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Ist Deutschland ein suveräner Staat?
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Ist Deutschland ein suveräner Staat?
Ja
68%
 68%  [ 11 ]
Nein
18%
 18%  [ 3 ]
Ich glaube ja
6%
 6%  [ 1 ]
Ich glaube nein
0%
 0%  [ 0 ]
Ich weiß es nicht
6%
 6%  [ 1 ]
Siehe Beitrag
0%
 0%  [ 0 ]
Stimmen insgesamt : 16

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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1066895) Verfasst am: 17.08.2008, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Könnte das was mit dem zeitlich benachbarten Ende des Kalten Krieges und der damit verbundenen geopolitischen Situation der deutschen Staaten zu tun haben? Nur so als Denkanstoß... [/quote]

Die deutschen Staaten gab`s ja dann nicht mehr, nur mal so als Denkanstoß. zwinkern
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1066902) Verfasst am: 17.08.2008, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Könnte das was mit dem zeitlich benachbarten Ende des Kalten Krieges und der damit verbundenen geopolitischen Situation der deutschen Staaten zu tun haben? Nur so als Denkanstoß...


Die deutschen Staaten gab`s ja dann nicht mehr, nur mal so als Denkanstoß. zwinkern [/quote]
Korrekt. Nur setzt du das mit Souveranität gleich, ich hingegen jmit dem Vorhandensein einer globalen Konfliktlinie an der Grenze beider Staaten, die einerseits militärische Kräfte bündelte, andererseits eine beteiligung an etwaigen kriegen verhinderte.

daran hätte es wohl nicht viel geändert, wären BRD und DDR souveräne Staaten gewesen.
tatsächlich dürfte es den meisten Regierungen mehr oder wneiger schnurz sein, ob ihr Staat "souverän" ist. oder sich mit irgendwelchen anderen folgen- und inhaltslosen aber hübschen Adjektiven schmücken kann.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1067263) Verfasst am: 17.08.2008, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Um das wirklich beurteilen zu können, müßten die ehemaligen alliierten Vorbehaltsrechte mal näher unter die Lupe genommen werden. Ich bezweifle, dass du sie kennst, denn du schreibst ein wenig unbedarft!
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1067308) Verfasst am: 17.08.2008, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Deutschland war Teilsouverän, d.h. die konnten schon machen was sie wollten und keiner hat sich in die deutsche Politik eingemischt, man nur hätte das Recht dazu gehabt die Regierung abzusetzten. Man kann also nicht sagen, daß Deutschland bis 1990 irgendwen in der Politik fragen mußte. Die Politik bis 1990 war die deutsche Politik und keine hat die Deutschen zurückgehalten, aber die Amis und die Anderen wollten für den Fall, daß die Deutschen eine neue Diktatur gründen, die Möglichkeit haben die Regierung abzusetzen.
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MountainKing
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Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 1438

Beitrag(#1067366) Verfasst am: 18.08.2008, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Souveränität:

http://www.krr-faq.net/souver.php

Ansonsten:

http://www.krr-faq.net/faq.php
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1067372) Verfasst am: 18.08.2008, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Deutschland war Teilsouverän, d.h. die konnten schon machen was sie wollten und keiner hat sich in die deutsche Politik eingemischt, man nur hätte das Recht dazu gehabt die Regierung abzusetzten.


Bereits im ersten Satz steckt schn der Widerspruch drin. Wer Teilsouverän ist, kann eben nicht machen was er will, der entsprechende Terminus besagt es doch.
Wenn die Alliierten auch nicht das Recht besaßen eine deutsche Regierung abzusetzen, dann heißt das noch lange nicht, dass diese Schalten und Walten kann nach Gutdünken.
Im übrigen argumentierst du auf der Ebene von bloßen Behauptungen.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1067577) Verfasst am: 18.08.2008, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die WTO/Gatt Freihandelsregeln konnten die Angelsachsen (USA, Grossbritannien usw.) nur durchsetzen, weil so grosse Volkswirtschaften wie die der BRD und Japans aufgrund der Kriegsgeschichte nicht voll souverän waren.

