche ich nirgends mehr ein, ich habe einfach immer nur meinen Bienenschwarm verfolgt!

#70:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 00:19
    —
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kalifornien-kippt-waescheleinen-verbot-a-1057191.html

Zitat:
In Kalifornien darf nun allerorts Wäsche auf einer Leine zum Trocknen aufgehängt werden. Der Gouverneur des US-Westküstenstaats, Jerry Brown, hat das Gesetz 1448 unterzeichnet, das Hausbesitzervereinen das Recht abspricht, Wäscheleinen zu verbieten.

#71:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 02:07
    —
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kalifornien-kippt-waescheleinen-verbot-a-1057191.html

Zitat:
In Kalifornien darf nun allerorts Wäsche auf einer Leine zum Trocknen aufgehängt werden. Der Gouverneur des US-Westküstenstaats, Jerry Brown, hat das Gesetz 1448 unterzeichnet, das Hausbesitzervereinen das Recht abspricht, Wäscheleinen zu verbieten.

Da finde ich weniger den Inhalt des Gesetzes kurios als seine Notwendigkeit. Was ist das denn für eine Spießerhölle, wo die Nachbarschaft offenbar ganz regelmäßg über solchen Krams Vorschriften machen will - und es jetzt nur in diesem ganz speziellen Ausnahmefall nicht mehr darf, sprich über ganz viele andere Dinge wohl immer noch den Leuten reinreden kann.

#72:  Autor: Casual3rdparty BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 02:13
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kalifornien-kippt-waescheleinen-verbot-a-1057191.html

Zitat:
In Kalifornien darf nun allerorts Wäsche auf einer Leine zum Trocknen aufgehängt werden. Der Gouverneur des US-Westküstenstaats, Jerry Brown, hat das Gesetz 1448 unterzeichnet, das Hausbesitzervereinen das Recht abspricht, Wäscheleinen zu verbieten.

Da finde ich weniger den Inhalt des Gesetzes kurios als seine Notwendigkeit. Was ist das denn für eine Spießerhölle, wo die Nachbarschaft offenbar ganz regelmäßg über solchen Krams Vorschriften machen will - und es jetzt nur in diesem ganz speziellen Ausnahmefall nicht mehr darf, sprich über ganz viele andere Dinge wohl immer noch den Leuten reinreden kann.


bei den simpsons ruft doch die mutter von rektor skinner aus dem fenster zu ihm im garten an der Wäscheleine: seymour, wasch meine unterwäsche noch mal, deine schmutzigen kleinen freunde haben sie angestarrt...

ich denke, da bleiben keine fragen offen zur Hölle...

#73:  Autor: sehr gut BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 12:43
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kalifornien-kippt-waescheleinen-verbot-a-1057191.html

Zitat:
In Kalifornien darf nun allerorts Wäsche auf einer Leine zum Trocknen aufgehängt werden. Der Gouverneur des US-Westküstenstaats, Jerry Brown, hat das Gesetz 1448 unterzeichnet, das Hausbesitzervereinen das Recht abspricht, Wäscheleinen zu verbieten.

Da finde ich weniger den Inhalt des Gesetzes kurios als seine Notwendigkeit. Was ist das denn für eine Spießerhölle, wo die Nachbarschaft offenbar ganz regelmäßg über solchen Krams Vorschriften machen will - und es jetzt nur in diesem ganz speziellen Ausnahmefall nicht mehr darf, sprich über ganz viele andere Dinge wohl immer noch den Leuten reinreden kann.

Hier geht es um einen sonnigen trockenen Bundesstaat, also gute Bedingungen zum Wäsche trocknen auf Wäscheleinen, da frage ich mich als erstes welche Begründung man für so ein Gesetz hat(te).

Im deutschen findet man dazu auf vielen Webseiten diesen Satz: "Wäscheleinen galten als Schandfleck, die das Schönheitsempfinden der Wohnanlagen beeinträchtigen."

Im englischen fand ich das: "[..]landlords or homeowners’ associations who saw clotheslines as a sign of disorder and poverty."

