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Sollte Grabschaendung erlaubt sein?
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Sollte Grabschaendung erlaubt sein?
Nein! Auf gar keinen Fall! Die Gefuehle der Angehoerigen sind ein schuetzenswertes Gut.
75%
 75%  [ 34 ]
Ja! Unbedingt! Was interessieren mich anderer Leute Gefuehle? Ich will Spass haben!
11%
 11%  [ 5 ]
Ja klar! Grabschaendung ist legitimer Ausdruck einer freien Meinung und die Meinungsfreiheit ist ein viel zu hohes Gut um sie sich von ein paar gefuehlsdusseligen Gutmenschen wegnehmen zu lassen!
4%
 4%  [ 2 ]
Nur wenn die Grabschaendung Teil eines kuenstlerischen Happenings ist, schliesslich muessen auch talentlose Kuenstler von ihrer brotlosen Kunst leben koennen und brauchen solche Provokationen damit sich ueberhaupt jemand fuer ihren Kitsch interessiert!
6%
 6%  [ 3 ]
Nur wenn es sich um Graeber mit religioesen Symbolen wie z.B. dem Davidsstern handelt um aufgeklaerten Atheisten zu ermoeglichen ihrer moralischen Ueberlegenheit ueber Gottglaeubige Ausdruck zu verleihen
2%
 2%  [ 1 ]
Stimmen insgesamt : 45

Autor Nachricht
Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1051295) Verfasst am: 25.07.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Pfeil erregung öffentlichen ärgernisses
Kommt drauf an, wie klein er ist... Verlegen
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1051298) Verfasst am: 25.07.2008, 21:53    Titel: Re: Sollte Grabschaendung erlaubt sein? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Bin mal gespannt....


Fragen hin, Fragen her, aber manchmal reicht nur eine bescheuerte Umfrage um sich zu fragen ob der Fragesteller alle Tassen im Schrank hat. Ich bin der Meinung, daß manches derart daneben ist, daß selbst die Frage danach schon zuviel ist.

Aber eine Antwort scheint es Dir ja wert zu sein...

Oder handelst Du nach dem Motto: man beachtet meine Beiträge, also bin ich!?



Uebrigens steht es, was die Anzahl der Postings in diesem Thread angeht, mittlerweile 3 fuer Hornochse zu 2 fuer rk72..


Nur mal so am Rande bemerkt...


Ich korrigiere, waehrend ich das tippte fiel das 4:2! Sehr glücklich
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Defund the gender police!! Let's Rock
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1051301) Verfasst am: 25.07.2008, 21:54    Titel: Re: Sollte Grabschaendung erlaubt sein? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Bin mal gespannt....


Fragen hin, Fragen her, aber manchmal reicht nur eine bescheuerte Umfrage um sich zu fragen ob der Fragesteller alle Tassen im Schrank hat. Ich bin der Meinung, daß manches derart daneben ist, daß selbst die Frage danach schon zuviel ist.

Aber eine Antwort scheint es Dir ja wert zu sein...


Man kann ja nicht immer nur swchweigen.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1051305) Verfasst am: 25.07.2008, 21:55    Titel: Re: Sollte Grabschaendung erlaubt sein? Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Uebrigens steht es, was die Anzahl der Postings in diesem Thread angeht, mittlerweile 3 fuer Hornochse[...]


Du hast wohl einen im Tee? Lachen Dies hier ist Nummer 2.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1051311) Verfasst am: 25.07.2008, 21:59    Titel: Re: Sollte Grabschaendung erlaubt sein? Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Uebrigens steht es, was die Anzahl der Postings in diesem Thread angeht, mittlerweile 3 fuer Hornochse[...]


Du hast wohl einen im Tee? Lachen Dies hier ist Nummer 2.



Alter Schummler....
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1051315) Verfasst am: 25.07.2008, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
r'zr hat folgendes geschrieben:

bepissen läuft auch nicht unter schändung. nehme ich an. das ist wohl verschieden.



