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Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#972221) Verfasst am: 04.04.2008, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Man kann aber behaupten, dass letzteres ja in ersterem enthalten ist, da eine vollständige Sicherheitsverwahrung mit der Menschenwürde eigentlich nicht vereinbar ist, ist zumindest im Normalfall die Resozialisation die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit langfristig vor weiteren Straftaten dieser Person zu schützen. Man könnte sagen, dass nichts mehr als Resozioalisierung vor Straftaten schützen kann.

Was ist mit Strafen die höher sind, als zur Resozialisierung nötig, welche der Prävention dienen sollen?


Wozu braucht's eigentlich nach der Resozialisierung ueberhaupt noch Praevention? Gelungene Resozialisierung bedeutet, dass der Straftaeter erfolgreich wieder in die Gesellschaft eingegliedert wurde und so nicht mehr einschlaegig straffaellig wird. D.h. Resozialisierung ist die bevorzugte Art der Praevention. Haftstrafe als Praevention ist eigentlich bloss in solchen Faellen sinnvoll, wo Straftaeter nicht mehr resozialisierbar sind.

Gruss, Bernie
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#972224) Verfasst am: 04.04.2008, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Man kann aber behaupten, dass letzteres ja in ersterem enthalten ist, da eine vollständige Sicherheitsverwahrung mit der Menschenwürde eigentlich nicht vereinbar ist, ist zumindest im Normalfall die Resozialisation die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit langfristig vor weiteren Straftaten dieser Person zu schützen. Man könnte sagen, dass nichts mehr als Resozioalisierung vor Straftaten schützen kann.

Was ist mit Strafen die höher sind, als zur Resozialisierung nötig, welche der Prävention dienen sollen?


Ich denke, dass die Vollzugsziele von den Strafzwecken schon zu trennen sind.

Okay.
1)Angenommen ein Täter ist nicht resozialisierbar. Ist dann der Schutz der Gesellschaft über die Menschenwürde des Täters zu stellen und der Täter völlständig sicher zu verwahren?
2)Oder ist vollständige Sicherheitverwahrung nur nicht mit der Menschenwürde zu vereinen, wenn der Täter resozialisierbar ist?
3)Oder sollte ein nicht Resozialisierbarer freigelassen werden?

Nein ich maße mir nicht an feststellen zu können, ob jemand resozialisierbar ist.
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Trish:(
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#972226) Verfasst am: 04.04.2008, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wozu braucht's eigentlich nach der Resozialisierung ueberhaupt noch Praevention? Gelungene Resozialisierung bedeutet, dass der Straftaeter erfolgreich wieder in die Gesellschaft eingegliedert wurde und so nicht mehr einschlaegig straffaellig wird. D.h. Resozialisierung ist die bevorzugte Art der Praevention. Haftstrafe als Praevention ist eigentlich bloss in solchen Faellen sinnvoll, wo Straftaeter nicht mehr resozialisierbar sind.

Gruss, Bernie
Ich bezog Prävention nicht auf den einzelen Straftäter.
Denk nochmal drüber nach dann hast du's.
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Trish:(
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#972240) Verfasst am: 04.04.2008, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wozu braucht's eigentlich nach der Resozialisierung ueberhaupt noch Praevention? Gelungene Resozialisierung bedeutet, dass der Straftaeter erfolgreich wieder in die Gesellschaft eingegliedert wurde und so nicht mehr einschlaegig straffaellig wird. D.h. Resozialisierung ist die bevorzugte Art der Praevention. Haftstrafe als Praevention ist eigentlich bloss in solchen Faellen sinnvoll, wo Straftaeter nicht mehr resozialisierbar sind.

Gruss, Bernie
Ich bezog Prävention nicht auf den einzelen Straftäter.
Denk nochmal drüber nach dann hast du's.


