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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1346019) Verfasst am: 18.08.2009, 23:53 Titel: |
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Sehr schöner Vergleich.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1346020) Verfasst am: 18.08.2009, 23:54 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Oh. Das kann ich Dir nicht formal erklären. Aber ich stelle mir vor, daß man das in dieser Beziehung mit dem Erwerb und Entzug des Führerscheins, oder mit einer Straftat (hehe) und deren Bestrafung vergleichen kann: Obwohl es die gleiche Sache betrifft, sind je unterschiedliche Qualifikationen vonnöten. |
Was eben für eine Überregulierung spricht. Wenn eine Ehe einvernehmlich geschieden werden soll, kann ich mir nicht vorstellen was für Qualifikationen überhaupt notwendig sein sollen. Entzug des Führerscheins und Bestrafung sind in sofern schlechte Beispiele als dass es sich da um Handlungen gegen den Willen des Betroffenen handelt, wir hier aber über eine einvernehmliche Scheidung reden.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1346036) Verfasst am: 19.08.2009, 00:38 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Stellt sich die Frage warum es bei einer einvernehmlichen Scheidung überhaupt Justizpersonal braucht? |
Naja. Die Eheschließung ist ein hoheitlicher Akt mit möglicherweise weitreichenden Konsquenzen. Da scheint es mir nicht unangemessen zu sein, die Scheidung ebenso formal zu handhaben. |
Die Ehe wird vor dem Standesamt geschlossen. Arbeiten da normalerweise Justizbeamte? (Ich weiß es wirklich nicht). Wenn nein: Warum braucht es dann die Justiz und nicht das Standesamt, um die Ehe aufzuheben? |
zelig hat folgendes geschrieben: | Oh. Das kann ich Dir nicht formal erklären. |
Formal ist die "einvernehmliche Scheidung" keine einvernehmliche Scheidung. (Der Begriff steht so auch in keinem Gesetz.)
Das heißt, es ist nicht so wie bei der Eheschließung. Die kommt (wie ein Vertrag) dadurch zustande, dass beide erklären, dass sie heiraten wollen (unter Einhaltung von ein paar Formalitäten; man muss es gleichzeitig und persönlich vor einem Standesbeamten tun).
BGB hat folgendes geschrieben: | § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen
(1) Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. (...) |
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020802377
Die "einvernehmliche Scheidung" kommt im Gegensatz dazu nicht dadurch zustande, dass beide vor einem Richter erklären, dass sie sich scheiden lassen wollen, sondern: Das Gericht scheidet die Ehe, wenn die Ehe "gescheitert" ist, und das ist im BGB so definiert, dass "die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen".
Das Gericht muss also prüfen, ob das der Fall ist. Und für diese Prüfung gibt es ein paar spezielle Regeln, u.a. diese: "Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt."
BGB hat folgendes geschrieben: | § 1565 Scheitern der Ehe
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566 Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG013002377
Kurz zusammengefasst: Die Scheidung wird von einem Gericht ausgesprochen, weil sie formal keine Auflösung der Ehe durch einen oder beide Ehegatten ist, sondern eine Entscheidung, die an objektive Voraussetzungen (Scheitern der Ehe) gebunden ist, deren Vorliegen von einer objektiven Instanz geprüft werden muss. Die "einvernehmliche Scheidung" ist eine Beweisregel für diese Instanz, keine besondere Form der Scheidung.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Zuletzt bearbeitet von neinguar am 19.08.2009, 00:40, insgesamt einmal bearbeitet |
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Bliss registrierter User
Anmeldungsdatum: 07.03.2008 Beiträge: 312
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(#1346037) Verfasst am: 19.08.2009, 00:39 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Das Problem bei ner Ehe sind die Kinder, und die sind immer noch sozusagen als sowas angesehen wie der Besitz der Ehepartner.
Eine Reform des ganzen Ehequatsches müsste vor allem die Belange der Kinder regeln und bei weitem verbessern. |
Unterschreib.
