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Sorgerecht außerehelicher Väter
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513785) Verfasst am: 05.08.2010, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:

Die Mutter-Kind-Bindung durch die Geburt


Und da mittlerweile die meisten Väter an der Geburt teilnehmen, ist auch für diese das ein sehr emotionaler und bindender Moment, wenn auch in der Intensität nicht vergleichbar.

Väter, die sich vor der Geburt verpissen, kein Umgangsrecht wahrnehmen wollen, keinen Unterhalt zahlen u.ä. - ja, denen sollte man ggf. das Sorgerecht entziehen.

Aber gemeinsame Sorge sollte mE die automatische Regel sein und nicht die Ausnahme, die erst vor Gericht erkämpft werden muss.

Nur wenn ein Elternteil wirklich grob, sehr grobe Pflichten verletzt, sollte es mE entzogen werden, aber nicht schon gleich, weil ein blöder (Trau)-schein fehlt, die Eltern sich über irgendwas zoffen oder jemand ein Körperteil zuviel oder zuwenig hat.
Und auch dann ggf. nur zeitweise, falls Krankheit (Depression z. B.) dafür der Grund war.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513825) Verfasst am: 05.08.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht egal, welche Fälle "eher die Regel sind"? Muss das zukünftige Gesetz nicht eher alle möglichen Fälle berücksichtigen? Und ich bin mir sehr sicher, dass alle denkbaren Kombinationen auch schon vorgekommen sind.





Yepp. Und das einfachste wäre: Grundsätzlich erstmal gemeinsames Sorgerecht. Wenn es individuelle Gründe gibt, die dagegen sprechen, kann man immer noch aberkennen per Gericht.

Geht ja in einer Ehe auch.

Sollte es nicht darum gehen, was das Beste wäre, nicht das Einfachste?


Und das Beste ist, wenn das Kind der Mutter "gehört"?

Das beantwortet meine Frage nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513828) Verfasst am: 05.08.2010, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht egal, welche Fälle "eher die Regel sind"? Muss das zukünftige Gesetz nicht eher alle möglichen Fälle berücksichtigen? Und ich bin mir sehr sicher, dass alle denkbaren Kombinationen auch schon vorgekommen sind.





Yepp. Und das einfachste wäre: Grundsätzlich erstmal gemeinsames Sorgerecht. Wenn es individuelle Gründe gibt, die dagegen sprechen, kann man immer noch aberkennen per Gericht.

Geht ja in einer Ehe auch.

Sollte es nicht darum gehen, was das Beste wäre, nicht das Einfachste?


Und das Beste ist, wenn das Kind der Mutter "gehört"?

Das beantwortet meine Frage nicht.


Ok. Dann beantworte ich Deine Frage jetzt nochmal:


Das Beste (und einfachste) ist gemeinsames Sorgerecht, außer wenn ein Elternteil sich gründlich fehlverhalten hat und es abzusehen ist, dass es dabei bleibt.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513842) Verfasst am: 05.08.2010, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
Ich vermute, die Problematik, die sonst aus der Trennungs- oder nachehelichen Zeit bekannt ist, sich einfach auf die Situation der nichtehelichen Eltern ohne Sorgerechtvereinbarung verlagern wird.


Genau so sehe ich es auch.

Es geht nicht um die Frage, ob Väter die besseren Mütter sind, es geht auch nicht darum, wer wann die bessere Entscheidung treffen kann.

Es geht darum, dass es verdammt schwer wird, wenn zwei Menschen gleichberechtigte Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden, die sich nicht (mehr) grün sind und demzufolge auch nicht abgeneigt, Streit nur um des Streites willen zu suchen und diesen auf dem Rücken des Kindes auszutragen.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513843) Verfasst am: 05.08.2010, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Das Beste (und einfachste) ist gemeinsames Sorgerecht, außer wenn ein Elternteil sich gründlich fehlverhalten hat und es abzusehen ist, dass es dabei bleibt.

Du meinst, dass es besser für das Kind ist, wenn ein Elternteil dem anderen Elternteil Steine in den Weg legen kann, wenn er Spass daran hat? Dass bei jeder Gelegenheit geklagt werden kann, wenn ein Elternteil Entscheidungen trifft?

Ob die Entscheidungen, die ein allein Sorgeberechtigter trifft, unbedingt gut für das Kind sind, ist dahingestellt. Auch Entscheidungen, die gemeinsam sorgeberechtigte Eltern treffen, sind nicht immer gut.

