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Über die Interessen der Toten und der Lebenden
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Johnnyboy
Stück Scheiße



Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 2562
Wohnort: Babylon

Beitrag(#476460) Verfasst am: 16.05.2006, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, dadurch wird es interessant.


Nein. Trivial.
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Morrigan - der große Rabe
Gast






Beitrag(#476461) Verfasst am: 16.05.2006, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Liebe Susanna. Niemand hier hat vor irgendeinen Toten/Komakranken zu vergewaltigen.


Habe ich das denn behauptet? Cool
Zitat:
Nur geht es darum das es außer unserer emotionalen Befangenheit in diesen Situationen keinen haltbaren Grund gibt, derartige Dinge nicht zu tun. Eine Moral die nicht aus unseren persönlichen Empfinden heraus exestiert gibt es nicht, bzw. kann nicht als verbindlich angesehen werden.

Jonny,

dasgleiche Argument würde aber dann auch für missbrauchte Kinder, Tiere und Behinderte gelten. Auch DIESE dürfen unserer (moralischen) Ansicht nach nicht für Spielchen herhalten.
Im Übrigen habe ich nie bestritten das die Gründe es NICHT zu tun, NICHT unethisch sind. Den Begriff Moral möchte ich hier nicht verwenden... zwinkern
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#476462) Verfasst am: 16.05.2006, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Irrelevant.


ei, warum?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#476464) Verfasst am: 16.05.2006, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Irrelevant.


ei, warum?

Weil ethische und ästhetische Gefühle der Allgemeinheit da kenie Role spielen. dAs ganze findet ja nicht öffentlich statt.
Mit deiner Argumentation könntest du auch den Sadomasochismus und die Homosexualität verbieten.
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Johnnyboy
Stück Scheiße



Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 2562
Wohnort: Babylon

Beitrag(#476465) Verfasst am: 16.05.2006, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Habe ich das denn behauptet?


Nein. Aber dann hat es keinen Sinn sich so vehement an einer so leeren Diskussion zu beteiligen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#476466) Verfasst am: 16.05.2006, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
falls der gute haargenau beschrieben hat was mit seinem körper angestellt werden darf, wer es tun soll und wenn keine angehörigen damit gequält werden, dann wird mmn immernoch die 'gesellschaft' gequält, genauer, das personal, das dann mit dieser situation zurechtkomme soll.


Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand zum Zusehen gezwungen werden soll. Das würde ich strikt ablehnen.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#476470) Verfasst am: 16.05.2006, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
falls der gute haargenau beschrieben hat was mit seinem körper angestellt werden darf, wer es tun soll und wenn keine angehörigen damit gequält werden, dann wird mmn immernoch die 'gesellschaft' gequält, genauer, das personal, das dann mit dieser situation zurechtkomme soll.


Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand zum Zusehen gezwungen werden soll. Das würde ich strikt ablehnen.


missverständnis. es muss sich irgendjemand mit dem komapatienten/toten befassen. das muss ja nicht heissen, dass jemand zuckukcne muss Lachen wenn ich mich da hineindenke, dann würde ich es beispielsweise in bezug auf die ethische frage sehr wohl berücksichtigen, was andere, die mit diesem 'schauspiel' am rande zu tun haben, dabei empfinden.


Zuletzt bearbeitet von Ermanameraz am 16.05.2006, 15:47, insgesamt einmal bearbeitet
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#476473) Verfasst am: 16.05.2006, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Irrelevant.


ei, warum?

Weil ethische und ästhetische Gefühle der Allgemeinheit da kenie Role spielen. dAs ganze findet ja nicht öffentlich statt.
Mit deiner Argumentation könntest du auch den Sadomasochismus und die Homosexualität verbieten.


du driftest zwischen ethik und recht. ansonsten siehe obige antwort.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#476474) Verfasst am: 16.05.2006, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Irrelevant.


ei, warum?

Weil ethische und ästhetische Gefühle der Allgemeinheit da kenie Role spielen. dAs ganze findet ja nicht öffentlich statt.
Mit deiner Argumentation könntest du auch den Sadomasochismus und die Homosexualität verbieten.


du driftest zwischen ethik und recht. ansonsten siehe obige antwort.