Wäscheleinen als Zeichen für Unordnung und Armut

#74:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 13:54
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kalifornien-kippt-waescheleinen-verbot-a-1057191.html

Zitat:
In Kalifornien darf nun allerorts Wäsche auf einer Leine zum Trocknen aufgehängt werden. Der Gouverneur des US-Westküstenstaats, Jerry Brown, hat das Gesetz 1448 unterzeichnet, das Hausbesitzervereinen das Recht abspricht, Wäscheleinen zu verbieten.

Da finde ich weniger den Inhalt des Gesetzes kurios als seine Notwendigkeit. Was ist das denn für eine Spießerhölle, wo die Nachbarschaft offenbar ganz regelmäßg über solchen Krams Vorschriften machen will - und es jetzt nur in diesem ganz speziellen Ausnahmefall nicht mehr darf, sprich über ganz viele andere Dinge wohl immer noch den Leuten reinreden kann.


Es war früher außerhalb meines Vorstellungsvermögens, dass es Menschen gibt, die sich über eine Wäscheleine mit Wäsche aufregen können.

Da kannte ich meinen zweiten Schwiegervater noch nicht.

Der hat doch glatt mal seine Nachbarin angezeigt, weil sie Sonntags Wäsche auf der Leine hatte. Geschockt

Er hat es mir später erzählt. Ich konnte nur fragen, ob er noch ganz bei Trost sei. Pillepalle

#75:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 19:43
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kalifornien-kippt-waescheleinen-verbot-a-1057191.html

Zitat:
In Kalifornien darf nun allerorts Wäsche auf einer Leine zum Trocknen aufgehängt werden. Der Gouverneur des US-Westküstenstaats, Jerry Brown, hat das Gesetz 1448 unterzeichnet, das Hausbesitzervereinen das Recht abspricht, Wäscheleinen zu verbieten.

Da finde ich weniger den Inhalt des Gesetzes kurios als seine Notwendigkeit. Was ist das denn für eine Spießerhölle, wo die Nachbarschaft offenbar ganz regelmäßg über solchen Krams Vorschriften machen will - und es jetzt nur in diesem ganz speziellen Ausnahmefall nicht mehr darf, sprich über ganz viele andere Dinge wohl immer noch den Leuten reinreden kann.


Es war früher außerhalb meines Vorstellungsvermögens, dass es Menschen gibt, die sich über eine Wäscheleine mit Wäsche aufregen können.

Da kannte ich meinen zweiten Schwiegervater noch nicht.

Der hat doch glatt mal seine Nachbarin angezeigt, weil sie Sonntags Wäsche auf der Leine hatte. Geschockt

Er hat es mir später erzählt. Ich konnte nur fragen, ob er noch ganz bei Trost sei. Pillepalle



Mich wuerde das Gesicht des Polizisten interessieren, als der die Anzeige entgegen nahm. Lachen

Ein Freund von mir, der bei der Kripo war, erzaehlte mir auch manchmal Dinge, die man kaum glauben konnte. Einmal meldete ein Autobesitzer eine Sachbeschaedigung bei seiner parkenden Karre. Als mein Freund am "Tatort" eintraf um die Anzeige aufzunehmen, stellte sich heraus, dass offensichtlich jemand an seinem hinterem Nummernschild haengengeblieben war und dessen eine Ecke verbogen hatte. Mein Freund bog das Nummernschild wieder gerade und wollte gehen. Da fragte der Witzbold glatt ob er nicht die Spuren sichern wolle. Darauf bekam er zur Antwort, dass er schon genug Zeit wegen diesem Nonsense verschwendet haette und er Glueck hat, wenn er selber keine Anzeige kriegt und seine Anzeige gegen unbekannt koenne er sich sowieso sonstwo hinstecken, die nimmt er erst gar nicht auf. Sehr glücklich

#76: Re: Todesstrafe in Hessen Autor: hainer BeitragVerfasst am: 11.10.2015, 23:57
    —
Hatuey hat folgendes geschrieben:
In Hessen gilt noch immer die Todesstrafe, aber da Bundesrecht Landesrecht bricht, wird sie nicht vollzogen.
Zitat:

Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.