Andauernde oder wiederkehrende Rechtsstreoitigkeiten sind aber definitiv immer schlecht für das Kind.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513845) Verfasst am: 05.08.2010, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:


Es geht darum, dass es verdammt schwer wird, wenn zwei Menschen gleichberechtigte Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden, die sich nicht (mehr) grün sind und demzufolge auch nicht abgeneigt, Streit nur um des Streites willen zu suchen und diesen auf dem Rücken des Kindes auszutragen.


Wie gesagt: die Fälle, in denen das überhaupt zum Tragen kommt, ist selten. Ich bin seit 8 Jahren alleinerziehend, und es gab nur 2 theoretische Möglichkeiten, wo es überhaupt Auseinandersetzungen trotz geteiltem Sorgerecht hätte geben können, und das waren die Schulanmeldungen zur 1. und 5. Klasse. Zum Glück gab es nicht sowas wie eine wichtige OP, aber sowohl ich als auch meine (nichtaufenthaltsbestimmungsberechtigte) Ex wären uns schäbig vorgekommen, dem minderprivilegierten Partner nicht in deie Entscheidung mit einzibeziehen.

Mal ganz deutlich gesagt: Wenn der Partner, bei dem das Kind lebt, sich nicht mit dem Ex einigt bei solch wichtigen Entscheidungen, dann verdient der mE weder Aufenthaltsbestimmungsrecht und ne vernünftige Sorge liegt da auch nicht vor.

Ich hatte massive Auseinandersetzungen am Anfang mit meiner Ex, aber hätte meine Exfrau kein gemeinsames Sorgerecht gehabt, hätte das daran nichts geändert.

Wann kommt denn endlich mal wirklich ein vernünftiger Grund gegen ein automatisches gemeinsames Sorgerecht und nicht nur lauter Albereien, Argumenten die auf Unwissenheit beruhen und Klischees aus der Steinzeit?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513847) Verfasst am: 05.08.2010, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

editiert weil obsolet eigentlich

Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 05.08.2010, 19:12, insgesamt einmal bearbeitet
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1513851) Verfasst am: 05.08.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Nein. Die Realität ist, daß das einvernehmliche gemeinsame Sorgerecht Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung des Alltags für die Beteiligten bedeutet.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513922) Verfasst am: 05.08.2010, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Nein. Die Realität ist, daß das einvernehmliche gemeinsame Sorgerecht Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung des Alltags für die Beteiligten bedeutet.


Inwiefern konkret?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513927) Verfasst am: 05.08.2010, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:


Es geht darum, dass es verdammt schwer wird, wenn zwei Menschen gleichberechtigte Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden, die sich nicht (mehr) grün sind und demzufolge auch nicht abgeneigt, Streit nur um des Streites willen zu suchen und diesen auf dem Rücken des Kindes auszutragen.


Wie gesagt: die Fälle, in denen das überhaupt zum Tragen kommt, ist selten. Ich bin seit 8 Jahren alleinerziehend, und es gab nur 2 theoretische Möglichkeiten, wo es überhaupt Auseinandersetzungen trotz geteiltem Sorgerecht hätte geben können, und das waren die Schulanmeldungen zur 1. und 5. Klasse. Zum Glück gab es nicht sowas wie eine wichtige OP, aber sowohl ich als auch meine (nichtaufenthaltsbestimmungsberechtigte) Ex wären uns schäbig vorgekommen, dem minderprivilegierten Partner nicht in deie Entscheidung mit einzibeziehen.

Wenn es Auseinandersetzungen gegeben hätte, dann nicht trotz sondern wegen gemeinsamem Sorgerecht. Wenn Dir hätte Deine Ex mal in die Suppe spucken wollen, hätte sie die Chance auf Streit und gerichtliche Auseinandersetzung gehabt, ohne sich wirklich um die Schule kümmern zu wollen.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Mal ganz deutlich gesagt: Wenn der Partner, bei dem das Kind lebt, sich nicht mit dem Ex einigt bei solch wichtigen Entscheidungen, dann verdient der mE weder Aufenthaltsbestimmungsrecht und ne vernünftige Sorge liegt da auch nicht vor.

Nosi, das Problem, welches ich befürchte, liegt nicht bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wenn der Partner, bei dem das Kind nicht lebt, nicht an Einigung bei wichtigen Problemen interessiert ist, weilo ihm beispielsweise die Rache an der Ex wichtiger ist, als vernünftige Sorge um das Kind, kann der dem anderen das Leben zur Hölle machen. Und dem Kind damit auch.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich hatte massive Auseinandersetzungen am Anfang mit meiner Ex, aber hätte meine Exfrau kein gemeinsames Sorgerecht gehabt, hätte das daran nichts geändert.
Das ist aber kein Argument für das gemeinsame Sorgerecht.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wann kommt denn endlich mal wirklich ein vernünftiger Grund gegen ein automatisches gemeinsames Sorgerecht und nicht nur lauter Albereien, Argumenten die auf Unwissenheit beruhen und Klischees aus der Steinzeit?

