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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#520926) Verfasst am: 11.07.2006, 23:42 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Nochmal dazu. Laut Adam Smith sollte diese Situation des Equilibrums ja eintreten. Warum sollte für den Kapitalisten mehr rausschauen für einen anderen Arbeiter? Wenn wir also soweit wären, dass die Kapitalisten nur mehr einen Durchschnittslohn herausziehen könnten, dann sind wir im utopischen Endzustand der Marktwirtschaft angelangt. Das wäre kein Problem, sondern Perfektion.  |
Ein Marktgleichgewicht ist meines Wissens derzeit nur für lebensnotwendige Dinge wie Nahrungsmittel, Wasser und ein Dach über dem Kopf wünschenswert. Die Utopie des Endzustandes bedingt zumindest, daß wir alle denkbaren Waren, Wünsche und Verbesserungen befriedigen können, bzw. erreicht haben, wir also im Einklang mit der Natur sind, alle Forschungen und Verbesserungen von Produkten zur Perfektion entwickelt haben, etc. ^^
Aber selbst dann killen ideelle Wertvorstellungen immer wieder diese Utopie, denn der eine zahlt für einen Rembrand 100 Mio, der nächste vielleicht nur 1 Mio und meiner einer max 1 €
Für nicht lebensnotwendige Märkte ist eine Kapitalanhäufung derzeit eher wünschenswert, weil darüber große Investitionen laufen. Fortschritte bei z.b. Medizin und Technik haben enorme Vorlaufkosten, Großbauprojekte wird auch nicht die kleine Reparaturwerkstatt in der Nachbarstraße finanzieren können.
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#520960) Verfasst am: 12.07.2006, 00:09 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und die ganz lange Diskussion über das ach so große Problem, das Geld für die Erbschaftssteuer aufzutreiben - also fast schafft der Guido es, dass ich bittere Tränen vergieße über das harte Schicksal der Unternehmererben. Aber mit Verlaub: Steuersatz, Abzugsmöglichkeiten, Freibeträge etc., die, wie ja gezeigt, bei einem 50-Mio-Unternehmen eine 10% Steuer verursachen, die man erstens zinslos zehn Jahre stunden kann
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Mit einer Stundungs- bzw. Verzichtsregelung mit Bedingung Arbeitsplatzerhalt haben die Unternehmen kein Problem. Habe ich übersehen, daß jemand diese Dinge angeboten hat ?
Falls du doch noch Tränen vergießen möchtest, mir geht es nicht um das Schicksal der Unternehmererben, mir geht es um das Schicksal der Angestellten, die keinen Job mehr haben, weil der Erbe den Laden auflöst.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
und zweitens schon dadurch vermindern kann, dass man möglichst frühzeitig alle 10 Jahre schon mal portionsweise Anteile an die künftigen Erben verschenkt, bei denen die Freibeträge dann ja jedesmal zum zuge kommen - das ist nicht wirklich hart.
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Das ist eine seltsame Ansicht, denn wenn du Schlupflöcher billigst und empfiehlst, dann kannst du die Steuer auch gleich streichen, so wichtig scheint sie dir ja nicht zu sein. Ach, ich vergaß, Einzelunternehmen kann man nicht scheibchenweise übertragen, du wolltest wohl eine Empfehlung verstecken, daß alle nur noch GmbHs führen. Zu dumm, daß derzeit 5 x soviele Einzelunternehmen wie GmbHs existieren ....
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und wenn die Befürworter der Steuerbefreiung in diesem Fall schlicht keine Beispiele nennen können für Betriebe, denen die Erbschaftssteuer Probleme bereitet hätte - ja, das klärt doch die Sache? Oder nicht? |
Es gibt keine Statistik darüber, warum Unternehmen liquidiert werden, sie werden einfach liquidiert. Das ist ein Mangel, den man sicherlich mal beseitigen sollte, aber auch ohne Statistik ist das Problem trotzdem nicht wegzudiskutieren. Das Phänomen der anstehenden Erbengesellschaft ist zwar schon etwas länger bekannt, aber richtig ernsthaft stellt man sich ja erst jetzt den daraus resultierenden Problemen.
