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Djehad als Vorname
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Layla
Paradoxon



Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1506

Beitrag(#1355127) Verfasst am: 05.09.2009, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Ich bin dennoch der Meinung, dass das Gericht richtig entschieden hat.


Ich bin mir da nicht so sicher. Einerseits kann ich die Begründung des Gerichts, rein auf abstrakte Fälle gemünzt, nachvollziehen. Andererseits hätte m.E. durchaus etwas dagegen getan werden müssen dass hier ein Vater sein Kind zur Propagierung seiner Anschauungen ausnutzt.


Dann muesste auch jeweils ein Gericht pruefen, ob Eltern ihren Nachwuchs "Adolf" nennen duerfen. Der Name kann auch zur "Propagierung von Anschauungen benutzt" werden, obwohl das natuerlich nicht zwingend so sein muss. Und was ist mit "Che"? Etc. Wenn man dieses Fass erst mal aufgemacht hat, dann sehe ich viel Arbeit auf die Gerichte zukommen. Deshalb wuerde ich das Fass besser zu lassen.

Gruss, Bernie


sowas Ähnliches gab es doch schon (Richtung Adolf) in den USA , erinnere mich dunkel , suche ich vielleicht morgen mal raus
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1355128) Verfasst am: 05.09.2009, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Dann muesste auch jeweils ein Gericht pruefen, ob Eltern ihren Nachwuchs "Adolf" nennen duerfen. Der Name kann auch zur "Propagierung von Anschauungen benutzt" werden, obwohl das natuerlich nicht zwingend so sein muss. Und was ist mit "Che"? Etc. Wenn man dieses Fass erst mal aufgemacht hat, dann sehe ich viel Arbeit auf die Gerichte zukommen. Deshalb wuerde ich das Fass besser zu lassen.


Das ist nachvollziehbar, dennoch hinterlässt das in diesem Fall eben einen unschönen Nachgeschmack.
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355130) Verfasst am: 05.09.2009, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

"Dann muesste auch jeweils ein Gericht pruefen, ob Eltern ihren Nachwuchs "Adolf" nennen duerfen."

Nein, nicht jeweils. Es müsste nur einmal prüfen, ob in Deutschland für den Namensträger eine Gefährung des Kindeswohls zu erwarten ist — und, ob diese Gefährung das Namensgebungsrecht der Eltern aushebelt.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355147) Verfasst am: 05.09.2009, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Danke für den Link zum Video. Das ist doch sehr erhellend, was die Umstände angeht.

In Kenntnis dieser Umstände hätte das Gericht sehr wohl auch anders urteilen können, denn der Gerichtssprecher gibt ja indirekt zu, dass in der aktuellen Lage die Wirkung der Namensgebung sehr wohl das Kindeswohl beeinträchtigt. Wie er auf die Idee kommt, dass sich diese Wirkung zukünftig mildern wird, ist mir schleierhaft. Offenbar rechnet das Gericht ernsthaft mit einer Entschärfung der zugrunde liegenden weltanschaulichen Gegensätze innerhalb absehbarer Zeit. Das halte ich für extrem optimistisch. — Möglicherweise verbirgt sich dahinter auch Angst von den Folgen, die ein konsequentes Urteil hätte haben können: Tumulte interessierter türkischer, islamischer oder islamistischer Kreise.

Mit den Augen rollen Wenn Du wissen willst, wie das Gericht das sieht, lies am besten das, was das Gericht im Urteil dazu geschrieben hat, anstatt auf der Grundlage des Ausschnitts rumzuspekulieren, den SPON aus der Auskunft des Gerichtssprechers, der das Urteil auch nur indirekt wiedergibt, für seinen Bericht rausgesucht hat.

Du musst das Urteil nichtmal selbst raussuchen. Der Link steht wenige Beiträge über Deinem.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355154) Verfasst am: 05.09.2009, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Ich bin dennoch der Meinung, dass das Gericht richtig entschieden hat.


Ich bin mir da nicht so sicher. Einerseits kann ich die Begründung des Gerichts, rein auf abstrakte Fälle gemünzt, nachvollziehen. Andererseits hätte m.E. durchaus etwas dagegen getan werden müssen dass hier ein Vater sein Kind zur Propagierung seiner Anschauungen ausnutzt.

Die Ideologie des Vaters kriegt das Kind so oder so ab, und was den Namen betrifft, würde es halt im Zweifel daheim "Djehad" gerufen, und nur im Ausweis würde etwas anderes stehen.
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355222) Verfasst am: 05.09.2009, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

@neinguar: Danke für den Hinweis!

