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Telliamed registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten
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(#1442792) Verfasst am: 11.03.2010, 16:19 Titel: |
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@Skeptiker:
In diesem Beitrag http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1442650#1442650 bezichtigst Du die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts einer "Art Kumpanei mit den Nachfahren Adolf Hitlers".
Dies stellt einen Verstoß gegen die Forenregeln dar.
Forumsregeln 2.3 hat folgendes geschrieben:
Zitat: | Schwerwiegende Beleidigungen, Verleumdungen oder hohle Schimpf- und Hasstiraden, diskriminierende, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beiträge sind verboten. Dies gilt bereits dann, wenn deren rechtliche Relevanz nicht eindeutig bestimmbar ist. |
Du wirst hiermit verwarnt.
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#1442796) Verfasst am: 11.03.2010, 16:21 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Ich stelle mir nach nochmaligem Durchlesen der Begründung die Frage, ob da nicht wirklich ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte fehlen mag. |
Jemand, der sich richtige Fragen stellt. Das ist ein Zeichen von Intelligenz. |
Aha, dann erläuter doch mal bitte (gilt auch für kamelpeitsche), in wie weit ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte das Urteil geändert hätte bzw hätte ändern sollen/müssen? |
Das Urteil an sich hätte das wohl ohnehin nicht geändert, nur die Begründung. Aber dass die ebenfalls wesentlich ist, brauche ich einem Juristen ja nicht zu erklären (bist du doch oder?).
Ich hielt lediglich die Aussage, dass diesem Plakat nicht zu entnehmen sei, dass Ausländer zum Objekt gemacht werden, für falsch. Nach erneutem Nachdenken komme ich jetzt aber zu dem Schluss, dass dieses Verständnis von "zum Objekt machen" relativ irrelevant ist. Denn Menschen werden ständig in gewissen Kontexten "zum Objekt gemacht", auch seitens des Staates selber. Das ist logisch unvermeidlich und daher halte ich die Frage, ob dies in den o.g. Forderungen nun geschah oder nicht per se schon für unwesentlich, da dies m.E. keine Begründung für ein Verbot sein kann.
War das einigermaßen verständlich?
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1442810) Verfasst am: 11.03.2010, 16:41 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Ich stelle mir nach nochmaligem Durchlesen der Begründung die Frage, ob da nicht wirklich ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte fehlen mag. |
Jemand, der sich richtige Fragen stellt. Das ist ein Zeichen von Intelligenz. |
Aha, dann erläuter doch mal bitte (gilt auch für kamelpeitsche), in wie weit ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte das Urteil geändert hätte bzw hätte ändern sollen/müssen? |
Das Urteil an sich hätte das wohl ohnehin nicht geändert, nur die Begründung. Aber dass die ebenfalls wesentlich ist, brauche ich einem Juristen ja nicht zu erklären (bist du doch oder?).
Ich hielt lediglich die Aussage, dass diesem Plakat nicht zu entnehmen sei, dass Ausländer zum Objekt gemacht werden, für falsch. |
Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass dies dem Plakat nicht einzig zu entnehmen sein.
Die Meinungsfreiheit als Grundrecht kann eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung ist § 130 StGB. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit muss aber insbesondere bei der Anwendung des einschränkenden Gesetz das hohe Gut Meinungsfreiheit mitberücksichtigt werden (sog. Wechselwirkungslehre).
Dies kann aber nicht dadurch geschehen, dass man einer Aussage eine die schlecht-möglichste Interpretation beimisst. Im Gegenteil, im Lichte der Meinungsfreiheit muss die best-möglichste noch-mögliche Interpretation gewählt werden.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1442836) Verfasst am: 11.03.2010, 17:08 Titel: |
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Ist es hier eigentlich gestattet, dem Bundesverfassungsgericht eine Art Kumpanei mit dem Verfassungsschutz anzudichten?
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Telliamed registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten
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(#1442842) Verfasst am: 11.03.2010, 17:23 Titel: |
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@Nikolaus
Zitat: | Ist es hier eigentlich gestattet, dem Bundesverfassungsgericht eine Art Kumpanei mit dem Verfassungsschutz anzudichten? |
Man kann über das Bundesverfassungsgericht eine ganze Menge sagen. Es ist aufschlußreich, wie die großen Parteien Einfluss auf seine Zusammensetzung nehmen.