Was Du meinst ist Sicherheitsverwahrung nach Verbuessung der Strafe. Diese Moeglichkeit gibt's ja bereits und ob sowas noetig ist, sollte in aller Regel erst nach Verbuessung der Strafe wirklich entschieden werden, weil erst dann kann man ueberhaupt entscheiden ob eine Resozialisierung erfolgt ist oder ob vom Taeter weiterhin eine grosse Gefahr ausgeht rueckfaellig zu werden.

Gruss, Bernie
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#972241) Verfasst am: 04.04.2008, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

1)Angenommen ein Täter ist nicht resozialisierbar. Ist dann der Schutz der Gesellschaft über die Menschenwürde des Täters zu stellen und der Täter völlständig sicher zu verwahren?


Woran willst Du genau erkennen, ob ein Täter resozialisiert ist? Eben nicht mal das kann man erkennen. Nach meinem Verständnis des Grundgesetzes ist die Menschenwürde des Täters definitiv höher zu werten als eine unkonkrete Gefahr für die Gesellschaft. Erst wenn eklatant deutlich ist, dass das Leben und die Würde anderer Menschen in allerhöchster Gefahr sind, wenn der Täter wieder freigelassen wird, kann man sagen, dass das vorgeht. Dann geht aber nicht der SChutz der GEsellschaft vor, sondern der Schutz von Würde und Leben einzelner Personen vor der konkreten Gefahr.

Zitat:
2)Oder ist vollständige Sicherheitverwahrung nur nicht mit der Menschenwürde zu vereinen, wenn der Täter resozialisierbar ist?


Letztlich ist die vollständige Sicherheitsverwahrung etwas defintiv menschenwürdewidriges. Nun gibt es sozusagen die Hilfskonstruktion, dass auch diese ständig überprüft wird, also auch potentiell nicht für immer ist. Dennoch halte ich das eher für den scheinheiligen Versuch darumherzumlavierne, dass es eine absolute Grenze wie die Menschenwürde nicht geben kann. Die Menschenwürde ist nicht unantastbar.
Zitat:

3)Oder sollte ein nicht Resozialisierbarer freigelassen werden?


Das hinge meines Erachtens von der konkreten Gefahr ab.
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Wolf
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Beitrag(#972248) Verfasst am: 05.04.2008, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Was Du meinst
Nein.
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kolja
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Beitrag(#972249) Verfasst am: 05.04.2008, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Dann geht aber nicht der SChutz der GEsellschaft vor, sondern der Schutz von Würde und Leben einzelner Personen vor der konkreten Gefahr.

Ähh ... ist das nicht bloß eine Spitzfindigkeit?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#972254) Verfasst am: 05.04.2008, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Dann geht aber nicht der SChutz der GEsellschaft vor, sondern der Schutz von Würde und Leben einzelner Personen vor der konkreten Gefahr.

Ähh ... ist das nicht bloß eine Spitzfindigkeit?


Nein. Ersteres hieße prinzipiell wegsperren, zweiteres ist "Gefahr im Verzug", also akuter Notfall.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#972265) Verfasst am: 05.04.2008, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Was Du meinst
Nein.


Du meinst also, man koennte schon entscheiden, dass eine Resozialisierung nicht moeglich ist, bevor man es ueberhaupt probiert? Darauf laeuft das naemlich hinaus...

Gruss, Bernie
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#972270) Verfasst am: 05.04.2008, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Dann geht aber nicht der SChutz der GEsellschaft vor, sondern der Schutz von Würde und Leben einzelner Personen vor der konkreten Gefahr.

Ähh ... ist das nicht bloß eine Spitzfindigkeit?