Falsch. Ich befinde mich durchgehend im durch den kategorischen Dings geprägten Ethsichen bereich.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#476478) Verfasst am: 16.05.2006, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann beim besetn willen nicht nachvollziehen wieso man dieses beispiel auf den komatösen/toten und den unzucht treibenden zu reduzieren hat. das ist eine realitätsferne abstraktion.

Zuletzt bearbeitet von Ermanameraz am 16.05.2006, 15:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Morrigan - der große Rabe
Gast






Beitrag(#476479) Verfasst am: 16.05.2006, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
dann nehmen wir doch ein hardcore-Beispiel:
Ein Mensch der im Koma liegt und nur noch von Maschinen ernährt wird, dessen Hirn irreparabel zerstört ist, der definitiv keine Empfindungen mehr hat. Ein lebender Toter, wenn Du so willst. Darf ein solcher "Mensch", der nur noch eine biologische Hülle ist, von einem Perversen missbraucht werden?

Bitte bei ja oder nein den Grund dafür angeben.

Was nützt es, einen Grenzfall zu konstruieren?

Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen, aber wir REDEN hier bereits von einem Grenzfall. Tote zu ficken ist nicht gerade Standard... Geschockt

Zitat:
Wie wäre es, wenn er nicht durch einen PErversen mnissbraucht wird, sondern die Freundin Liebe macht? zynisches Grinsen

Wie kann die Freundin mit diesem "Liebe machen", der nur noch als biologische Maschine existiert? Dein Beispiel ist in meinen Augen eine Vergewaltigung, ein Missbrauch. Freundin hin oder her.
Zitat:
Ich würde in dem Fall sagen, daß nein: Solange der Mensch lebt, wohnt ihm Würde inne. Das ist in solchen Grenzfällen zugegebenermaßen eine sehr pragmatsiche Vorgehensweise, die diejenigen Schützen soll, die quasi noch nicht ganz so tod sind.

Wieso wohnt ihm "Würde inne", wenn seine Persönlichkeit zerstört ist, wenn er keine Empfindungen mehr hat, wenn er nur noch mühsam durch die Maschinen existiert? Wir reden hier von einem "lebenden Toten". Was für diesen gilt, muss m.E. auch für die Leiche gelten.

Zitat:
Andererseits schränken wir auch in solchen Fällen die Freiheit des betroffenen Menschen ein, wenn wir z.B. seine Organe entnehmen. So gesehen könnte ich hier gegen ein "nein" kaum argumentieren, so sehr der Gedanke mich auch stören mag.


scusi, aber Organe dürfen nur auf Wunsch entnommen werden. Das solltest Du eigentlich wissen... Und sie dienen obendrein nicht zur Befriedigung perverser Instinkte, sondern zum erhalten eines anderen Lebens, das sonst ebenfalls sterben wird.


Zuletzt bearbeitet von Morrigan - der große Rabe am 16.05.2006, 15:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Morrigan - der große Rabe
Gast






Beitrag(#476485) Verfasst am: 16.05.2006, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Johnnyboy hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Habe ich das denn behauptet?


Nein. Aber dann hat es keinen Sinn sich so vehement an einer so leeren Diskussion zu beteiligen.

Niemand zwingt dich dazu an einer deiner Meinung nach "leeren Diskussion" teilzunehmen. Aber unterlasse es bitte MIR dies vorschreiben zu wollen. Alles klar?! Lachen
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Beitrag(#476488) Verfasst am: 16.05.2006, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Es ging um die, die nicht ihrem freien Willen äußern können. Du verstehen?

Der Tote hat aber keinen Willen mehr, während der Behinderte zwar einen Willen haben kann, ihn aber nicht äußern kann. Das war mein Punkt.

Wenn wir also den Behinderten vor sexuellem Missbrauch schützen wollen, dann stehen dahinter offenbar andere Gründe, als bei Toten. Den Behinderten schützen wir um seiner selbst willen, den Toten um der noch Lebenden willen.

Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Eben und genau darauf hat jeder von uns ein Anrecht, ohne dies vorher im Testament festlegen zu müssen.