Man kann auch einzelne Urteile kritisieren und ablehnen. Über die Notwendigkeit eines harten Umgangs mit rechtsextremistischen Organisationen und mit Nazistraftätern durch die Gerichtsinstitutionen einer wehrhaften Demokratie dürfte hier weitgehende Einigkeit bestehen.
Aber es geht nicht an, die Juristen der Kumpanei mit den Rechtsextremen zu bezichtigen. Wenn so etwas unwidersprochen stehenbliebe, könnte das FGH belangt werden.
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1442846) Verfasst am: 11.03.2010, 17:32 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Nur weil jemand »Ausländer raus« skandiert, ist er noch lange kein Volksverhetzer. Dieser Auffassung sind zumindest die Verfassungsrichter aus Karlsruhe. Sie hoben am Freitag ein Urteil gegen drei Neofaschisten des »Augsburger Bündnisses – Nationale Opposition« auf, weil es das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletze.
Die Männer hatten im Juni 2002 Plakate mit der Aufschrift »Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg« aufgehängt. |
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Ob diese drei Männer wohl die selben gewesen sind, die das Plakat auch entworfen und dessen Druck in Auftrag gegeben haben? Weiss das jemand?
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Kowei als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.03.2010 Beiträge: 487
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(#1442853) Verfasst am: 11.03.2010, 17:41 Titel: |
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Telliamed hat folgendes geschrieben: | @Skeptiker:
In diesem Beitrag http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1442650#1442650 bezichtigst Du die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts einer "Art Kumpanei mit den Nachfahren Adolf Hitlers".
Dies stellt einen Verstoß gegen die Forenregeln dar.
Forumsregeln 2.3 hat folgendes geschrieben:
Zitat: | Schwerwiegende Beleidigungen, Verleumdungen oder hohle Schimpf- und Hasstiraden, diskriminierende, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beiträge sind verboten. Dies gilt bereits dann, wenn deren rechtliche Relevanz nicht eindeutig bestimmbar ist. |
Du wirst hiermit verwarnt. |
Wer nur möchte dann solche Urteile noch kommentieren?
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1442854) Verfasst am: 11.03.2010, 17:42 Titel: |
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Kowei hat folgendes geschrieben: | Telliamed hat folgendes geschrieben: | @Skeptiker:
In diesem Beitrag http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1442650#1442650 bezichtigst Du die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts einer "Art Kumpanei mit den Nachfahren Adolf Hitlers".
Dies stellt einen Verstoß gegen die Forenregeln dar.
Forumsregeln 2.3 hat folgendes geschrieben:
Zitat: | Schwerwiegende Beleidigungen, Verleumdungen oder hohle Schimpf- und Hasstiraden, diskriminierende, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beiträge sind verboten. Dies gilt bereits dann, wenn deren rechtliche Relevanz nicht eindeutig bestimmbar ist. |
Du wirst hiermit verwarnt. |
Wer nur möchte dann solche Urteile noch kommentieren? |
Es geht nicht um die inhaltliche Bewertung des Kommentars, es geht um konkrete Wortwahl. Hier kann man die Sache ruhig auch was tiefer hängen.
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#1442855) Verfasst am: 11.03.2010, 17:43 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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jagy hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Ich stelle mir nach nochmaligem Durchlesen der Begründung die Frage, ob da nicht wirklich ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte fehlen mag. |
Jemand, der sich richtige Fragen stellt. Das ist ein Zeichen von Intelligenz. |
Aha, dann erläuter doch mal bitte (gilt auch für kamelpeitsche), in wie weit ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte das Urteil geändert hätte bzw hätte ändern sollen/müssen? |
Das Urteil an sich hätte das wohl ohnehin nicht geändert, nur die Begründung. Aber dass die ebenfalls wesentlich ist, brauche ich einem Juristen ja nicht zu erklären (bist du doch oder?).
Ich hielt lediglich die Aussage, dass diesem Plakat nicht zu entnehmen sei, dass Ausländer zum Objekt gemacht werden, für falsch. |
Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass dies dem Plakat nicht einzig zu entnehmen sein.