Jein. Ich finde das "schutz der Gesellschaft" eine Floskel ist, die nichtssagend ist. Ich konkretisiere, dass eine Bedrohung der Würde oder des Lebens einzelner Personen vorliegen muss, damit eine Sicherheitsverwahrung vertretbar ist.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#972273) Verfasst am: 05.04.2008, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Woran willst Du genau erkennen, ob ein Täter resozialisiert ist?
Gar nicht. Ist nur ein Gedankenspiel.
Zitat:
Nach meinem Verständnis des Grundgesetzes ist die Menschenwürde des Täters definitiv höher zu werten als eine unkonkrete Gefahr für die Gesellschaft.
Meiner Meinung nach auch. Wobei ich hier eine konkrete Gefahr meinte.
Zitat:

Erst wenn eklatant deutlich ist, dass das Leben und die Würde anderer Menschen in allerhöchster Gefahr sind, wenn der Täter wieder freigelassen wird, kann man sagen, dass das vorgeht. Dann geht aber nicht der SChutz der GEsellschaft vor, sondern der Schutz von Würde und Leben einzelner Personen vor der konkreten Gefahr.
Soetwas hatte ich erwartet. Ursprünglich wollte ich dies als zusätzliche Option anbieten, war mir aber nicht ganz sicher ob dies bereits im Schutz der Gesellschaft enthalten ist.
Ich sehe es eher als im Schutz der Gesellschaft enthalten an. Ist aber imho nicht der wesentliche Punkt. Interessanter finde ich das die Würde des einen höher gewichtet wird als die des anderen. Es ist hier mE unmöglich nicht die Würde eines Menschens anzutasten, egal ob man den Täter jetzt freilässt oder nicht.
Zitat:

Zitat:
2)Oder ist vollständige Sicherheitverwahrung nur nicht mit der Menschenwürde zu vereinen, wenn der Täter resozialisierbar ist?


Letztlich ist die vollständige Sicherheitsverwahrung etwas defintiv menschenwürdewidriges. Nun gibt es sozusagen die Hilfskonstruktion, dass auch diese ständig überprüft wird, also auch potentiell nicht für immer ist. Dennoch halte ich das eher für den scheinheiligen Versuch darumherzumlavierne, dass es eine absolute Grenze wie die Menschenwürde nicht geben kann. Die Menschenwürde ist nicht unantastbar.
Zitat:

3)Oder sollte ein nicht Resozialisierbarer freigelassen werden?


Das hinge meines Erachtens von der konkreten Gefahr ab.
Sehe ich ebenso.
Und zwar einerseits davon wie "wahrscheinlich" sie eintreten wird und zweitens wie Gefährlich sie ist, Taschendiebstahl würde mich zB wenig stören.
Mit dem Begriff wahrscheinlich habe ich hier meine Probleme, werde dazu wohl noch einen eigene Strang öffnen, muss aber erst noch meine Gedanken ordnen.
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Evilbert
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Beitrag(#972274) Verfasst am: 05.04.2008, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ich finde das "schutz der Gesellschaft" eine Floskel ist, die nichtssagend ist.


Find ich nicht.
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Wolf
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Beitrag(#972275) Verfasst am: 05.04.2008, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Was Du meinst
Nein.


Du meinst also, man koennte schon entscheiden, dass eine Resozialisierung nicht moeglich ist, bevor man es ueberhaupt probiert?

Nein.
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kolja
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Beitrag(#972284) Verfasst am: 05.04.2008, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Jein. Ich finde das "schutz der Gesellschaft" eine Floskel ist, die nichtssagend ist. Ich konkretisiere, dass eine Bedrohung der Würde oder des Lebens einzelner Personen vorliegen muss, damit eine Sicherheitsverwahrung vertretbar ist.

Was bedeutet "einzelne Personen"? Muss bereits bekannt sein, auf wen ein Täter losgehen würde, wenn man ihn aus der Verwahrung entlässt?
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#972296) Verfasst am: 05.04.2008, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Jein. Ich finde das "schutz der Gesellschaft" eine Floskel ist, die nichtssagend ist. Ich konkretisiere, dass eine Bedrohung der Würde oder des Lebens einzelner Personen vorliegen muss, damit eine Sicherheitsverwahrung vertretbar ist.

Was bedeutet "einzelne Personen"? Muss bereits bekannt sein, auf wen ein Täter losgehen würde, wenn man ihn aus der Verwahrung entlässt?