Worunter würdest Du meine Meinung einordnen, unter a, be oder ce? Wäre mir für die weitere Diskussion nicht unwichtig.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513929) Verfasst am: 05.08.2010, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
oder gestern die an sich vielleicht harmlose Tatsache, daß fast die Hälfte aller Grundschüler nicht schwimmen können.

Wenn ich mich recht erinnere, ging es gestern um Erstklässler. Das mag jetzt spitzfindig klingen, aber anhand der Tatsache, dass viele im Grundschulalter schwimmen lernen, ist das schon nicht unwichtig. Abgesehen davon, dass ich Schwimmunterricht Klasse finde und, was wichtiger ist, den Kindern macht er auch Spass.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513937) Verfasst am: 05.08.2010, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Wenn es Auseinandersetzungen gegeben hätte, dann nicht trotz sondern wegen gemeinsamem Sorgerecht. Wenn Dir hätte Deine Ex mal in die Suppe spucken wollen, hätte sie die Chance auf Streit und gerichtliche Auseinandersetzung gehabt, ohne sich wirklich um die Schule kümmern zu wollen.


Yepp. Und? Ohne Sorgerecht hätte sie das auch.
Und wenn ich ein Arsch oder blöd wäre und mein Kind an der falschen Schule angemeldet hätte, und meine Ex da mehr Durchblick hätte?

Welcher beider Fälle überwiegt Deiner Meinung nach?

Oh Mann, und auf den Rest Deiner Argumentation einzugehen hab ich echt eigenmtlich keinen Bock.

"Wenn der Partner, bei dem das Kind nicht lebt, nicht an Einigung bei wichtigen Problemen interessiert ist, "

Ja, wenn. Dann erschieß den bitte standrechtlich.

"Wenn der Partner, bei dem das Kind nicht lebt, nicht an Einigung bei wichtigen Problemen interessiert ist, weilo ihm beispielsweise die Rache an der Ex wichtiger ist"


Ja, wenn. Dann erschieß den bitte standrechtlich.

"Das ist aber kein Argument für das gemeinsame Sorgerecht. "

Ich habe Argumente dafür genannt, aber Du und MC seid weiterhin so selbstzufrieden eure Thesen, die ihr erstmal belegen müsstest, widerlegt haben zu wollen.

Ich brauche kein "Argument für das gemeinsame Sorgerecht " Es ist derzeit lange schon bei gesetzlichen Ehen derzeit Standard, es ist deswegen nicht einzusehen wieso es bei Unehelichen nicht gelten sollte.

Wenn Du was dagegen hast, dann sag warum.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513943) Verfasst am: 05.08.2010, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es Dir schwerfällt, verschiedene User und deren verschiedene Argumente auseinanderzuhalten .... geschenkt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513945) Verfasst am: 05.08.2010, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Wenn es Dir schwerfällt, verschiedene User und deren verschiedene Argumente auseinanderzuhalten .... geschenkt.


Öhm ich hab ausschließlich Dich zitiert und angesprochen in meinem letzten posting. Stimmt zwar, das mir völlig unklar ist, was Dich antreibt, aber mir jetzt langsam auch egal.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1514300) Verfasst am: 06.08.2010, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:

Vorneweg, am besten ist es für Kinder, wenn sie Mutter und Vater zur Hand haben, im gleichen Haushalt, und nicht im nächsten Stadtteil oder 50 km weiter.


Würde ich nicht sagen. Meine beste Freundin konnte sich, da die Eltern getrennt lebten, auch mal ihrem jeweiligen Elter problemlos für einige Zeit entziehen, wenn sie wollte.

Das ist eine Freiheit, die ich manchmal auch gerne gehabt hätte.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1514372) Verfasst am: 06.08.2010, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Wenn es Dir schwerfällt, verschiedene User und deren verschiedene Argumente auseinanderzuhalten .... geschenkt.


Öhm ich hab ausschließlich Dich zitiert und angesprochen in meinem letzten posting.

und mich mit MC in einen Topf geworfen. Das ist schon der völlig unterschiedlichen Garzeiten wegen total falsch.
Noseman hat folgendes geschrieben:

Stimmt zwar, das mir völlig unklar ist, was Dich antreibt, aber mir jetzt langsam auch egal.