Da es aber niemanden von uns persönlich stören kann, weil wir es nicht erfahren würden, hat es vermutlich nicht etwas mit uns selbst zu tun, sondern eher mit den Menschen, die dann noch leben und evtl. davon erfahren.
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Zuletzt bearbeitet von kolja am 16.05.2006, 16:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Johnnyboy
Stück Scheiße



Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 2562
Wohnort: Babylon

Beitrag(#476489) Verfasst am: 16.05.2006, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Susanna: Naja. Du liest auch nur das aus Beiträgen raus, was du willst...
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#476492) Verfasst am: 16.05.2006, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Es ging um die, die nicht ihrem freien Willen äußern können. Du verstehen?

Der Tote hat aber keinen Willen mehr, während der Behinderte zwar einen Willen haben kann, ihn aber nicht äußern kann. Das war mein Punkt.

Wenn wir also den Behinderten vor sexuellem Missbrauch schützen wollen, dann stehen dahinter offenbar andere Gründe, als bei Toten. Den Behinderten schützen wir um seiner selbst willen, den Toten um der noch Lebenden willen.

Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Eben und genau darauf hat jeder von uns ein Anrecht, ohne dies vorher im Testament festlegen zu müssen.

Das es aber niemanden von uns stören würde, weil wir es nicht erfahren würden, hat es vermutlich nicht etwas mit uns selbst zu tun, sondern eher mit den Menschen, die dann noch leben und evtl. davon erfahren.


in diesem fall ist n. v. der behinderte nicht bei bewußtsein und kann sich auch nicht theoretisch äussern.
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kolja
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Beitrag(#476493) Verfasst am: 16.05.2006, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Wie siehst Du das mit dem Erben, kolja?

Meinst Du jetzt die Empfindungen der Erben bei sexuellem Missbrauch des Toten? Oder meinst Du, warum wir die materiellen Güter des Verstorbenen seinen Erben übertragen?
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kolja
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Beitrag(#476498) Verfasst am: 16.05.2006, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Ein Mensch der im Koma liegt und nur noch von Maschinen ernährt wird, dessen Hirn irreparabel zerstört ist, der definitiv keine Empfindungen mehr hat. Ein lebender Toter, wenn Du so willst. Darf ein solcher "Mensch", der nur noch eine biologische Hülle ist, von einem Perversen missbraucht werden?

Mal abgesehen davon, dass ich diesen Mensch bereits als tot betrachten würde, und die Ernährung von Maschinen als entwürdigenden Zustand ...

Nein, natürlich darf der genausowenig missbraucht werden wie eine bereits kalte Leiche. Aber auch hier nicht um seiner selbst willen, denn er ist ja tot, sondern aus Respekt vor den Gefühlen der Lebenden.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#476499) Verfasst am: 16.05.2006, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen, aber wir REDEN hier bereits von einem Grenzfall. Tote zu ficken ist nicht gerade Standard... Geschockt


Hab' ich auch nie behauptet. Aber der Fall ist kein Grenzfall: Der Tote hat hier eindeutig keinen eigenen Willen mehr. Du und ich, wir haben einen. Der Komapatient ist deshalb ein Grenzfall, weil er irgendwo zwischen diesen Beriechen liegt.


Zitat:
Wie kann die Freundin mit diesem "Liebe machen", der nur noch als biologische Maschine existiert? Dein Beispiel ist in meinen Augen eine Vergewaltigung, ein Missbrauch. Freundin hin oder her.


Mir ging es darum, daß diese Frage ja geklärt werden soll. Natürlich würde ich einem "Missbrauch" - definitionsgemäß - nicht zustimen. Die Frage ist ja gerade, ob es hier um Missbrauch geht.

Zitat:
Wieso wohnt ihm "Würde inne", wenn seine Persönlichkeit zerstört ist, wenn er keine Empfindungen mehr hat, wenn er nur noch mühsam durch die Maschinen existiert?


Ja, gute Frage. Darum habe ich das ja auch relativiert.

Zitat:
Andererseits schränken wir auch in solchen Fällen die Freiheit des betroffenen Menschen ein, wenn wir z.B. seine Organe entnehmen. So gesehen könnte ich hier gegen ein "nein" kaum argumentieren, so sehr der Gedanke mich auch stören mag.