Danol hat folgendes geschrieben: |
Was nicht besagt das Kinder unbedingt in einer 'intakten Familie' aufwachsen müssen. Wenn man schon mit Vergleichen zwischen verschiedenen Spezies argumentieren will müsste man zunächst mal zur Kenntnis nehmen dass bei einem Großteil der Säugetiere die Kinder entweder von der Mutter erzogen und die im Rudel mit durchgefüttert wird, oder sie nur von der Mutter erzogen werden und die sich selbst ernährt. Echtes zweiter-Teamwork, wie z.B. bei manchen Pinguinarten, ist dagegen ziemlich selten. |
Ich hab hier ehrlich gesagt nicht viel Erfahrung. Habe aber 2 Beispiele erlebt, bei denen man ganz deutlich das fehlen des Vaters feststellen konnte. Ich würde daher sagen man hat einen gewissen Vorteil/Vorsprung den anderen gegenüber, wenn man aus einer intakten Familie stammt.
Rasmuss Kroemker hat folgendes geschrieben: | Bliss hat folgendes geschrieben: |
Vieleicht mag ich in diesem Punkt altmodisch sein, aber ich halte es sogar für sinnvoll das Ehepartner sofern sie Kinder gezeugt haben zusammenbleiben bis diese sagen wir mal 18 sind und das haus verlassen. |
Ich glaube nicht dass es gut ist, wenn Eltern "nur" wegen der Kinder die Beziehung aufrecht erhalten.
Kinder merken das ganz genau, wenn ihnen da etwas vorgeschaukelt wird.
Dann lieber eine saubere Trennung und Samstag Pa und Sonntag Ma als jahrelang auf heile Welt spielen. | [/quote]
Jup sehe ich auch so. Mein Argument ging eher dahin, dass man eine gewisse Verantwortung übernimmt wenn man Kinder in die Welt setzt und sich eben nicht gleich scheiden lassen sollte nur weil man mal was neues braucht. Daher sollte es meiner Meinung nach schon eine gewisse Hürde geben zumindest wenn Kinder im Spiel sind. Wobei ich mit Hürde nicht unbedingt den langsam arbeitenden staat meine, und daher wohl etwas vom Topic abkomme.
Zuletzt bearbeitet von Bliss am 19.08.2009, 00:48, insgesamt einmal bearbeitet |
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1346039) Verfasst am: 19.08.2009, 00:46 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | neinguar hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ich könnte die Kritik verstehen, wenn noch das alte Scheidungsrecht existierte. Aber so kann ich das nicht nachvollziehen. Wer sich in der Trennung einig ist, kann die Scheidung unkompliziert haben. Wenn Uneinigkeit besteht, muss es Regeln geben, und eine Stelle, die nach diesen Regeln entscheidet. |
richtig, die meisten ehen werden im streit beendet, da müssten, wenn es "nur" verträge gäbe, diese eingeklagt werden.
was allerdings nicht zu verstehen ist, dass selbst einnehmliche scheidungen immer noch ewig dauern. |
Das liegt, glaube ich, weniger an der Scheidung selbst. Wenn es nur darum geht, gehen einvernehmliche Scheidungen unproblematisch. In die Länge zieht es sich, wenn es Streit um Kohle (Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung) oder Kinder (Sorge-, Umgangsrecht) gibt, der im Scheidungsverfahren mitverhandelt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung#Verfahren
Aber ich habe keine Statistik über die Verfahrensdauer. |
neee, es geht zum teil echt um die überlastung der gerichte. selbst wenn überhaupt nix strittig ist, kann so eine scheidung locker knapp zwei jahre dauern. |
Nein. Das ist ganz schlicht Falsch. Nur wenn das Gericht nicht davon überzeugt ist das keine wirkliche Scheidung vorliegt(weil z.B. die Personen weiter in Ehe ähnlicher Gemeinschaft leben), es Kinder gibt für deren Kindeswohl eine Scheidung nicht hinnehmbar ist oder bei einem der Partner besondere Schutzwürdigkeit, z.B. wegen Krankheit oder Alter vorliegt, kann eine einvernehmliche Scheidung länger als ein Jahr dauern. Diese Fälle sind so selten, das ich selbst mit Google keinen finden konnte.
Ansonsten dauert eine Scheidungen ein Jahr(ab einreichen der Formulare), es sei denn ein Härtefall(Prügelnder Ehepartner etc.) besteht was eine schnelle Scheidung ermöglicht.
Bei einvernehmliche Scheidungen bei denen auch die Anwälte alles geklärt haben, dauert das Verfahren der Scheidung vor Gericht etwa 20 Minuten, in dem der Richter monoton die ihm vorliegenden Tatsachen runter Rattert und die Beiden Parteien das abnicken.