In den 70ern hatten weder die Deutschen noch die Japaner ein wirkliches Intresse an angelsächsischem Sozial-, Umwelt- und Valuta- Dumping.
Aber weil sie nicht voll souverän waren mussten sie eben mitziehen.

Agnost
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1067603) Verfasst am: 18.08.2008, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Um das wirklich beurteilen zu können, müßten die ehemaligen alliierten Vorbehaltsrechte mal näher unter die Lupe genommen werden. Ich bezweifle, dass du sie kennst, denn du schreibst ein wenig unbedarft!

Die Praxis dieser Rechte fiel allerdings doch recht lasch aus. Westdeutschland ist den Westalliierten mit seinem Alleinvertretungsanspruch doch ganz schon auf der Nase herumgetanzt ohne dass diese was getan hätten.
Die Vorbehaltsrechte existierten nur auf dem Papier, im politischen Alltag spielten sie zumindest auf westlicher Seite keine Rolle. Westdeutschland hat de facto bereits ab 1949 als souveräner Staat gehandelt, ob sie auch wirklich einer waren dürfte ihnen dabei schnurz gewesen sein.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1067617) Verfasst am: 18.08.2008, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Peter H. hat folgendes geschrieben:
Um das wirklich beurteilen zu können, müßten die ehemaligen alliierten Vorbehaltsrechte mal näher unter die Lupe genommen werden. Ich bezweifle, dass du sie kennst, denn du schreibst ein wenig unbedarft!

Die Praxis dieser Rechte fiel allerdings doch recht lasch aus. Westdeutschland ist den Westalliierten mit seinem Alleinvertretungsanspruch doch ganz schon auf der Nase herumgetanzt ohne dass diese was getan hätten.
Die Vorbehaltsrechte existierten nur auf dem Papier, im politischen Alltag spielten sie zumindest auf westlicher Seite keine Rolle. Westdeutschland hat de facto bereits ab 1949 als souveräner Staat gehandelt, ob sie auch wirklich einer waren dürfte ihnen dabei schnurz gewesen sein.


Nein der Alleinvertretungsanspruch war durchaus im Sinne der Alliierten, vor allem der USA, die ja auch ohne Zögern der Wiedervereinigung zustimmten. Die BRD war vielmehr so was wie der Rammbock, zwecks Anspruch auf Osteuropa, wo sich viel Kapital rausschlagen läßt, wenn erst mal der Sozialismus fällt. Die entsprechende Rechnung ging bekanntlich auf.
Was übrigens die Vorbehaltrechte angeht, da sei mal sicher, dass die BRD nicht offen gegen die Westalliierten agierte. Entweder wurden die penibel von Westdeutschland eingehalten und wenn nicht, dann wurde hinter verschlossenen Türen Tacheles gesprochen. Sehr wahrscheinlich war Letzteres nicht erforderlich.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1067618) Verfasst am: 18.08.2008, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Um das wirklich beurteilen zu können, müßten die ehemaligen alliierten Vorbehaltsrechte mal näher unter die Lupe genommen werden. Ich bezweifle, dass du sie kennst, denn du schreibst ein wenig unbedarft!


Also an einer Stelle bin ich diesem alliierten Vorbehaltsrecht ganz regelmäßig begegnet: Ich habe damals regelmäßig Luftbilder gemacht, für die ich schon zum Photographieren eine Luftbildgenehmigung brauchte. Die Freigabe dieser Bilder zur Veröffentlichung kam nur formal von einer deutschen Behörde, die diese Bilder in Wirklichkeit immer an eine alliierte Behörde weitergegeben hat.

