Kuriose Gesetze
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Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#1: Kuriose Gesetze Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:13
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In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen. In Riverside (USA) dürfen sich Paare nur dann küssen, wenn sie ihre Lippen davor mit karbolsaurem Rosenwasser abgewischt haben. Nach dem islamischen Recht ist es eine Todsünde, das Fleisch eines Lamms zu essen, nachdem man eine sexuelle Beziehung mit dem Lamm hatte. In Birmingham schließlich dürfen Paare nach Sonnenuntergang keinen Sex mehr auf den Stufen einer Kirche haben.

Welche kuriosen Gesetze kennt ihr noch?

#2: Re: Kuriose Gesetze Autor: zelig BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:15
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viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.

Warum denn das?

#3:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:17
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alle die hier drinstehen

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549

Lachen

#4: Re: Kuriose Gesetze Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:18
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zelig hat folgendes geschrieben:
viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.

Warum denn das?


Naja, bei beiden geht es auch um die richtige Stellung. Könnte ja glatt König und Dame oder so durcheinander geraten.

#5:  Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:19
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hacketaler hat folgendes geschrieben:
alle die hier drinstehen

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549


Danke! Ich habs von einem anderen Buch desselbigen Autors. Pfeifen

#6:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 14:47
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Die Unmoralische - Kuriose und seltsame Gesetze

#7:  Autor: Kommissar PlattfußWohnort: Düssbuich BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 15:02
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Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen. Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV)



Ja, ja, - die deutschen mit ihren bekloppten Gesetzen ... Pfeifen

#8:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 15:28
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Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen

#9:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 16:46
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Der Klassiker zu dem Thema : http://www.dumblaws.com/

#10:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 19:55
    —
In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern)

#11:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 19:59
    —
Kommunalrecht Rheinland-Pfalz: Wäre mein Mann Mitglied des Gemeinderates und besäße mein Vater ein Grundstück, das überplant werden soll, dann dürfte mein Mann an der Bauleitplanung nicht mitwirken, denn mein Vater ist sein Schwiegervater und gehört damit zum Kreis der nahen Angehörigen, deren Interessen man im Gemeinderat nicht vertreten darf. Ginge es um mein Grundstück, dürfte mein Mann mitwirken, denn im Gegensatz zu meinem Vater bin ich nach Landesrecht Rheinland-Pfalz kein naher Angehöriger meines Mannes. Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht.

#12:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 20:44
    —
Mein Favorit:

Zitat:
In Cupertino, Kalifornien ist es illegal, gut hörbar rückwärts im Hexadezimalsystem zu zählen.

#13:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 22:34
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht.


Pillepalle Pillepalle Pillepalle

#14:  Autor: Surata BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 22:38
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http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt

#15:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 23:35
    —
Surata hat folgendes geschrieben:
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Hm, schickt die Polizei in Florida Katzen auf Rattenjagd ? Geschockt

Und gegen die Bienen werden Hornissen eingesetzt ? ... Vermutlich wurden die Gesetze von besoffenen Richtern erlassen Smilie

#16: Re: Kuriose Gesetze Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 00:13
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viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.


Aleister Crowley hat das 'mal praktiziert... Mit den Augen rollen

#17:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 08:11
    —
Ich hab mal gelesen, daß dort wo der Whysky der Marke "Jack Daniels" produziert wird, er nicht verkostet werden darf, weil in dem Landkreis die Prohibition heute noch gilt. Also wird er zum Verkosten in einen Nachbar-County gekarrt und anschließend zum Abfüllen wieder zurück.
Man würde die Prohibition sogar gerne aufheben, aber irgendwie geht das nicht, weil irgendwo festgelegt ist, daß das nur mit einer absoluten Zahl von soundsoviel Stimmen geht -- soviele Einwohner gibts aber nicht, wie dazu nötig wären.

#18:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 08:48
    —
Geschockt Argh

#19:  Autor: Tegularius BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 08:58
    —
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt

#20:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 12:13
    —
Tegularius hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt


die beweisführung stelle ich mir interessant vor Mit den Augen rollen
elche sind nicht so verwundbar, dass blicke narben hinterlassen oder? und was ist mit zeppelinen?

#21:  Autor: matthiasWohnort: Rechts der Böhme BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 12:52
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Surata hat folgendes geschrieben:
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Du meinst wohl die "Bienenparagraphen" des BGBs.

BGB § 961 hat folgendes geschrieben:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

BGB § 962 hat folgendes geschrieben:
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

BGB § 963 hat folgendes geschrieben:
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

#22:  Autor: KomodoWohnort: 2Fort BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 20:24
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Tegularius hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt
Villeicht nur ein unglücklich vormuliertes Tierschutzgesetz.

#23:  Autor: Reschi BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 20:39
    —
Gröhl... Gröhl... Gröhl...

lol, darüber kann ich mich immer wieder ablachen

#24:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 20:50
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Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.

#25:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:07
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Raphael hat folgendes geschrieben:
In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern)


nun, in F trägt ein Kind, dessen Eltern nicht miteiander verheiratet sind, den Namen des Elternteils, welches das Kleine als erstes anerkannt hat. Dies ist meist der Vater (bei der Geburtsmeldung auf dem Standesamt). Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Kind im Voraus (also noch vor der Geburt) anzuerkennen.
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes).

#26:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:11
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Quéribus hat folgendes geschrieben:
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes).


Und wer gilt ansonsten als Mutter? Am Kopf kratzen

#27:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:25
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ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken

es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.

#28:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:26
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Ich hab mal einen Film gesehen, in dem ein reicher Bankier das Kind seiner Enkelin als sein eigenes beim Standesamt gemeldet und die Mutter für "unbekannt" erklärt hat. Das scheint -oder schien zu Zeiten dieses Films- in Frankreich zu gehen.

#29:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:38
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Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Ist doch nur gerecht, in anderen Ländern können sich nur die Männer drücken Lachen

#30:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:46
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Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?

Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh



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