Ich dachte zwar, dies deutlich dargelegt zu haben, aber da mit das scheinbar nicht gelungen ist, sollte ich mich wohl standrechtlich erschiessen lassen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1514401) Verfasst am: 06.08.2010, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kritiker des Urteils ignorieren den Punkt, daß das Urteil dem Kindeswohl gegenüber dem Willen der Mutter Vorrang gibt. Daß muss nämlich nicht immer deckungsgleich sein.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1514506) Verfasst am: 06.08.2010, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Die Kritiker des Urteils ignorieren den Punkt, daß das Urteil dem Kindeswohl gegenüber dem Willen der Mutter Vorrang gibt. Daß muss nämlich nicht immer deckungsgleich sein.
Wenn Du mich, wie ich vermute, zu den Kritikern zählst, dann kann Dir versichert sein, das ignoriere ich keineswegs.

I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Nein. Die Realität ist, daß das einvernehmliche gemeinsame Sorgerecht Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung des Alltags für die Beteiligten bedeutet.


Inwiefern konkret?

Kannst Du mir das beantworten?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1514517) Verfasst am: 06.08.2010, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Die Kritiker des Urteils ignorieren den Punkt, daß das Urteil dem Kindeswohl gegenüber dem Willen der Mutter Vorrang gibt. Daß muss nämlich nicht immer deckungsgleich sein.
Wenn Du mich, wie ich vermute, zu den Kritikern zählst, dann kann Dir versichert sein, das ignoriere ich keineswegs.

Dann befürwortest Du also das Urteil?


I.R hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Nein. Die Realität ist, daß das einvernehmliche gemeinsame Sorgerecht Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung des Alltags für die Beteiligten bedeutet.


Inwiefern konkret?

Kannst Du mir das beantworten?


Beide Eltern können bei Behörden, auf Reisen, bei Ärzten, beim Abholen von der Schule etc vollverantwortlich handeln und entscheiden, ohne sich die Legitimation des anderen einholen zu müssen
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1514527) Verfasst am: 06.08.2010, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Die Kritiker des Urteils ignorieren den Punkt, daß das Urteil dem Kindeswohl gegenüber dem Willen der Mutter Vorrang gibt. Daß muss nämlich nicht immer deckungsgleich sein.
Wenn Du mich, wie ich vermute, zu den Kritikern zählst, dann kann Dir versichert sein, das ignoriere ich keineswegs.

Dann befürwortest Du also das Urteil?

Nicht so uneingeschränkt wie z.B. Du.


zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Nein. Die Realität ist, daß das einvernehmliche gemeinsame Sorgerecht Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung des Alltags für die Beteiligten bedeutet.


Inwiefern konkret?

Kannst Du mir das beantworten?


Beide Eltern können bei Behörden, auf Reisen, bei Ärzten, beim Abholen von der Schule etc vollverantwortlich handeln und entscheiden, ohne sich die Legitimation des anderen einholen zu müssen

Genau das meine ich damit, dass nun nicht mehr nur einer sondern nunmehr zwei Willkür üben können. Und ich bezweifle, dass in diesem Falle der Vorrang des Kindeswohls vor den möglicherweise sich widersprechenden Willen des Vaters und der Mutter gewährleistet ist.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1514529) Verfasst am: 06.08.2010, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Nein. Die Realität ist, daß das einvernehmliche gemeinsame Sorgerecht Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung des Alltags für die Beteiligten bedeutet.


Inwiefern konkret?

Kannst Du mir das beantworten?


Beide Eltern können bei Behörden, auf Reisen, bei Ärzten, beim Abholen von der Schule etc vollverantwortlich handeln und entscheiden, ohne sich die Legitimation des anderen einholen zu müssen

Genau das meine ich damit, dass nun nicht mehr nur einer sondern nunmehr zwei Willkür üben können. Und ich bezweifle, dass in diesem Falle der Vorrang des Kindeswohls vor den möglicherweise sich widersprechenden Willen des Vaters und der Mutter gewährleistet ist.


Macht jetzt keinen Sinn mehr für mich. ; )
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1514549) Verfasst am: 06.08.2010, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Genau das meine ich damit, dass nun nicht mehr nur einer sondern nunmehr zwei Willkür üben können.



Pillepalle
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1514989) Verfasst am: 07.08.2010, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und neuerdings Bundesverdienstkreuzträgerin, zum neuen Sorgerechturteil
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1514998) Verfasst am: 07.08.2010, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und neuerdings Bundesverdienstkreuzträgerin, zum neuen Sorgerechturteil



Also was ich da lesen musste: da krieg ich das Kotzen. Die Alte stellt praktisch Väter unter Generalverdacht als Vergewaltiger udn Säufer udn meint, weil 90% der alleinerziehenden weiblich sind, die Männer kein Interesse an den Kindern haben.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1515006) Verfasst am: 07.08.2010, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und neuerdings Bundesverdienstkreuzträgerin, zum neuen Sorgerechturteil



Also was ich da lesen musste: da krieg ich das Kotzen. Die Alte stellt praktisch Väter unter Generalverdacht als Vergewaltiger udn Säufer udn meint, weil 90% der alleinerziehenden weiblich sind, die Männer kein Interesse an den Kindern haben.


