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Kirchenaustritt, Exkommunikation etc.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1192938) Verfasst am: 26.01.2009, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ich nehme es an (sicher bin ich mir nicht).
Aber wird dem denn nicht nachgekommen?


Ich habe keine Ahnung, man müsste das ausprobieren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Kirchen dazu überhaupt eine Möglichkeit haben. Deren Register werden soweit ich weiß immer noch auf Papier geführt, oder?

Gelten die entsprechenden Datenschutzbestimmungen (bzw. Löschansprüche) denn sonst überhaupt für nicht elektronische Datenbestände? (Ehrliche Frage, ich weiß das nicht.)


Ich war da einfach von ausgegangen, kann es aber im Moment nicht finden.

Ich würde es schlicht als Skandal bezeichnen, wenn nicht elektronische Datenbestände von so einer Reglung ausgenommen wären, weil damit so ein Gesetz schlicht umgangen werden kann. (Ich kann im einfachsten Fall alle Daten anonymisiert online vorhalten und nur die Verknüpfung zu Personendaten auf Papier vorhalten.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22334

Beitrag(#1193407) Verfasst am: 27.01.2009, 03:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie wirklich nur auf Papier vorhanden sind (und evtl. zugrundeliegende elektronische Daten gelöscht oder unrekonstruierbar anonymisiert sind), sind sie doch für alle Zwecke, die die Löschvorschriften aus Datenschutzgründen notwendig machen, nutzlos - oder nicht?

Aber ich kenne mich da wirklich weder EDV-technisch noch rechtlich aus.

Jedenfalls kann ich mir nicht denken, dass Institutionen verpflichtet sind, auch irgendwelche Papier-Archive zu durchforsten, wenn jemand aus einer Datenbank gelöscht werden will. Wie du bezüglich Kirche ganz richtig schreibt: Das geht doch gar nicht.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26592
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1193412) Verfasst am: 27.01.2009, 04:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Stichwörter sind:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz#Rechte_der_Betroffenen
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

Gute Nacht, ich gehe...
fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1193509) Verfasst am: 27.01.2009, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn sie wirklich nur auf Papier vorhanden sind (und evtl. zugrundeliegende elektronische Daten gelöscht oder unrekonstruierbar anonymisiert sind), sind sie doch für alle Zwecke, die die Löschvorschriften aus Datenschutzgründen notwendig machen, nutzlos - oder nicht?


Nein.

Der Beitrag von fwo liefert Dir den Grund: Niemand hat meine Daten zu speichern, ohne daß ich das erlaube. Eine solche Erlaubnis kann widerrufen werden und dem ist dann Folge zu leisten. Ich wage zu bezweiflen, daß die Kirche einen wichtigen GRund nennen kann, aus dem sie persönliche Daten von Personen weiter vorhalten muss, die lange ausgetreten sind.

Zitat:
Aber ich kenne mich da wirklich weder EDV-technisch noch rechtlich aus.


Die Vorschriften haben nichts mit der EDV zu tun.

Zitat:
Jedenfalls kann ich mir nicht denken, dass Institutionen verpflichtet sind, auch irgendwelche Papier-Archive zu durchforsten, wenn jemand aus einer Datenbank gelöscht werden will.


Wieso nicht?

Und: Es geht nicht um das Löschen "aus irgendeiner Datenbank", es geht einzig um die Natur der gesammelten Informationen und darum, ob die Kirche ein nachvollziehbares Interesse daran hat, diese weiterhin vorzuhalten.

Zitat:
Wie du bezüglich Kirche ganz richtig schreibt: Das geht doch gar nicht.


Ja. Aber das ist ein Problem der Kirche und nicht derjenigen, die Auskunft bezüglich der über sie gespeicherten Daten verlangen.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1193775) Verfasst am: 27.01.2009, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundesdatenschutzgesetz differenziert zwischen öffentlichen Stellen und nicht-öffentlichen Stellen. Religionsgemeinschaften sind, egal ob sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben oder nicht, nicht-öffentliche Stellen.

http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__2.html

Für öffentliche Stellen gelten die Datenschutzregeln umfassend, für private Stellen heißt es (und jetzt muss ich sagen, dass ich aus der Formulierung, v.a. der von mir kursiv gesetzten Stelle, nicht schlau werde):

BDSG hat folgendes geschrieben:
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

(...)

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1193778) Verfasst am: 27.01.2009, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Das Bundesdatenschutzgesetz differenziert zwischen öffentlichen Stellen und nicht-öffentlichen Stellen. Religionsgemeinschaften sind, egal ob sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben oder nicht, nicht-öffentliche Stellen.

http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__2.html

Für öffentliche Stellen gelten die Datenschutzregeln umfassend, für private Stellen heißt es (und jetzt muss ich sagen, dass ich aus der Formulierung, v.a. der von mir kursiv gesetzten Stelle, nicht schlau werde):

BDSG hat folgendes geschrieben:
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

(...)

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.


Geh mir doch weg mit den nervigen Fakten ....

Danke dafür!

Damit dürften die Kirchen sogar aus dem Schneider sein, weil die die Daten ja überhaupt nicht nutzen sondern wirklich nur vorhalten.
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