Selbst wenn das Verfahren wegen Streit um Unterhalt und sonstiger Sachen länger dauert. Wird die Scheidung sofern die Ehe als unheilbar gilt, nach einem Jahr nach Antragstellung vollzogen egal ob alle Unterhalt technische oder sonstige Sachen geklärt sind. So kann das Verfahren auch mehrere Jahre dauern, aber die faktische Scheidung gibt es vorher schon.
Wenn einer der Partner nicht mit der Scheidung einverstanden ist und nachweisen kann das die Ehe nicht unheilbar ist(durch sein besonderes Bemühen sich zu ändern oder ähnliches), dann kann es bis zu 3 Jahre dauern.
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1346104) Verfasst am: 19.08.2009, 09:29 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Bei einvernehmliche Scheidungen bei denen auch die Anwälte alles geklärt haben, dauert das Verfahren der Scheidung vor Gericht etwa 20 Minuten, in dem der Richter monoton die ihm vorliegenden Tatsachen runter Rattert und die Beiden Parteien das abnicken. |
richtig, aber bis man einen scheidungstermin bei gericht bekommt, kann es schon mal ein bis zwei jahre dauern.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1346108) Verfasst am: 19.08.2009, 09:40 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Stellt sich die Frage warum es bei einer einvernehmlichen Scheidung überhaupt Justizpersonal braucht? |
Naja. Die Eheschließung ist ein hoheitlicher Akt mit möglicherweise weitreichenden Konsquenzen. Da scheint es mir nicht unangemessen zu sein, die Scheidung ebenso formal zu handhaben. |
Die Ehe wird vor dem Standesamt geschlossen. Arbeiten da normalerweise Justizbeamte? (Ich weiß es wirklich nicht). Wenn nein: Warum braucht es dann die Justiz und nicht das Standesamt, um die Ehe aufzuheben? |
Beim Standesamt handelt es sich um Strafvollzugsbeamte....
_________________ Defund the gender police!!
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1346109) Verfasst am: 19.08.2009, 09:40 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Die Ehe wird vor dem Standesamt geschlossen. Arbeiten da normalerweise Justizbeamte? (Ich weiß es wirklich nicht). Wenn nein: Warum braucht es dann die Justiz und nicht das Standesamt, um die Ehe aufzuheben? |
Weil die Ehe immer noch prinzipiell als kirchliches Sakrament angesehen wird. Der dünne Firnis der Zivilehe zeigt sich nur dadurch, daß man sie am Standesamt ohne Priester schließen kann bzw. muß. Bei der Auflösung derselben legt man so hohe Hürden, wie es eben noch geht.
An der Eheschließung zeigt sich die enge Bindung von Staat und Kirche, so war bis vor kurzem Priestern bei Ordnungsstrafe verboten eine konfessionelle Ehe ohne vorhergehende Zivileheschließung zu schließen.
Es wird Zeit, diese Kopplung komplett abzuschaffen. Wenn der Staat es angemessen findet, Versorgungsgemeinschaften steuerlich zu begünstigen - was ich auch tue - dann kann man solche Gemeinschaften regeln. Ob man die dann "Ehe", "Lebenspartnerschaft" oder wissen die Götter was nennt, ist dabei egal, auch wenn der Terminus "Ehe" für so etwas den einen oder anderen, der sie sowieso nicht eingehen darf, wieder auf die Palme bringen wird. Religiöse Formen des Zusammenlebens könnten davon völlig unberührt bleiben.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1346110) Verfasst am: 19.08.2009, 09:54 Titel: |
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Ich hatte noch nie Probleme bei einer Scheidung.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1346125) Verfasst am: 19.08.2009, 11:06 Titel: |
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neinguar hat folgendes geschrieben: | [...] |
Das beschreibt ziemlich gut was ich mit Überregulierung meinte. Allein das irgendwie das 'Scheitern' einer Ehe festgestellt werden muss, um sie zu scheiden, ist doch
Bliss hat folgendes geschrieben: | Ich hab hier ehrlich gesagt nicht viel Erfahrung. Habe aber 2 Beispiele erlebt, bei denen man ganz deutlich das fehlen des Vaters feststellen konnte. Ich würde daher sagen man hat einen gewissen Vorteil/Vorsprung den anderen gegenüber, wenn man aus einer intakten Familie stammt. |
Das kann man so nicht sagen. Ich komme z.B. auch aus einer Familie ohne Vater und bin - im speziellen Fall meines Vaters - sehr froh drumm. In meinem Freundes/Bekanntenkreis sind auch viele Kinder von alleinerziehenden Müttern und auch eines eines alleinerziehenden Vaters, das die irgendwelche Nachteile gegenüber Kindern aus 'intakten Familien' haben, kann ich so nicht bestätigen. Der einzige Nachteil, der regelmäßig ins Auge fällt, ist der der geringeren Einkommen im Elternhaus. Wie hat sich bei deinen Beispielen denn das Fehlen des Vaters geäußert und warum ist das zwingend ein Nachteil?
