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Grundgesetzreform zu Kirche und Religion
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Peinhart
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 362

Beitrag(#742564) Verfasst am: 09.06.2007, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Sind Ausländer in Deutschland verpflichtet, sich zum Grundgesetz zu bekennen?

Auch wenn diese Ausländer sich nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten?

Verlegen

Dran halten muss sich jeder.

Äh - nein. Er muss sich an die geltenden Gesetze halten, und die wiederum dürfen dem GG zumindest nicht widersprechen. Das GG ist kein Gesetzbuch für den 'Endverbraucher', sondern regelt Rahmen, Grenzen und Ziele staatlichen Handelns.
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#742597) Verfasst am: 09.06.2007, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Eine Frage an unseren Grundgesetz-Fundis und Experten:

Sind Ausländer in Deutschland verpflichtet, sich zum Grundgesetz zu bekennen?

Auch wenn diese Ausländer sich nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten?

Verlegen


Dran halten muss sich jeder.
Versuche, das GG zu beseitigen, sind nicht erlaubt.
Aber drüber denken kann man was man will, und man darf auch sagen, dass es doof ist (vorausgesetzt man sagt dazu das man sich trotzdem dran hält).


Aber wie muss ich mich an etwas halten, das ich nicht kenne!

Eine Kopie des GG gegeben hat mir keiner, weder in der deutschen Botschaft in X, weder bei meiner Ankunft im Flughafen, noch beim Ausländeramt! Keiner hat mir gesagt, ich soll das GG lesen!

Wenn ich in der Adreßzeile meines Firefox "gg" eingebe, komme ich direkt aufs Grundgesetz. Ungemein praktisch, wenn ich in hiesigen Diskussionen mal schnell was nachlesen will. zwinkern

Außerdem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. (Immerhin ist nach dem GG die Verwirkung bestimmter Grundrechte möglich.) Allerdings kannst Du die Behörden, mit denen Du zu tun hast, sicherlich nach dem GG fragen oder Dir in den üblichen Stellen Einsicht verschaffen. Du kannst Dir beim Deutschen Bundestag auch eine kostenlose GG-Ausgabe bestellen: http://www.bundestag.de/interakt/infomat/index.html (sogar in Englisch oder Französisch)
Die Internationalen Beziehungen des Deutschen Bundestages gibt es sogar in arabischer Sprache.

Eine Anerkenntnis (wenn schon nicht ein Be-kenntnis) wird wohl allemal verlangt werden dürfen.

Matthias
_________________
2008 – Jahr der Mathematik
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Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#742610) Verfasst am: 09.06.2007, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
.....

Aber wie muss ich mich an etwas halten, das ich nicht kenne!

Eine Kopie des GG gegeben hat mir keiner, weder in der deutschen Botschaft in X, weder bei meiner Ankunft im Flughafen, noch beim Ausländeramt! Keiner hat mir gesagt, ich soll das GG lesen!


Das ist wirklich nicht gut, die Pflicht des deutschen Staates wäre es in diesen Fall, dem jeweiligen Antragsteller ein kostenloses Exemplar in der jeweiligen Landessprache und auf Deutsch in die Hand zu drücken.

Wer hier lebt, muss sich nicht automatisch zum Grundgesetz bekennen, er darf keine Versuche unternehmen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung außer Kraft zu setzen. Was dies bedeutet, muss ich nicht weiter erklären.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#742645) Verfasst am: 09.06.2007, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:

Erstens gibt es genug Gesetze, bei deren Verletzung Grundrechte nicht berührt sind

Außerhalb des Zivilrechts? Welche denn?

Mir fällt direkt das Betäubungsmittelgesetz ein. Auch sonst alle möglichen Normen, die öffentliche Interessen schützen, alle möglichen Ordnungswidrigkeiten...


Das BTM ist doch u.a. wohl dazu da, dass eine Fremdgefährdung durch Typen im Rausch vermieden wird, oder nicht? Steht nicht hinter allem letztlich dieser Gedanke, also dass nicht die Grundrechte Dritter gefährdet werden (Recht auf freie Entfaltung u.a.) ?