Nein, aber nur dann kann man es einigermaßen wissen. (mehrere einzelne geht natürlich genauso wie eine Gruppe aus Einzelnen... usw)
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#972299) Verfasst am: 05.04.2008, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Nein, aber nur dann kann man es einigermaßen wissen. (mehrere einzelne geht natürlich genauso wie eine Gruppe aus Einzelnen... usw)

Dann verstehe ich immer noch nicht, wo der Unterschied zum Schutz der Gesellschaft ist. Außer vielleicht, dass Du die Schwere der Bedrohung (Leib & Leben) mit angibst.
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Peter H.
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Beitrag(#972315) Verfasst am: 05.04.2008, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sinnvolle Arbeit, die beste und auch einzig wirklich wirksame Form der Resozialisierung. Liegt keine Berufsausbildung vor, dann im Knast eine anbieten.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#972316) Verfasst am: 05.04.2008, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ich konkretisiere, dass eine Bedrohung der Würde oder des Lebens einzelner Personen vorliegen muss, damit eine Sicherheitsverwahrung vertretbar ist.


Einer einzelnen Person.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#972317) Verfasst am: 05.04.2008, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Dann geht aber nicht der SChutz der GEsellschaft vor, sondern der Schutz von Würde und Leben einzelner Personen vor der konkreten Gefahr.

Ähh ... ist das nicht bloß eine Spitzfindigkeit?


Jein. Ich finde das "schutz der Gesellschaft" eine Floskel ist, die nichtssagend ist. Ich konkretisiere, dass eine Bedrohung der Würde oder des Lebens einzelner Personen vorliegen muss, damit eine Sicherheitsverwahrung vertretbar ist.



Stimmt, den Eindruck hatte ich auch. Nur mit genau gegenteiliger Konsequenz. Denn mit Schutz der Gesellschaft ist der Schutz konkreter Personen gemeint, von Menschen, die bloß noch keinen Namen haben, solange sie nicht Opfer geworden sind.
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kolja
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Beitrag(#972326) Verfasst am: 05.04.2008, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Sinnvolle Arbeit, die beste und auch einzig wirklich wirksame Form der Resozialisierung. Liegt keine Berufsausbildung vor, dann im Knast eine anbieten.

Deine Arbeitsverherrlichung geht mir auf den Sack. In diesem Punkt seit ihr Marxisten den Kapitalisten erschreckend nahe.
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Kival
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Beitrag(#972327) Verfasst am: 05.04.2008, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nein, aber nur dann kann man es einigermaßen wissen. (mehrere einzelne geht natürlich genauso wie eine Gruppe aus Einzelnen... usw)

Dann verstehe ich immer noch nicht, wo der Unterschied zum Schutz der Gesellschaft ist. Außer vielleicht, dass Du die Schwere der Bedrohung (Leib & Leben) mit angibst.


Der Begriff Gesellschaft ist eine Kugel, die mit einer Kette ans Bein gebunden ist.
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Beitrag(#972328) Verfasst am: 05.04.2008, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Peter H. hat folgendes geschrieben:
Sinnvolle Arbeit, die beste und auch einzig wirklich wirksame Form der Resozialisierung. Liegt keine Berufsausbildung vor, dann im Knast eine anbieten.

Deine Arbeitsverherrlichung geht mir auf den Sack. In diesem Punkt seit ihr Marxisten den Kapitalisten erschreckend nahe.


Peter H. =/= ihr Marxisten.
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kolja
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Beitrag(#972330) Verfasst am: 05.04.2008, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Dann verstehe ich immer noch nicht, wo der Unterschied zum Schutz der Gesellschaft ist. Außer vielleicht, dass Du die Schwere der Bedrohung (Leib & Leben) mit angibst.
Kival hat folgendes geschrieben:
Der Begriff Gesellschaft ist eine Kugel, die mit einer Kette ans Bein gebunden ist.

Ich verstehe kein Wort.
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
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Beitrag(#972331) Verfasst am: 05.04.2008, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Peter H. =/= ihr Marxisten.