Aber keine Angst, Sie müssen ihre Spessartreise doch nicht absagen um Amnesty International zu unterstützen. So ein heißes Pflaster ist Hessen auch nicht, denn im Grundgesetz heißt es in Artikel 102:

"Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Des Weiteren steht in Art. 31 GG:

"Bundesrecht bricht Landesrecht."

Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.






http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe__a11953.html


Da wird in Teilen Quatsch verzapft:

"Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft."

Falsch: Die Todesstrafe wurde nicht in der Verfassung Bayerns vorgesehen. Es wurde nur der längst sinnlose Passus formal getilgt, dass der Ministerträsident eine Begnadigung aussprechen kann. Da aber in der Verfassung nicht die Todessrafe stand, war der Satz völlig sinnfrei.
Richtig ist die Bemerkung mit Streichung des Passus per Volksentscheid.

#77:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 26.12.2017, 22:06
    —
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/aegypten--britin-muss-drei-jahre-wegen-medikamentenschmuggel-in-haft-7800762.html schrieb:
Zitat:
Wegen Schmerzmitteln: Britin muss in Ägypten drei Jahre ins Gefängnis


https://www.stern.de/neon/magazin/aegypten--saengerin-shyma-muss-fuer-freizuegiges-video-zwei-jahre-in-haft-7785986.html schrieb:
Zitat:
Weil sie in einem Musikvideo einen Apfel leckte und eine Banane in den Mund nahm, hat ein Gericht sie zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Zitat:
Der Regisseur erhielt dieselbe Strafe.

Zitat:
Erst vor wenigen Wochen war die Fernsehmoderatorin Doaa Salah zu drei Jahren im Gefängnis verurteilt worden, weil sie in ihrer Sendung über außereheliche Schwangerschaften gesprochen hatte.


https://www.welt.de/politik/ausland/article171897513/Turnerin-Im-Ausland-ohne-Kopftuch-zehnjaehriger-Iranerin-droht-Verfahren.html schrieb:
Zitat:
Wegen der strengen Vorschriften in der Islamischen Republik Iran, wo sogar Mädchen ab neun Jahren ein Kopftuch tragen müssen, können Turnerinnen des Landes nicht an internationalen Wettbewerben teilnehmen. Es gibt höchstens ab und zu Wettbewerbe mit anderen islamischen Ländern – ohne männliche Zuschauer.

Zitat:
Obwohl in der Zwischenzeit auch im streng islamischen Saudi-Arabien das Stadionverbot für Frauen aufgehoben worden ist, dürfen iranische Frauen immer noch nicht in die Stadien.


Es empfiehlt sich, vor der Einreise in bestimmte Länder über spezifische Sitte, Bräuche und Gesetze Informationen einzuholen und diese Regeln zu beachten, um derart absurden Strafen zu entgehen.
Urlaub in solchen Ländern würde ich vermeiden.

#78:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 22:15
    —
Hat hier jemand schon mal vom Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz gehört?
Was so lustig nach Fassenacht klingt ist der ernsthafte Versuch von Scheuer, demokratische Verfahrensweisen auzuhebeln. Sehr unlustig.

Dieses Gesetzesvorhaben soll aktuell im Bundestag beraten werden.

Zitat:
Mit dem „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (...) will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände mit Hilfe von Maßnahmengesetzen komplett aushebeln. Klar ist: Scheuer will damit Kritik im Keim ersticken.
(...)
Dieser dreiste Vorstoß erweist sich bei genauerem Hinsehen als inhaltlich gänzlich unsinnig: Das Gesetz hebelt Fachwissen, Expertise und Sachverstand einfach aus und schneidet den Rechtsweg ab. Statt wie bisher die Fachbehörden soll zukünftig der Bundestag über das ob und wie von Einzelprojekte entscheiden. Statt von neutraler Stelle werden Entscheidungen künftig – seien wir mal realistisch – entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag getroffen. (...)

https://www.fr.de/meinung/klimaschutz-andreas-scheuer-will-fesseln-zivilgesellschaft-13540670.html


Die Totengräber demokratischer Verfahrensweisen schwingen lobbyinspiriert ihr Schaufeln und waschen dann später mit Unschuldsmine ihre verdreckten Hände in der Seife der angebliche "Notwendigkeiten". Und sie wollen natürlich auch nichts damit zu tun haben, wenn durch ihre Vorhaben/Entscheidungen enttäuschte Bürger, die bisher noch einen ungefähren Begriff von demokratischen Verfahrensweisen hatten, in die Arme der Wutbürger getrieben werden.

