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Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Beitrag(#1443431) Verfasst am: 12.03.2010, 20:44    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Deine private Interpretation der Geschichte als "Geschichte von Klassenkämpfen" interessiert mich nicht.
Ich stelle lediglich fest, dass jemand, der die verfassungsmäßig geschützten Eigentumsrechte in Frage stellt ebenfalls ein Verfassungsfeind ist.


Wenn es zum Wohle der Allgemeinheit ist, sind Verstaatlichungen oder Bodenreformen verfassungskonform, theoretisch auch im großen Stil - und in der BRD sogar ohne Entschädigung im Gegensatz zu den USA.

Das Grundgesetz schreibt nicht den Kapitalismus als ökonomisches System vor. Es sind im Prinzip auch andere Eigentumsformen möglich.

Anfangs strebte ja sogar die CDU eine sozialistische BRD an.

Zum Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit von sozialistischen Bewegungen und Parteien:

Insgesamt ist es eher so, dass Sozialisten, Antifaschisten und andere Demokraten die Verfassung gegen das Bundesverfassungsgericht verteidigen müssen, wie man an diversen Urteilen des BVG in den letzten Jahren sieht.

Was meine - zugegeben etwas scharf formulierte - Kritik an den obersten Richterkutten betrifft, so verweise ich außerdem auf Kurt Tucholsky, der hier gewiss oft ins Schwarze getroffen hat. Das Traurige ist nur: Tucholsky ist damit immer noch genau so aktuell wie damals ...-!

Skeptiker
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Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 12.03.2010, 20:49, insgesamt einmal bearbeitet
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Beitrag(#1443432) Verfasst am: 12.03.2010, 20:47    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Sir Chaos hat folgendes geschrieben:
Du solltest vielleicht noch hinzufügen - da Skeptiker es offenkundig nicht kapiert hat -, dass Enteignung das Eigentumsrecht nicht abschafft, sondern bestätigt, insofern als es eine eng begrenzte Ausnahme der Regel Eigentumsrecht zulässt.


Von mir aus sollen Enteignungen das Eigentumsrecht bestätigen. Hauptsache, man führt sie zum Wohle der Allgemeinheit durch. Verstaatlichung der Bahn ---> weniger Verspätungen, mehr Service, bessere Anbindungen kleinerer Orte, als Beispiel.

Verstaatlichung der Banken ---> bessere Kontrolle und keine Harakiri-Geschäfte mehr, für die die Allgemeinheit Milliarden berappen muss.

usw.

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jagy
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Beitrag(#1443444) Verfasst am: 12.03.2010, 21:13    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
pewe hat folgendes geschrieben:
Deine private Interpretation der Geschichte als "Geschichte von Klassenkämpfen" interessiert mich nicht.
Ich stelle lediglich fest, dass jemand, der die verfassungsmäßig geschützten Eigentumsrechte in Frage stellt ebenfalls ein Verfassungsfeind ist.


Wenn es zum Wohle der Allgemeinheit ist, sind Verstaatlichungen oder Bodenreformen verfassungskonform, theoretisch auch im großen Stil - und in der BRD sogar ohne Entschädigung im Gegensatz zu den USA.

Zitat:
Art 14 GG
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Ach, der Verfassungsfeind hat mal wieder keine Ahnung, was er so daherrülpst. Wenn ich bloß jedesmal, wenn ich diese Feststellung machen muss, 10 Cent bekommen würde....
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 12.03.2010, 21:17, insgesamt einmal bearbeitet
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jagy
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Beitrag(#1443445) Verfasst am: 12.03.2010, 21:16    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Was meine - zugegeben etwas scharf formulierte - Kritik an den obersten Richterkutten betrifft, so verweise ich außerdem auf Kurt Tucholsky, der hier gewiss oft ins Schwarze getroffen hat.


Wow, Tucholsky konnt sogar in die Zukunft sehen? Ist Tucholsky doch 1935 gestorben, da BVerfG gibt es aber erst ab 1949.
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jagy
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Beitrag(#1443446) Verfasst am: 12.03.2010, 21:18    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Verstaatlichung der Banken ---> bessere Kontrolle und keine Harakiri-Geschäfte mehr, für die die Allgemeinheit Milliarden berappen muss.