Die Meinungsfreiheit als Grundrecht kann eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung ist § 130 StGB. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit muss aber insbesondere bei der Anwendung des einschränkenden Gesetz das hohe Gut Meinungsfreiheit mitberücksichtigt werden (sog. Wechselwirkungslehre).
Dies kann aber nicht dadurch geschehen, dass man einer Aussage eine die schlecht-möglichste Interpretation beimisst. Im Gegenteil, im Lichte der Meinungsfreiheit muss die best-möglichste noch-mögliche Interpretation gewählt werden. |
Die Begründung besagt aber u.a. folgendes:
"Dem Plakat sei »nicht ohne Weiteres zu entnehmen, daß Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen«"
Ich finde durchaus, dass dem Plakat zu entnehmen ist, dass Ausländer zum Objekt gemacht werden. Ich finde aber nicht, dass dies - ob es nun geschieht oder nicht - Maßgabe für eine Urteilsbegründng sein sollte. Ob das mit geltender Rechtsprechung kompatibel ist, kann ich nicht beurteilen und halte das, wie gesagt, nicht relevant für die Richtigkeit des Urteils.
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1442857) Verfasst am: 11.03.2010, 17:43 Titel: |
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Code: | http://www.neu-schwabenland.de/buendnis/artikel/art002.htm |
Seit 2005 ist da auch nicht mehr richtig viel los. Ist das Ausländerproblem bereits gelöst? Oder wurde der Geldhahn zugedreht?
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1442858) Verfasst am: 11.03.2010, 17:43 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ...dass sie es hier mit Faschisten zu tun haben und dass allein schon deshalb der Kontext für Volksverhetzung gegeben ist. |
Soweit mir bekannt teilen Kommunisten und Sozialisten nicht den durch die Verfassung garantierten Eigentumsbegriff. Aus diesem Kontext heraus handelt es sich also allsamt um Verfassungsfeinde.
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1442859) Verfasst am: 11.03.2010, 17:45 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ...dass sie es hier mit Faschisten zu tun haben und dass allein schon deshalb der Kontext für Volksverhetzung gegeben ist. |
Soweit mir bekannt teilen Kommunisten und Sozialisten nicht den durch die Verfassung garantierten Eigentumsbegriff. Aus diesem Kontext heraus handelt es sich also allsamt um Verfassungsfeinde. |
Sind Enteignungen nicht auch nach bundesdeutschem Recht möglich?
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Kowei als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.03.2010 Beiträge: 487
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(#1442861) Verfasst am: 11.03.2010, 17:53 Titel: |
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Zitat: | Soweit mir bekannt teilen Kommunisten und Sozialisten nicht den durch die Verfassung garantierten Eigentumsbegriff. Aus diesem Kontext heraus handelt es sich also allsamt um Verfassungsfeinde. |
Wer Banken verstaatlichen will oder Milliardäre zur Kasse bittet, ist demnach auch schon ein Verfassungsfeind?
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1442867) Verfasst am: 11.03.2010, 18:06 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Ich stelle mir nach nochmaligem Durchlesen der Begründung die Frage, ob da nicht wirklich ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte fehlen mag. |
Jemand, der sich richtige Fragen stellt. Das ist ein Zeichen von Intelligenz. |
Aha, dann erläuter doch mal bitte (gilt auch für kamelpeitsche), in wie weit ein wenig elementare Ausbildung in Rechtsphilosophie und -geschichte das Urteil geändert hätte bzw hätte ändern sollen/müssen? |
Das Urteil an sich hätte das wohl ohnehin nicht geändert, nur die Begründung. Aber dass die ebenfalls wesentlich ist, brauche ich einem Juristen ja nicht zu erklären (bist du doch oder?).
Ich hielt lediglich die Aussage, dass diesem Plakat nicht zu entnehmen sei, dass Ausländer zum Objekt gemacht werden, für falsch. |
Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass dies dem Plakat nicht einzig zu entnehmen sein.
Die Meinungsfreiheit als Grundrecht kann eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung ist § 130 StGB. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit muss aber insbesondere bei der Anwendung des einschränkenden Gesetz das hohe Gut Meinungsfreiheit mitberücksichtigt werden (sog. Wechselwirkungslehre).