Es gibt Befragungen der Unternehmen, ob sich das Erbschaftsproblem bei ihnen stellt und mit Hochrechnungen und Sterbewahrscheinlichkeiten kommen Unternehmerverbände auf eine Zahl von etwa 75.000 Unternehmen, die in den nächsten Jahren in diese Problematik fallen.
Nun kann man vortrefflich darüber streiten, ob die Gewerkschaftsfuzzis oder die Kapitalistenverbände mit ihren Annahmen, mehr haben ja beide Seiten nicht zu bieten, richtig liegen, aber der ungebrochene Herdentrieb der Unternehmen ins Ausland läßt mich vermuten, daß die Gewerkschaften falsch liegen
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#521022) Verfasst am: 12.07.2006, 01:22 Titel: |
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Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Mit einer Stundungs- bzw. Verzichtsregelung mit Bedingung Arbeitsplatzerhalt haben die Unternehmen kein Problem. Habe ich übersehen, daß jemand diese Dinge angeboten hat ? | Das stand in mindestens drei meiner obigen Beiträge drinne und in auch in den verlinkten Artikeln. Zwei oder drei andere haben das ebenfalls bemerkt mit Quellenangaben sogar. In einem Beitrag habe ich dir das sogar vorgerechnet (übrigens incl. einer Verzinsung bei Darlehensaufnahme)
Liest du eigentlich die Beiträge wenigstens ab und zu mal, bevor du zitierst und beantwortest?
Nochmal in Kurzfassung.
Gesetz aktuell:- Keine Arbeitsplatzgarantie
- Nominaler ES-Satz 27% (effektiv=? höchstens jedoch 16,2% effektiv wahscheinlich deutlich unter 10%)
- Stundung möglich
Gesetz nach geplanter Neuregelung:
- Keine Arbeitsplatzgarantie
- ES-Satz 0%
Zitat: | Falls du doch noch Tränen vergießen möchtest, mir geht es nicht um das Schicksal der Unternehmererben, mir geht es um das Schicksal der Angestellten, die keinen Job mehr haben, weil der Erbe den Laden auflöst. | Das ist die Begründung für die Änderung des Gesetzes. Im eingangs verlinkten Artikel wird darauf hingewiesen, das zirkulär der eine auf die Angaben des anderen verweist, ohne das ein einziges konkretes Besipiel dafür genannt worden wäre. Die stete Wiederholung einer unbelegten Behauptung macht diese nicht glaubwürdiger.
Zitat: | Es gibt Befragungen der Unternehmen, ob sich das Erbschaftsproblem bei ihnen stellt und mit Hochrechnungen und Sterbewahrscheinlichkeiten kommen Unternehmerverbände auf eine Zahl von etwa 75.000 Unternehmen, die in den nächsten Jahren in diese Problematik fallen. | Verlinke bitte eine solche Berechnung btw. die Befragung von Unternehmern.
Zitat: | Nun kann man vortrefflich darüber streiten, ob die Gewerkschaftsfuzzis oder die Kapitalistenverbände mit ihren Annahmen, mehr haben ja beide Seiten nicht zu bieten, richtig liegen, aber der ungebrochene Herdentrieb der Unternehmen ins Ausland läßt mich vermuten, daß die Gewerkschaften falsch liegen | Dass ist ja mal eine super Argumentation: Da wir nicht wissen wer recht hat (wo du recht hast) nehmen wir einfach mal eine andere Größe mit aussagekfäriger Korrelation und erklären das Objekt unserer Untersuchung zur Ursache dieser korrelierten Größe. Standardfehler beim "ideologisch" motivierten Umgang mit stastischen Betrachtungen, woraus sich nur eines schließen läßt: Statistik ist nicht gerade dein Fachgebiet, oder?
Nur mal ein Hinweis: Im Internationalen Vergleich sind Einnahmen aus Erbschaftssteuer in D relativ niedrig, obwohl D eine hohe Sparquote hat.
Wie passt das in deine Theorie: Hohe Erbschaftssteuer in D treibt Unternehmen ins Ausland?
