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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1097005) Verfasst am: 01.10.2008, 16:27 Titel: |
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Ich verstehe nicht, welchen "Zeitraum von 5 Jahren" Du gerade meinst.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1097012) Verfasst am: 01.10.2008, 16:37 Titel: |
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neinguar hat folgendes geschrieben: | Ich verstehe nicht, welchen "Zeitraum von 5 Jahren" Du gerade meinst. |
Ende des Jahres der Schuldentstehung bis zur Rechnungslegung. Macht Nachzahlung für 6 Jahre.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1097623) Verfasst am: 02.10.2008, 17:12 Titel: |
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Ein aktueller Fall:
http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1218660630333.shtml
"...von Geburt an..." Nottaufe im Krankenhaus oder wie?
Wie kann eigentlich eine Kirchengemeinde bescheinigen, dass man nicht getauft ist? Sie kann doch höchstens bescheinigen, nicht bei ihr getauft zu sein.
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1097681) Verfasst am: 02.10.2008, 18:31 Titel: |
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In diesem Fall hat das gereicht, die Glückliche, aber es hätte nicht immer und überall reichen müssen - vermutlich.
Wenn man von allen infrage kommenden Gemeinden eine Bestätigung braucht, samt Hebammen, Ärzten, Krankenschwestern und -brüder, Verwandschaft, Freunden, dass nicht getauft und nicht notgetauft wurde, Kreizkruzifix, des werad hart.
Aber, wenn wir einmal eine komplette Videoüberwachung haben, dann wird das leichter, dann kann man nachsehen, von wem man die Bestätigung braucht, oder Tage/Wochen Band vorspielen, als Beweis?
Dann würde das für die BeamtInnen wenigstens auch hart!
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esme lebt ohne schützende Gänsefüßchen.
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 5667
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(#1097690) Verfasst am: 02.10.2008, 18:44 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwohlgemuth hat folgendes geschrieben: | Und das ist genau der Fall, in dem ich meine, dass das "Vertragsverhältnis", auf das die Kirche sich beruft, sittenwidrig ist. |
Man kann dem angeblich "sittenwidrigen Vertrag" einfach entgehen, indem man zum rechten Zeitpunkt, zB dann, wenn er finanziell relevant wird, den "Vertrag kündigt", also austritt, statt auf entsprechende Fragen zu lügen.
[/size] |
1. Weil man den Vertrag auflösen kann, ist er nicht sittenwidrig? Die letzten Monate hat eine Internetfirma jedes Monat 10 Euro von meiner Kreditkarte abgebucht. Wegen verschiedener persönlicher Ereignisse habe ich das zu spät gemerkt, um alles rückgängig zu machen. Ist das jetzt in Ordnung, weil ich ja zum rechten Zeitpunkt handeln hätte können?
Wenn du meinst, dass dieser Vertrag nicht sittenwidrig ist, müsstest du schon ein anderes Argument als die Auflösbarkeit anführen.
2. Konfessionslos ist wirklich keine Lüge.
3. Es ist tatsächlich möglich, getauft zu sein, ohne davon zu wissen. Ich erinnere mich zum Beispiel nicht an meine Taufe. Korrekterweise sollte mit 18 oder der ersten Zahlungsforderung zuerst eine Information mit Austrittsformular kommen.
4. Jeder Verein, dessen Mitglieder ohne Druck dort sind, und der sich entsprechend um sie bemüht, schreibt zuerst einen Brief "Wir haben deinen Mitgliedsbeitrag nicht erhalten. Sag uns doch, ob du noch dabei bist oder nicht." und dann "Wenn du bis Jahresende nicht zahlst, bist du aus der Mitgliederliste gestrichen." und dann Funkstille. Und das sind Vereine, in die ich als Erwachsene eingetreten bin. Und die nicht behaupten, irgendwas mit Moral zu tun zu haben, sondern sich schämen würden, jemanden, der offensichtlich nicht mehr kommt, mit Geldforderungen zu belästigen, nur weil sie rechtlich könnten.