Zitat:
scusi, aber Organe dürfen nur auf Wunsch entnommen werden.


Im Bludspende-Thread wird gezeigt, daß das keineswegs selbstverständlich ist, und auch anders gehandhabt werden kann. Außerdem werden Organe auch mit Zustimmung der Hinterbliebenen entnommen.

Das was aber nicht der Punkt. Der Punkt war, daß mir - soange ich lebe - niemand das Herz entfernen würde; das aber prinzipiell kein Problem mehr darstellt, sobald ich zum "lebenden Toten" werde.

Zitat:
Das solltest Du eigentlich wissen... Und sie dienen obendrein nicht zur Befriedigung perverser Instinkte, sondern zum erhalten eines anderen Lebens, das sonst ebenfalls sterben wird.


Oder die Organe werden plastiniert, um den perversen Voyeurismus anderer LEute zu befriedigen - auch das ist kein Problem.

Rasmus.
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zelig
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Beitrag(#476501) Verfasst am: 16.05.2006, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Wie siehst Du das mit dem Erben, kolja?


kolja hat folgendes geschrieben:
Meinst Du jetzt die Empfindungen der Erben bei sexuellem Missbrauch des Toten? Oder meinst Du, warum wir die materiellen Güter des Verstorbenen seinen Erben übertragen?


Ich beziehe mich auf:

kolja hat folgendes geschrieben:
Tote können nichts wollen oder nicht wollen. Hier wären eher die Gefühle der Angehörigen zu respektieren.


Anscheinend können Lebende über ihre Güter über den Tod hinaus verfügen. Warum sollte es eine derartige Verfügungsgewalt nicht auch über den eigenen Körper geben?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#476502) Verfasst am: 16.05.2006, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
missverständnis. es muss sich irgendjemand mit dem komapatienten/toten befassen. das muss ja nicht heissen, dass jemand zuckukcne muss Lachen wenn ich mich da hineindenke, dann würde ich es beispielsweise in bezug auf die ethische frage sehr wohl berücksichtigen, was andere, die mit diesem 'schauspiel' am rande zu tun haben, dabei empfinden.


Dann müssten also auch Pflegebdürftige Leute erst um Erlaubnis bitten, Sex haben zu dürfen ,wei les die Pfleger ja stören könnte?

Rasmus.
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Morrigan - der große Rabe
Gast






Beitrag(#476503) Verfasst am: 16.05.2006, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Wie siehst Du das mit dem Erben, kolja?


kolja hat folgendes geschrieben:
Meinst Du jetzt die Empfindungen der Erben bei sexuellem Missbrauch des Toten? Oder meinst Du, warum wir die materiellen Güter des Verstorbenen seinen Erben übertragen?


Ich beziehe mich auf:

kolja hat folgendes geschrieben:
Tote können nichts wollen oder nicht wollen. Hier wären eher die Gefühle der Angehörigen zu respektieren.


Anscheinend können Lebende über ihre Güter über den Tod hinaus verfügen. Warum sollte es eine derartige Verfügungsgewalt nicht auch über den eigenen Körper geben?

Richtig. Genauso ist es. Coole Sache, das...
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#476504) Verfasst am: 16.05.2006, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
missverständnis. es muss sich irgendjemand mit dem komapatienten/toten befassen. das muss ja nicht heissen, dass jemand zuckukcne muss Lachen wenn ich mich da hineindenke, dann würde ich es beispielsweise in bezug auf die ethische frage sehr wohl berücksichtigen, was andere, die mit diesem 'schauspiel' am rande zu tun haben, dabei empfinden.


Dann müssten also auch Pflegebdürftige Leute erst um Erlaubnis bitten, Sex haben zu dürfen ,wei les die Pfleger ja stören könnte?

Rasmus.


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kolja
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Beitrag(#476508) Verfasst am: 16.05.2006, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Anscheinend können Lebende über ihre Güter über den Tod hinaus verfügen. Warum sollte es eine derartige Verfügungsgewalt nicht auch über den eigenen Körper geben?