beachbernie hat folgendes geschrieben: | Beim Standesamt handelt es sich um Strafvollzugsbeamte.... |
Im ernst? Passt ja wie die Faust aufs Auge
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | Weil die Ehe immer noch prinzipiell als kirchliches Sakrament angesehen wird. Der dünne Firnis der Zivilehe zeigt sich nur dadurch, daß man sie am Standesamt ohne Priester schließen kann bzw. muß. Bei der Auflösung derselben legt man so hohe Hürden, wie es eben noch geht.
An der Eheschließung zeigt sich die enge Bindung von Staat und Kirche, so war bis vor kurzem Priestern bei Ordnungsstrafe verboten eine konfessionelle Ehe ohne vorhergehende Zivileheschließung zu schließen.
Es wird Zeit, diese Kopplung komplett abzuschaffen. |
Ja, da hast Du vollkommen recht. Das ist auch in etwa das was ich in meinem ersten Beitrag hier im Thread aussagen wollte.
Ich sehe aber prinzipiell keinen Grund warum eine Versorgungsgemeinschaft (zwischen Erwachsenen) steuerlich begünstigt werden sollte. Wenn man sowas wirklich lebt hat man ohnehin genug Vorteile (z.B. Wohnt es sich zu zweit günstiger) als dass es noch sinnvoll oder notwendig wäre, diese durch weitere Steuervorteile zu vergrößern.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26540
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1346131) Verfasst am: 19.08.2009, 11:10 Titel: |
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Ich lese hier immer wieder, dass es bei einer Ehe oder auch Versorgungsgemeinschaft Danol hat folgendes geschrieben: | ...Steuervorteile .... | gäbe.
Kannst Du das einmal erläutern?
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1346132) Verfasst am: 19.08.2009, 11:15 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Ich lese hier immer wieder, dass es bei einer Ehe oder auch Versorgungsgemeinschaft Danol hat folgendes geschrieben: | ...Steuervorteile .... | gäbe.
Kannst Du das einmal erläutern?
fwo |
Du hast das Ehegattensplitting doch weiter vorne selbst erläutert? In Ehen mit unterschiedlich großen Einkommen, insbesonder wenn einer der Partner nichts verdient, ist das eine ziemliche Ersparnis. Dazu kommen größere Freibeträge z.B. bei Erbschafts- oder Schenkungssteuer (soweit ich weiß müssen auch nur niedrigere Steuersätze gezahlt werden, da bin ich nicht sicher).
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26540
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1346141) Verfasst am: 19.08.2009, 11:38 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Ich lese hier immer wieder, dass es bei einer Ehe oder auch Versorgungsgemeinschaft Danol hat folgendes geschrieben: | ...Steuervorteile .... | gäbe.
Kannst Du das einmal erläutern?
fwo |
Du hast das Ehegattensplitting doch weiter vorne selbst erläutert? In Ehen mit unterschiedlich großen Einkommen, insbesonder wenn einer der Partner nichts verdient, ist das eine ziemliche Ersparnis. .... |
Nein. Es ist eine Gleichstellung mit Singels mit identischem Einkommen pro Person.
Für die Höhe der Steuer gilt das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Bei einer Lebensgemeinschaft, die eine Versorgungsverpflichtung beinhaltet, bedeutet dies, dass das zur Verfügung stehende Geld pro Person (= Leistungsfähigkeit) die Summe der beiden Einkünfte / 2 ist.