T.
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#521036) Verfasst am: 12.07.2006, 01:42 Titel: |
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Endlich eine gute Quelle gefunden. Der Sachverständigenrat (vulgo "die 5 Weisen") ist nicht in linker Hand, oder?
3 relevante Passagen einer 10-Seiten-PDF
Sachverständigenrat auf S. 2 hat folgendes geschrieben: |
2. Gesetzentwürfe zur Reform der Erbschaftsteuer verfehlt
Der Sachverständigenrat hält die vorgeschlagene Reform der Erbschaftsteuer für nicht zielführend.
Sie trägt nicht oder nur sehr begrenzt zur Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen bei; auch
unter Standortaspekten ist die Reform der Erbschaftsbesteuerung nicht vordringlich; eine weitere
Begünstigung des Betriebsvermögens gegenüber anderen Vermögensanlagen ist nicht zu rechtfer-
tigen; kleinere und mittlere Unternehmen würden sich entgegen der Intention der Gesetzentwürfe
in vielen Fällen gegenüber den geltenden erbschaftsteuerlichen Regelungen verschlechtern; die in
den Entwürfen vorgesehene Abgrenzung zwischen produktivem und nicht produktivem Vermögen
ist ökonomisch wenig sinnvoll und lädt zu Gestaltungen ein; die wertmäßige Begrenzung für
begünstigtes Betriebsvermögen ist willkürlich und weist keinerlei Bezug zum Mittelstand auf; die
geplante unterschiedliche erbschaftsteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaftsanteilen je
nach Beteiligungsgrad ist ebenfalls willkürlich und kaum mit dem verfassungsrechtlichen Gleich-
heitssatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar; die Reform steht in krassem Widerspruch
zum Ziel einer Steuervereinfachung. |
Sachverständigenrat auf S. 3 hat folgendes geschrieben: | Die geltende erbschaftsteuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens geht zurück auf
einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Mai 1995. Mittelständische Unter-
nehmen seien in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet mit der
Folge, dass der durch den Erbfall erworbene Vermögenszuwachs unter den Verkehrswerten liege.
Deshalb sei ein niedrigerer Wert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer vorzusehen, und
zwar unabhängig von der verwandtschaftlichen Nähe zwischen Erblasser und Erben.
Vom ökonomischen Standpunkt ist das eine unbefriedigende Argumentation. Bei funktionierenden
Märkten schlägt sich eine wie auch immer geartete Sozialbindung des Eigentums schon in nied-
rigeren Marktwerten nieder. Wenn ohne Sozialbindung ein jährlicher Gewinn von zum Beispiel
100 000 Euro auf Dauer erzielt werden kann, beträgt der Marktwert des Unternehmens
2 000 000 Euro bei einem Kalkulationszins von 5 %. Wenn dann aufgrund von Kündigungs-
schutzbestimmungen, Sozialplänen oder anderen —Sozialbindungen nur ein verminderter Gewinn
in Höhe von jährlich 90 000 Euro erzielt werden kann, reduziert sich der Unternehmenswert auf
1 800 000 Euro. Ganz analog schlagen sich auch eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten von
Anteilen an oder Teilen von personenbezogenen Unternehmen im Verkehrswert nieder. Der zu
Verkehrswerten ermittelte Vermögenszuwachs im Erbfall reflektiert dann schon die Sozialbindung
des Eigentums oder Marktunvollkommenheiten bei der Veräußerung von Eigenkapitaltiteln. Die
Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes ist zur Begründung einer steuerlichen Begünsti-
gung des Betriebsvermögens also aus ökonomischer Sicht nicht geeignet. Gleichwohl kann der Be-
wertungsansatz zu den geringeren Steuerbilanzwerten und damit die erbschaftsteuerliche Verscho-
nung der stillen Reserven begründet werden, etwa damit, dass diese bei späterer Aufdeckung der
Einkommensteuer unterliegen und eine Doppelbelastung vermieden werden soll. Konsequenter-
weise müsste dann aber auch bei der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Kapitalgesellschaftsan-
teilen nicht der Kurswert oder der gemeine Wert, sondern der Steuerbilanzwert angesetzt werden. |
Sachverständigenrat auf S. 4 hat folgendes geschrieben: | Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Begünstigung von Betriebsvermögen?