Auch hier wäre die Frage: kümmert es den Toten, wenn seine Güter nicht dem gewünschten Erben übertragen werden? Nein, es kümmert ihn nicht mehr.

Aber die Lebenden sind darum besorgt, dass ihre Güter nach dem Ableben wunschgemäß verteilt werden, und die Hinterbliebenen sind darum besorgt, die Güter ihrer Toten zu erhalten. Diese Sorgen respektieren wir, indem wir ein passendes Erbrecht konstruieren.

Wenn sich alle jetzt noch Lebenden ad hoc darauf verständigen könnten, dass die Güter der Toten in Zukunft der Gemeinschaft zufallen sollten, dann würden niemandes Interessen dadurch verletzt.
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kolja
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Beitrag(#476511) Verfasst am: 16.05.2006, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Diskussion wurde abgeteilt aus einem Thema im Clubraum.
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zelig
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Beiträge: 25405

Beitrag(#476527) Verfasst am: 16.05.2006, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Tote können nichts wollen oder nicht wollen. Hier wären eher die Gefühle der Angehörigen zu respektieren.


zelig hat folgendes geschrieben:
Wie siehst Du das mit dem Erben, kolja?


kolja hat folgendes geschrieben:
Meinst Du jetzt die Empfindungen der Erben bei sexuellem Missbrauch des Toten? Oder meinst Du, warum wir die materiellen Güter des Verstorbenen seinen Erben übertragen?


zelig hat folgendes geschrieben:
Anscheinend können Lebende über ihre Güter über den Tod hinaus verfügen. Warum sollte es eine derartige Verfügungsgewalt nicht auch über den eigenen Körper geben?


kolja hat folgendes geschrieben:
Auch hier wäre die Frage: kümmert es den Toten, wenn seine Güter nicht dem gewünschten Erben übertragen werden? Nein, es kümmert ihn nicht mehr.
Aber die Lebenden sind darum besorgt, dass ihre Güter nach dem Ableben wunschgemäß verteilt werden, und die Hinterbliebenen sind darum besorgt, die Güter ihrer Toten zu erhalten. Diese Sorgen respektieren wir, indem wir ein passendes Erbrecht konstruieren.


Ich meine, das stimmt nicht so ganz. Die Nachlebenden sind nicht an dem Erhalt der Güter interessiert, sondern an deren Verteilung. Genau hier aber hat der Verstorbene im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Verfügungsgewalt. Meine Frage ist: wenn das gesellschaftlich akzepiert und respektiert wird, warum sollte man eine entsprechende Verfügungsgewalt nicht über den eigenen Körper respekieren?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#476529) Verfasst am: 16.05.2006, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Erminamerjaz hat folgendes geschrieben:
missverständnis. es muss sich irgendjemand mit dem komapatienten/toten befassen. das muss ja nicht heissen, dass jemand zuckukcne muss Lachen wenn ich mich da hineindenke, dann würde ich es beispielsweise in bezug auf die ethische frage sehr wohl berücksichtigen, was andere, die mit diesem 'schauspiel' am rande zu tun haben, dabei empfinden.


Dann müssten also auch Pflegebdürftige Leute erst um Erlaubnis bitten, Sex haben zu dürfen ,wei les die Pfleger ja stören könnte?

Rasmus.


ein pflegebedürftiger ist kein toter.


Nein, aber Dein Argument trifft ebenso zu: Es gibt Leute, die sich kümmern müssen. Und du meinst, deren Befindlichkeiten sollten berücksichtigt werden.

Rasmus.
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#476531) Verfasst am: 16.05.2006, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:


Ich meine, das stimmt nicht so ganz. Die Nachlebenden sind nicht an dem Erhalt der Güter interessiert, sondern an deren Verteilung. Genau hier aber hat der Verstorbene im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Verfügungsgewalt. Meine Frage ist: wenn das gesellschaftlich akzepiert und respektiert wird, warum sollte man eine entsprechende Verfügungsgewalt nicht über den eigenen Körper respekieren?