Dies kann aber nicht dadurch geschehen, dass man einer Aussage eine die schlecht-möglichste Interpretation beimisst. Im Gegenteil, im Lichte der Meinungsfreiheit muss die best-möglichste noch-mögliche Interpretation gewählt werden. |
Die Begründung besagt aber u.a. folgendes:
"Dem Plakat sei »nicht ohne Weiteres zu entnehmen, daß Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen«"
Ich finde durchaus, dass dem Plakat zu entnehmen ist, dass Ausländer zum Objekt gemacht werden. Ich finde aber nicht, dass dies - ob es nun geschieht oder nicht - Maßgabe für eine Urteilsbegründng sein sollte. Ob das mit geltender Rechtsprechung kompatibel ist, kann ich nicht beurteilen und halte das, wie gesagt, nicht relevant für die Richtigkeit des Urteils. |
Die Objektformel der Menschenwürde kann man durchaus als leere Phrase kritisieren - so wird ja auch die Menschenwürde meist negativ bestimmt, also nicht gesagt was Menschenwürde ist, sondern wann sie verletzt ist, also wenn eine Person nicht mehr Subjekt, sondern bloßes Objekt (staatlichen Handelns, da die Grundrechte ja in erster Linie Abwerrechte gegen den Staat sind) ist.
Deswegen gibt es im Strafrecht auch einen rechtfertigenden und einen entschuldigenden Notstand. Beides läuft zwar auf Straffreiheit raus, hat aber entscheidende unterschiede, so darf man sich gegen einen entschuldigenden Notstand wehren (weil dieser trotzdem rechtswidrig ist), gegen einen rechtfertigenden Notstand jedoch nicht.
Klassisches Beispiel ist das Verbot Leben gegen Leben abzuwägen. Deswegen darf man einen anderen Menschen nicht gerechtfertigt töten (Beispiel von 2 Schiffbrüchigen die auf einer Planke treiben, die aber nur einen Menschen tragen kann). Würde dieser Fall vom rechtfertigenden Notstand erfasst, wäre die Norm verfassungswidrig.
(Analog auch das Flugzeugabschussurteil: Man kann nicht das Leben von zB 200 Flugzeuginsassen gegen das Leben von zB 1000 Hochhausinsassen abwägen)
In diesem Sinne ist die Objektformel zu verstehen. Und in diesem Sinne kann man glaube ich nicht sagen, dass die Forderung "Rückführung von Ausländern" die Ausländer zum bloßen Objekt macht.
Oder wie das BVerfG schreibt:
Zitat: | Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole „Ausländer raus“ nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen.
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_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1442875) Verfasst am: 11.03.2010, 18:30 Titel: |
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Kowei hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Soweit mir bekannt teilen Kommunisten und Sozialisten nicht den durch die Verfassung garantierten Eigentumsbegriff. Aus diesem Kontext heraus handelt es sich also allsamt um Verfassungsfeinde. |
Wer Banken verstaatlichen will oder Milliardäre zur Kasse bittet, ist demnach auch schon ein Verfassungsfeind? |
Streng genommen ja, da unsere Gesetze nur in Ausnahmen Enteignung vorsehen. Ausserdem sind doch die Banken mit den größten Problemen die Landesbanken, also von der Politik kontrollierte Banken.
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Wilson zwischen gaga und dada
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 21645
Wohnort: Swift Tuttle
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(#1442886) Verfasst am: 11.03.2010, 18:58 Titel: |
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Zitat: | Ausserdem sind doch die Banken mit den größten Problemen die Landesbanken, also von der Politik kontrollierte Banken. |
kommt ja darauf an.
ich finde z.b. folgendes problematisch:
http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=5643
_________________ "als ob"
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Wilson zwischen gaga und dada
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 21645
Wohnort: Swift Tuttle
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(#1442891) Verfasst am: 11.03.2010, 19:10 Titel: |
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nachtrag:
klar, dass die deutsche bank keine staatshilfe benötigte.
womöglich hat der verfasser auch alles erfunden.
oder er ist marxist.
heimlich.
ps
am 13. 3 ist herr ackermann in der alten oper frankfurt, im haus des wahren schönen guten.