#79:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 22:42
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
Hat hier jemand schon mal vom Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz gehört?
Was so lustig nach Fassenacht klingt ist der ernsthafte Versuch von Scheuer, demokratische Verfahrensweisen auzuhebeln. Sehr unlustig.

Dieses Gesetzesvorhaben soll aktuell im Bundestag beraten werden.

Zitat:
Mit dem „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (...) will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände mit Hilfe von Maßnahmengesetzen komplett aushebeln. Klar ist: Scheuer will damit Kritik im Keim ersticken.
(...)
Dieser dreiste Vorstoß erweist sich bei genauerem Hinsehen als inhaltlich gänzlich unsinnig: Das Gesetz hebelt Fachwissen, Expertise und Sachverstand einfach aus und schneidet den Rechtsweg ab. Statt wie bisher die Fachbehörden soll zukünftig der Bundestag über das ob und wie von Einzelprojekte entscheiden. Statt von neutraler Stelle werden Entscheidungen künftig – seien wir mal realistisch – entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag getroffen. (...)

https://www.fr.de/meinung/klimaschutz-andreas-scheuer-will-fesseln-zivilgesellschaft-13540670.html


Die Totengräber demokratischer Verfahrensweisen schwingen lobbyinspiriert ihr Schaufeln und waschen dann später mit Unschuldsmine ihre verdreckten Hände in der Seife der angebliche "Notwendigkeiten". Und sie wollen natürlich auch nichts damit zu tun haben, wenn durch ihre Vorhaben/Entscheidungen enttäuschte Bürger, die bisher noch einen ungefähren Begriff von demokratischen Verfahrensweisen hatten, in die Arme der Wutbürger getrieben werden.


Das klingt hier aber völlig anders:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/beschleunigung-umweltfreundliche-verkehrsprojekte.html
Bestimmte umweltfreundliche Projekte (8 Schienenprojekte, 5 Wasserstraßenprojekte) sollen schneller realisiert werden, unter verstärkter Beteiligung der Bevölkerung und vollständiger Entlastung von Kommunen.
Ich halte das für eine gute Vorgehensweise.

#80:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 23:06
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
Das klingt hier aber völlig anders:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/beschleunigung-umweltfreundliche-verkehrsprojekte.html
Bestimmte umweltfreundliche Projekte (8 Schienenprojekte, 5 Wasserstraßenprojekte) sollen schneller realisiert werden, unter verstärkter Beteiligung der Bevölkerung und vollständiger Entlastung von Kommunen.

Na, dass das auf der Homepage des Ministeriums selbst als gute Sache dargestellt wird, ist jetzt nur begrenzt überraschend.

schtonk hat folgendes geschrieben:
Die Totengräber demokratischer Verfahrensweisen schwingen lobbyinspiriert ihr Schaufeln [...]

Die Aussage, dass "demokratische Verfahrensweisen" beerdigt würden, wenn der Bundetag die Maßnahmen selbst beschließt, passt wohl eher nicht. Eher werden bürokratisch-technokratische Verfahrensweisen umgangen - was in einem Rechtsstaat ja auch eine dumme Idee sein kann, denn diese Verfahrensweisen haben ja auch ihren Sinn.

#81:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 23:06
    —
Ich moechte hier mal ein Geständnis ablegen.

Vor knapp 30 Jahren habe ich gegen geltendes US-Recht verstossen und zwar vorsätzlich und wiederholt!