Wie man, wie schon angemerkt wurde, an den Landesbanken sieht...
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vrolijke
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Beitrag(#1443453) Verfasst am: 12.03.2010, 21:24    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Verstaatlichung der Banken ---> bessere Kontrolle und keine Harakiri-Geschäfte mehr, für die die Allgemeinheit Milliarden berappen muss.


Wie man, wie schon angemerkt wurde, an den Landesbanken sieht...


[Ironie]das funktioniert selbsverständlich nur im "richtigem" Staat.[/Ironie]

(Er wirds Dir gleich erklären.)
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pewe
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Beitrag(#1443464) Verfasst am: 12.03.2010, 21:43    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Wenn es zum Wohle der Allgemeinheit ist, sind Verstaatlichungen oder Bodenreformen verfassungskonform, theoretisch auch im großen Stil ...

Theoretisch kann man mit dem Arsch fliegen fangen, aber das macht auch niemand.
Und Enteignungen in grossem Stil sind eben nicht nur nicht verfassungskonform, sondern dürften nebenbei bemerkt auch volkswirtschaftlich betrachtet völliger Schwachsinn sein.
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jagy
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Beitrag(#1443473) Verfasst am: 12.03.2010, 21:54    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Verstaatlichung der Bahn ---> weniger Verspätungen, mehr Service, bessere Anbindungen kleinerer Orte, als Beispiel.


Die Bahn wird zwar privatrechtlich betreiben, ist aber im Staatseigentum. Sie ist also defacto verstaatlicht., bzw war nie entstaatlicht Und der Staat könnte auch Einfluss nehmen, wenn er wollte, er könnte machen was er will, er ist immerhin der Mehrheitseigner (wenn nicht Alleineigner, weiß nicht, wie weit schon Aktien verkauft wurden).

Und wie wirkt sich dass jetzt auf weniger Verspätungen, mehr Service etc aus...?

Ach, der Verfassungsfeind hat mal wieder keine Ahnung, was er so daherrülpst. Wenn ich bloß jedesmal, wenn ich diese Feststellung machen muss, 10 Cent bekommen würde....


p.s.:
Die Bahn wird auch Staatseigentum bleiben, solange das Grundgesetz nicht geändert wird:
Zitat:

Artikel 87e GG

(1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung den Ländern als eigene Angelegenheit übertragen werden.

(2) Der Bund nimmt die über den Bereich der Eisenbahnen des Bundes hinausgehenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung wahr, die ihm durch Bundesgesetz übertragen werden.

(3) Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

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Beitrag(#1443475) Verfasst am: 12.03.2010, 22:04    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Wenn das Gesetz regelt, dass bestimmte Eigentümer nur symbolisch entschädigt werden, dann ist das so. Die Phrase "näheres regelt ein Gesetz" (und zur Not kann man klagen) bedeutet, dass ein Gesetzgeber hier auch die entschädigungsfreie/bzw. bloß symbolische Entschädigung regeln könnte, was ja in vielen Fällen auch gerecht ist.

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Beitrag(#1443477) Verfasst am: 12.03.2010, 22:13    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Verstaatlichung der Bahn ---> weniger Verspätungen, mehr Service, bessere Anbindungen kleinerer Orte, als Beispiel.


Die Bahn wird zwar privatrechtlich betreiben, ist aber im Staatseigentum. Sie ist also defacto verstaatlicht., bzw war nie entstaatlicht Und der Staat könnte auch Einfluss nehmen, wenn er wollte, er könnte machen was er will, er ist immerhin der Mehrheitseigner (wenn nicht Alleineigner, weiß nicht, wie weit schon Aktien verkauft wurden).

Und wie wirkt sich dass jetzt auf weniger Verspätungen, mehr Service etc aus...?

Ach, der Verfassungsfeind hat mal wieder keine Ahnung, was er so daherrülpst. Wenn ich bloß jedesmal, wenn ich diese Feststellung machen muss, 10 Cent bekommen würde....


p.s.:
Die Bahn wird auch Staatseigentum bleiben, solange das Grundgesetz nicht geändert wird:
Zitat:

Artikel 87e GG

(1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung den Ländern als eigene Angelegenheit übertragen werden.