Tut man doch. Leider in ziemlich engen Grenzen.
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Morrigan - der große Rabe
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Beitrag(#476535) Verfasst am: 16.05.2006, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen, aber wir REDEN hier bereits von einem Grenzfall. Tote zu ficken ist nicht gerade Standard... Geschockt

Hab' ich auch nie behauptet. Aber der Fall ist kein Grenzfall: Der Tote hat hier eindeutig keinen eigenen Willen mehr. Du und ich, wir haben einen. Der Komapatient ist deshalb ein Grenzfall, weil er irgendwo zwischen diesen Beriechen liegt.


Gut, dann habe ich den Begriff "Grenzfall" hier falsch eingeordnet. Für mich bezog er sich auf die Praktik, für Dich auf den Umstand, das der Koma-Patient noch nicht ganz tot ist.

Und eben WEIL der Tote nicht mehr die Möglichkeit hat zu sagen:"pfui, Finger wech" ist es für mich ein Tabu und pervers mit ihm Sex zu haben. Denn warum will ein Nekrophiler diesen Körper missbrauchen? Na eben WEIL er mal ein Mensch war... zwinkern

Zitat:
Zitat:
Wie kann die Freundin mit diesem "Liebe machen", der nur noch als biologische Maschine existiert? Dein Beispiel ist in meinen Augen eine Vergewaltigung, ein Missbrauch. Freundin hin oder her.


Mir ging es darum, daß diese Frage ja geklärt werden soll. Natürlich würde ich einem "Missbrauch" - definitionsgemäß - nicht zustimen. Die Frage ist ja gerade, ob es hier um Missbrauch geht.

In diesem Falle kann es nur ein Missbrauch sein, weil der Koma-Patient nämlich nicht mehr sagen kann, das er dies auch möchte. Nur weil der Missbrauchende in diesem Falle seine Freundin ist, heist es nicht, das er sich jetzt gerade von ihr vögeln lassen will.

Zitat:
Zitat:
Wieso wohnt ihm "Würde inne", wenn seine Persönlichkeit zerstört ist, wenn er keine Empfindungen mehr hat, wenn er nur noch mühsam durch die Maschinen existiert?


Ja, gute Frage. Darum habe ich das ja auch relativiert.

Gut, aber was ist den nun für Dich die "innewohnende Würde" in einem solchen lebenden Toten?

Zitat:
Im Bludspende-Thread wird gezeigt, daß das keineswegs selbstverständlich ist, und auch anders gehandhabt werden kann. Außerdem werden Organe auch mit Zustimmung der Hinterbliebenen entnommen.


Ich kenne den thread nicht. Nichtsdestotrotz dürfen Organe nicht ohne Einwilligung entnommen werden. Das ist Gesetz.

Wikipedia, Organspende hat folgendes geschrieben:
Organspende bezeichnet das zur Verfügung stellen von Organen zur Transplantation. Die Organspende findet in der Regel nach dem Tod statt; unter bestimmten Bedingungen ist auch eine so genannte Lebendspende möglich.
[...]
In der Regel stammen Organe für die Transplantation von hirntoten Patienten, d.h. Menschen, deren Kreislauffunktionen nach einer schweren Hirnschädigung noch mit Maschinen aufrecht erhalten werden, während das Gehirn bereits gestorben ist. Da ein solcher Zustand unumkehrbar und mit dem Tod des Individuums gleichzusetzen ist sowie zwangsläufig mit dem Abschalten der Maschinen im Herz-Kreislauf-Stillstand endet, können Organe zur Transplantation entnommen werden. [Dies ist mein Beispiel-Fall gewesen.]

Rechtliche Situation

Voraussetzungen für die Verwendung der Organe eines Toten in Deutschland sind seine Zustimmung zu Lebezeiten und der sichere Todesnachweis.
Das Einverständnis kann z.B. durch einen Organspendeausweis erklärt werden. Im Jahr 2002 hatten sich etwa 17 % der Organspender zu Lebzeiten für eine Spende ausgesprochen (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation). Einige Befürworter der Organspende und die Bundesärzteschaft sprechen sich für eine Änderung der gesetzlichen Regelung aus, um dem extremen Mangel an Spendern in Deutschland abzuhelfen. So sollen ihrer Meinung nach immer dann Organe entnommen werden können, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese Widerspruchsregelung ist z.B. in Österreich gültig. In Deutschland hat sich nach ausführlicher Diskussion die erweiterte Zustimmungslösung etabliert, gesetzlich ausgestaltet im Organspendegesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1997. Demnach dürfen die Organe eines Toten nur entnommen werden, wenn entweder der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat, oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen. Auch die Angehörigen sind dabei an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende

Wenn hier Missbrauch getrieben wird, steht das auf einem anderen Blatt.

