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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1406699) Verfasst am: 17.12.2009, 23:52 Titel: |
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Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1406746) Verfasst am: 18.12.2009, 07:08 Titel: |
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,667486,00.html
Zitat: | Es steht Aussage gegen Aussage, Mann gegen Mann: Mit seinem Lügenvorwurf bringt Ex-Generalinspekteur Schneiderhan Verteidigungsminister Guttenberg in Not. Für den Panzeroffizier geht es um die Ehre, für den CSU-Shootingstar ums politische Überleben. Am Ende könnten beide verlieren. |
Es gilt also nicht: Einer wird gewinnen?
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1406758) Verfasst am: 18.12.2009, 09:08 Titel: |
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York hat folgendes geschrieben: | http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,667486,00.html
Zitat: | Es steht Aussage gegen Aussage, Mann gegen Mann: Mit seinem Lügenvorwurf bringt Ex-Generalinspekteur Schneiderhan Verteidigungsminister Guttenberg in Not. Für den Panzeroffizier geht es um die Ehre, für den CSU-Shootingstar ums politische Überleben. Am Ende könnten beide verlieren. |
Es gilt also nicht: Einer wird gewinnen? |
Wohl eher: Der goldene Schuss in den vorgezogenen Ruhestand.
_________________ Defund the gender police!!
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Assarhaddon registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen
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(#1406865) Verfasst am: 18.12.2009, 14:20 Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? |
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York hat folgendes geschrieben: | Ich meine: Nein. |
Hängt eigentlich alles davon ab, was in dem geheimen Feldjägerbericht steht.
Schneiderhan gibt zu, Guttenberg diesen Bericht nicht vorgelegt zu haben, behauptet aber, dass im ISAF-Bericht, der darauf aufbaut, alles Wesentliche schon stand, um Guttenberg eine korrekte Einschätzung der Lage zu ermöglichen. Guttenberg hingegen behauptet, erst nach der Lektüre des Feldjägerberichts sei für ihn ersichtlich gewesen, dass der Angriff nicht gerechtfertigt gewesen sei, im ISAF-Bericht würden wichtige Informationen fehlen.
Wer recht hat, kann kein Mensch beurteilen, solange man den Feldjäger-Bericht nicht mit dem ISAF-Bericht vergleichen kann. Wenn der Feldjäger-Bericht wirklich wichtige Zusatzinfos enthält, hat Schneiderhan seinen Vorgesetzten fahrlässig oder sogar vorsätzlich im Unklaren gelassen. Wenn nicht, dann versucht Guttenberg eine eigene Fehleinschätzung auf seine Untergebenen abzuwälzen. Dann müsste er gehen.
Man wird sehen. Meinem persönlichen Bauchgefühl nach würde ich Schneiderhan eher trauen als Guttenberg.
_________________ "Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1406897) Verfasst am: 18.12.2009, 16:25 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Besser noch: Die Bundeswehr auflösen! |
Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung!
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1406975) Verfasst am: 18.12.2009, 18:18 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Besser noch: Die Bundeswehr auflösen! |
Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! | Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1407009) Verfasst am: 18.12.2009, 19:57 Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? |
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Assarhaddon hat folgendes geschrieben: |
Guttenberg hingegen behauptet, erst nach der Lektüre des Feldjägerberichts sei für ihn ersichtlich gewesen, dass der Angriff nicht gerechtfertigt gewesen sei ... |
Und warum soll der Angriff eigentlich nicht gerechtfertigt gewesen sein?
Ich meine immer noch: Er war es.
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#1407016) Verfasst am: 18.12.2009, 20:26 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Besser noch: Die Bundeswehr auflösen! |
Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! | Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. |
Stalin hat gesprochen.
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1407117) Verfasst am: 18.12.2009, 22:57 Titel: |
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kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Besser noch: Die Bundeswehr auflösen! |
Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! | Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. |
Stalin hat gesprochen. |
Immer dieser merkbefreite Antikommunismus!