435. Die gleich lautende Zielsetzung beider Gesetzentwürfe besteht in der Erhaltung und Siche-rung
von Arbeitsplätzen. Insbesondere mittelständische Familienunternehmen sollen —als Ga-
ranten von Arbeitsplätzen, als Stätte des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen
Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikationic erhalten bleiben. Im CDU/CSU-Gesetz-
entwurf wird auch eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen
erwartet. In den Gesetzentwürfen wird nicht genau begründet, warum ein schrittweiser oder voll-
ständiger Erlass der Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten oder sichern kann. Hier sind unter-
schiedliche Begründungen denkbar.
In den Gesetzentwürfen wird auf den Mittelentzug abgestellt, den die Erbschaftsteuer beim Erben
eines Familienunternehmens auslöst. Da die Steuer an Bestandsgrößen anknüpft, kann die Steuer-
schuld so hoch sein, dass sie nicht aus laufenden Erträgen finanziert werden kann. Bei vollkomme-
nen Kapitalmärkten würde dies kein Problem darstellen, weil die Begleichung der Steuerschuld
durch Kreditaufnahme gestreckt werden könnte. Aber die Kapitalmärkte sind nicht vollkommen.
Gerade bei mittelständischen Unternehmen kann eine erhöhte Fremdkapitalquote die Risikoposi-
tion und damit die Kosten der Kapitalbeschaffung erhöhen. Möglicherweise ist eine Kreditbe-
schaffung gar nicht möglich. Diesen Problemen wird aber schon durch die geltenden Regelungen
des Erbschaftsteuergesetzes Rechnung getragen. So sieht § 28 Abs. 1 ErbStG, wie erwähnt, die
Möglichkeit vor, die auf Betriebsvermögen (sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen) ent-
fallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre zinslos (!) zu stunden, soweit dies zur Erhal-
tung des Betriebs notwendig ist. Dabei besteht ein Rechtsanspruch auf Stundung, wenn die
Existenz des Betriebs durch die Erbschaftsteuer gefährdet ist. Die Übertragung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften ist jedoch unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote nicht begünstigt.
Presseberichten zu Folge wird von diesen Stundungsmöglichkeiten kaum Gebrauch gemacht; ver-
lässliche Daten stehen allerdings nicht zur Verfügung. Die Erbschaftsteuerschuld ließe sich auch
dadurch mindern, dass Vermögenswerte durch Schenkungen in 10-Jahres-Abständen jeweils unter
Gewährung des Freibetrags begünstigt auf andere Personen übertragen werden. Angesichts dieser
Möglichkeiten ist nicht zu sehen, warum eine über die geltenden Regelungen hinausgehende Be-
günstigung des Betriebsvermögens für den Unternehmenserhalt erforderlich sein sollte. Aber
selbst wenn ein Erbe das erworbene Unternehmen zur Begleichung der Erbschaftsteuerschuld ver-
kaufen würde, hätte dies nicht zwangsläufig den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge. Der Käufer
wird das Unternehmen ja nur dann übernehmen, wenn es hinreichend profitabel ist. |
T.
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#521163) Verfasst am: 12.07.2006, 11:14 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Endlich eine gute Quelle gefunden. Der Sachverständigenrat (vulgo "die 5 Weisen") ist nicht in linker Hand, oder?
3 relevante Passagen einer 10-Seiten-PDF
.....