Zitat:
Das was aber nicht der Punkt. Der Punkt war, daß mir - soange ich lebe - niemand das Herz entfernen würde; das aber prinzipiell kein Problem mehr darstellt, sobald ich zum "lebenden Toten" werde.

Wie gesagt, nur mit Einwilligung. DAS ist ja eben der springende Punkt, über den ich die ganze Zeit rede. Ich will später weder gegen meine Willen zerpflückt, noch von einem Perversen gevögelt werden. Geschockt

Zitat:
Zitat:
Das solltest Du eigentlich wissen... Und sie dienen obendrein nicht zur Befriedigung perverser Instinkte, sondern zum erhalten eines anderen Lebens, das sonst ebenfalls sterben wird.
Oder die Organe werden plastiniert, um den perversen Voyeurismus anderer LEute zu befriedigen - auch das ist kein Problem.

Medizinische Anschauungsobjekte dienen nicht dem Voyeurismus. Im Übrigen darf auch dafür nicht jede Leiche verwendet werden. zwinkern

saluti
Susanna
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zelig
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Beiträge: 25405

Beitrag(#476541) Verfasst am: 16.05.2006, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:


Ich meine, das stimmt nicht so ganz. Die Nachlebenden sind nicht an dem Erhalt der Güter interessiert, sondern an deren Verteilung. Genau hier aber hat der Verstorbene im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Verfügungsgewalt. Meine Frage ist: wenn das gesellschaftlich akzepiert und respektiert wird, warum sollte man eine entsprechende Verfügungsgewalt nicht über den eigenen Körper respekieren?


Tut man doch. Leider in ziemlich engen Grenzen.


Ich beziehe mich darauf:

kolja hat folgendes geschrieben:
Tote können nichts wollen oder nicht wollen. Hier wären eher die Gefühle der Angehörigen zu respektieren.

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kolja
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Beitrag(#476549) Verfasst am: 16.05.2006, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Auch hier wäre die Frage: kümmert es den Toten, wenn seine Güter nicht dem gewünschten Erben übertragen werden? Nein, es kümmert ihn nicht mehr.
Aber die Lebenden sind darum besorgt, dass ihre Güter nach dem Ableben wunschgemäß verteilt werden, und die Hinterbliebenen sind darum besorgt, die Güter ihrer Toten zu erhalten. Diese Sorgen respektieren wir, indem wir ein passendes Erbrecht konstruieren.
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich meine, das stimmt nicht so ganz. Die Nachlebenden sind nicht an dem Erhalt der Güter interessiert, sondern an deren Verteilung. Genau hier aber hat der Verstorbene im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Verfügungsgewalt. Meine Frage ist: wenn das gesellschaftlich akzepiert und respektiert wird, warum sollte man eine entsprechende Verfügungsgewalt nicht über den eigenen Körper respekieren?

Hast Du "erhalten" evtl. im Sinne von "bewahren, konservieren" verstanden? Ich meinte "etwas erhalten" im Sinne von "etwas bekommen". Ist aber auch egal, dann darum geht es nicht ausschließlich. Ich hatte mit Absicht auch den Wunsch der noch Lebenden angeführt, die um die wunschgemäße Verteilung ihrer Güter nach ihrem zukünftigen Ableben besorgt sind, ebenso um die respektvolle Behandlung ihres toten Körpers.

Hinter diesem Respekt steckt indirekte Reziprozität, wir respektieren die Wünsche der Toten in der Hoffnung, dass auch unsere Wünsche respektiert werden, wenn wir mal tot sind.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.


Zuletzt bearbeitet von kolja am 16.05.2006, 16:52, insgesamt einmal bearbeitet
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