_________________ Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1097709) Verfasst am: 02.10.2008, 19:31 Titel: |
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esme hat folgendes geschrieben: | 1. Weil man den Vertrag auflösen kann, ist er nicht sittenwidrig? Die letzten Monate hat eine Internetfirma jedes Monat 10 Euro von meiner Kreditkarte abgebucht. Wegen verschiedener persönlicher Ereignisse habe ich das zu spät gemerkt, um alles rückgängig zu machen. Ist das jetzt in Ordnung, weil ich ja zum rechten Zeitpunkt handeln hätte können?
Wenn du meinst, dass dieser Vertrag nicht sittenwidrig ist, müsstest du schon ein anderes Argument als die Auflösbarkeit anführen. |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.)
esme hat folgendes geschrieben: | 2. Konfessionslos ist wirklich keine Lüge. |
Im vorliegenden Fall war der junge Mann, da konfirmiert, offensichtlich tatsächlich Kirchenmitglied und muss das auch gewusst haben. Dann auf irgendeinem Formular statt "evangelisch" ohne Austritt einfach "konfessionslos" anzukreuzen, ist eine bewusste Falschaussage. Naja, gut, "bewusst" ist jetzt vielleicht nicht sicher bei jemandem, der "sich nicht erinnern kann", ob er jemals ausgetreten ist ... (sorry, dass ich mir die Anführungszeichen nicht verkneifen kann, aber ich kann mir die Verwirrtheit, die das voraussetzt, nicht wirklich gut vorstellen).
Ich bitte die harte Wortwahl "lügen" für diese Falschaussage zu entschuldigen, aber sie war eine Reaktion auf das mE völlig abwegige "sittenwidrig". Wie die eigene rechtliche Situation jeweils ist, kann jeder wissen, und man kann die Situation völlig unproblematisch in seinem Sinne bereinigen.
(Wo ich gegen die Bezeichnung "sittenwidrig" nichts einzuwenden hätte, wären die Nachforderungen der Berlin-Brandenburgener Kirche gegen zu DDR-Zeiten ausgetretene, aber das ist wohl ein völlig anderes Thema.)
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1097719) Verfasst am: 02.10.2008, 19:55 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.) |
Bei den Katholiken darf allerdings die Nottaufe - und somit Aufnahme in die Kirche - auch gegen den Willen der Eltern erfolgen.
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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist

Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund
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(#1097721) Verfasst am: 02.10.2008, 19:56 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.) |
Bei den Katholiken darf allerdings die Nottaufe - und somit Aufnahme in die Kirche - auch gegen den Willen der Eltern erfolgen. |
Was
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1097773) Verfasst am: 02.10.2008, 20:40 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.) |
Bei den Katholiken darf allerdings die Nottaufe - und somit Aufnahme in die Kirche - auch gegen den Willen der Eltern erfolgen. |
Das ist natürlich nicht in Ordnung.
Aber hat diese Taufe dann auch rechtliche Folgen? Ich hab da so meine Zweifel.
(Und im Übrigen selbst wenn: Ich glaube nicht, dass nur so ein Spezialfall mit der Bezeichnung als "sittenwidrig" gemeint war.)
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1097775) Verfasst am: 02.10.2008, 20:43 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.) |
Bei den Katholiken darf allerdings die Nottaufe - und somit Aufnahme in die Kirche - auch gegen den Willen der Eltern erfolgen. |
Hat diese Taufe dann auch rechtliche Folgen? Ich hab da so meine Zweifel. |
Es ist extra im CIC festgehalten, dass jede Taufe, die nicht durch Bischof oder zuständigen Priester vollzogen wurde, diesem dann zwecks Eintrag gemeldet werden muss.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1097785) Verfasst am: 02.10.2008, 20:50 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.) |
Bei den Katholiken darf allerdings die Nottaufe - und somit Aufnahme in die Kirche - auch gegen den Willen der Eltern erfolgen. |
Hat diese Taufe dann auch rechtliche Folgen? Ich hab da so meine Zweifel. |
Es ist extra im CIC festgehalten, dass jede Taufe, die nicht durch Bischof oder zuständigen Priester vollzogen wurde, diesem dann zwecks Eintrag gemeldet werden muss. |
Klar, dem Bischof oder Priester. Aber sie muss ja wohl auch den Eltern mitgeteilt werden. Und ich kann mir nicht denken, dass die Taufe dann eine rechtliche Gültigkeit im Sinne der Mitgliedschaft in der Kirche als KdöR hat, wenn die Eltern dem widersprechen.