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Der Sachverständigenrat geht also sogar einen Schritt weiter, er hält die Erbschaftssteuersenkung für nicht ganz zielführend und empfiehlt stattdessen die dringend erforderliche deutliche Absenkung der Einkommenssteuer für Unternehmen. Der Auffassung kann ich mich anschließen, damit kannst du sogar eine Erhöhung der Erbschaftssteuer durchführen, weil sie aus laufenden Erträgen finanzierbar ist. Stellt sich nur die Frage, ob denn alle Kritiker der neuen Erbschaftssteuerregelung diesen Weg auch gehen würden, oder sie sich diese Passage der Kritik nur heraussuchen, und die anderen Passagen dann mit anderen Argumenten negieren, und letztendlich nur der kleckerweise Weg zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes über die Erbschaftssteuer möglich ist. Kannst dich dazu ja mal outen
Im Punkt 637 wird übrigens die Auffassung geteilt, daß "geplante Erbfolgen" zu einer Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland führen können. Für nicht geplante Erbfolgen, also den plötzlichen Tod des Erblassers, wollen sie einen Zusammenhang nicht herstellen, sondern begründen eine eventuelle Schließung mit normalen wirtschaftlichen Gründen. An dieser Stelle wird, aus welchen Gründen auch immer, nicht auf die Argumentation eingegangen, daß die Unternehmenserträge ggf. nicht die Steuerschuld decken, insofern schließe ich mich in diesem Punkt nicht der Meinung der Weisen an. Auch die Möglichkeit einer Liquidation, statt eines Verkaufes mit Arbeitsplatzerhalt, wird leider nicht angesprochen oder bewertet.
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#521171) Verfasst am: 12.07.2006, 11:24 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Mit einer Stundungs- bzw. Verzichtsregelung mit Bedingung Arbeitsplatzerhalt haben die Unternehmen kein Problem. Habe ich übersehen, daß jemand diese Dinge angeboten hat ? | Das stand in mindestens drei meiner obigen Beiträge drinne und in auch in den verlinkten Artikeln. Zwei oder drei andere haben das ebenfalls bemerkt mit Quellenangaben sogar. In einem Beitrag habe ich dir das sogar vorgerechnet (übrigens incl. einer Verzinsung bei Darlehensaufnahme)
Liest du eigentlich die Beiträge wenigstens ab und zu mal, bevor du zitierst und beantwortest? |
Ja, da oben steht Ausdrücklich auch "Verzichtsregelung", darauf hattest du noch keine Antwort geliefert. Eine Stundungsregelung auf 10 Jahre hilft auch nicht weiter, wenn die Erträge es einfach nicht hergeben.
Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Falls du doch noch Tränen vergießen möchtest, mir geht es nicht um das Schicksal der Unternehmererben, mir geht es um das Schicksal der Angestellten, die keinen Job mehr haben, weil der Erbe den Laden auflöst. | Das ist die Begründung für die Änderung des Gesetzes. Im eingangs verlinkten Artikel wird darauf hingewiesen, das zirkulär der eine auf die Angaben des anderen verweist, ohne das ein einziges konkretes Besipiel dafür genannt worden wäre. Die stete Wiederholung einer unbelegten Behauptung macht diese nicht glaubwürdiger. |
Ja, beide Seiten habe keine Daten, das hatte ich bereits eingeworfen, also bedienen sich nach deiner Auffassung wohl auch beide Seiten einer zirkulären Logik. Dann kann man das Diskutieren auch einstellen, die Regierung entscheidet und wir warten ab, was dann passiert
Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Es gibt Befragungen der Unternehmen, ob sich das Erbschaftsproblem bei ihnen stellt und mit Hochrechnungen und Sterbewahrscheinlichkeiten kommen Unternehmerverbände auf eine Zahl von etwa 75.000 Unternehmen, die in den nächsten Jahren in diese Problematik fallen. | Verlinke bitte eine solche Berechnung btw. die Befragung von Unternehmern. |
http://www.bds-bayern.de/2_download/pdf_akt_themen/positionspap_erbschaft_0204.pdf
Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Nun kann man vortrefflich darüber streiten, ob die Gewerkschaftsfuzzis oder die Kapitalistenverbände mit ihren Annahmen, mehr haben ja beide Seiten nicht zu bieten, richtig liegen, aber der ungebrochene Herdentrieb der Unternehmen ins Ausland läßt mich vermuten, daß die Gewerkschaften falsch liegen | Dass ist ja mal eine super Argumentation: Da wir nicht wissen wer recht hat (wo du recht hast) nehmen wir einfach mal eine andere Größe mit aussagekfäriger Korrelation und erklären das Objekt unserer Untersuchung zur Ursache dieser korrelierten Größe. Standardfehler beim "ideologisch" motivierten Umgang mit stastischen Betrachtungen, woraus sich nur eines schließen läßt: Statistik ist nicht gerade dein Fachgebiet, oder?