(2) Der Bund nimmt die über den Bereich der Eisenbahnen des Bundes hinausgehenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung wahr, die ihm durch Bundesgesetz übertragen werden.

(3) Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.


Der Bund verzichtet offenbar auf seine Mitsprachemöglichkeit. Da nützt die formale Eigentumsform wenig.

Auch beim Bankenrettungspaket hat der Staat freiwillig auf Mitspracherechte verzichtet.

Es ist eben der Staat des Kapitals.

Das Prinzip des Maximalprofits wird so nicht durchbrochen, sondern nur durch eine sinnvolle Vergesellschaftung plus gesamtgesellschaftliche Kontrolle. Das ist ja nicht gegen die Verfassung, sondern im Einklang mit den Artikeln 14/15.

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Beitrag(#1443481) Verfasst am: 12.03.2010, 22:20    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
sondern nur durch eine ... gesamtgesellschaftliche Kontrolle.


Ich vermute "gesamtgesellschaftliche Kontrolle" ist Agitprop für dich und deine Freischärler?

Da die Sozialdemokratie ja nur der linke Flügel des Faschismus ist, gehören Anhänger einer sozial gerechten Demokratie vermutlich auch zu der „Bourgeoisie", die man "abschaffen" (oder sollte ich "massensäubern" sagen?) muss?
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 12.03.2010, 22:38, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag(#1443485) Verfasst am: 12.03.2010, 22:26    Titel: Re: Bundesverfassungsgericht goes Mittelalter Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
sondern nur durch eine ... gesamtgesellschaftliche Kontrolle.


Ich vermute "gesamtgesellschaftliche Kontrolle" ist Agitprop für dich und deine Freischärler?


Gesamtgesellschaftliche Mitbestimmung ist ein anderer Ausdruck.

Was suchen hier die Freischärler? Meinst Du den BDI?

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Beitrag(#1443767) Verfasst am: 13.03.2010, 12:13    Titel: Historische Wurzeln des Enteignungsrechts Antworten mit Zitat

Nachdem wir gesehen haben, dass Enteignungen im großen Stil ohne großartige Entschädigungen für die Enteigner der menschlichen Arbeitskraft absolut im Einklang mit der Verfassung der BRDDR sind, kommen wir nun zu den historischen Wurzeln des modernen Enteignungsrechts.

Das Enteignungsrecht ist in einem gewissen Sinne eine weitere Überwindung des dunklen Mittelalters, wo es vergessen war:

Zitat:
Bereits das römische Recht kannte das Rechtsinstitut der Enteignung, das aber im Mittelalter weitestgehend in Vergessenheit geriet.

Erst im 18. Jahrhundert wurde die Enteignung als Rechtsinstitut wiederentdeckt. So wurde 1743 in Schweden die Möglichkeit der Enteignung für den Straßen- und Wegebau geschaffen. Großen Einfluss auf die internationale Entwicklung des Rechts der Enteignung erlangte das französische Enteignungsgesetz von 1810.


http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Enteignung&printable=yes


Will die menschliche Zivilisation sich weiterentwickeln und das Mittelalter ebenso überwinden wie den Faschismus, welcher ebenfalls im Mittelalter fest verwurzelt ist, so geht es also nicht nur mit rein (frei)geistigen Methoden. Sondern diese Überwindung kann nur eine Überwindung rückständiger Eigentums- und Klassenverhältnisse sein. Dazu gehört u.a. auch eine rationale demkoratische Kontrolle der staatlichen Institutionen, bei denen - z.B. im Falle des Bundesverfassungsgerichts - sehr sehr fraglich ist, ob sie sich wenigstens an ihre eigene bürgerliche Verfassung halten. Noch nicht mal das scheint der Fall zu sein.