_________________ "als ob"
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Sir Chaos Heilvolles Durcheinander
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main
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(#1442905) Verfasst am: 11.03.2010, 19:53 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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I.R hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ...dass sie es hier mit Faschisten zu tun haben und dass allein schon deshalb der Kontext für Volksverhetzung gegeben ist. |
Soweit mir bekannt teilen Kommunisten und Sozialisten nicht den durch die Verfassung garantierten Eigentumsbegriff. Aus diesem Kontext heraus handelt es sich also allsamt um Verfassungsfeinde. |
Sind Enteignungen nicht auch nach bundesdeutschem Recht möglich? |
Sie sind möglich, ja... als Ausnahme zur Regel des Eigentums. Es steht ja schon im Wort drin - enteignen kann ich nur, was bereits Eigentum ist; es niemand anderem gehört, braucht man nicht zu enteignen.
_________________ Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1442913) Verfasst am: 11.03.2010, 20:07 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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jagy hat folgendes geschrieben: | In diesem Sinne ist die Objektformel zu verstehen. Und in diesem Sinne kann man glaube ich nicht sagen, dass die Forderung "Rückführung von Ausländern" die Ausländer zum bloßen Objekt macht.
Oder wie das BVerfG schreibt:
Zitat: | Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole „Ausländer raus“ nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen. |
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Die Forderung "Rückführung von Ausländern" kommt ja nicht aus dem leeren Raum, sondern der gehen Überlegungen voraus, die Menschen zum bloßen Objekt von Wertbetrachtungen macht. So wie bei Sarrazin, für den türkische Obst- und Gemüsehändler keinen wirtschaftlichen Wert darstellen, bzw. gar einen negativen, einen Un-Wert.
Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen, weil:"Mehr Ausländer - mehr Konsumenten, mehr Bedarf an Wohnraum, mehr Auswahl und Lohndumping am Arbeitsmarkt." Sarrazin sagt: Ja, aber der richtige Nutzen ergibt sich erst, wenn sie nicht von Sozialhilfe leben sondern immer fleißig ihre Hausaufgaben machen, mehr lernen als nur Obst und Gemüse verkaufen, und nicht nur als Konsumenten nützlich sind.
Nun kann das BVerG aber nicht hergehen und sagen, dass die Art der Vergesellschaftung als Tauschverhältnis bereits gegen die Würde des Menschen verstößt. Das könnte vielleicht nur Gott sagen.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1442925) Verfasst am: 11.03.2010, 20:22 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Nikolaus hat folgendes geschrieben: |
Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein?
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1442936) Verfasst am: 11.03.2010, 20:30 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Falls ja, dann haben sie in jedem Fall ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1442981) Verfasst am: 11.03.2010, 22:11 Titel: |
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Telliamed hat folgendes geschrieben: | @Skeptiker:
In diesem Beitrag http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1442650#1442650 bezichtigst Du die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts einer "Art Kumpanei mit den Nachfahren Adolf Hitlers".
Dies stellt einen Verstoß gegen die Forenregeln dar.
Forumsregeln 2.3 hat folgendes geschrieben:
Zitat: | Schwerwiegende Beleidigungen, Verleumdungen oder hohle Schimpf- und Hasstiraden, diskriminierende, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beiträge sind verboten. Dies gilt bereits dann, wenn deren rechtliche Relevanz nicht eindeutig bestimmbar ist. | |
Objektiv ist das eine Kumpanei, selbst wenn nicht beabsichtigt, es spielt den Zielen der Neonazis in die Karten. Diese können sich die mit dem Urteil zusammenhängenden Hinweise zunutze machen. (Z.B. einfach nicht sagen, wie man Ausländer "zurückführen" will.)
Ansonsten verweise ich auf die Geschichtsblindheit der Mitglieder des BVG. Da spielt wohl auch eine gewisse Tradition der deutschen Justiz eine Rolle, die eben auch mit der Verkürzung der Juristen-Ausbildung zu tun hat.
Im Grunde aber geht es darum, dass staatliche Institutionen in Deutschland auf dem rechten Auge blind sind und von daher unter verschärftem Verdacht stehen, in die Fußstapfen einer unbewältigten Vergangenheit zu treten.
Was ist denn nun mit der Entnazifierung in der BRDDR? War nur ein Scherz, oder wie?
Skeptiker
Zitat repariert, Heizöl.