(Wobei ich es natürlich sowieso auch ablehne, so eine Nottaufe vorzunehmen, wenn man nicht sicher ist, dass die Eltern das wünschen.)
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1098209) Verfasst am: 03.10.2008, 09:49 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
(Wobei ich es natürlich sowieso auch ablehne, so eine Nottaufe vorzunehmen, wenn man nicht sicher ist, dass die Eltern das wünschen.) |
Das ist paradox. Entweder man lehnt die Nottaufe von Säuglingen grundsätzlich als sinnlos ab, oder man macht es für das Kind auch gegen die Eltern.
Wenn man von dem Glauben ausgeht, ist es doch nur konsequent, auch gegen den Willen der Eltern zu handeln.
Lt. der Kirchenlehre (evgl. + kath.) sind sich die Gläubigen ja nicht sicher, ob Gott ungetauften Säuglingen nicht doch etwas Schreckliches antut. Sonst wäre eine Nottaufe - ob mit oder ohne Eltern ja eh überflüssig (außer der Täufling äußert selbst den Wunsch).
Wenn ich vor der Situtation stehen würde, ein Kind vor etwas Schrecklichem zu retten, frage ich auch nicht die Eltern, ob ich darf.
(Oder für dich ist Nottaufe nur etwas zur Beruhigung der Eltern, an sich aber ein Ritus ohne Folgen in Bezug auf Gott....)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1098424) Verfasst am: 03.10.2008, 16:03 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
(Wobei ich es natürlich sowieso auch ablehne, so eine Nottaufe vorzunehmen, wenn man nicht sicher ist, dass die Eltern das wünschen.) |
Das ist paradox. Entweder man lehnt die Nottaufe von Säuglingen grundsätzlich als sinnlos ab, oder man macht es für das Kind auch gegen die Eltern. [...]
(Oder für dich ist Nottaufe nur etwas zur Beruhigung der Eltern, an sich aber ein Ritus ohne Folgen in Bezug auf Gott....) |
Natürlich ist die Taufe ein Ritus, ein Symbol, das Gott zu nichts magisch zwingen kann, sondern für die Gottesbeziehung von der Seite der Menschen aus eine Bedeutung hat. Das Wörtchen "nur" setze ich aber nicht dahin, denn Symbole halte ich für eine recht wichtige Sache. Und ein solches Symbol halte ich auch in einer Notsituation als Nottaufe vorgenommen für OK - wenn es denn dem Wunsch derjenigen, die für das Kind Verantwortung tragen, entspricht.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1098445) Verfasst am: 03.10.2008, 16:49 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Natürlich ist die Taufe ein Ritus, ein Symbol, das Gott zu nichts magisch zwingen kann, sondern für die Gottesbeziehung von der Seite der Menschen aus eine Bedeutung hat. |
EKD hat folgendes geschrieben: | Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. |
Hm....
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1098470) Verfasst am: 03.10.2008, 17:59 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
(Wobei ich es natürlich sowieso auch ablehne, so eine Nottaufe vorzunehmen, wenn man nicht sicher ist, dass die Eltern das wünschen.) |
Das ist paradox. Entweder man lehnt die Nottaufe von Säuglingen grundsätzlich als sinnlos ab, oder man macht es für das Kind auch gegen die Eltern. [...]
(Oder für dich ist Nottaufe nur etwas zur Beruhigung der Eltern, an sich aber ein Ritus ohne Folgen in Bezug auf Gott....) |
Natürlich ist die Taufe ein Ritus, ein Symbol, das Gott zu nichts magisch zwingen kann, sondern für die Gottesbeziehung von der Seite der Menschen aus eine Bedeutung hat. Das Wörtchen "nur" setze ich aber nicht dahin, denn Symbole halte ich für eine recht wichtige Sache. Und ein solches Symbol halte ich auch in einer Notsituation als Nottaufe vorgenommen für OK - wenn es denn dem Wunsch derjenigen, die für das Kind Verantwortung tragen, entspricht. |
Das kannst du drehen und wenden, wie du willst, ich finde es eine reichlich merkwürdige Gottesvorstellung, die so etwas wie eine Nottaufe notwendig werden lässt.
Aber dieser Irrsinn fängt natürlich beim Konstrukt der Erbsünde an.