Daraus müssen sich revolutionäre Reformvorschläge ergeben, nicht nur in Bezug auf die Ausbildung zukünftiger Juristen, sondern auch in Bezug auf ihre Auswahl, die eine öffentliche Angelegenheit sein muss. Verfassungs- und andere Richter müssen z.B. auch sofort absetzbar sein, wenn es gemäß logischen Prüfungen klar ist, dass sie ihr Metier nicht beherrschen, wie es bei der derzeitigen Besetzung des Verfassungsgerichts meiner Ansicht nach unzweifelhaft der Fall ist.

Bei der Enteignung krisenhafter Banken ist es im Grunde ähnlich. Die verantwortlichen Manager werden ja durch eine Verstaatlichung ebenso ihres Postens enthoben, da sie versagt haben. Insofern berühren sich Verstaatlichung und demokratisch-wissenschaftliche Kontrolle von Amtspersonen in diesem Punkt der personellen Besetzung von privaten/öffentlichen Institutionen.

Die staatliche/öffentliche Kontrolle der Institutionen und ihrer Verantwortlichen ist für die Demokratie so wichtig wie die Luft zum Atmen, um hier mal Gorbi zu zitieren, der ja ebenfalls angetreten war, gesellschaftliche Verkrustungen aufzubrechen ...-

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Beitrag(#1444595) Verfasst am: 15.03.2010, 11:18    Titel: Sofortige Absetzung der Bundesverfasungsrichter! Antworten mit Zitat

In der Sache mit dem Plakat, in dem nur anders formuliert die Neonazi-Forderung steht: "Ausländer raus!", was die Bundesverfassungsmasken nicht sehen wollen, wird das Augsburger Gericht hoffentlich ähnlich entscheiden wie das OVG NRW:

Zitat:
Das höchste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, das Oberverwaltungsgericht Münster, hat immer wieder betont und sich auch im Streit mit dem Bundesverfassungsgericht nicht davon abbringen lassen: „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“ (Beschluss OVG NRW, Az 5 B B 585/01). (...)

Nach dieser Bewertung des Bundesverfassungsgerichts fallen grundsätzlich auch das öffentliche Auftreten neonazistischer Gruppierungen und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, soweit sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten, unter den Schutz des Grundgesetzes.

Der beschließende Senat teilt diese Auffassung nicht ...

Der beschließende Senat verkennt nicht, dass durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auch und gerade die "politisch missliebige Meinung" geschützt wird. Entgegen der Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts geht es bei dem Gedankengut von Neonazis - hier: der NPD - jedoch nicht um eine lediglich "politisch missliebige Meinung", sondern um Anschauungen, denen das Grundgesetz selbst eine klare Absage erteilt hat. Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit - und dafür steht die NPD - sind nicht irgendwelche unliebsamen, politisch unerwünschten Anschauungen, sondern solche, die mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen schlechterdings unvereinbar sind.


http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0348_urteil.htm


Ähnlich hatte ich ja bereits geschrieben:

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Ich hab's doch schon erklärt. Also hier noch mal exklusiv für dich Bltzmerker:

Es geht hier nicht um "anders denken", sondern um inhuman denken und den lautschreierischen/aufhetzerischen öffentlichen Ausdruck eines solchen "Denkens".

Und ich habe auch erklärt, warum dieser Ausdruck eines solchen "Denkens" eben nicht zu irgend welchen Grundrechten gehört.


Es bleibt dabei: Dieses Fall, aber auch die erfolgreiche Nazi-Blockade der vom BVG erlaubten Neonazi-Demo in Dresden hat gezeigt, dass linke und bürgerliche Antifaschisten das Grundgesetz nur gegen das Bundesverfassungsgericht schützen können.

So geht es zu in der BRDDR ...-!

Siehe auch:
http://www.netzeitung.de/nachrichten_archiv/150147_2_Gericht_stellt_sich_mit_Urteil_zu_Nazi-Demo_gegen_Bundesverfassungsgericht.html

Aus menschenrechtlicher Sicht und zum Schutz des Grundgesetzes ist zu fordern:

Sofortige Absetzung der Bundesverfasungsrichter!