Allerdings. Und vor allem ist es keine unbedeutende Durchschnittsverrückte, sondern wurde diesen Monat mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1515009) Verfasst am: 07.08.2010, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und neuerdings Bundesverdienstkreuzträgerin, zum neuen Sorgerechturteil



Also was ich da lesen musste: da krieg ich das Kotzen. Die Alte stellt praktisch Väter unter Generalverdacht als Vergewaltiger udn Säufer udn meint, weil 90% der alleinerziehenden weiblich sind, die Männer kein Interesse an den Kindern haben.


Allerdings. Und vor allem ist es keine unbedeutende Durchschnittsverrückte, sondern wurde diesen Monat mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.


Naja, das finde ich nicht weiter schlimm. Solche Preise kriegen regelmäßig nur Arschlöcher. Eher geht Campino zum FC Bayern, als dass ein vernünftiger Nichtverbrecher ein Bundesverdienstkreuz annimmt.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1515012) Verfasst am: 07.08.2010, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und neuerdings Bundesverdienstkreuzträgerin, zum neuen Sorgerechturteil



Also was ich da lesen musste: da krieg ich das Kotzen. Die Alte stellt praktisch Väter unter Generalverdacht als Vergewaltiger udn Säufer udn meint, weil 90% der alleinerziehenden weiblich sind, die Männer kein Interesse an den Kindern haben.


Allerdings. Und vor allem ist es keine unbedeutende Durchschnittsverrückte, sondern wurde diesen Monat mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.


Naja, das finde ich nicht weiter schlimm. Solche Preise kriegen regelmäßig nur Arschlöcher. Eher geht Campino zum FC Bayern, als dass ein vernünftiger Nichtverbrecher ein Bundesverdienstkreuz annimmt.


Aber es zeigt doch, das es eine einflussreiche Lobby gibt, die die geplante Gesetzesänderung auf ein Minimum zu reduzieren versuchen wird.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1515017) Verfasst am: 07.08.2010, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und neuerdings Bundesverdienstkreuzträgerin, zum neuen Sorgerechturteil



Also was ich da lesen musste: da krieg ich das Kotzen. Die Alte stellt praktisch Väter unter Generalverdacht als Vergewaltiger udn Säufer udn meint, weil 90% der alleinerziehenden weiblich sind, die Männer kein Interesse an den Kindern haben.


Allerdings. Und vor allem ist es keine unbedeutende Durchschnittsverrückte, sondern wurde diesen Monat mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.


Naja, das finde ich nicht weiter schlimm. Solche Preise kriegen regelmäßig nur Arschlöcher. Eher geht Campino zum FC Bayern, als dass ein vernünftiger Nichtverbrecher ein Bundesverdienstkreuz annimmt.


Aber es zeigt doch, das es eine einflussreiche Lobby gibt, die die geplante Gesetzesänderung auf ein Minimum zu reduzieren versuchen wird.



Dass ausgerechnet die Vertreterin des VAMV es beklagt, dass Väter nun Rechte einklagen (!) dürfen, zeugt davon, dass das letzte "V" im Kürzel unberechtigt ist.
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1515294) Verfasst am: 08.08.2010, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Trost? zwinkern
Zitat:
Was haben Karl-Theodor zu Guttenberg, Guido Westerwelle und Philipp Rösler gemeinsam – außer dass sie als Verteidigungs-, Außen- und Gesundheitsminister der Bundesregierung angehören? Alle drei wuchsen als Kinder bei alleinerziehenden Vätern auf.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8876825/Diese-Vaetersoehnchen-regieren-Deutschland.html
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1515311) Verfasst am: 08.08.2010, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Martha-Helene hat folgendes geschrieben:
Kleiner Trost? zwinkern
Zitat:
Was haben Karl-Theodor zu Guttenberg, Guido Westerwelle und Philipp Rösler gemeinsam – außer dass sie als Verteidigungs-, Außen- und Gesundheitsminister der Bundesregierung angehören? Alle drei wuchsen als Kinder bei alleinerziehenden Vätern auf.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8876825/Diese-Vaetersoehnchen-regieren-Deutschland.html


Trost oder Warnung?

Teufel
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