Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1174924) Verfasst am: 08.01.2009, 12:56 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: | In dem Beitrag steht aber auch:
Belästigung: Verletzung der Würde der Person, insbesondere durch Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
Jetzt ist die Frage ob das nur für den Job gilt.
Das Einkaufszentrum ist bei uns so aufgebaut worden dass man einen großen Umweg laufen muss sofern man nicht hindurch gehen möchte weil es mitten in der Stadt steht. Daher ist das schon was anderes als eine Discothek oder irgendein Ladenlokal. |
In vielen Städten gibt es Privatgebäude oder -grundstücke die so liegen, dass man große Umwege auf sich nehmen muss um von einer Seite zur anderen kommen. Deswegen hat aber noch lange keiner das Recht einfach mittendurch zu marschieren. Das zieht also nicht. Das Hausrecht geht immer noch vor der Unannehmlichkeit einen Umweg in Kauf nehmen zu müssen.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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