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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
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Beitrag(#1067634) Verfasst am: 18.08.2008, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nenne auch mal ein Beispiel: Es kam mal vor, dass sich eine sowjetische MIG in die BRD verflog.
Ob nun Havarie oder nicht, kann ich nichtr mehr sagen. Ich weiss aber genau, dass die US-Army das Flugzeug beschlagnahmte, den Piloten verhörte und dann diesen nebst Flugzeug nach einer gewissen Zeit wieder abziehen ließ. Auf keinen Fall war die BRD berechtigt, sicher dieses Vorkommnisses anzunehmen. Die USA hätten ihr gewaltig den Marsch geblasen.
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AXO
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Beitrag(#1067665) Verfasst am: 18.08.2008, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:
@AXO:

Mit Am Kopf kratzen wollte ich eben eine gewisse Vorsicht andeuten zwinkern

Dein sprachliches Argument greift mE nicht. Nehmen wir mal an, in einem Wiener Stadtbauplan steht ein Satz wie der folgende:

"Im Prater wird solange Fußball gespielt werden, bis ein Stadion gebaut ist, das vom Wienerschen Volk ausdrücklich gewünscht wurde."

Heißt es jetzt, dass der Prater kein Stadion ist?


Sicher übernimmt er derzeit die Funktion eines Stadions.
Warum unterscheidet der Text dann aber trotzdem zwischen Prater und Stadion
(und zwar tut das nicht irgendein Text - sondern das GG selbst)?
und
warum sollte man in eine interne Verordnung zur Nutzung des Praters
ausdrücklich die Möglichkeit zum Neubau eines Stadions aufnehmen?
und das vor allem ohne an irgendeiner Stelle den Prater Stadion zu nennen?

Die ganzen Argumente das das GG inzwischen einer gelebten Verfassung gleichkommt
leuchten mir durchaus ein. Aber trotzdem (oder deshalb?) besteht der Gesetzgeber
(im GG selbst!) auf der Unterscheidung und hat sie auch 90 aufs neue manifestiert
anstatt das GG einfach in Verfassung umzubenennen oder aber im entsprechenden
Artikel (z.B. der Tradition zu liebe - falls diese Ursache der Nichtumbenennung gewesen sein sollte)
eine Neufassung als -> neues GG zu bezeichnen.

Es muß doch nen Grund haben, wenn man vom Prater ausdrücklich nicht als Stadion
spricht (auch und gerade wenn er diese Funktion seid Jahrzehnten erfüllt),
und auch ein eventuell neu zu errichtendes Stadion nicht neuer Prater (oder nur auch Prater) nennt skeptisch
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AXO
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Beitrag(#1067676) Verfasst am: 18.08.2008, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

ejo hat folgendes geschrieben:

Freilich wurde das GG als gültige Verfassung Deutschlands angenommen, lies einfach bei Ernst Benda nach: Grundgesetz - Verfassung/Verfassungsreform: 1. Das Grundgesetz als gelebte und bewährte Verfassung


Schulterzucken wie Ernst Benda das GG bezeichnet ist doch mir völlig wurscht.
Erst recht wenn der Gesetzgeber selbst darauf wert legt es nicht Verfassung zu nennen. Mit den Augen rollen
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AXO
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Beitrag(#1067692) Verfasst am: 18.08.2008, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

ejo hat folgendes geschrieben:
"Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."
http://www.bundesregierung.de/

Scheint egal zu sein, was das Volk denkt.


na das dürfte inzwischen ja wohl jedem auf vielfältigste Weise offensichtlich sein Mr. Green

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Axo denk an Vietnam und all die anderen Kriege. Mach dich da mal schlau! Mit den Augen rollen zwinkern


Du hast recht -> man kann nicht sagen ihr bösen Deutschen habt den WK2 verbrochen
und im selben Atemzug DEutschland dazu auffordern mit in den Krieg zu ziehen.
Damuß schon ein paar Jährchen Gras drübber wachsen, sonst wirkts unglaubwürdig Smilie

Das ist doch aber kein Argument gegen volle Souveränität Deutschlands.
Erst die komplette Unabhängigkeit würde es immerhin erlauben auf eine
dementsprechende Anfrage
auch ohne zu zögern mit nein antworten zu können.

rk72 hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Mir wäre auch lieber D würde gar keine Angriffskriege führen dürfen - aber nicht weils irgendwer
verbietet, sondern weils in seiner selbstgewählten Verfassung steht.