Zitat:
...- In Romboch, Virginia, it is illegal to engage in sexual activity with the lights on...



https://www.lectlaw.com/files/fun23.htm


Darüberhinaus habe ich in irgendeinem jener voellig irrelevanten "Fly over" states der USA (welcher das genau war, habe ich vergessen), in dem man nur dann in einem Hotelzimmer miteinander Sex haben darf, wenn man verheiratet ist, mit meiner damaligen Freundin zwei Äußerst lustvolle Nächte verbracht. Auf den Arm nehmen


Bitte verpetzt mich nicht, damit es mir nicht so ergeht wie dem Assange. Weinen

#82:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 23:06
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
[...]
Das klingt hier aber völlig anders:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/beschleunigung-umweltfreundliche-verkehrsprojekte.html
(...)

Ja klar. Du erwartest doch hoffentlich keine selbstkritische Haltung auf dieser regierungsoffiziellen site??

#83:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 23:12
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Das klingt hier aber völlig anders:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/beschleunigung-umweltfreundliche-verkehrsprojekte.html
Bestimmte umweltfreundliche Projekte (8 Schienenprojekte, 5 Wasserstraßenprojekte) sollen schneller realisiert werden, unter verstärkter Beteiligung der Bevölkerung und vollständiger Entlastung von Kommunen.

Na, dass das auf der Homepage des Ministeriums selbst als gute Sache dargestellt wird, ist jetzt nur begrenzt überraschend.

schtonk hat folgendes geschrieben:
Die Totengräber demokratischer Verfahrensweisen schwingen lobbyinspiriert ihr Schaufeln [...]

Die Aussage, dass "demokratische Verfahrensweisen" beerdigt würden, wenn der Bundetag die Maßnahmen selbst beschließt, passt wohl eher nicht. (..)

Was den sonst, wenn fundierte Expertisen von NGOs, die vom Ministerien/vom Bundestag nicht mehr berücksichtigt werden und ihnen der Klageweg zu den Verwaltungsgerichten (wie sich das in einer Denokratie gehört) verwehrt wird?

#84:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 23:20
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Das klingt hier aber völlig anders:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/beschleunigung-umweltfreundliche-verkehrsprojekte.html
Bestimmte umweltfreundliche Projekte (8 Schienenprojekte, 5 Wasserstraßenprojekte) sollen schneller realisiert werden, unter verstärkter Beteiligung der Bevölkerung und vollständiger Entlastung von Kommunen.

Na, dass das auf der Homepage des Ministeriums selbst als gute Sache dargestellt wird, ist jetzt nur begrenzt überraschend.

schtonk hat folgendes geschrieben:
Die Totengräber demokratischer Verfahrensweisen schwingen lobbyinspiriert ihr Schaufeln [...]

Die Aussage, dass "demokratische Verfahrensweisen" beerdigt würden, wenn der Bundetag die Maßnahmen selbst beschließt, passt wohl eher nicht. (..)

Was den sonst, wenn fundierte Expertisen von NGOs, die vom Ministerien/vom Bundestag nicht mehr berücksichtigt werden und ihnen der Klageweg zu den Verwaltungsgerichten (wie sich das in einer Denokratie gehört) verwehrt wird?

Die Antwort steht in dem, was du gesnippt hast:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Eher werden bürokratisch-technokratische Verfahrensweisen umgangen - was in einem Rechtsstaat ja auch eine dumme Idee sein kann, denn diese Verfahrensweisen haben ja auch ihren Sinn.

#85:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 16.02.2020, 23:55
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...]
Die Antwort steht in dem, was du gesnippt hast:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Eher werden bürokratisch-technokratische Verfahrensweisen umgangen - was in einem Rechtsstaat ja auch eine dumme Idee sein kann, denn diese Verfahrensweisen haben ja auch ihren Sinn.

Keine Ahnung, was ich mit diesem Blödsinn (sichselbstwidersprechend zum Quadrat) anfangen soll Schulterzucken

#86:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 00:13
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...]
Die Antwort steht in dem, was du gesnippt hast:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Eher werden bürokratisch-technokratische Verfahrensweisen umgangen - was in einem Rechtsstaat ja auch eine dumme Idee sein kann, denn diese Verfahrensweisen haben ja auch ihren Sinn.