Nur mal ein Hinweis: Im Internationalen Vergleich sind Einnahmen aus Erbschaftssteuer in D relativ niedrig, obwohl D eine hohe Sparquote hat.
Wie passt das in deine Theorie: Hohe Erbschaftssteuer in D treibt Unternehmen ins Ausland?
T. |
Zur Höhe der Steuer siehe Antwort oben, also runter mit der EK, dann kannst du auch an der Schraube wieder drehen. Internationale Vergleiche machen übrigens eh nur Sinn, wenn man alle Steuerarten und die Wirtschaftsstruktur berücksichtigt.
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#521189) Verfasst am: 12.07.2006, 11:48 Titel: |
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Der_Guido hat folgendes geschrieben: | http://www.bds-bayern.de/2_download/pdf_akt_themen/positionspap_erbschaft_0204.pdf |
Gut. Danke.
Damit kann man was anfangen.
Anmerkung nach kurzer Prüfung:
1. In einer Befragung haben 87% der Unternehmer geäußert die Erbschaftssteuer gefährde eine erfolgreiche Übernahme, davon 29% sehen sogar erhebliche Gefährdung. Welches Schlußforlgerung kann man aus solchen Befragunng ziehen? Meines Erachtens keine. Würde jemand ernsthaft ein anderes Ergebnis erwarten. Gegenfrage. Welche Schlußfolgerung für die Höhe von Arbeistlosengeld würde man aus einer Befragung von Arbeitslosen ob der Höhe dieser Leistungen ziehen
2. Das Dokument datiert vom Februar 2004. Die Verfasser favorisieren einen Gesetzesentwurf der CDU/CSU der sich von dem aus dem der CDU/CSU Jahr 2005 darin unterscheidet, dass dort eine Verzichtregelung im Falle der Bedrohung von Arbeitsplätzen vorgehesen ist. Im aktuellen Entwurf der Bundesregierung gibt es weder eine Verzichtregelung noch eine Arbeitsplatzgerantie, stattdessen die völige Streichung von Erbschaftsstuer für Unternehmen, also auch für die 75% der Unternehmer, die sich laut der Umfrage nicht ernsthaft bedroht sehen.
T.
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#521937) Verfasst am: 13.07.2006, 10:22 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Der_Guido hat folgendes geschrieben: | http://www.bds-bayern.de/2_download/pdf_akt_themen/positionspap_erbschaft_0204.pdf |
Gut. Danke.
Damit kann man was anfangen.
Anmerkung nach kurzer Prüfung:
1. In einer Befragung haben 87% der Unternehmer geäußert die Erbschaftssteuer gefährde eine erfolgreiche Übernahme, davon 29% sehen sogar erhebliche Gefährdung. Welches Schlußforlgerung kann man aus solchen Befragunng ziehen? Meines Erachtens keine. Würde jemand ernsthaft ein anderes Ergebnis erwarten. Gegenfrage. Welche Schlußfolgerung für die Höhe von Arbeistlosengeld würde man aus einer Befragung von Arbeitslosen ob der Höhe dieser Leistungen ziehen
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Wahrscheinlich darf man den Angaben so viel trauen, wie den Auskünften und Analysen von Gewerkschaften, also eine Mischung aus Wahrheit und Über-/Untertreibung.
Zitat: |
2. Das Dokument datiert vom Februar 2004. Die Verfasser favorisieren einen Gesetzesentwurf der CDU/CSU der sich von dem aus dem der CDU/CSU Jahr 2005 darin unterscheidet, dass dort eine Verzichtregelung im Falle der Bedrohung von Arbeitsplätzen vorgehesen ist. Im aktuellen Entwurf der Bundesregierung gibt es weder eine Verzichtregelung noch eine Arbeitsplatzgerantie, stattdessen die völige Streichung von Erbschaftsstuer für Unternehmen, also auch für die 75% der Unternehmer, die sich laut der Umfrage nicht ernsthaft bedroht sehen.