Ein Gott, der alle Menschen mit einer Todsünde belegt, vom Moment der Zeugung an, weil Eva einen Apfel genommen hat, von einem Baum, den dieser Gott hingestellt hat - warum, um zu prüfen, ob der Mensch, so wie er ist, wie er ihn ja geschaffen hat, nämlich neugierig und an Erkenntnis interessiert, funktioniert!
So einem Gott ist wahrlich alles zuzutrauen.
Dieser Gott ist allwissend, also hat er das vorher gewusst, er ist allmächtig, also hätte er das auch anders machen können.
Den muss man allerdings auf jeden Säugling extra aufmerksam machen "Sieh her, Gott, wieder einer hat sich deiner Tyrannei gebeugt, damit du das Kindlein in deine Arme und nicht in die ewige (na ja jedenfalls bis zum Jüngsten Tag) Verdammnis (Gottesferne - neumodisch) schicken mögest."
Herr erbarme dich!
Wäre die Taufe nur ein Ritual dafür, dass gläubige Eltern ihr Kind in ihrem Glauben aufziehen wollen, dann wäre das was anderes.
Aber darauf beschränkt sich die Taufe ja eben nicht.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1098474) Verfasst am: 03.10.2008, 18:13 Titel: |
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Ich glaube, wir haben uns hier von der Frage zum Kirchenaustritt etwas weit fortbewegt.
Belassen wir's dabei, dass ich eine Taufe gegen den Willen der Eltern für falsch halte, und dass ich aber auch nicht glaube, dass aus einer solchen Taufe, wenn die Eltern widersprechen, irgendwelche Rechtsfolgen erwüchsen?
Sakramententheologie ist mir hier ein zu weites Feld.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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d3mon registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 137
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(#1098483) Verfasst am: 03.10.2008, 18:52 Titel: |
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Muss man beim Kirchenaustritt eigentlich persönlich vorbeikommen, oder geht das auch per Post?
Ich meine bei den Öffnungszeiten der Ämter kann das schon schwierig werden..
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1098487) Verfasst am: 03.10.2008, 19:02 Titel: |
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d3mon hat folgendes geschrieben: | Muss man beim Kirchenaustritt eigentlich persönlich vorbeikommen, oder geht das auch per Post?
Ich meine bei den Öffnungszeiten der Ämter kann das schon schwierig werden.. |
Per Post geht's nur durch einen Notar beglaubigt.
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d3mon registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 137
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(#1098494) Verfasst am: 03.10.2008, 19:17 Titel: |
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haben Notare am Wochenende offen?
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1098496) Verfasst am: 03.10.2008, 19:23 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Belassen wir's dabei, dass ich eine Taufe gegen den Willen der Eltern für falsch halte, und dass ich aber auch nicht glaube, dass aus einer solchen Taufe, wenn die Eltern widersprechen, irgendwelche Rechtsfolgen erwüchsen?
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Wenn sie es wissen, und ausdrücklich konfessionslos eintragen lassen beim Standesamt, vorsorglich gleich auch den Austritt des Kindes erklären, zudem im Taufregister, wenn ordentlich weitergemeldet, registrieren lassen, dass das gegen ihren Willen geschah, und der Austritt des Kindes bereits wieder erfolgt ist, dann wird das vermutlich keine Rechtsfolgen haben.
Was aber ist, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen nottauft, weitermeldet, und beim Standesamt eintragen lässt, niemand was sagt, und sich der andere Ehepartner die Geburtsurkunde nicht genau ansieht?
Hoffentlich sieht man sich dann die erste Lohnsteuerkarte oder wenigstens die Lohnabrechnung genau an.
Zitat: | Wird negative Auskunft erteilt, wird in den Taufregistern des Geburtsortes nach der Taufeintragung gesucht oder einfach die Selbstaussage (ja, getauft, evangelisch) unkritisch übernommen und Kirchensteuer verlangt, teilweise rückwirkend, soweit finanzrechtlich zulässig.