Pass bitte auf Dich auf, wenn Du mal durch 'nen Friedhof durchlaufen musst...


ich häng ziemlich viel auf friedhöfen rum - grad gestern war ich etwas verwundert, als ich in eine beerdigung lief. ist ein recht alter friedhof, natürlich wird ganz hinten, mit sicht auf den bahndamm, noch die ein oder andere urne eingebuddelt - oder ein rentnergemeinschaftsgrab...aber das schien eine von den reichengrüften gewesen zu sein - inklusive drama - ein junger mann kam mir sehr erbost entgegen. ich lächelte ihn freundlich an, wie ich es immer tue, wenn ich erwarte erstochen zu werden ...(man weiss ja nie..eh...menschen...)
doofe idee, als ich dann den trauerzug bemerkte.

ich hab immer versucht rauszufinden inwieweit nächstliches 'herumlungern' auf friedhöfen geahndet wird...empfindlich geahndet. also geldstrafe statt sozialarbeit oder so.

burschen auf der walz empfehlen btw nachts auf friedhöfen zu schlafen. ist halt recht sicher da zwinkern

I heart friedhöfe.

wenig lebende. viel natur.


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....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1051331) Verfasst am: 25.07.2008, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde grabschändung mit sachbeschädigung vergleichen und ebenso ahnden.



Und wenn keine Sache beschaedigt wird?

Wenn man z.B. vor versammelter Trauergemeinde auf's Grab pinkelt, beschaedigt man nichts, im Gegenteil, man duengt hoechstens noch die Grabbepflanzung.


Pfeil erregung öffentlichen ärgernisses

Zitat:
Kleiner Tip: Vielleicht gibt es ausser "Sachen" im rechtlichen Sinn auch noch andere Sachen, die schuetzenswert sind?

Gruss, Bernie


nö, wozu?



Vielleicht damit sich andere Leute nicht oeffentlich zu aergern brauchen?


worüber?

dein versuch etwas schützenswertes zu finden ohne es zu benennen ist gescheitert...
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1051338) Verfasst am: 25.07.2008, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde grabschändung mit sachbeschädigung vergleichen und ebenso ahnden.



Und wenn keine Sache beschaedigt wird?

Wenn man z.B. vor versammelter Trauergemeinde auf's Grab pinkelt, beschaedigt man nichts, im Gegenteil, man duengt hoechstens noch die Grabbepflanzung.


Pfeil erregung öffentlichen ärgernisses

Zitat:
Kleiner Tip: Vielleicht gibt es ausser "Sachen" im rechtlichen Sinn auch noch andere Sachen, die schuetzenswert sind?

Gruss, Bernie





nö, wozu?



Vielleicht damit sich andere Leute nicht oeffentlich zu aergern brauchen?


worüber?

dein versuch etwas schützenswertes zu finden ohne es zu benennen ist gescheitert...



Wenn Du meinst....

Bisher 9 Teilnehmer im Poll scheinen das anders zu sehen, Du darfst gerne meine Stimme abziehen, dann sind es noch 8 und bisher 2 sind wie Du noch auf der Suche....
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1051356) Verfasst am: 25.07.2008, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Leg doch gleich die Karten auf den Tisch, Bernie.

Du willst am Ende sagen können: Da schau her, die Gefühle Angehöriger Verstorbener sind schützenswert, die von Religiösen allerdings nicht - das ist doch eine Doppelmoral.

Was du hierbei unter den Tisch fallen lässt ist die Diskussion aus dem anderen Thread um die Intention, die dahinter steht. Und dein Verweis in der Umfrage auf die künstlerische Freiheit ist auch ein Strohmann. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand behauptete, künstlerische Freiheit umfasse alle Handlungen.
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- Niklas Luhmann -
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1051363) Verfasst am: 25.07.2008, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Leg doch gleich die Karten auf den Tisch, Bernie.

Du willst am Ende sagen können: Da schau her, die Gefühle Angehöriger Verstorbener sind schützenswert, die von Religiösen allerdings nicht - das ist doch eine Doppelmoral.

Was du hierbei unter den Tisch fallen lässt ist die Diskussion aus dem anderen Thread um die Intention, die dahinter steht. Und dein Verweis in der Umfrage auf die künstlerische Freiheit ist auch ein Strohmann. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand behauptete, künstlerische Freiheit umfasse alle Handlungen.


Koennen wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Gefuehle anderer Menschen per se schuetzenswert sind und man nicht ohne Not darauf herumtrampeln sollte, voellig egal ob man diese Gefuehle jetzt nachvollziehen kann oder nicht? Und das zumindest solange gelten sollte, wie diese Menschen selber auch die Gefuehle anderer Leute respektieren?

Gruss, Bernie
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1051366) Verfasst am: 25.07.2008, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Bisher 9 Teilnehmer im Poll scheinen das anders zu sehen, Du darfst gerne meine Stimme abziehen, dann sind es noch 8 und bisher 2 sind wie Du noch auf der Suche....


Was zählst du die ganze Zeit?