Aus den Gründen der Gerichtsentscheidung (11.):
"... Für die Frage, ob sich aus dem gewählten Vornamen Djehad für den Beteiligten zu 3) eine Gefährdung des Kindeswohls ergibt, die die Einschränkung des Rechts der Eltern auf freie Namenswahl rechtfertigt, kann letztlich auch nicht darauf abgestellt werden, ob das Kind eine Schule besuchen wird, in der ihm aufgrund seines Vornamens möglicherweise mit Ablehnung entgegengetreten wird. Hier wäre es Aufgabe der Pädagogen, in der Schule einer „Brandmarkung“ durch einseitig verkürzende Deutung des Namens Djehad entgegenzuwirken."

Es scheint mir nachvollziehbar, dass man solche Namen als Herausforderung für eine Erziehung zu aufgeklärter Toleranz versteht; nur ist damit wiederum zugegeben, dass der Name an sich — ohne ein korrigierendes Eingreifen — Gefährdungspotential für das Kindeswohl hat. Und: Das Kind lebt ja nicht nur in der Schule und nicht immer im Beisein von Pädagogen.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355234) Verfasst am: 05.09.2009, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
ist damit wiederum zugegeben, dass der Name an sich — ohne ein korrigierendes Eingreifen — Gefährdungspotential für das Kindeswohl hat.

Das Problem entsteht, wenn sich das "an sich" aus der Einstellung der Umgebung ergibt. Nehmen wir mal einen Vergleichsfall an, der das für Deutschland wahrscheinlich besser verdeutlicht als ein arabischer Name:

Nehmen wir an, Eltern wollen ihr Kind Moses oder Salomon nennen. Stellen wir uns vor, dass das Kind in einem Kaff in der sächsischen Schweiz aufwachsen wird, oder auch in Neukölln, und unterstellen wir, dass die anderen Kinder dort zu einem erheblichen Teil von ihren Eltern offenen Antisemitismus mitkriegen. Dürfte das für die Beurteilung des Kindeswohls bei der Namensgebung eine Rolle spielen?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1355240) Verfasst am: 05.09.2009, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, der Vorname ist vergleichbar mit Vornamen, die lange Zeit auch hier üblich waren und die auch noch bei Lebenden vorkommen wie Traugott, Bringfriede, Gottlob, Gotthilf, Fürchtegott usw.
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355262) Verfasst am: 05.09.2009, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

"Das Problem entsteht, wenn sich das "an sich" aus der Einstellung der Umgebung ergibt."

Da gebe ich Dir gerne Recht, so eine Einstellung ist — auch gegenüber 'Djehad' — ein übles Phänomen. Doch: wenn eine mit möglichst wenig Aufwand wirksame, also effiziente Lösung gesucht wird, dann wäre doch — zumindest kurzfristig — der Weg über die Verhinderung der Namensgebung angezeigt. Die Einstellung der Umgebung zu verändern wäre dann das langfristige Projekt.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1355268) Verfasst am: 05.09.2009, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

@harun ar-raschid
Willst du es nicht doch mal mit dem Zitat-Button probieren?
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355269) Verfasst am: 05.09.2009, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dank für Deine Empfehlung, aber ich finds so schneller, platzsparender, schöner.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355273) Verfasst am: 05.09.2009, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
"Das Problem entsteht, wenn sich das "an sich" aus der Einstellung der Umgebung ergibt."

Da gebe ich Dir gerne Recht, so eine Einstellung ist — auch gegenüber 'Djehad' — ein übles Phänomen. Doch: wenn eine mit möglichst wenig Aufwand wirksame, also effiziente Lösung gesucht wird, dann wäre doch — zumindest kurzfristig — der Weg über die Verhinderung der Namensgebung angezeigt. Die Einstellung der Umgebung zu verändern wäre dann das langfristige Projekt.

Und das würdest Du in meinem Moses/Salomon-Beispiel konsequenterweise genauso sehen?
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Zuletzt bearbeitet von neinguar am 05.09.2009, 12:49, insgesamt einmal bearbeitet
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1355274) Verfasst am: 05.09.2009, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Dank für Deine Empfehlung, aber ich finds so schneller, platzsparender, schöner.

Ich nicht. Vor allem weiß man so nicht wen du zitierst.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355275) Verfasst am: 05.09.2009, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
@harun ar-raschid
Willst du es nicht doch mal mit dem Zitat-Button probieren?
harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Dank für Deine Empfehlung, aber ich finds so schneller, platzsparender, schöner.

Das gilt vielleicht beim Schreiben des Beitrags. Der Sinn der Zitatfunktion ist aber, das Zitat beim Lesen besser erkennen und v.a. zuordnen zu können.
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355276) Verfasst am: 05.09.2009, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Motto "Immer an den Leser denken" versuch ich's mal:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Und das würdest Du in meinem Moses/Salomon-Beispiel konsequenterweise genauso sehen?