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Ich gehe mal davon aus, daß sich die Gesetzesinitiative auf solche oder ähnliche Umfragen begründet, also muß die Datierung älter sein. Warum die nun Arbeitsplatzgarantien nicht festschreiben wollten, entzieht sich meiner Kenntnis. Spekulieren würde ich vielleicht auf den Verzicht eines neuen Bürokratiemonstrums, denn das dürfte schwer zu kontrollieren sein.
Wo ist denn dein anderer Beitrag geblieben, also der mit dem BWL-Geschwurbel ? Hatte den gestern abend noch gesehen, war aber zu müde für ne Antwort
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#521980) Verfasst am: 13.07.2006, 11:31 Titel: |
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Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Ich gehe mal davon aus, daß sich die Gesetzesinitiative auf solche oder ähnliche Umfragen begründet, also muß die Datierung älter sein. Warum die nun Arbeitsplatzgarantien nicht festschreiben wollten, entzieht sich meiner Kenntnis. Spekulieren würde ich vielleicht auf den Verzicht eines neuen Bürokratiemonstrums, denn das dürfte schwer zu kontrollieren sein. | Hmmm das gefällt mir nicht: "Gesetzesvorlagen auf Grund irgendwelcher Umfragen", erst recht wenn "nur" die potentiell Begünstigen befragt werden.
Zitat: | Wo ist denn dein anderer Beitrag geblieben, also der mit dem BWL-Geschwurbel ? Hatte den gestern abend noch gesehen, war aber zu müde für ne Antwort  | Der Gefiel mir nicht mehr, mir sind mindestens drei Möglichkeiten eingefallen, wie du hättest antworten können, ohne dass es uns inhaltlich weitergebracht hätte. Insofern war es ein ziemlich dürftiger Beitrag von mir weshalb ich nicht unglücklich darüber bin, dass du noch nicht geantwortet hattest.
Die Kernfrage daraus aber bleibt.
Das Hauptargument der Befürworter - nämlich die Vernichtung von Arbeitsplätzen - ist bisher nicht belegt worden. Macht dich das nicht auch stutzig?
T.
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#522213) Verfasst am: 13.07.2006, 15:48 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Der Gefiel mir nicht mehr, mir sind mindestens drei Möglichkeiten eingefallen, wie du hättest antworten können, ohne dass es uns inhaltlich weitergebracht hätte. Insofern war es ein ziemlich dürftiger Beitrag von mir weshalb ich nicht unglücklich darüber bin, dass du noch nicht geantwortet hattest.
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Du Schuft, ich habe schlecht geschlafen, weil ich unter 5 Antworten zu entscheiden hatte
Hehe, ein bissel Spaß muß sein
Sehwolf hat folgendes geschrieben: |
Die Kernfrage daraus aber bleibt.
Das Hauptargument der Befürworter - nämlich die Vernichtung von Arbeitsplätzen - ist bisher nicht belegt worden. Macht dich das nicht auch stutzig?
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Indirekt gab es ja die Bestätigung, denn auf der einen Seite erwähnte ich bereits den Punkt 637 (geplante Erbschaften) und auf der anderen Seite bestätigten die Weisen doch, daß die Ertragslage der Unternehmen schlecht ist. Insofern zähle ich nur 1 + 1 zusammen, daß aus den laufenden Erträgen die Erbschaftssteuer nicht zu berappen sein wird.
Allerdings gefällt mir die Lösung der Weisen besser, sie klingt logischer. Insofern würde ich das Vorhaben nur noch unterstützen wollen, wenn man an dieser Front nicht weiter kommt.
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#522236) Verfasst am: 13.07.2006, 16:15 Titel: |
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Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Du Schuft, ich habe schlecht geschlafen, weil ich unter 5 Antworten zu entscheiden hatte
Hehe, ein bissel Spaß muß sein  | Stell dir vor: Ich bin extra zum Löschen nochmal aufgestanden
T.
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