Bedenke, Grabschändungen sind der Bodensatz dessen was man machen kann um sich über andere zu erheben. Wenn man sich die Geschichte ansieht, dann war es auch der Bodensatz der Menschheit der zu den Mitteln der Grabschändung zurückgegriffen hat, z.B. Nazis. Ich hoffe nicht, daß du hier versuchen willst für die Atheisten ein Tabu zu brechen mit dem Ziel, daß Gräber von Christen, Juden, Moslems usw. von Atheisten als Ausdruck ihrer Weltanschauung und Kritik an deren Religion geschändet werden können. Das würde den Atheisten letztendlich den Genick brechen.
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reign
bla bla



Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 1880

Beitrag(#1051373) Verfasst am: 25.07.2008, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist es egal, was mit Gräbern passiert. Tote interessieren mich nicht und die Grab-Pligerer haben mE einen Dachschaden. Demnach solle die Grabschändung weder erlaubt noch verboten sein.
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be your own pet
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1051379) Verfasst am: 25.07.2008, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Bisher 9 Teilnehmer im Poll scheinen das anders zu sehen, Du darfst gerne meine Stimme abziehen, dann sind es noch 8 und bisher 2 sind wie Du noch auf der Suche....


Was zählst du die ganze Zeit?

Bedenke, Grabschändungen sind der Bodensatz dessen was man machen kann um sich über andere zu erheben. Wenn man sich die Geschichte ansieht, dann war es auch der Bodensatz der Menschheit der zu den Mitteln der Grabschändung zurückgegriffen hat, z.B. Nazis. Ich hoffe nicht, daß du hier versuchen willst für die Atheisten ein Tabu zu brechen mit dem Ziel, daß Gräber von Christen, Juden, Moslems usw. von Atheisten als Ausdruck ihrer Weltanschauung und Kritik an deren Religion geschändet werden können. Das würde den Atheisten letztendlich den Genick brechen.



Quatsch! Mir geht es nicht darum Tabubrueche zu promoten, sondern im Gegenteil darum deutlich zu machen, dass Tabus durchaus auch einen anderen Sinn haben koennen als den dazu einzuladen, dass man sie bricht. Manchen Leuten hier im Forum scheint das naemlich nicht so richtig bewusst zu sein.

Es gibt keinerlei Rechtfertigung auch die allerkindischsten Gefuehle bloss aus dem einzigen Grund zu verletzen, damit sie verletzt werden und damit letztlich Menschen verletzt werden. Eine solche Auffassung ist zutiefst inhuman und bei manchen Atheisten ist eine solche Inhumanitaet aehnlich stark ausgepraegt wie bei manchen Theisten...

Gruss, Bernie
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1051380) Verfasst am: 25.07.2008, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Koennen wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Gefuehle anderer Menschen per se schuetzenswert sind und man nicht ohne Not darauf herumtrampeln sollte, voellig egal ob man diese Gefuehle jetzt nachvollziehen kann oder nicht? Und das zumindest solange gelten sollte, wie diese Menschen selber auch die Gefuehle anderer Leute respektieren?


Wir sind in dieser Hinsicht gar nicht so weit auseinander, wie du vielleicht glaubst. Mein Dreh- und Angelpunkt in dem anderen Thread war lediglich die Notwendigkeit der Abwägung des Schutzes von (religiösen) Gefühlen und der Freiheit der Kunst (bzw. der freien Meinungsäußerung).

Mir selbst liegt es fern, zu verlangen, dass die Verletzung von Gefühlen (welcher Art auch immer) nicht unter Strafe gestellt werden sollte (bei einer Beleidigung geht es schließlich auch um die Verletzung des Ehrgefühls einer Person oder einer Gruppe). Nur sehe ich - anscheinend in weit stärkerem Maße als du - hier die Notwendigkeit der Einschränkung gegeben - und das Bewerten einer Intention, die hinter einer entsprechenden Handlung steht, ist meiner Ansicht nach deutlich schwieriger und muss mit mehr Vorsicht vorgenommen werden als du es proklamiertest.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1051382) Verfasst am: 25.07.2008, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Bisher 9 Teilnehmer im Poll scheinen das anders zu sehen, Du darfst gerne meine Stimme abziehen, dann sind es noch 8 und bisher 2 sind wie Du noch auf der Suche....


ich habe für <nein> gestimmt, mit einer anderen begründung zwar, aber andere möglichkeiten gab deine *hüstel* ja nicht her...
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1051388) Verfasst am: 25.07.2008, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Leg doch gleich die Karten auf den Tisch, Bernie.