Skeptiker
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Enrico
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Beiträge: 241

Beitrag(#1469427) Verfasst am: 07.05.2010, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

dass interessante ist es ja gerade dass die Nazis und andere diktatorische Systeme (sagt ja schon der NAme eben-->Diktatur) eben vordiktiert haben was man glauben und sagen und zu denken hat und WEHE man hat eine andere Meinung als die Gesellschaft.
DASS ist eben eine Diktatur.
Sei sie Links --> Sozialismus ...oder Rechts-->Nazis...Beides hatten wir ja schon in Deutschland
und so wies ausschaut tendieren gerade hier im Forum wieder in eine der zwei Formen.

Übrigens ein sehr auffallendes Detail...die echten Nazis (damals wie heute) mögen Israel nicht.
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Lord Snow
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Beiträge: 6445
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Beitrag(#1469629) Verfasst am: 07.05.2010, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Enrico hat folgendes geschrieben:
dass interessante ist es ja gerade dass die Nazis und andere diktatorische Systeme (sagt ja schon der NAme eben-->Diktatur) eben vordiktiert haben was man glauben und sagen und zu denken hat und WEHE man hat eine andere Meinung als die Gesellschaft.
DASS ist eben eine Diktatur.


Jetzt müsstest du nur noch mal einen Blick auf die Bibel nehmen und die richtigen Schlüsse darausziehen.
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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E.M.
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Beiträge: 48

Beitrag(#1469832) Verfasst am: 07.05.2010, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Enrico hat folgendes geschrieben:
Übrigens ein sehr auffallendes Detail...die echten Nazis (damals wie heute) mögen Israel nicht.


Was sind "echte" Nazis und was sind "unechte" Nazis?

Im Übrigen fände ich es etwas verlogen, wenn ein Staat, der Abschiebung praktiziert, Parolen wie "Ausländer raus" verbieten würde.
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Bliss
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Beitrag(#1469847) Verfasst am: 08.05.2010, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

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Bliss
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Anmeldungsdatum: 07.03.2008
Beiträge: 312

Beitrag(#1469852) Verfasst am: 08.05.2010, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

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Skeptiker
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Beitrag(#1469856) Verfasst am: 08.05.2010, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bliss hat folgendes geschrieben:


Es ist schon richtig so, dass ad hominems / Hetze verboten ist.

Alles andere kann man ja erlauben, nur keine Angriffe gegen Personen mit bestimmten persönlichen Merkmalen.

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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 48

Beitrag(#1469865) Verfasst am: 08.05.2010, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bliss hat folgendes geschrieben:


Es ist schon richtig so, dass ad hominems / Hetze verboten ist.

Alles andere kann man ja erlauben, nur keine Angriffe gegen Personen mit bestimmten persönlichen Merkmalen.

Skeptiker


Also auch keine Angriffe gegen Frauen, Christen, Kommunisten, Nazis, Blondinen, Soldaten, Diebe, Drogensüchtige, Beamte, Terroristen?

Also auch Aussagen wie
"Soldaten sind Mörder"
"Nazis raus"
"Terroristen sind verrückt"
oder Blondinenwitze verbieten?

Oder was meinst du mit bestimmtes persönliches Merkmal?
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Sir Chaos
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1469878) Verfasst am: 08.05.2010, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

E.M. hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bliss hat folgendes geschrieben:


Es ist schon richtig so, dass ad hominems / Hetze verboten ist.

Alles andere kann man ja erlauben, nur keine Angriffe gegen Personen mit bestimmten persönlichen Merkmalen.

Skeptiker


Also auch keine Angriffe gegen Frauen, Christen, Kommunisten, Nazis, Blondinen, Soldaten, Diebe, Drogensüchtige, Beamte, Terroristen?

Also auch Aussagen wie
"Soldaten sind Mörder"
"Nazis raus"
"Terroristen sind verrückt"
oder Blondinenwitze verbieten?

Oder was meinst du mit bestimmtes persönliches Merkmal?


Ach, komm schon, sei nett zu Skeptiker. Es ist doch klar, dass er nur diejenigen Meinungen, die der seinen entgegenlaufen, unter Strafe stellen will. Da braucht man ihn nicht noch zu verunglimpfen, indem man ihm etwas anders unterstellt.
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Beitrag(#1470004) Verfasst am: 08.05.2010, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sir Chaos hat folgendes geschrieben:
E.M. hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bliss hat folgendes geschrieben:


Es ist schon richtig so, dass ad hominems / Hetze verboten ist.