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 11.03.2010, 22:58, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1442989) Verfasst am: 11.03.2010, 22:19 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Ob man das Kumpanei nennt oder mangelnde Bildung oder Versagen. Auf jeden Fall breiten deutsche Verfassungsrichter den Neofaschisten regelmäßig den braunen Teppich aus:
Zitat: | Erstmals seit 1945 wurde es in einer deutschen Großstadt, in Bochum, möglich, dass Nazis mit einer antijüdischen pogromhetzerischen Zusammenrottung gegen die Existenz einer Synagoge aufmarschierten und rassistische antijüdische Losungen brüllten. Darauf wiesen Überlebende des deutschen Widerstandes und der NS-Verfolgung in einem Aufruf zum 20. Juli hin: "Wir Opfer des Faschismus, Überlebende des Holocaust und Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand von Anfang an und ihre Angehörigen sehen uns angesichts dieser bisher einmaligen, von höchsten Karlsruher Richtern gebilligten ungeheuerlichen Provokation erneut in der Verantwortung." Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung des 1. Senats vom 24. Juni den Antisemitismus und Faschismus zu "missliebigen", aber zulässigen "Meinungsäußerungen" umgefälscht.
Förderung von Antisemitismus und Faschismus sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
http://www.hagalil.com/archiv/2004/07/bochum-0.htm
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Das ist nicht Skeptiker. Das sind die Fakten, werter Telliamed, Heizölrückstoßrohrdämpferstoß & co.
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1443010) Verfasst am: 11.03.2010, 22:59 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Man nennt diesen Pseudo-Antikapitalismus Querfront-Strategie. Google einfach mal.
Skeptiker |
Nur der wahre Kommunist ist echter Antikapitalist?
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1443020) Verfasst am: 11.03.2010, 23:12 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Man nennt diesen Pseudo-Antikapitalismus Querfront-Strategie. Google einfach mal. |
Nur der wahre Kommunist ist echter Antikapitalist? |
Der Faschismus hat sich z.B. mal als National"sozialismus" bezeichnet. Das war von Anfang an darin begründet, dass die Nazis Arbeiter fangen wollten. Haben sie nicht geschafft, aber immerhin. Man kann's ja mal versuchen. Heute sind viele Menschen dem Großkapital und den Konzernen gegenüber misstrauisch. Das wird von heutigen Neofaschisten wiederum aufgegriffen, womit sie einmal mehr zeigen, dass sie selbst in dieser Vorgehensweise ihren damaligen Vorbildern gleichen.
Doch man darf sich nicht täuschen. Faschismus ist nur eine Spielart des Kapitalismus. Klassenkampf ist gewiss nicht deren Sache, eher schon das Zudecken der Klassenwidersprüche durch den Wahn einer sogenannten "klassenlosen Volksgemeinschaft".
Hier ein kurzer Einstieg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Querfront
Und hier zum Weiterlesen:
http://www.h-ref.de/organisationen/nsdap/kuehnelt-leddihn-sozialisten.php
http://www.h-ref.de/organisationen/nsdap/nazis-sozialisten.php
Die Maske der National"sozialisten"
Skeptiker
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K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1443031) Verfasst am: 11.03.2010, 23:23 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Man nennt diesen Pseudo-Antikapitalismus Querfront-Strategie. Google einfach mal. |
Nur der wahre Kommunist ist echter Antikapitalist? |
...
Doch man darf sich nicht täuschen. Faschismus ist nur eine Spielart des Kapitalismus. Klassenkampf ist gewiss nicht deren Sache, eher schon das Zudecken der Klassenwidersprüche durch den Wahn einer sogenannten "klassenlosen Volksgemeinschaft". |
Und der Klassenkampf und sein Ziel sind durch unsere Verfassung geschützt?
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1443037) Verfasst am: 11.03.2010, 23:33 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Man nennt diesen Pseudo-Antikapitalismus Querfront-Strategie. Google einfach mal. |
Nur der wahre Kommunist ist echter Antikapitalist? |
...