Du willst am Ende sagen können: Da schau her, die Gefühle Angehöriger Verstorbener sind schützenswert, die von Religiösen allerdings nicht - das ist doch eine Doppelmoral.

Was du hierbei unter den Tisch fallen lässt ist die Diskussion aus dem anderen Thread um die Intention, die dahinter steht. Und dein Verweis in der Umfrage auf die künstlerische Freiheit ist auch ein Strohmann. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand behauptete, künstlerische Freiheit umfasse alle Handlungen.


Koennen wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Gefuehle anderer Menschen per se schuetzenswert sind und man nicht ohne Not darauf herumtrampeln sollte, voellig egal ob man diese Gefuehle jetzt nachvollziehen kann oder nicht? Und das zumindest solange gelten sollte, wie diese Menschen selber auch die Gefuehle anderer Leute respektieren?

Gruss, Bernie


nö.
es ist gemein und fies und doof, aber mE völlig in ordnung. und das sollte es auch in der gesetzgebung sein.
ich verabscheute schon immer leute, die auf beleidigungen mit gewalt reagierten. wer als erwachsener da nicht drüber stehen kann, ist zu bedauern und bei illegalen reaktionen entsprechend und ohne mildernde umstände zu bestrafen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1051404) Verfasst am: 25.07.2008, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Koennen wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Gefuehle anderer Menschen per se schuetzenswert sind und man nicht ohne Not darauf herumtrampeln sollte, voellig egal ob man diese Gefuehle jetzt nachvollziehen kann oder nicht? Und das zumindest solange gelten sollte, wie diese Menschen selber auch die Gefuehle anderer Leute respektieren?


Wir sind in dieser Hinsicht gar nicht so weit auseinander, wie du vielleicht glaubst. Mein Dreh- und Angelpunkt in dem anderen Thread war lediglich die Notwendigkeit der Abwägung des Schutzes von (religiösen) Gefühlen und der Freiheit der Kunst (bzw. der freien Meinungsäußerung).

Mir selbst liegt es fern, zu verlangen, dass die Verletzung von Gefühlen (welcher Art auch immer) nicht unter Strafe gestellt werden sollte (bei einer Beleidigung geht es schließlich auch um die Verletzung des Ehrgefühls einer Person oder einer Gruppe). Nur sehe ich - anscheinend in weit stärkerem Maße als du - hier die Notwendigkeit der Einschränkung gegeben - und das Bewerten einer Intention, die hinter einer entsprechenden Handlung steht, ist meiner Ansicht nach deutlich schwieriger und muss mit mehr Vorsicht vorgenommen werden als du es proklamiertest.



Dann laedst Du die Leute praktisch dazu ein, die "Freiheit der Kunst" z.B. dazu missbrauchen um genau das zu machen!

Auf Graeber zu sch...wird doch nicht daurch legitimer, wenn ein "Aktionskuenstler" sowas macht und sich dabei auf "kuenstlerische Freiheit" beruft!

Und eine Stuermerkarikatur wird ebenfalls nicht dadurch legitim, dass der Zeichner die Berufsbezeichnung "Kuenstler" fuehrt!

Ohne die Absicht zu wuerdigen, mit der ein Tabubruch begangen wird, kann man den Tabubruch ohnehin nicht beurteilen. Die gleiche Tat kann einmal legitimer Ausdruck von Protest sein und ist ein andermal entschieden abzulehnen.

Lass mich mal ein Beispiel konstruieren.

Im einen Fall kommen ein paar Schueler auf dem Nachhauseweg an einer Kirche vorbei, in der gerade die Eucharistiefeier laeuft. Sie beschliessen sich anzustellen und dann offenen Schabernack mit den empfangenen Hostien zu treiben, weil sie das witzig finden oder weil sie sich ueber den Aberglauben anderer Leute lustig machen wollen oder weil sie erreichen wollen, dass ein Glaeubiger ausflippt und zuschlaegt, damit sie ihrer Umwelt "beweisen" koennen wie gewalttaetig diese doofen Christen doch sind. Die Glaeubigen regen sich da natuerlich auf und zwar voellig zu Recht. Sie wurden voellig grundlos provoziert.
Im zweiten Fall besteht in einer Schule Teilnahmepflicht fuer den Schulgottesdienst, inklusie Eucharistiefeier jedes Jahr. Ein paar Schueler versuchen diese Gottesdienstpflicht abgeschafft zu kriegen. Schliesslich greifen sie zum Mittel der Provokation und treiben offenen Schabernack mit den im Schulgottesdienst verteilten Hostien um dagegen zu prostetieren, dass man sie mit den Mitteln der Schulordnung dazu zwingt an einem Ritual teilzunehmen, an das sie nicht glauben. In diesem Fall laesst sich die "Hostienschaendung" rechtfertigen. Haetten die Veranstalter des Schulgottesdienst die Gefuehle der Schueler respektiert und ihnen die Teilnahme freigestellt, dann waeren auch ihre religioesen Gefuehle nicht verletzt worden.