Jaja, war nur Polemik.
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Wolf
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Beitrag(#972333) Verfasst am: 05.04.2008, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Der Begriff Gesellschaft ist eine Kugel, die mit einer Kette ans Bein gebunden ist.

Häh?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#972338) Verfasst am: 05.04.2008, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Dann verstehe ich immer noch nicht, wo der Unterschied zum Schutz der Gesellschaft ist. Außer vielleicht, dass Du die Schwere der Bedrohung (Leib & Leben) mit angibst.
Kival hat folgendes geschrieben:
Der Begriff Gesellschaft ist eine Kugel, die mit einer Kette ans Bein gebunden ist.

Ich verstehe kein Wort.


1. Der Begriff Gesellschaft ist unklar. Schutz der Gesellschaft ist deshalb vieldeutig.

2. Mit dem Schutz der Gesellschaft hebt man ab von den Individuen und erweckt den Eindruck, es gäbe einen Unterschied zwiwschen Gesellschaft (mehrere Individuen) und dem Individuum Übeltäter, sozusagen, als hätte die Würde der einen prinzipiell einen höheren Wert als der anderen. Wenn man aber von einzelnen Personen spricht, wird klarer, dass sie sich bestenfalls in der Zahl von dem Übeltäter unterscheiden.

3. Der Begriff Gesellschaft dient dazu, sich über den Einzelnen zu erheben, ihn zum Wohle dieses abstrakten Begriffes unterzuordnen.

4. Wenn man von Gesellschaft spricht, aber der Schutz von anderen Personen gemeint ist, kann man das auch gleich sagen, ohne den Ballast des Begriffs Gesellschaft.
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Beiträge: 42408

Beitrag(#972343) Verfasst am: 05.04.2008, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Öhm Geschockt

Klingt (und ist) plausibel. Ohnmacht

Du alter Sack streust solche Sachen also einfach mal eben en passant mal in dieses Forum hier rein... ich glaub ich werd blond.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#972348) Verfasst am: 05.04.2008, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sieh`s doch einfach so, Andere betreiben Selbstschutz, oder üben sich zumindest darin. Gesellschaft, das sind die Vielen, die u.a. keine Kriminalität übergestülpt bekommen möchten. zwinkern
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kolja
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Beitrag(#972349) Verfasst am: 05.04.2008, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
1. Der Begriff Gesellschaft ist unklar. Schutz der Gesellschaft ist deshalb vieldeutig.

2. Mit dem Schutz der Gesellschaft hebt man ab von den Individuen und erweckt den Eindruck, es gäbe einen Unterschied zwiwschen Gesellschaft (mehrere Individuen) und dem Individuum Übeltäter, sozusagen, als hätte die Würde der einen prinzipiell einen höheren Wert als der anderen. Wenn man aber von einzelnen Personen spricht, wird klarer, dass sie sich bestenfalls in der Zahl von dem Übeltäter unterscheiden.

3. Der Begriff Gesellschaft dient dazu, sich über den Einzelnen zu erheben, ihn zum Wohle dieses abstrakten Begriffes unterzuordnen.

4. Wenn man von Gesellschaft spricht, aber der Schutz von anderen Personen gemeint ist, kann man das auch gleich sagen, ohne den Ballast des Begriffs Gesellschaft.

Zu 1, Gesellschaft = alle (anderen) Menschen. Welche anderen Deutungen gibt es denn noch? 2-4 kann ich daher auch nicht nachvollziehen, da ich mir unter Gesellschaft bloß alle (anderen) Individuen vorstelle und keine sonstigen Abstrakta.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#972355) Verfasst am: 05.04.2008, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Deine Arbeitsverherrlichung geht mir auf den Sack. In diesem Punkt seit ihr Marxisten den Kapitalisten erschreckend nahe.


Kolja komplett von der Rolle, er rastet völlig aus! Das ich das nochmal erleben darf Sehr glücklich
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