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Die Menschenwürde - Herkunft, Gesetz und Anwendung
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sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2033041) Verfasst am: 25.11.2015, 18:19    Titel: Re: Gibt es eine menschliche WÜRDE? Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Und durch die folgenden Jahrzehnte sahen wir, dass es funzte und daher gut war.

Lachen

1. Naas zwinkern
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#2033076) Verfasst am: 25.11.2015, 21:49    Titel: Re: Gibt es eine menschliche WÜRDE? Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
kereng hat folgendes geschrieben:

Im Gegensatz zu dem Objekt Gott, dessen Existenz man so nicht belegen kann, erscheint es mir bei dem Abstraktum Menschenwürde sogar möglich, die Existenz des Begriffs aus seiner Benutzung zu folgern. Ob jeder Mensch diese Würde hat, ist damit aber noch nicht entscheiden.


Wir, das Staatsvolk.....nein, die 4 Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes, haben beschlossen, das Schalten und Walten der staatlichen Gewalten derart zu gestalten, dass die größtmögliche Souverenität der einzelnen Menschen gesichert ist.

Und wir nannten es "Menschenwürde" ("Seele" war schon vergeben).

Und durch die folgenden Jahrzehnte sahen wir, dass es funzte und daher gut war.

Lachen

Das Rückschlussfolgern ist sogar die einzige Möglichkeit, mit dem Begriff umzugeben.


Der Begriff der Menschenwürde kann nicht durch den Begriff der "Souveränität" ersetzt oder definiert werden und dies wurde auch von den "Müttern und Vätern" nicht getan. Früher war ja der Kaiser oder König "der Souverän", heute soll es "das Volk" sein. Das ist natürlich real gesehen Quatsch. Der wahre Souverän ist das Kapital und sonst gar nichts.

Der Umgang mit dem Begriff "Menschenwürde" ist bis der heute der gewesen, dass fortlaufend versucht wurde und weiterhin wird, ihn in seinem Inhalt und seiner Bedeutung zu entleeren.

Dabei zitiere ich noch mal Dunja Jaber:

Zitat:
Abschließende Betrachtung

Den Ausgangspunkt dieser Arbeit bildete die Frage, ob durch die neuartige Erscheinung einer Menschenwürde-Garantie eine substantielle Erweiterung des herkömmlichen Kataloges der Menschenrechte ermöglicht wird. Betrachtet man die vorangegangene Untersuchung aus diesem Blickwinkel, so fallen zwei Eigenheiten ins Auge. Zum einen kommt dem Begriff die Funktion einer Verstärkung der Grundaspekte des Menschenrechtsgedankens zu. Zum anderen wird er überall dort herangezogen, wo das herkömmliche – individualistische und liberalistische – Grundrechtsverständnis an seine Grenzen stößt. Die Vieldeutigkeit des Ausdrucks ist dabei einerseits verwirrend und mancher Sachdiskussion hinderlich. Aber auf der anderen Seite eröffnet interessanterweise gerade die Vieldeutigkeit die Möglichkeit, Änderungen der überkommenen Grundrechtsauffassungen einzuklagen.


Quelle:
"Über Den mehrfachen Sinn Von Menschenwürde-Garantien: Mit Besonderer Berucksichtigung Von Art.1, Abs.1 Grundgesetz (Practical Philosophy)" - von Dunja Jaber, 2003, S. 356
Link


Für eine Weiterentwicklung der Menschenrechte etwa hinsichtlich ökologischer Rechte braucht es meiner Ansicht nach so ein Grundparadigma wie das der Menschenwürde, welche eng gekoppelt sein muss an objektive Lebensbedürfnisse und Bewusstsein und so auch "geerdet" wird.

Man kann sich dem Begriff der Menschenwürde natürlich auch negativ nähern, indem aufgezeigt wird, was menschenunwürdig ist ...-
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