Na klar! Voraussetzung ist allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Beeinträchtigung des Kindeswohles — und diese liegt ja, wie Du zu Recht ausführst, immer zugleich im Namen selbst und in der Einstellung der Umgebung begründet. Das wäre bei 'Moses' ebenso zu prüfen wie bei 'Rotkäppchen'.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1355304) Verfasst am: 05.09.2009, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gebt dem Namen eine Chance. Vielleicht gibts ja bald den ersten "Djehad´s Biertreff" an einer Berliner Ecke.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355313) Verfasst am: 05.09.2009, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Und das würdest Du in meinem Moses/Salomon-Beispiel konsequenterweise genauso sehen?


Na klar! Voraussetzung ist allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Beeinträchtigung des Kindeswohles — und diese liegt ja, wie Du zu Recht ausführst, immer zugleich im Namen selbst und in der Einstellung der Umgebung begründet. Das wäre bei 'Moses' ebenso zu prüfen wie bei 'Rotkäppchen'.

Puh.....hart. Die Frage zu dem Beispiel war eigentlich rhetorisch gemeint.....
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1355320) Verfasst am: 05.09.2009, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Nach dem Motto "Immer an den Leser denken" versuch ich's mal:

Danke Daumen hoch!
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355328) Verfasst am: 05.09.2009, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Puh.....hart. Die Frage zu dem Beispiel war eigentlich rhetorisch gemeint.....


Wieso hart? Eine Bremse ist da ja noch: Wenn eine Beeinträchtigung des Kindeswohls wahrscheinlich ist, dann bleibt dieser Effekt ja immer noch gegen das Namensgebungsrecht der Eltern abzuwägen. Und die Gerichte gewichten dieses i. d. R. höher, wie ja auch im Fall 'Djehad'. Den dennoch eintretenden Schaden hat dann der Benannte selbst und die schlichtenden Pädagogen/Polizisten auszuhalten, nur nicht die Eltern, die das Problem verzapft haben.
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AlexJ
Supermarktoverlord



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Wohnort: Köln

Beitrag(#1355395) Verfasst am: 05.09.2009, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Der Gerichtssprecher im Video hebt doch zu Recht vorrangig auf das Kindeswohl ab. Und der Junge mit Namen Djehad wird aller Voraussicht nach in Deutschland aufwachsen, also hier in z. B. Kindergarten, Schule, Ausbildungsbetrieb gehen. Nach meiner Auffassung beeinträchtigt der Name das Kindeswohl unter hiesigen Bedingungen heute und auch in der Zukunft.


Ich kenne mehrere Jihad die hier in Deutschland leben alter 8-14, denen scheint der Name nicht geschadet zu haben. Zum Aufziehen taugt der Name wie die meisten Macho Namen nur bedingt.
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harun ar-raschid
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Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355415) Verfasst am: 05.09.2009, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Magst Recht haben, AlexJ, vielleicht ist es für die Namensträger viel schlimmer, den martialischen Namen gerade nicht zu entsprechen, wie ich es bei den vielen Erkans oder Serdars erlebe. Die sind nämlich unter der Knute ihrer Väter zu alles anderem gereift, nur nicht zu starken und selbstbewussten Söhnen.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1355473) Verfasst am: 05.09.2009, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Magst Recht haben, AlexJ, vielleicht ist es für die Namensträger viel schlimmer, den martialischen Namen gerade nicht zu entsprechen, wie ich es bei den vielen Erkans oder Serdars erlebe. Die sind nämlich unter der Knute ihrer Väter zu alles anderem gereift, nur nicht zu starken und selbstbewussten Söhnen.


Schulterzucken Ihr Name hat ihnen aber scheinbar nicht geschadet, wenn es auch nichts geholfen hat.
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harun ar-raschid
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Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355485) Verfasst am: 05.09.2009, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Magst Recht haben, AlexJ, vielleicht ist es für die Namensträger viel schlimmer, den martialischen Namen gerade nicht zu entsprechen, wie ich es bei den vielen Erkans oder Serdars erlebe. Die sind nämlich unter der Knute ihrer Väter zu alles anderem gereift, nur nicht zu starken und selbstbewussten Söhnen.


Schulterzucken Ihr Name hat ihnen aber scheinbar nicht geschadet, wenn es auch nichts geholfen hat.


Wie feinsinnig: 'scheinbar' statt 'anscheinend' Suspekt
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1355497) Verfasst am: 05.09.2009, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Magst Recht haben, AlexJ, vielleicht ist es für die Namensträger viel schlimmer, den martialischen Namen gerade nicht zu entsprechen, wie ich es bei den vielen Erkans oder Serdars erlebe. Die sind nämlich unter der Knute ihrer Väter zu alles anderem gereift, nur nicht zu starken und selbstbewussten Söhnen.