Das Splitting ist keine Ersparnis, sondern eine rechnerische Gleichstellung mit einem Single ohne Versorgungsverpflichtung.
fwo
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The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1346143) Verfasst am: 19.08.2009, 11:43 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Nein. Es ist eine Gleichstellung mit Singels mit identischem Einkommen pro Person. |
Und das diese Gleichstellung erfolgt ist eben der Steuervorteil, der aus der Ehe erwächst. Die Gleichstellung mit einem Single ist ist als Argument bestenfalls Augenwischerei, da sie in bestehenden Versorgungsgemeinschaften ohne Ehe m.W. nicht erfolgt. Ich sehe keinen Grund warum eine Ehe hier gegenüber einer nicht formell geschlossenen Versorgungsgemeinschaft bevorzugt werden sollte. Ich sehe auch keinen Grund warum Versorgungsgemeinschaften überhaupt bevorzugt werden sollten.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1346160) Verfasst am: 19.08.2009, 12:52 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Ich sehe keinen Grund warum eine Ehe hier gegenüber einer nicht formell geschlossenen Versorgungsgemeinschaft bevorzugt werden sollte. |
Ich auch nicht.
Zitat: | Ich sehe auch keinen Grund warum Versorgungsgemeinschaften überhaupt bevorzugt werden sollten. |
Ich schon: Eine Versorgungsgemeinschaft im kleinen entlastet die Versorgungsgemeinschaft im großen, sprich den Sozialstaat. Wer direkte Verantwortung anderen Menschen gegenüber übernimmt, braucht sie nicht in dem Umfang an den Staat über die Steuern zu delegieren, wie jemand, der für sich allein lebt.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26540
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1346164) Verfasst am: 19.08.2009, 13:08 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Nein. Es ist eine Gleichstellung mit Singels mit identischem Einkommen pro Person. |
Und das diese Gleichstellung erfolgt ist eben der Steuervorteil, der aus der Ehe erwächst. Die Gleichstellung mit einem Single ist ist als Argument bestenfalls Augenwischerei, da sie in bestehenden Versorgungsgemeinschaften ohne Ehe m.W. nicht erfolgt. Ich sehe keinen Grund warum eine Ehe hier gegenüber einer nicht formell geschlossenen Versorgungsgemeinschaft bevorzugt werden sollte. Ich sehe auch keinen Grund warum Versorgungsgemeinschaften überhaupt bevorzugt werden sollten. |
In einer nicht formell geschlossenen Versorgungsgemeinschaft besteht auch keine Versorgungsverpflichtung. Nicht formell geschlossenen Versorgungsgemeinschaften können sich jederzeit trennen, so dass ein zurückgelassener versorgungsunfähiger Partner von der Gemeinschaft versorgt wird, währen bei einer offiziellen Partnerschaft der Partner die Versorgungsverpflichtung trägt. Der Staat bekommt also etwas für diese vermeintliche Bevorzugung.
Ich gebe dir Recht, dass dieses System nicht vollkommen ist - ich sagte schon, dass ich für ein Familiensplitting und nicht für ein Ehegattensplitting bin, wobei ich Familie als die Struktur definieren würde, die sich aus den aktuellen Versorgungspflichten ergibt.
Und - mit Verlaub - dass eine rechtliche Versorgungspflicht sich nicht in der Besteuerung niederschlagen soll, dass also jemand, der mit der Summe X 5 Leute zu versorgen hat, genauso besteuert werden soll, wie jemand, der mit der Summ X nur sich selbst versorgt, das wäre nicht nur ein Widerspruch zum Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, das wäre einfach Blödsinn.
Wie es auch nicht zu begründen wäre, dass eine Pflichtversorgungsgemeinschaft, vulgo Ehe, bei der jeder die Summe X verdient, und die damit faktisch wie Singles besteuert werden, weniger Steuern zahlen soll als eine entsprechende Ehe, bei der ein Partner 2X verdient und der andere nichts.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1346196) Verfasst am: 19.08.2009, 14:24 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Bei einvernehmliche Scheidungen bei denen auch die Anwälte alles geklärt haben, dauert das Verfahren der Scheidung vor Gericht etwa 20 Minuten, in dem der Richter monoton die ihm vorliegenden Tatsachen runter Rattert und die Beiden Parteien das abnicken. |
richtig, aber bis man einen scheidungstermin bei gericht bekommt, kann es schon mal ein bis zwei jahre dauern. |
Wo in Deutschland?
Scheidung wird eingereicht -> 3-4 Wochen dafür das der Partner Informiert wird(entfällt wenn gemeinsam die Scheidung eingereicht wird) 2-4 Monate bis zur ersten Verhandlung. Nur wenn der Richter oder die Räumlichkeiten unabkömmlich sind, entsteht eine weitere Wartezeit von etwa 1-3 Monaten (3 nur wenn der Richter dazwischen Urlaub hat).