Keine Angst, das Verbot des Angriffskrieges steht immer noch im GG. Allerdings scheint es ein Meinungsunterschiede zu geben ob Polizeiaktionen Angriffskriege sind.


ich hab gar keine Angst Mr. Green
und wenn man einen Angriffskrieg nur richtig -> nennt,
gibt es überhaupt gar keinen Smilie
Waren Hitlers Polenfeldzug, die Annektion Österreichs und des Sudetenlandes nicht ursprünglich
auch Polizeiaktionen?
und die Ukrainer habe anfangs den deutschen "Befreiern" vom SU-Stalinismus auch zugejubelt.
Vietnemkrieg nicht zu vergessen - da wurde die Verharmlosung -> Polizeiaktion m.W. auch geprägt.

Angriffskrieg sagt ein Agressor selbst glaub ich nie zu seinen diesbezüglichen Aktivitäten.
Wenn man sich von Bezeichnungen blenden lassen will... Schulterzucken
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Zuletzt bearbeitet von AXO am 18.08.2008, 15:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Domingo
ungläubig



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Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1067695) Verfasst am: 18.08.2008, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Sicher übernimmt er derzeit die Funktion eines Stadions.
Warum unterscheidet der Text dann aber trotzdem zwischen Prater und Stadion
(und zwar tut das nicht irgendein Text - sondern das GG selbst)?
und
warum sollte man in eine interne Verordnung zur Nutzung des Praters
ausdrücklich die Möglichkeit zum Neubau eines Stadions aufnehmen?
und das vor allem ohne an irgendeiner Stelle den Prater Stadion zu nennen?

Die ganzen Argumente das das GG inzwischen einer gelebten Verfassung gleichkommt
leuchten mir durchaus ein. Aber trotzdem (oder deshalb?) besteht der Gesetzgeber
(im GG selbst!) auf der Unterscheidung und hat sie auch 90 aufs neue manifestiert
anstatt das GG einfach in Verfassung umzubenennen oder aber im entsprechenden
Artikel (z.B. der Tradition zu liebe - falls diese Ursache der Nichtumbenennung gewesen sein sollte)
eine Neufassung als -> neues GG zu bezeichnen.

Es muß doch nen Grund haben, wenn man vom Prater ausdrücklich nicht als Stadion
spricht (auch und gerade wenn er diese Funktion seid Jahrzehnten erfüllt),
und auch ein eventuell neu zu errichtendes Stadion nicht neuer Prater (oder nur auch Prater) nennt skeptisch


Es ist ja der Unterschied zwischen Eigenname und allgmeinem Namen: New York ist eine Stadt. Die Einwohner von New York werden solange in New York wohnen dürfen, bis sie freiwillig in eine Stadt ihrer Wahl umziehen. Die Einwohner der Schweiz sind berechtigt, die Staatsbürgerschaft eines Staats ihrer Wahl anzunehmen Schulterzucken
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1067696) Verfasst am: 18.08.2008, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:


Es ist ja der Unterschied zwischen Eigenname und allgmeinem Namen: New York ist eine Stadt. Die Einwohner von New York werden solange in New York wohnen dürfen, bis sie freiwillig in eine Stadt ihrer Wahl umziehen. Die Einwohner der Schweiz sind berechtigt, die Staatsbürgerschaft eines Staats ihrer Wahl anzunehmen Schulterzucken


oki - dann hat also die deutsche Verfassung als einzige ihrer Art zusätzlich noch einen Eigennamen
welcher Grundgesetz lautet.
Hab ich das jetz richtig kapiert?

wenn ja -> wieso?
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Alice
wundert sich



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Beiträge: 134
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Beitrag(#1067768) Verfasst am: 18.08.2008, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:

oki - dann hat also die deutsche Verfassung als einzige ihrer Art zusätzlich noch einen Eigennamen welcher Grundgesetz lautet.