Keine Ahnung, was ich mit diesem Blödsinn (sichselbstwidersprechend zum Quadrat) anfangen soll Schulterzucken

Wenn der Bundestag entscheidet (statt der üblicherweise zuständigen Behörden), ist das keine Umgehung demokratischer Verfahrensweisen. Der Bundestag ist ja nun demokratisch weitaus besser legitimiert als die Behörden. (Bezüglich dieser Benennung widerspreche ich dir.)

Es ist vielmehr eine Umgehung der üblichen bürokratisch-technokratischen Verfahrensweisen. Diese Umgehung ist eine dumme Idee, weil diese Verfahren einen Sinn haben: Bürokratie sorgt für einen geordneten, nachvollziehbaren und juristisch überprüfbaren Entscheidungsweg, Technokratie für die Einbeziehung des fachlichen Sachverstands. (Bezüglich der negativen Bewertung des Gesetzes stimme ich dir zu.)

Was ist daran schlecht zu verstehen oder widersprüchlich?

#87:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 01:28
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...]
Wenn der Bundestag entscheidet (statt der üblicherweise zuständigen Behörden), ist das keine Umgehung demokratischer Verfahrensweisen. ...

Dein Einschub statt der üblicherweise zuständigen Behörden geht völlig an der Realität vorbei, du hast offensichtlich null Ahnung von diesen Entscheidungsvorgängen.

Noch mal für Grundschüler: Der Bundestag (ggfs "demokratisch" getriggert durch "Zuwendungen" aus den Lobbyverbänden) beschließt sagen wir mal ein Bauvorhaben, das jeglicher ökonomischer und ökologischer Vernunft widerspricht, wie Stuttgart 21 par example. Dass (berechtigte) Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden dem wirtschaftsfreundlichen (Vermehrung des Geldes bevorzugter Firmen, die vorher möglicherweise schon mal reichlich an die eine oder andere Partei bestochen... nee Quatsch, gespendet haben) Impetus untergeordnet werden müssen, ergibt sich aus der kapitalistischen Logik.
(Jetzt komme bloss niemand mit "Schon wieder so ein Sozi". Wir leben nun mal im Kapitalismus.)

Immerhin gibt es bis dato die Klagemöglichkeiten noch. Das ist demokratisch.
Scheuer will diese Klagemöglichkeiten eleminieren. das ist undemokratisch.

Um es mit deinen Worten zu sagen:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...]Was ist daran schlecht zu verstehen oder widersprüchlich?

#88:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 02:32
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...]
Wenn der Bundestag entscheidet (statt der üblicherweise zuständigen Behörden), ist das keine Umgehung demokratischer Verfahrensweisen. ...

Dein Einschub statt der üblicherweise zuständigen Behörden geht völlig an der Realität vorbei, du hast offensichtlich null Ahnung von diesen Entscheidungsvorgängen.

Äh, wieso? Normalerweise gibt es für Baugenehmigungen solcher Dinge zuständige Behörden. Das soll nach diesem Gesetz stattdessen nun direkt der Bundestag machen. Inwiefern ginge diese Darstellung "völlig an der Realität vorbei" und zeigte, dass ich "offensichtlich null Ahnung von diesen Entscheidungsvorgängen" hätte?

Und wenn das so wäre: Warum machst du diesen Vorwurf mir und nicht dem von dir verlinkten fr-Artikel? Der schreibt inhaltlich identisch:
Zitat:
Statt wie bisher die Fachbehörden soll zukünftig der Bundestag über das ob und wie von Einzelprojekte entscheiden.


schtonk hat folgendes geschrieben:
Immerhin gibt es bis dato die Klagemöglichkeiten noch. Das ist demokratisch.
Scheuer will diese Klagemöglichkeiten eleminieren. das ist undemokratisch.

Dass es gegen staatliche Entscheidungen Klagemöglichkeiten gibt, ist ein rechtsstaatliches Prinzip, kein demokratisches. Natürlich hängen Rechtsstaat und Demokratie nach den Vorstellungen des GG eng zusammen, aber die begriffliche Unterscheidung ist dennoch sinnvoll - wie gerade dieses Thema zeigt.