Doch man darf sich nicht täuschen. Faschismus ist nur eine Spielart des Kapitalismus. Klassenkampf ist gewiss nicht deren Sache, eher schon das Zudecken der Klassenwidersprüche durch den Wahn einer sogenannten "klassenlosen Volksgemeinschaft". |
Und der Klassenkampf und sein Ziel sind durch unsere Verfassung geschützt? |
Der Klassenkampf von oben wird vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet. Und dieses muss es ja wissen. Denn da sitzen laute weise Männer, die viel gelernt haben und auch viel von Geschichte wissen und so.
Daraus schließe ich, dass auch Klassenkampf von unten verfassungskonform sein muss, wenn hier keine Ungleichbehandlung stattfinden soll.
Und was die sozialistischen Ziele betrifft: Enteignung ist verfassungskonform. Und Arbeitskämpfe ja wohl erst recht. So what ...-?
Skeptiker
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1443369) Verfasst am: 12.03.2010, 17:28 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Man nennt diesen Pseudo-Antikapitalismus Querfront-Strategie. Google einfach mal. |
Nur der wahre Kommunist ist echter Antikapitalist? |
...
Doch man darf sich nicht täuschen. Faschismus ist nur eine Spielart des Kapitalismus. Klassenkampf ist gewiss nicht deren Sache, eher schon das Zudecken der Klassenwidersprüche durch den Wahn einer sogenannten "klassenlosen Volksgemeinschaft". |
Und der Klassenkampf und sein Ziel sind durch unsere Verfassung geschützt? |
Der Klassenkampf von oben wird vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet. Und dieses muss es ja wissen. Denn da sitzen laute weise Männer, die viel gelernt haben und auch viel von Geschichte wissen und so.
Daraus schließe ich, dass auch Klassenkampf von unten verfassungskonform sein muss, wenn hier keine Ungleichbehandlung stattfinden soll.
Und was die sozialistischen Ziele betrifft: Enteignung ist verfassungskonform. Und Arbeitskämpfe ja wohl erst recht. So what ...-?
Skeptiker |
Deine private Interpretation der Geschichte als "Geschichte von Klassenkämpfen" interessiert mich nicht.
Ich stelle lediglich fest, dass jemand, der die verfassungsmäßig geschützten Eigentumsrechte in Frage stellt ebenfalls ein Verfassungsfeind ist.
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Sir Chaos Heilvolles Durcheinander
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main
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(#1443399) Verfasst am: 12.03.2010, 18:54 Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter |
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pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Das "Augsburger Aktionsbündnis" sagt: Die Zuwanderung nützt nur dem Großkapital und den Konzernen |
Sollte das Augsburger Aktionsbündnis etwa bei Skeptiker in die antikapitalistische Demagogenschule gegangen sein? |
Man nennt diesen Pseudo-Antikapitalismus Querfront-Strategie. Google einfach mal. |
Nur der wahre Kommunist ist echter Antikapitalist? |
...
Doch man darf sich nicht täuschen. Faschismus ist nur eine Spielart des Kapitalismus. Klassenkampf ist gewiss nicht deren Sache, eher schon das Zudecken der Klassenwidersprüche durch den Wahn einer sogenannten "klassenlosen Volksgemeinschaft". |
Und der Klassenkampf und sein Ziel sind durch unsere Verfassung geschützt? |
Der Klassenkampf von oben wird vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet. Und dieses muss es ja wissen. Denn da sitzen laute weise Männer, die viel gelernt haben und auch viel von Geschichte wissen und so.
Daraus schließe ich, dass auch Klassenkampf von unten verfassungskonform sein muss, wenn hier keine Ungleichbehandlung stattfinden soll.
Und was die sozialistischen Ziele betrifft: Enteignung ist verfassungskonform. Und Arbeitskämpfe ja wohl erst recht. So what ...-?
Skeptiker |
Deine private Interpretation der Geschichte als "Geschichte von Klassenkämpfen" interessiert mich nicht.
Ich stelle lediglich fest, dass jemand, der die verfassungsmäßig geschützten Eigentumsrechte in Frage stellt ebenfalls ein Verfassungsfeind ist. |
Du solltest vielleicht noch hinzufügen - da Skeptiker es offenkundig nicht kapiert hat -, dass Enteignung das Eigentumsrecht nicht abschafft, sondern bestätigt, insofern als es eine eng begrenzte Ausnahme der Regel Eigentumsrecht zulässt.
_________________ Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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