Nein. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz.
MH hat leider recht.
_________________
<center>Das ist eines der wohl tragischsten Missverständnisse unserer Zeit: Wir glauben, wenn etwas zweifelsfrei als falsch bewiesen ist, müsse das Gegenteil richtig sein.
(Salvador de Madariaga y Rojo)</center>
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1067811) Verfasst am: 18.08.2008, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Alice hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:

oki - dann hat also die deutsche Verfassung als einzige ihrer Art zusätzlich noch einen Eigennamen welcher Grundgesetz lautet.


Nein. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz.
MH hat leider recht.


hm, da werden vor allem die Begriffe GRundgesetz und Verfassung wild durcheinander gewirbelt.
Ich find ja auch gar nix dagegen einzuwenden das man beide Begriffe gleichsetzt.
Eben drum wundert mich ja, das innerhalb eines Papiers das ssich Grundgesetz nennt von einer Verfassung die Rede ist - irgendwer also der Auffassung war denn doch zwischen beidem unterscheiden zu müssen Schulterzucken
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Reichling
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Beitrag(#1067868) Verfasst am: 18.08.2008, 18:25    Titel: Re: Ist Deutschland ein suveräner Staat? Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
... suveräner ...

Deutsche Sttaat ist fast so ssuverän wie deine deutsch.
scnr


Etwas mehr Souveränität bei der deutschen Orthographie könnte nichts schaden.
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Reichling
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 37

Beitrag(#1067871) Verfasst am: 18.08.2008, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
hm, da werden vor allem die Begriffe GRundgesetz und Verfassung wild durcheinander gewirbelt.
Ich find ja auch gar nix dagegen einzuwenden das man beide Begriffe gleichsetzt.
Eben drum wundert mich ja, das innerhalb eines Papiers das ssich Grundgesetz nennt von einer Verfassung die Rede ist - irgendwer also der Auffassung war denn doch zwischen beidem unterscheiden zu müssen


Ich habe an anderer Stelle schon darauf hingewiesen, dass auch die Niederlande und die skandivanischen Staaten Grundgesetze haben. Es sind die Verfassungen dieser Staaten.

Im Grundgesetz steht das Wort Verfassung, auch in Zusammensetzungen, an verschiedenen Stellen. Laut Präambel hat sich das deutsche Volk das Grundgesetz kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt gegeben. Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht. Dies war für die Generation zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes kein Widerspruch.
Wenn in 146 GG von einer neuen Verfassung die Rede ist, dann wohl deshalb, weil das Grundgesetz nicht schon den Namen für die neue Verfassung vorgeben kann. Es kann durchaus sein, dass irgendwann einmal eine neue deutsche Verfassung zustande kommt. Und es ist nicht auszuschließen, dass auch diese Grundgesetz genannt wird.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1067876) Verfasst am: 18.08.2008, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das GG wurde als Provisorium bezeichnet, da es vorerst nur für die BRD galt und der Zeitraum bis zur Wiedervereinigung nicht abgeschätzt werden konnte (und für erheblich kürzer gehalten wurde, als er es letztlich war). Die Wiedervereinigung und somit eine Gesamtdeutsche Verfassung waren also von Anfang an vorgesehen - deshalb auch die provisorische Stellung des GG.

Da die Wiedervereinigung nicht unter Anwendung des Art. 146 GG sondern über den damaligen Art. 23 GG erfolgte, galt das GG fortan als deutsche Verfassung.