Und wie schon gesagt: Mir geht es nur um die begriffliche Klarheit in der Diskussion. Inhaltlich stimme ich deiner Kritik ja zu.

#89:  Autor: CnndrBrbr BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 11:57
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...- In Romboch, Virginia, it is illegal to engage in sexual activity with the lights on...
Drehen die ihre Pornos dann im Dunkeln oder in Californien? Lachen

#90:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 15:05
    —
Das in Deutschland erst gebaut werden kann, wenn der letzte Schäferhundclub in der dritten Instanz verloren hat, finde ich irgendwie doch kontraproduktiv.

#91:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 20:52
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Das in Deutschland erst gebaut werden kann, wenn der letzte Schäferhundclub in der dritten Instanz verloren hat, finde ich irgendwie doch kontraproduktiv.

Da stimme ich inhaltlich zu.
Es nervt mich mittlerweile, dass Milliarden-Projekte wie z. B. die Tesla Fabrik bei Berlin blockiert werden, weil ein Wirtschaftswald, eine Monokultur zwecks Holzgewinnung, dafür etwas vorzeitig gefällt werden soll.
Tesla baut Autobatterien für Elektro-Autos, und das ist umweltfreundlich un schafft Arbeitsplätze.
In Deutschland haben Lobbyisten dafür gesorgt, dass Diesel subventioniert wird, und Raps für "Bio-Sprit" großflächig Anbaufläche für Nahrungsmittel stiehlt.
NGOs sind Nicht-Regierungs-Organisationen und nirgends demokratisch legitimiert, sondern verfolgen irgendwelche Interessen.
https://www.fnp.de/boulevard/stuttgart-eidechsen-umsiedlung-kostet-millionen-euro-10456900.html schrieb:
Zitat:
Eidechsen-Umsiedlung kostet 15 Millionen Euro

Verzögerung: mindesten 18 Monate
2000 bis 4000 € pro Eidechse

https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article107318075/Wenn-kleine-Tiere-Grossprojekte-stoppen.html schrieb:
Zitat:
Und eine Kolonie Feldhamster blockierte jahrelang einen Gewerbepark in Mainz.



https://www.focus.de/wissen/klima/tid-14230/mythos-windkraftanlagen-toeten-massenweise-voegel_aid_398163.html schrieb:
Zitat:
Das entspräche bei den derzeit etwa 20 000 bundesweit installierten
Windkraftanlagen einer Quote von ein bis zwei Vögeln pro Anlage und Jahr.

Aber auch Fensterscheiben und Autos töten Vögel, und Katzen und Füchse schon immer.

Ich hätte lieber 20 km entfernt von meinem Wohnort gearbeitet als 400 km wie jetzt.
Die Arbeitsplätze sind mir wichtiger als eine Kolonie Feldhamster.
Die Tiere werden von Interessengruppen benutzt, um ein bestimmtes Interesse durchzusetzen, ob gerechtfertigt oder nicht.
So kann man auch einen Wirtschafts-Standort kaputt machen.

#92:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 21:13
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Das in Deutschland erst gebaut werden kann, wenn der letzte Schäferhundclub in der dritten Instanz verloren hat, finde ich irgendwie doch kontraproduktiv.
Stammtischgeplapper über verwaltungsgerichtliche Normen, die Bestandteil unseres demokratischen Justizwesens sind.
Passt wunderbar in die gängige Afd-, FDP- und Werteunion-Rhetorik. Die Affirmation des Trumpismus (Aushebeln juristischer Innstanzen) macht auch vor intellektuell begnadeten Teammitgliedern nicht halt. zynisches Grinsen

#93:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 21:18
    —
wolle hat folgendes geschrieben:

Die Tiere werden von Interessengruppen benutzt, um ein bestimmtes Interesse durchzusetzen, ob gerechtfertigt oder nicht.
So kann man auch einen Wirtschafts-Standort kaputt machen.