Natürlich stehen hinter jeder Regelung (wenigstens hinter jeder Intention einer Regelung) in irgendeiner Weise, wenn auch teils sehr indirekt, Interessen eines Menschen. Jede Regelung muss schließlich verfassungsgemäß sein.
Noch besser sieht man meinen Gedanken aber zB bei Straftaten gegen die Umwelt. Nehmen wir an, jemand entsorgt unbefugt Giftmüll im Bodensee. Der Giftmüll ist aber nicht gefährlich genug, dass bei irgendwem ein messbarer Schaden eintreten kann. Hier kann kein Anlieger die Verletzung eines Grundrechts rügen. Umweltschutz ist zwar ein Verfassungsgut, aber eben kein Grundrecht.
Dasselbe gilt beim Betäubungsmittelgesetz. Wenn mich jemand im Rausch verletzt, werde ich nicht durch das BtMG geschützt, will sagen ich kann aus dem BtMG kein Recht für mich herleiten. Ich kann mich schon gar nicht in irgendeiner Weise auf ein hinter dem BtMG stehendes Grundrecht berufen, wohl natürlich auf andere Gesetze.

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Sind Ausländer in Deutschland verpflichtet, sich zum Grundgesetz zu bekennen?


Von einer generellen Bekenntnispflicht in Form eines Schwurs "Ich schwöre, das GG zu beachten" habe ich noch nie gehört. Ich wüsste nicht, dass es eine aktive Bekenntnispflicht gibt. Meintest Du das? Sicher muss ein Ausländer nicht das GG kennen. Allerdings könnte es anders aussehen, wenn er einen Integrationskurs besuchen muss. Das Nähere dazu steht in der Integrationskursverordnung (§ 3 I Nr. 2 IntV).

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Auch wenn diese Ausländer sich nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten?


Selbst für die Niederlassungserlaubnis gibt es sowas nicht, vgl. § 9 II AufenthG. In Nummer 4 ist nur von bestimmten Verurteilungen die Rede und nicht von allgemeinem grundgesetztreuen Verhalten. Ein "schwerer Junge" sollte man aber besser nicht sein. zwinkern
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Peinhart
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 362

Beitrag(#742860) Verfasst am: 10.06.2007, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben:
Eine Anerkenntnis (wenn schon nicht ein Be-kenntnis) wird wohl allemal verlangt werden dürfen.

"Das Maß an Freiheit lässt sich ablesen an der Zahl der Lippenbekenntnisse, die einer leisten muss, damit man ihn in Frieden lässt."
(Günter Gaus)
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#746121) Verfasst am: 14.06.2007, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#746140) Verfasst am: 14.06.2007, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!


Ich nicht. Ich muß ja nicht, bin ja kein Ausländer skeptisch
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"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#746145) Verfasst am: 14.06.2007, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!


Ich nicht. Ich muß ja nicht, bin ja kein Ausländer skeptisch


Im Ausland schon.
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#746153) Verfasst am: 14.06.2007, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!


Ich nicht. Ich muß ja nicht, bin ja kein Ausländer skeptisch


Im Ausland schon.


Heißt das, er muss sich zur Scharia z.B in Saudi-Arabien oder im Iran bekennen? Lachen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#746155) Verfasst am: 14.06.2007, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!


Ich nicht. Ich muß ja nicht, bin ja kein Ausländer skeptisch


Im Ausland schon.


Heißt das, er muss sich zur Scharia z.B in Saudi-Arabien oder im Iran bekennen? Lachen


Wenn er nicht aus(dieser Welt)gewiesen werden will: ja !! Lachen
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
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Beitrag(#746157) Verfasst am: 14.06.2007, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!


Ich nicht. Ich muß ja nicht, bin ja kein Ausländer skeptisch


Im Ausland schon.


Heißt das, er muss sich zur Scharia z.B in Saudi-Arabien oder im Iran bekennen? Lachen


Müßte vielleicht, wollen bestimmt nicht Traurig

Außerdem bin ich nicht im Ausland, sondern daheim, ergo: Bin ich kein Ausländer Auf den Arm nehmen
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
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Beitrag(#746158) Verfasst am: 14.06.2007, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
# matthias, Jonas Gaiser und den anderen:

Vielen Dank für eure Tipps und Infos..

Ich werde mir eine GG-Kopie bestellen!

Aber ich bekenne mich natürlich voll und ganz zum GG!


Ich nicht. Ich muß ja nicht, bin ja kein Ausländer skeptisch


Im Ausland schon.


Heißt das, er muss sich zur Scharia z.B in Saudi-Arabien oder im Iran bekennen? Lachen


Wenn er nicht aus(dieser Welt)gewiesen werden will: ja !! Lachen


Gröhl...
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