Die Tatsache, dass Art. 146 GG noch immer besteht und die Einrichtung einer neuen Verfassung erlaubt, hat nichts damit zu tun.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1067944) Verfasst am: 18.08.2008, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Da die Wiedervereinigung nicht unter Anwendung des Art. 146 GG sondern über den damaligen Art. 23 GG erfolgte, galt das GG fortan als deutsche Verfassung.

Richtig, vor allem ging ein Beitritt der DDR nach Art.23 zum GG schneller, da dafür ein Beschluss der Volkskammer (1990 erstmals demokratisch gewählt) genügte. Auch die erforderliche Zustimmung der vier Siegermächte war vorhanden. Der Art.146 GG besagt ja nur, dass eine neue Verfassung erarbeitet werden kann, ein Muss ist es aber nicht.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1067958) Verfasst am: 18.08.2008, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Peter H. hat folgendes geschrieben:
Um das wirklich beurteilen zu können, müßten die ehemaligen alliierten Vorbehaltsrechte mal näher unter die Lupe genommen werden. Ich bezweifle, dass du sie kennst, denn du schreibst ein wenig unbedarft!

Die Praxis dieser Rechte fiel allerdings doch recht lasch aus. Westdeutschland ist den Westalliierten mit seinem Alleinvertretungsanspruch doch ganz schon auf der Nase herumgetanzt ohne dass diese was getan hätten.
Die Vorbehaltsrechte existierten nur auf dem Papier, im politischen Alltag spielten sie zumindest auf westlicher Seite keine Rolle. Westdeutschland hat de facto bereits ab 1949 als souveräner Staat gehandelt, ob sie auch wirklich einer waren dürfte ihnen dabei schnurz gewesen sein.


War das nicht erst ab 1952 bzw. 1955 mit dem Deutschlandvertrag?
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1067968) Verfasst am: 18.08.2008, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das GG wurde als Provisorium bezeichnet, da es vorerst nur für die BRD galt und der Zeitraum bis zur Wiedervereinigung nicht abgeschätzt werden konnte (und für erheblich kürzer gehalten wurde, als er es letztlich war). Die Wiedervereinigung und somit eine Gesamtdeutsche Verfassung waren also von Anfang an vorgesehen - deshalb auch die provisorische Stellung des GG.

Da die Wiedervereinigung nicht unter Anwendung des Art. 146 GG sondern über den damaligen Art. 23 GG erfolgte, galt das GG fortan als deutsche Verfassung.

Die Tatsache, dass Art. 146 GG noch immer besteht und die Einrichtung einer neuen Verfassung erlaubt, hat nichts damit zu tun.


na das is doch endlich mal ne einleuchtende Erklärung, die sogar ich akzeptieren kann.
Folglich nehme ich meine Behauptung zurück - die Deutschen hätten keine Verfassung.
Sie haben eine und die heißt Grundgesetz PUNKT.

Bleibt festzustellen dass das Formulierungsdurcheinander lediglich der Tatsache geschuldet ist,
das sich das deutsche Volk nicht in freier Entscheidung vereinigt hat und sich keine neue gemeinsame
Verfassung gegeben hat,
sondern die Ostgebiete nach der Selbstbefreiung ans "Mutterreich" angeschlossen wurden,
dessen Verfassung damit auch weiterhin für nunmehr alle Deutschen Gültigkeit hat.

sorry das so lange gedauert hat - ich kann halt nur extrem langsam denken.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1067969) Verfasst am: 18.08.2008, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Ich nenne auch mal ein Beispiel: Es kam mal vor, dass sich eine sowjetische MIG in die BRD verflog.
Ob nun Havarie oder nicht, kann ich nichtr mehr sagen. Ich weiss aber genau, dass die US-Army das Flugzeug beschlagnahmte, den Piloten verhörte und dann diesen nebst Flugzeug nach einer gewissen Zeit wieder abziehen ließ. Auf keinen Fall war die BRD berechtigt, sicher dieses Vorkommnisses anzunehmen. Die USA hätten ihr gewaltig den Marsch geblasen.