Gruss, Bernie
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1051415) Verfasst am: 25.07.2008, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Dann laedst Du die Leute praktisch dazu ein, die "Freiheit der Kunst" z.B. dazu missbrauchen um genau das zu machen!

Auf Graeber zu sch...wird doch nicht daurch legitimer, wenn ein "Aktionskuenstler" sowas macht und sich dabei auf "kuenstlerische Freiheit" beruft!

Und eine Stuermerkarikatur wird ebenfalls nicht dadurch legitim, dass der Zeichner die Berufsbezeichnung "Kuenstler" fuehrt!

Ohne die Absicht zu wuerdigen, mit der ein Tabubruch begangen wird, kann man den Tabubruch ohnehin nicht beurteilen. Die gleiche Tat kann einmal legitimer Ausdruck von Protest sein und ist ein andermal entschieden abzulehnen.


Ich bin doch ebenso der Ansicht, dass es auf die Intention ankommt (Protest ist mir übrigens zu eng gefasst).
Sicher kann sich jemand, der sich auf irgendeine Weise an einem Grab vergeht und dabei kein weiteres Ziel verfolgt als die Schändung eines Grabes, nicht rechtfertigen, indem er auf die künstlerische Freiheit verweist.
Bei einer Stürmerkarikatur ist die Intention noch offensichtlicher - und eindeutig strafbar.

Doch meist sind die Dinge nicht so einfach zu beurteilen. Die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Meinungsäußerung sind kein Freifahrtsschein für jeglichen Unsinn - doch sie sind ein hohes Gut, das mE in der Regel schützenswerter ist als die Gefühle eines Menschen oder einer Gruppe. Auch hier sollte gelten: In dubio pro reo.
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- Niklas Luhmann -
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micha67
Geisterjäger



Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 99
Wohnort: Im Kohlenpott

Beitrag(#1051429) Verfasst am: 25.07.2008, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

reign hat folgendes geschrieben:
Mir ist es egal, was mit Gräbern passiert. Tote interessieren mich nicht und die Grab-Pligerer haben mE einen Dachschaden. Demnach solle die Grabschändung weder erlaubt noch verboten sein.
Dann will ich doch hoffen, dass Du Dich im Falle Deines Ablebens irgendwo verscharren lässt. Ich "pilgere" (eigentlich ein dummes Wort in diesem Zusammenhang) eigentlich gerne an das Grab meiner Tochter. Weil es das einzige außer einigen Fotos ist, was mir von ihr geblieben ist. Habe ich jetzt einen Dachschaden ? Na, meinetwegen ... Kann ich mit leben.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1051471) Verfasst am: 26.07.2008, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

reign hat folgendes geschrieben:
Mir ist es egal, was mit Gräbern passiert. Tote interessieren mich nicht und die Grab-Pligerer haben mE einen Dachschaden. Demnach solle die Grabschändung weder erlaubt noch verboten sein.


worin besteht der dachschaden denn deiner meinung nach?
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1051514) Verfasst am: 26.07.2008, 03:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine beschauerte Umfrage ist denn das? Die Gesetze sind bescheuert formuliert aber dennoch absolut sinnvoll.
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1051519) Verfasst am: 26.07.2008, 04:16    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Bernies Revanche: Auf der Suche nach Pseudoargumenten für den verlorenen Posten.



Welcher verlorene Posten?


Waere ich tatsaechlich Revanchist, dann wuesste ich, wie ich die Antireligioesen dran kriegen koennte, nicht mit einem Poll, sondern mit einer Tat, schliesslich sind auch Antireligioese sterblich und jeder Hund liegt irgendwo begraben.

Die richtigen Argumente bekaeme ich dann frei Haus geliefert, darin besteht ja oft der einzig tiefere Sinn von manchen Provokationen.
sollte das tatsächlich eine Retourkutsche für dern Hostienthread(den ich wohl nachholen sollte) werden, ist das echt schwach.