So wie der Juchtenkäfer in Stuttgart.

Zitat:
Für zweieinhalb Jahre Zeitverzögerung sorgte der strenge Artenschutz auch am anderen Ende des Rosensteinparks. Dort standen sechs Bäume im Weg, die Heimat des Juchtenkäfers hätten sein können. Als man sie im Februar 2018 nach einem aufwendigen Ausnahmeverfahren fällen durfte, fand man weder den Käfer noch dessen Larven, dafür aber eine Flasche mit Käferkot. Die Bahn klagte über einen Millionenschaden durch Manipulation.

Wir waren übrigens vor Ort, um die Baumfellarbeiten anzuschauen.
Einige Demonstranten standen auch dort, und riefen "Verbrecher, Verbrecher" zu den Bauarbeiter rüber.
Auf unsere Fragen, warum sie denn die Bauarbeiter als Verbrecher schimpften, sagte einer zu uns: "die setzen sich einfach über das Gesetz hinweg. Hier leben ja geschützte Käfer". (Für den Fund hatten sie ja selber gesorgt). Suspekt

#94:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 21:27
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Das in Deutschland erst gebaut werden kann, wenn der letzte Schäferhundclub in der dritten Instanz verloren hat, finde ich irgendwie doch kontraproduktiv.
Stammtischgeplapper über verwaltungsgerichtliche Normen, die Bestandteil unseres demokratischen Justizwesens sind.
Passt wunderbar in die gängige Afd-, FDP- und Werteunion-Rhetorik. Die Affirmation des Trumpismus (Aushebeln juristischer Innstanzen) macht auch vor intellektuell begnadeten Teammitgliedern nicht halt. zynisches Grinsen


Man kann es in beide Richtungen übertreiben.
Für intellektuell begnadet halte ich mich übrigens gar nicht.
Vor einige Jahre las ich mal eine Statistik über Bauen in verschiedene Länder.
In Deutschland kostete eine Durchschnittswohnung 10 Durchsnitts Jahresgehälter. In den Niederlande 3.
Woran das wohl liegen mag? An zu wenig Vorschriften? An zu wenige Auflagen? Am Kopf kratzen

#95:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 21:46
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
[...]
...Wirtschaftswald, eine Monokultur zwecks Holzgewinnung, dafür etwas vorzeitig gefällt werden soll.
[...]


Etwas vorzeitig klingt wie früher aufs Klo gehen als man eigentlich muss.

Soviel ich weiß, wurde die Genehmigung für die Rodung erteilt, obwohl das Bauvorhaben selbst noch nicht positiv beschieden wurde.
Sollte dieses Bauvorhaben scheitern, ist Tesla dazu verpflichtet, wieder aufzuforsten.

Auch ein bisschen irre, oder? Warum wartet man nicht ab?

#96:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 17.02.2020, 22:58
    —
wolle hat folgendes geschrieben:
Es nervt mich mittlerweile, dass Milliarden-Projekte wie z. B. die Tesla Fabrik bei Berlin blockiert werden, weil ein Wirtschaftswald, eine Monokultur zwecks Holzgewinnung, dafür etwas vorzeitig gefällt werden soll.

Naja. "Vorzeitig" ist wirklich albern, denn der wesentliche Punkt ist ja nicht, wann gefällt wird. Selbst der übelste monokulturelle Fichten- oder Kiefernplantagenwald (und ich weiß nicht, ob es sich um einen solchen handelt), der komplett zu einem Zeitpunkt geschlagen wird, würde ja normalerweise wieder aufgeforstet. Er bliebe also Wald. Wenn da eine Fabrik gebaut wird, ist der Wald offensichtlich weg.

Angeblich gibt es doch einige Regionen, in denen Industrie abgebaut wird (das schöne Ruhrgebiet zB). Müsste es da nicht für allerlei Projekte freie Industrieflächen geben? Nicht dass ich grundsätzlich dagegen wäre, auch mal Flächen in Industriegebiete umzuwandeln - aber manchmal habe ich den EIndruck, dass man gar nicht versucht hat, bestehende Flächen zu nutzen.



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