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Zitat: | Kommt die Sache schließlich vor Gericht, ist die Kirche in der Regel dann erfolgreich, wenn keine rechtsgültige Austrittserklärung vorgelegt werden kann |
"Rasterfahndung" der EKD nach Kirchensteuerfrüchtlingen
Zuletzt bearbeitet von Reza am 03.10.2008, 19:33, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1098498) Verfasst am: 03.10.2008, 19:28 Titel: |
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d3mon hat folgendes geschrieben: | haben Notare am Wochenende offen? |
Mit Notaren vereinbart man Termine.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26592
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1098546) Verfasst am: 03.10.2008, 21:56 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | esme hat folgendes geschrieben: | 1. Weil man den Vertrag auflösen kann, ist er nicht sittenwidrig? Die letzten Monate hat eine Internetfirma jedes Monat 10 Euro von meiner Kreditkarte abgebucht. Wegen verschiedener persönlicher Ereignisse habe ich das zu spät gemerkt, um alles rückgängig zu machen. Ist das jetzt in Ordnung, weil ich ja zum rechten Zeitpunkt handeln hätte können?
Wenn du meinst, dass dieser Vertrag nicht sittenwidrig ist, müsstest du schon ein anderes Argument als die Auflösbarkeit anführen. |
Wenn man den "Vertrag" jederzeit auflösen kann, sobald er einem lästig wird (zB weil man Beiträge zahlen muss), und wenn entweder man selbst oder die Eltern ihn auch tatsächlich abgeschlossen haben, ist er mMn nicht sittenwidrig, in der Tat. (Nicht okay ist freilich auch meiner Meinung nach die Austritsgebühr.)
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Was ich hier mit sittenwidrig bezeichne ist,
1. dass ganz bewusst eine Form gewählt wird, bei der nicht ein Erwachsener mit einer Unterschrift eine Zahlpflicht eingeht, sondern diese Zahlpflich auf einem der Akt der Eltern beruht und es eines aktiven Schrittes bedarf, um sich aus dieser Pflicht zu lösen.
2. dass das ganze gleichzeitig in einem psychischen Umfeld Gott - Eltern angesiedelt ist, in dem diese Vertragskündigung regelmäßig größere Konflikte mit den Eltern auslöst (wahrscheinlich sogar auslösen muss), so dass diese Entscheidung nicht wirklich frei ist.
Ich halte das für eine absichtlich angelegte Form der Erpressung: Wernn Du nicht zahlen willst, musst Du den Ärger mit deinen Eltern in Kauf nehmen. Das für die Kirche günstige ist, dass dieser psychische und soziale Druck sogar häufig dazu führt, dass auch diese "unfreiwilligen" Kirchenmitglieder ihre Kinder auch wieder taufen lassen.
Gut, es ist nicht mehr der Scheiterhaufen von früher. Aber wirklich moralisch sauber steht die Kirche für mich mit dieser Technik nicht da. Etwas anderes ist, ob ich einen Richter fände, der meine Sicht von sittenwidrig hier in einem Rechtsstreit teilt. Das halte ich nicht für unmöglich, aber auch nicht für wahrscheinlich - auf deutsch: eher nicht.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1098590) Verfasst am: 03.10.2008, 23:15 Titel: |
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Reza hat folgendes geschrieben: | Wenn sie es wissen, und ausdrücklich konfessionslos eintragen lassen beim Standesamt, vorsorglich gleich auch den Austritt des Kindes erklären, zudem im Taufregister, wenn ordentlich weitergemeldet, registrieren lassen, dass das gegen ihren Willen geschah, und der Austritt des Kindes bereits wieder erfolgt ist, dann wird das vermutlich keine Rechtsfolgen haben. |
Im Standesamt als konfessionslos eintragen lassen und sicherheitshalber der Person, die das gemacht hat, mitteilen, dass das nicht erwünscht war, sollte reichen, vermute ich nach meinem juristischen Laienverstand. Ansonsten finde ich, könnte man den Spekulatius mal einstellen und konkrete Belege bringen, wann eine solche Nottaufe gegen den Willen der Eltern und gegen den Eintrag beim Stadesamt in der Bundesrepublik mal eine rechtsgültige Mitgliedschaft in der Kirche als KdöR zur Folge gehabt hätte.
Reza hat folgendes geschrieben: | Was aber ist, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen nottauft, weitermeldet, und beim Standesamt eintragen lässt, niemand was sagt, und sich der andere Ehepartner die Geburtsurkunde nicht genau ansieht? |
Dann ist das, finde ich, eher ein Problem des merkwürdigen Verhältnisses der Eltern zueinander.