Es kommt ganz ganz selten vor das, aufgrund fehlenden Richters oder Räumlichkeiten, mehr als zwei Termine hintereinander ins Wasser fallen(das es überhaupt passiert ist eher selten). Wenn die ersten beiden Sitzungen ausfallen, hätte man maximal eine Gesamtwartezeit von einem Jahr bis zur ersten Verhandlung. Bei eignen Parteien und guten Anwälten reicht eine Sitzung.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1346205) Verfasst am: 19.08.2009, 14:42 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Bei einvernehmliche Scheidungen bei denen auch die Anwälte alles geklärt haben, dauert das Verfahren der Scheidung vor Gericht etwa 20 Minuten, in dem der Richter monoton die ihm vorliegenden Tatsachen runter Rattert und die Beiden Parteien das abnicken. |
richtig, aber bis man einen scheidungstermin bei gericht bekommt, kann es schon mal ein bis zwei jahre dauern. |
Wo in Deutschland?
Scheidung wird eingereicht -> 3-4 Wochen dafür das der Partner Informiert wird(entfällt wenn gemeinsam die Scheidung eingereicht wird) 2-4 Monate bis zur ersten Verhandlung. Nur wenn der Richter oder die Räumlichkeiten unabkömmlich sind, entsteht eine weitere Wartezeit von etwa 1-3 Monaten (3 nur wenn der Richter dazwischen Urlaub hat).
Es kommt ganz ganz selten vor das, aufgrund fehlenden Richters oder Räumlichkeiten, mehr als zwei Termine hintereinander ins Wasser fallen(das es überhaupt passiert ist eher selten). Wenn die ersten beiden Sitzungen ausfallen, hätte man maximal eine Gesamtwartezeit von einem Jahr bis zur ersten Verhandlung. Bei eignen Parteien und guten Anwälten reicht eine Sitzung. |
Dazu kommt noch das Trennungsjahr. Und bis das BfA die Versorgungsansprüche ausklamüsert hat sind bei mir ebenfalls noch Monate ins Land geszogen.
Von der Trennung bis zur Scheidung vergingen bei mir 21 Monate
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1346211) Verfasst am: 19.08.2009, 14:52 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Dazu kommt noch das Trennungsjahr. |
Das ist ohnehin der Witz in Dosen. Völlig unnötig.
Man hört schonmal so sinnige Begründungen dafür, daß sich die beiden es noch einmal anders überlegen könnten, die Situation könnte sich ja ändern. Du meine Güte, dann sollten sie sich eben nochmal heiraten.
Ohne das sakramentale Rest-Brimborium um die Zivilehe wäre das doch kein Problem, aber nein, 2x heiraten, das geht vor dem Knechtsgott ja noch weniger als Scheidung.
Nur so nebenbei, bevor das westliche Abendland wiedre vor die Hunde geht: Eine deutliche Vereinfachung des Abschließens und der Auflösung der Zivilehe hindert übrigens niemanden daran, sich seiner Religion gemäß weitaus strengere Auflagen zu seiner Version der Ehe zu geben.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1346218) Verfasst am: 19.08.2009, 14:58 Titel: |
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Dazu kommt noch das Trennungsjahr. |
Das ist ohnehin der Witz in Dosen. Völlig unnötig.
Man hört schonmal so sinnige Begründungen dafür, daß sich die beiden es noch einmal anders überlegen könnten, die Situation könnte sich ja ändern. |
Vor allem sehe ich kein öffentliches Interesse, daß das passiert. Deswegen soll sich der Staat da gefälligst raushalten und die Entscheidung darüber den Betroffenen überlassen.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1346253) Verfasst am: 19.08.2009, 15:36 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Bei einvernehmliche Scheidungen bei denen auch die Anwälte alles geklärt haben, dauert das Verfahren der Scheidung vor Gericht etwa 20 Minuten, in dem der Richter monoton die ihm vorliegenden Tatsachen runter Rattert und die Beiden Parteien das abnicken. |
richtig, aber bis man einen scheidungstermin bei gericht bekommt, kann es schon mal ein bis zwei jahre dauern. |
Wo in Deutschland?
Scheidung wird eingereicht -> 3-4 Wochen dafür das der Partner Informiert wird(entfällt wenn gemeinsam die Scheidung eingereicht wird) 2-4 Monate bis zur ersten Verhandlung. Nur wenn der Richter oder die Räumlichkeiten unabkömmlich sind, entsteht eine weitere Wartezeit von etwa 1-3 Monaten (3 nur wenn der Richter dazwischen Urlaub hat).