Ignoriert es doch den nicht unerheblichen Unterschied der beiden Situationen: das es sich bei dem einen um "religiöse Gefühle" allein handelt während bei einer Grabschändung noch die persönlichen Gefühle(Trauer) über den Verlust der begrabenen Person hinzukommen.
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1051524) Verfasst am: 26.07.2008, 04:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Koennen wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Gefuehle anderer Menschen per se schuetzenswert sind und man nicht ohne Not darauf herumtrampeln sollte, voellig egal ob man diese Gefuehle jetzt nachvollziehen kann oder nicht? Und das zumindest solange gelten sollte, wie diese Menschen selber auch die Gefuehle anderer Leute respektieren?
fragt sich nur ob religiöse Gefühle auch wirklich Gefühle im Sinne des Wortes sind(Trauer, Wut, Freude... ....Christ, Katholik, Moslem???). Warum hab ich zB noch nie gehöhrt:"man ich fühl mich heute echt Moslem/Islam"?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1051525) Verfasst am: 26.07.2008, 04:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke die Gräber sind da für die Lebenden, das Andenken dient den Lebenden den die Toten brauchen es nicht mehr, deshalb ist Grabschändung verwerflich da sie sich gegen die Lebenden richtet und deshalb ist sie ein Verbrechen wie jedes Andere.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1051526) Verfasst am: 26.07.2008, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin dagegen, Grabschändung als Straftat anzuerkennen. Was natürlich nicht heißt, daß man mit Gräbern alles machen dürfen sollte - nur, daß nicht mehr verboten wird, als bei jedem Stück Wiese oder meinetwegen einem Denkmal.
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Peter H.
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Beiträge: 9751

Beitrag(#1051543) Verfasst am: 26.07.2008, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat es auf den Punkt gebracht - volle Zustimmung!
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Kephas
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Beiträge: 205

Beitrag(#1058806) Verfasst am: 06.08.2008, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Grabschändung darf auf keinen Fall erlaubt werden. Es muss eine strafbare Handlung bleiben.


Richtig!
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Asz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2008
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Beitrag(#1058830) Verfasst am: 06.08.2008, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwortmöglichkeiten sind mir schon wieder nicht weit genug gefaßt. Ein einfaches Nein als Antwortmöglichkeit hätte ich bedienen können. Aber mit der Einschränkung von irgendwelchen Gefühlen Hinterbliebener (was ist, wenn keine da sind?) kann ich nichts anfangen.

Ich finde Grabschändung schon deshalb blöd, weil das Areal, wo die Gräber sind, sicher nicht dem potentiellen Grabschänder gehören. Ich würde es auch zum Kotzen finden, wenn sich jemensch (aus künstlerischen Gründen natürlich oder um seine Meinung zu sagen) auf meinem Balkon verewigen würde.
Ich finde auch Müll und (Kunst)Farben im Wald einfach Mist.



(Sollte aber mit der Grabschändung eventuell Erst ab 18 verwenden, bitte! gemeint sein - würde ich vielleicht etwas toleranter sein, solange diejenigen ihre Reste wegnehmen und ich nicht zugucken mÜssen.
Wobei da auch die Meinung desjenigen zählen sollte, der die Grabstelle bezahlt hat.)
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
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Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1058846) Verfasst am: 06.08.2008, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Peter H.

Zitat:
Grabschändung darf auf keinen Fall erlaubt werden. Es muss eine strafbare Handlung bleiben.
Gut gebrüllt, Leopard!



@Asz

Zitat:
(Sollte aber mit der Grabschändung eventuell Erst ab 18 verwenden, bitte! gemeint sein - würde ich vielleicht etwas toleranter sein, solange diejenigen ihre Reste wegnehmen und ich nicht zugucken mÜssen.


Hat Dich der Roman "Der schwarze Obelisk" von Erich Maria Remarque zu dieser Betrachtung angeregt?
Der Held - angehender Grabsteinhändler, Organist im Irrenhaus und Dichter - breitet nämlich seine diesbezüglichen Erfahrungen aus: sowohl mit dem Zugucken als auch mit den Resten der verschiedenen Art, solchen aus Glas und aus Stoff, um das so anzudeuten ...
Da kommt auch ein "Zwiebel-Oskar" als Grabsteinhändler vor, der eine solche benutzt, um bei den Hinterbliebenen Gefühle zu mimen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1058849) Verfasst am: 06.08.2008, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist überhaupt "Grabschändung", soweit dies nicht durch den Tatbestand nach § 168 StGb definiert ist?

Zitat:
§ 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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