Dass ich diese Rasterfahndung gegen in der DDR Ausgetretene auch nicht in Ordnung finde, sagte ich oben schon.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1098599) Verfasst am: 03.10.2008, 23:26 Titel: |
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Mir kommen gleich die Tränen.
Es ist in unserem Kulturkreis nunmal so (aber in welchem ist es das nicht?), dass die Zugehörigkeit zu einer religiös-weltanschaulichen Gemeinschaft erst einmal vererbt wird und ein Wechsel dieser Zugehörigkeit möglicherweise mit mehr oder minder großen Konflikten mit dem sozialen Umfeld verbunden ist. Darauf hat das Christentum wahrhaftig nicht das Monopol - auch hier im Forum habe ich durchaus mehrfach Äußerungen der Art gehört, dass Eltern sich sehr fragen würden, was sie falsch gemacht hätten, wenn ihr Kind einer Religionsgemeinschaft beitreten würde, oder dergleichen. Und ich kenne auch jemanden, der in der DDR als Jugendlicher den Sport aufgeben musste (allerdings weiß ich nicht auf welchem Niveau, aber wohl schon nicht schlecht), weil er zur Kirche ging. Nu. Schlimm, dass es so was gibt, aber wohl kaum einseitig einer Seite anzulasten.
Der rechtliche Aspekt des amtsgerichtlichen Kirchenaustritts dürfte da wohl noch das geringste Problem sein - ich glaube nicht, dass die Konflikte, die junge Leute mit ihren Eltern in Ländern haben, wo es unser diesbezügliches System nicht gibt, nur deswegen einfacher ausfallen. Und gerade der rechtliche Aspekt ist ja nun wohl ganz einfach zu regeln.
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alae auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 7039
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(#1098611) Verfasst am: 03.10.2008, 23:46 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Es ist in unserem Kulturkreis nunmal so (aber in welchem ist es das nicht?), dass die Zugehörigkeit zu einer religiös-weltanschaulichen Gemeinschaft erst einmal vererbt wird |
Was sich imho ändern sollte.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1098625) Verfasst am: 03.10.2008, 23:59 Titel: |
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alae hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Es ist in unserem Kulturkreis nunmal so (aber in welchem ist es das nicht?), dass die Zugehörigkeit zu einer religiös-weltanschaulichen Gemeinschaft erst einmal vererbt wird |
Was sich imho ändern sollte. |
Ich halte das für eine unveränderliche Gegebenheit, dass Kinder erst einmal mit und in der Weltanschauung ihrer Eltern aufwachsen (das ist bei nicht-religiösen Weltanschauungen wohl kaum anders!) und, wenn diese Weltanschauung die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Gemeisnchaft mit sich bringt, auch dieser angehören. Der weltanschauliche Wechsel selbst wird mE immer mehr oder weniger Konflikte mit sich bringen (egal von wo nach wo), und wie stark diese ausfallen, hängt bei uns mE eher von den beteilgten Personen ab als von der Weltanschauung. Und der juristische Wechsel ist nun wahrhaftig nicht unzumutbar schwer (abgesehen von der Austrittsgebühr, die ich ja auch ablehne).
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26592
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1098638) Verfasst am: 04.10.2008, 00:07 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ........