Alles andere kann man ja erlauben, nur keine Angriffe gegen Personen mit bestimmten persönlichen Merkmalen.


Also auch keine Angriffe gegen Frauen, Christen, Kommunisten, Nazis, Blondinen, Soldaten, Diebe, Drogensüchtige, Beamte, Terroristen?

Also auch Aussagen wie
"Soldaten sind Mörder"
"Nazis raus"
"Terroristen sind verrückt"
oder Blondinenwitze verbieten?

Oder was meinst du mit bestimmtes persönliches Merkmal?


Ach, komm schon, sei nett zu Skeptiker. Es ist doch klar, dass er nur diejenigen Meinungen, die der seinen entgegenlaufen, unter Strafe stellen will. Da braucht man ihn nicht noch zu verunglimpfen, indem man ihm etwas anders unterstellt.


Steck Dir Dein free speech in den After.

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Beiträge: 7275

Beitrag(#1470053) Verfasst am: 08.05.2010, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Sir Chaos hat folgendes geschrieben:
E.M. hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bliss hat folgendes geschrieben:


Es ist schon richtig so, dass ad hominems / Hetze verboten ist.

Alles andere kann man ja erlauben, nur keine Angriffe gegen Personen mit bestimmten persönlichen Merkmalen.


Also auch keine Angriffe gegen Frauen, Christen, Kommunisten, Nazis, Blondinen, Soldaten, Diebe, Drogensüchtige, Beamte, Terroristen?

Also auch Aussagen wie
"Soldaten sind Mörder"
"Nazis raus"
"Terroristen sind verrückt"
oder Blondinenwitze verbieten?

Oder was meinst du mit bestimmtes persönliches Merkmal?


Ach, komm schon, sei nett zu Skeptiker. Es ist doch klar, dass er nur diejenigen Meinungen, die der seinen entgegenlaufen, unter Strafe stellen will. Da braucht man ihn nicht noch zu verunglimpfen, indem man ihm etwas anders unterstellt.


Steck Dir Dein free speech in den After.


q.e.d.! Gröhl...
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



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Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1470135) Verfasst am: 08.05.2010, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Sir Chaos hat folgendes geschrieben:
E.M. hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bliss hat folgendes geschrieben:


Es ist schon richtig so, dass ad hominems / Hetze verboten ist.

Alles andere kann man ja erlauben, nur keine Angriffe gegen Personen mit bestimmten persönlichen Merkmalen.


Also auch keine Angriffe gegen Frauen, Christen, Kommunisten, Nazis, Blondinen, Soldaten, Diebe, Drogensüchtige, Beamte, Terroristen?

Also auch Aussagen wie
"Soldaten sind Mörder"
"Nazis raus"
"Terroristen sind verrückt"
oder Blondinenwitze verbieten?

Oder was meinst du mit bestimmtes persönliches Merkmal?


Ach, komm schon, sei nett zu Skeptiker. Es ist doch klar, dass er nur diejenigen Meinungen, die der seinen entgegenlaufen, unter Strafe stellen will. Da braucht man ihn nicht noch zu verunglimpfen, indem man ihm etwas anders unterstellt.


Steck Dir Dein free speech in den After.

Skeptiker


Ich habe deinen unermüdlichen Einsatz für die Meinungsfreiheit Anderer würdigend zur Kenntnis genommen.
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unquest
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Beiträge: 3326

Beitrag(#1607016) Verfasst am: 05.02.2011, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das Urteil überflogen, aber es ist mir nicht klar, was der/die AntragstellerIn überhaupt will.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob einer Mann-zu-Frau Transsexuellen mit sogenannter „kleiner Lösung“ die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Frau unter Hinweis auf die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen, verweigert werden kann, weil hierfür eine Personenstandsänderung stattgefunden haben muss, die voraussetzt, dass der Transsexuelle fortpflanzungsunfähig ist und sich geschlechtsumwandelnden operativen Eingriffen unterzogen hat.
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Norm
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Beiträge: 8149