Es kommt ganz ganz selten vor das, aufgrund fehlenden Richters oder Räumlichkeiten, mehr als zwei Termine hintereinander ins Wasser fallen(das es überhaupt passiert ist eher selten). Wenn die ersten beiden Sitzungen ausfallen, hätte man maximal eine Gesamtwartezeit von einem Jahr bis zur ersten Verhandlung. Bei eignen Parteien und guten Anwälten reicht eine Sitzung. |
Dazu kommt noch das Trennungsjahr. Und bis das BfA die Versorgungsansprüche ausklamüsert hat sind bei mir ebenfalls noch Monate ins Land geszogen.
Von der Trennung bis zur Scheidung vergingen bei mir 21 Monate |
Soweit ich das kenne beginnt das Trennungsjahr mit dem einreichen der Scheidung und die Scheidung wird, wenn festgestellt wird das die Ehe unheilbar ist nach Ablauf des Trennungsjahres "vollzogen" auch wenn noch weitere Streitpunkte bestehen.
Die Klärung dieser Streitpunkte kann sich noch darüber hinaus erstrecken. Ich kenne Fälle wo Jahrzehnte dauert, weil der Unterhaltspflichtige Partner lieber tausend Euros in den Anwalt investiert als den Unterhalt zu bezahlen.
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1346259) Verfasst am: 19.08.2009, 15:40 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Soweit ich das kenne beginnt das Trennungsjahr mit dem einreichen der Scheidung und die Scheidung wird, wenn festgestellt wird das die Ehe unheilbar ist nach Ablauf des Trennungsjahres "vollzogen" auch wenn noch weitere Streitpunkte bestehen.
Die Klärung dieser Streitpunkte kann sich noch darüber hinaus erstrecken. Ich kenne Fälle wo Jahrzehnte dauert, weil der Unterhaltspflichtige Partner lieber tausend Euros in den Anwalt investiert als den Unterhalt zu bezahlen. |
nein, das trennungsjahr muss vor dem einreichen der scheidung vorbei sein.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1346265) Verfasst am: 19.08.2009, 15:45 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Soweit ich das kenne beginnt das Trennungsjahr mit dem einreichen der Scheidung und die Scheidung wird, wenn festgestellt wird das die Ehe unheilbar ist nach Ablauf des Trennungsjahres "vollzogen" auch wenn noch weitere Streitpunkte bestehen.
Die Klärung dieser Streitpunkte kann sich noch darüber hinaus erstrecken. Ich kenne Fälle wo Jahrzehnte dauert, weil der Unterhaltspflichtige Partner lieber tausend Euros in den Anwalt investiert als den Unterhalt zu bezahlen. |
nein, das trennungsjahr muss vor dem einreichen der scheidung vorbei sein. |
Man kann natürlich simpel und einfach einen falschen Zeitpunkt angeben und sagen, dass man sich schon zuvor getrennt hat , wenn beide die Scheidung wollen. Prüft ja eh keiner nach.
Aber als aufrechter Staatsbürger habe ich natürlich alles wahrheitsgemäß durchgeführt.
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1346268) Verfasst am: 19.08.2009, 15:48 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Soweit ich das kenne beginnt das Trennungsjahr mit dem einreichen der Scheidung und die Scheidung wird, wenn festgestellt wird das die Ehe unheilbar ist nach Ablauf des Trennungsjahres "vollzogen" auch wenn noch weitere Streitpunkte bestehen.
Die Klärung dieser Streitpunkte kann sich noch darüber hinaus erstrecken. Ich kenne Fälle wo Jahrzehnte dauert, weil der Unterhaltspflichtige Partner lieber tausend Euros in den Anwalt investiert als den Unterhalt zu bezahlen. |
nein, das trennungsjahr muss vor dem einreichen der scheidung vorbei sein. |
Man kann natürlich simpel und einfach einen falschen Zeitpunkt angeben und sagen, dass man sich schon zuvor getrennt hat , wenn beide die Scheidung wollen. Prüft ja eh keiner nach.
Aber als aufrechter Staatsbürger habe ich natürlich alles wahrheitsgemäß durchgeführt. |
es geht auch, wenn beide glaubhaft beteuern, zwar noch gemeinsam gewohnt zu haben, aber getrennt von tisch und bett.
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