Ich halte das für eine unveränderliche Gegebenheit, dass Kinder erst einmal mit und in der Weltanschauung ihrer Eltern aufwachsen (das ist bei nicht-religiösen Weltanschauungen wohl kaum anders!) und, wenn diese Weltanschauung die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Gemeisnchaft mit sich bringt, auch dieser angehören. Der weltanschauliche Wechsel selbst wird mE immer mehr oder weniger Konflikte mit sich bringen (egal von wo nach wo), und wie stark diese ausfallen, hängt bei uns mE eher von den beteilgten Personen ab als von der Weltanschauung. Und der juristische Wechsel ist nun wahrhaftig nicht unzumutbar schwer (abgesehen von der Austrittsgebühr, die ich ja auch ablehne). |
Da sind wir nicht weit auseinander - wo ich anderer Meinung bin, ist, dass für eine staatlich eingetriebene Zahlverpflichtung nur die Unterschrift einer geschäftsfähigen Person bindend sein dürfte - die liegt hier nicht vor.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1098642) Verfasst am: 04.10.2008, 00:09 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | alae hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Es ist in unserem Kulturkreis nunmal so (aber in welchem ist es das nicht?), dass die Zugehörigkeit zu einer religiös-weltanschaulichen Gemeinschaft erst einmal vererbt wird |
Was sich imho ändern sollte. |
Ich halte das für eine unveränderliche Gegebenheit, dass Kinder erst einmal mit und in der Weltanschauung ihrer Eltern aufwachsen (das ist bei nicht-religiösen Weltanschauungen wohl kaum anders!) und, wenn diese Weltanschauung die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Gemeisnchaft mit sich bringt, auch dieser angehören. Der weltanschauliche Wechsel selbst wird mE immer mehr oder weniger Konflikte mit sich bringen (egal von wo nach wo), und wie stark diese ausfallen, hängt bei uns mE eher von den beteilgten Personen ab als von der Weltanschauung. Und der juristische Wechsel ist nun wahrhaftig nicht unzumutbar schwer (abgesehen von der Austrittsgebühr, die ich ja auch ablehne). |
Dei eigene Weltanschauung seinen Kindern aufzudrücken halte ich für absolut daneben, insbesondere wenn es darum geht, sie als Baby bei einem weltanschaulichen Verein anzumelden, der überhaupt nur noch deswegen in seiner derzeitigen Größe existiert, weil es üblich ist, sich an Kleinstkindern zu vergreifen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22334
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(#1098656) Verfasst am: 04.10.2008, 00:23 Titel: |
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fwohlgemuth hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ........
Ich halte das für eine unveränderliche Gegebenheit, dass Kinder erst einmal mit und in der Weltanschauung ihrer Eltern aufwachsen (das ist bei nicht-religiösen Weltanschauungen wohl kaum anders!) und, wenn diese Weltanschauung die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Gemeisnchaft mit sich bringt, auch dieser angehören. Der weltanschauliche Wechsel selbst wird mE immer mehr oder weniger Konflikte mit sich bringen (egal von wo nach wo), und wie stark diese ausfallen, hängt bei uns mE eher von den beteilgten Personen ab als von der Weltanschauung. Und der juristische Wechsel ist nun wahrhaftig nicht unzumutbar schwer (abgesehen von der Austrittsgebühr, die ich ja auch ablehne). |
Da sind wir nicht weit auseinander - wo ich anderer Meinung bin, ist, dass für eine staatlich eingetriebene Zahlverpflichtung nur die Unterschrift einer geschäftsfähigen Person bindend sein dürfte - die liegt hier nicht vor. |
Doch - die der Eltern liegt vor. Und dass das ausreicht, ist für allerlei Verpflichtungen, die Eltern im Namen ihrer Kinder eingehen, der Fall. Und aus dem Rechtsverhältnis kann das Kind ja sich nun mal später verabschieden, sobald es religionsmündig wird. (Und das ist, nebenbei bemerkt, mW früher der Fall, als dass ein Jugendlicher von sich aus andere "Verträge" ohne Zustimmung der Eltern kündigen kann.)
@Zoff: "vergreifen" ... solche Wortwahl ist es, die bei anderen Leuten die Schotten runtergehen lassen. Sind die Kinder der hesigen Foranten deswegen mutmaßlich größtenteils Atheisten, weil sich die Eltern irgendwie unzulässigerweise an ihnen "vergriffen" hätten?
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26592
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1098657) Verfasst am: 04.10.2008, 00:23 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | ....
Dei eigene Weltanschauung seinen Kindern aufzudrücken halte ich für absolut daneben, insbesondere wenn es darum geht, sie als Baby bei einem weltanschaulichen Verein anzumelden, der überhaupt nur noch deswegen in seiner derzeitigen Größe existiert, weil es üblich ist, sich an Kleinstkindern zu vergreifen. | Bei diesem bindenden Anmelden stimme ich dir zu (s.o.)
Auf der anderen Seite geht es gar nicht anders, als dass Kinder von ihren Eltern lernen, wie Welt funktioniert.
Oder willst Du deine Kinder belügen, damit sie ihr Weltbild "unbeeinflusst von dir" aufbauen können. Wie soll das gehen? Eltern können ihren Kindern die Welt nur erklären, wie sie sie sehen.
fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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