Ähm, also bei Berlin war das eindeute anders. Die waren wirklich unter Kontrolle der drei Mächte. Auf dem Gebiet der BRD kann es sein, daß die zusammen gearbeitet haben, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die die Amis fragen mußten.
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1067970) Verfasst am: 18.08.2008, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

ejo hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Da die Wiedervereinigung nicht unter Anwendung des Art. 146 GG sondern über den damaligen Art. 23 GG erfolgte, galt das GG fortan als deutsche Verfassung.

Richtig, vor allem ging ein Beitritt der DDR nach Art.23 zum GG schneller,


och - so ziemlich alle Deutschen Ost wie West sagen das wir uns ruhig hätten etwas mehr Zeit lassen können/sollen.
Wer genau hatte es denn seinerzeit so eilig das wir nichtmal Zeit hatten das Vermächtnis der Urheber des GG
zu erfüllen und uns in freier Entscheidung wiedervereinigt eine neue gemeinsame Verfassung zu geben?
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ejo
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Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1067973) Verfasst am: 18.08.2008, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
...sondern die Ostgebiete nach der Selbstbefreiung ans "Mutterreich" angeschlossen wurden,
dessen Verfassung damit auch weiterhin für nunmehr alle Deutschen Gültigkeit hat.

öhm....nein, die DDR wurde nicht angeschlossen die DDR trat bei, und zwar nachdem es ca.80% der DDR-Wähler gefordert hatten.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1067977) Verfasst am: 18.08.2008, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
sondern die Ostgebiete nach der Selbstbefreiung ans "Mutterreich" angeschlossen wurden,


Die DDR-Verfassung hört sich auch geil an:

Zitat:
Präambel
In Fortsetzung der revolutionären Tradition der deutschen Arbeiterklasse und gestützt auf die Befreiung vom Faschismus hat das Volk der Deutschen Demokratischen Republik ...


Zitat:
Artikel 1
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. ...


Zitat:
Artikel 10
1 Das sozialistische Eigentum besteht
als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, ...


usw.
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AXO
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Beitrag(#1067981) Verfasst am: 18.08.2008, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

ejo hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
...sondern die Ostgebiete nach der Selbstbefreiung ans "Mutterreich" angeschlossen wurden,
dessen Verfassung damit auch weiterhin für nunmehr alle Deutschen Gültigkeit hat.

öhm....nein, die DDR wurde nicht angeschlossen die DDR trat bei, und zwar nachdem es ca.80% der DDR-Wähler gefordert hatten.


huch Geschockt bei dieser Volksabstimmung muß ich grad im Italienurlaub gewesen sein Mr. Green
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AXO
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Beitrag(#1067984) Verfasst am: 18.08.2008, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
sondern die Ostgebiete nach der Selbstbefreiung ans "Mutterreich" angeschlossen wurden,


Die DDR-Verfassung hört sich auch geil an:

Zitat:
Präambel
In Fortsetzung der revolutionären Tradition der deutschen Arbeiterklasse und gestützt auf die Befreiung vom Faschismus hat das Volk der Deutschen Demokratischen Republik ...


Zitat:
Artikel 1
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. ...


Zitat:
Artikel 10
1 Das sozialistische Eigentum besteht
als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, ...


usw.


na das is doch jetz albern - wenn die DDR Bevölkerung weiter entsprechend der alten Verfassung hätte,
leben wollen,
dann hätte sie das sicher gemacht.

und? gibts jetz nur zwei Varianten eine Verfassung zu formulieren,
das wir uns für die bessere hätten entscheiden müssen? - > sofern irgend ein Deutscher diesbezüglich gefragt worden wäre.
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