Beitrag(#1607019) Verfasst am: 05.02.2011, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Ich habe das Urteil überflogen, aber es ist mir nicht klar, was der/die AntragstellerIn überhaupt will.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob einer Mann-zu-Frau Transsexuellen mit sogenannter „kleiner Lösung“ die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Frau unter Hinweis auf die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen, verweigert werden kann, weil hierfür eine Personenstandsänderung stattgefunden haben muss, die voraussetzt, dass der Transsexuelle fortpflanzungsunfähig ist und sich geschlechtsumwandelnden operativen Eingriffen unterzogen hat.

Ist doch einfach:
Mann-zu-Frau-Transexuelle Person = als Mann geboren aber fühlt sich als Frau und möchte als solche leben
Mann + Frau --> Heterobeziehung --> Ehe
Frau + Frau --> Homobeziehung --> Eingetragene Partnerschaft
Kategorien dazuwischen werden einfach zugeordnet, hier nach biologischen Kriterien. Die transsexuelle Person will in dem Fall als Frau behandelt werden oder zumindest nicht als Mann, wird aber als Mann behandelt.
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1607030) Verfasst am: 05.02.2011, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Ich habe das Urteil überflogen, aber es ist mir nicht klar, was der/die AntragstellerIn überhaupt will.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob einer Mann-zu-Frau Transsexuellen mit sogenannter „kleiner Lösung“ die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Frau unter Hinweis auf die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen, verweigert werden kann, weil hierfür eine Personenstandsänderung stattgefunden haben muss, die voraussetzt, dass der Transsexuelle fortpflanzungsunfähig ist und sich geschlechtsumwandelnden operativen Eingriffen unterzogen hat.

Ist doch einfach:
Mann-zu-Frau-Transexuelle Person = als Mann geboren aber fühlt sich als Frau und möchte als solche leben
Mann + Frau --> Heterobeziehung --> Ehe
Frau + Frau --> Homobeziehung --> Eingetragene Partnerschaft
Kategorien dazuwischen werden einfach zugeordnet, hier nach biologischen Kriterien. Die transsexuelle Person will in dem Fall als Frau behandelt werden oder zumindest nicht als Mann, wird aber als Mann behandelt.

Danke, jetzt wird es mir klarer. Aber sie hätten doch dann die Ehe schliessen können, was letztendlich aufs gleiche hinaus läuft - oder?
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1607044) Verfasst am: 05.02.2011, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Ich habe das Urteil überflogen, aber es ist mir nicht klar, was der/die AntragstellerIn überhaupt will.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob einer Mann-zu-Frau Transsexuellen mit sogenannter „kleiner Lösung“ die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Frau unter Hinweis auf die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen, verweigert werden kann, weil hierfür eine Personenstandsänderung stattgefunden haben muss, die voraussetzt, dass der Transsexuelle fortpflanzungsunfähig ist und sich geschlechtsumwandelnden operativen Eingriffen unterzogen hat.

Ist doch einfach:
Mann-zu-Frau-Transexuelle Person = als Mann geboren aber fühlt sich als Frau und möchte als solche leben
Mann + Frau --> Heterobeziehung --> Ehe
Frau + Frau --> Homobeziehung --> Eingetragene Partnerschaft
Kategorien dazuwischen werden einfach zugeordnet, hier nach biologischen Kriterien. Die transsexuelle Person will in dem Fall als Frau behandelt werden oder zumindest nicht als Mann, wird aber als Mann behandelt.

Danke, jetzt wird es mir klarer. Aber sie hätten doch dann die Ehe schliessen können, was letztendlich aufs gleiche hinaus läuft - oder?

Für sie anscheined nicht. Wenn sie als Frau leben will, macht ihr es das schwerer. Außerdem ist es ja auch seltsam, für gewöhnlich dürfen zwei Frauen, die die Ehe eingehen wollen, das nicht und sie müssten das machen. Und ganz und gar gleich sind die beiden Möglichkeiten auch nicht.
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