Schulterzucken Ihr Name hat ihnen aber scheinbar nicht geschadet, wenn es auch nichts geholfen hat.


Wie feinsinnig: 'scheinbar' statt 'anscheinend' Suspekt


Gut das musste ich googlen. zwinkern

http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,315125,00.html

Hast recht muss anscheinend heißen.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1355584) Verfasst am: 05.09.2009, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Puh.....hart. Die Frage zu dem Beispiel war eigentlich rhetorisch gemeint.....

Wieso hart?

Es würde in der Konsequenz z.B. bedeuten, dass es Nazis durch ihre schiere Anwesenheit bzw. durch die Aggressivität ihres Auftretens in der Hand haben, ob in bestimmten Gegenden jüdisch klingende Vornamen vom Standesamt akzeptiert werden dürfen.

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Eine Bremse ist da ja noch: Wenn eine Beeinträchtigung des Kindeswohls wahrscheinlich ist, dann bleibt dieser Effekt ja immer noch gegen das Namensgebungsrecht der Eltern abzuwägen. Und die Gerichte gewichten dieses i. d. R. höher, wie ja auch im Fall 'Djehad'.

Nein, im Fall Djehad haben die Gerichte schon eine Gefährdung des Kindeswohls verneint, weil es dafür weder auf die Einstellung der Eltern ankomme noch auf die Wertung des sozialen Umfeldes, wenn diese auf einer "einseitig verkürzenden Deutung" (in diesem Fall: "Djehad = Heiliger Krieg/Terror") beruhe.

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Den dennoch eintretenden Schaden hat dann der Benannte selbst und die schlichtenden Pädagogen/Polizisten auszuhalten, nur nicht die Eltern, die das Problem verzapft haben.

Wenn ein "Moses" von Kindern aus einem Neonazi-Umfeld wegen seines Namens beschimpft wird, dann sind die Eltern dafür verantwortlich?
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1355730) Verfasst am: 06.09.2009, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Argumentation mit dem Kindeswohl ist albern. Da wird mal wieder versucht um den heißen Brei herum zu judizieren.

Wenn, dann sollte man den Namen generell verbieten, weil er Feindschaft gegenüber Deutschland und seiner Gesellschaft ausdrückt. Dabei wäre einzig die deutsche Interpretation des Begriffs "Jihad" heranzuziehen. Das wäre eine klare Ansage.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1355737) Verfasst am: 06.09.2009, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Die Argumentation mit dem Kindeswohl ist albern. Da wird mal wieder versucht um den heißen Brei herum zu judizieren.

Wenn, dann sollte man den Namen generell verbieten, weil er Feindschaft gegenüber Deutschland und seiner Gesellschaft ausdrückt. Dabei wäre einzig die deutsche Interpretation des Begriffs "Jihad" heranzuziehen. Das wäre eine klare Ansage.


Damit lässt sich aber meines Wissens rein Rechtlich nichts machen, da die passenden Gesetze fehlen, um so etwas durchzusetzen.
(Im übrigen gibt es soweit ich weiß keine deutsche Interpretation des Begriffs)
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355743) Verfasst am: 06.09.2009, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne das Umfeld und dessen Wertung einzubeziehen, kann eine Gefährdung des Kindeswohls wohl kaum beurteilt werden. So ergibt sich die unterstellte Lächerlichkeit von 'Rotkäppchen' eben aus diesem Grunde. Nach meinem Empfinden stellt die Deutung als lächerlich hier auch eine "einseitig verkürzende Deutung" dar.

Für die Beschimpfung sind die Eltern nicht direkt, aber indirekt durch die Namensgebung verantwortlich, wenn klar ist, das eine Beschimpfung zu erwarten ist.
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1355857) Verfasst am: 06.09.2009, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Dabei wäre einzig die deutsche Interpretation des Begriffs "Jihad" heranzuziehen.


Was ist denn die "deutsche Interpretation" des Begriffs? Mit den Augen rollen
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
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Beitrag(#1356677) Verfasst am: 08.09.2009, 03:17    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Dabei wäre einzig die deutsche Interpretation des Begriffs "Jihad" heranzuziehen.


Was ist denn die "deutsche Interpretation" des Begriffs? Mit den Augen rollen


Zumindest ist die Interpretation des Vaters bekannt:

Zitat:
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei Videos, die seine Kinder beim Singen von Hassliedern und mit Spielzeuggewehren zeigen. Außerdem Filmmaterial, auf dem islamische Mudjahedin in Tschetschenien die Leichen „Ungläubiger“ schänden.


http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/07/hassprediger-sohn-djehad/nimmt-das-jugendamt-die-kinder-weg.html
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Der bloggende Kameltreiber:

http://sa7rawi.blogspot.com/ (neu, bald auf Deutsch)

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