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1407349) Verfasst am: 19.12.2009, 16:24 Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? |
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York hat folgendes geschrieben: | Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? |
Schreibt der sich nicht ohne h?
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1407352) Verfasst am: 19.12.2009, 16:28 Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? |
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I.R hat folgendes geschrieben: | York hat folgendes geschrieben: | Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? |
Schreibt der sich nicht ohne h? |
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#1407396) Verfasst am: 19.12.2009, 19:09 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Besser noch: Die Bundeswehr auflösen! |
Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! | Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. |
Stalin hat gesprochen. |
Immer dieser merkbefreite Antikommunismus! |
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1407398) Verfasst am: 19.12.2009, 19:31 Titel: |
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kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Besser noch: Die Bundeswehr auflösen! |
Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! | Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. |
Stalin hat gesprochen. |
Immer dieser merkbefreite Antikommunismus! |
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. |
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1407645) Verfasst am: 20.12.2009, 13:15 Titel: |
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Ich sehe, hier wird "zurücktreten" auf eine andere Art verstanden.
Mehr im wörtlichen Sinne.
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26398
Wohnort: München
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(#1418204) Verfasst am: 16.01.2010, 16:12 Titel: |
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Oberst Klein gibt gezielte Falschinformationen zu
Der für den Angriff auf Tanklaster bei Kunduz verantwortliche Bundeswehroberst hat gezielt die Unwahrheit gesagt, um US-Piloten zu dem Bombenabwurf zu bewegen. Dies geht nach Informationen des SPIEGEL aus dem geheimen Nato-Bericht zu dem Vorfall hervor.
Zitat: | Gegenüber den Nato-Ermittlern gab Klein zudem zu, dass er gezielt die Unwahrheit angegeben habe, um sich die amerikanische Luftunterstützung zu sichern. Dafür musste er den Eindruck erwecken, dass seine Soldaten Feindberührung hatten, also "troops in contact" waren, kurz: TIC. "Sein Problem sei gewesen, dass er gewusst hätte, dass es in Wirklichkeit keine TIC-Situation gab", heißt es in dem Protokoll von Kleins Befragung zusammenfassend. "Er war der Ansicht, dass er bei Meldung einer TIC-Situation die gewünschte Luftunterstützung bekommen werde." |
"Gezielt die Unwahrheit gesagt"? Handelt es sich bei Oberst Klein um einen mutmaßlichen Mörder? Er hat nicht nur seine eigene Inkompetenz überschritten, sondern wissentlich einen Tötungsbefehl gegeben, obwohl er wusste, dass die Opfer keine konkrete Gefahr darstellten (!) Was hat diesen Mann geritten? Wo bleibt die Mordanklage?
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418227) Verfasst am: 16.01.2010, 16:56 Titel: |
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Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | "Gezielt die Unwahrheit gesagt"? Handelt es sich bei Oberst Klein um einen mutmaßlichen Mörder? |
Er ist ein „mutmaßlicher Mörder“. Ob er nur ein „mutmaßlicher Mörder“ oder ein „Mörder“ ist, wird ein Gericht zu entscheiden haben.
Zitat: | Er hat nicht nur seine eigene Inkompetenz überschritten, sondern wissentlich einen Tötungsbefehl gegeben, obwohl er wusste, dass die Opfer keine konkrete Gefahr darstellten (!) Was hat diesen Mann geritten? Wo bleibt die Mordanklage? |
VStGB hat folgendes geschrieben: | §1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
[…]
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
1. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person tötet,
[…]
wird […] mit lebenslanger Freiheitsstrafe […] bestraft. |
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26398
Wohnort: München
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(#1418281) Verfasst am: 16.01.2010, 18:13 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | "Gezielt die Unwahrheit gesagt"? Handelt es sich bei Oberst Klein um einen mutmaßlichen Mörder? |
Er ist ein „mutmaßlicher Mörder“. Ob er nur ein „mutmaßlicher Mörder“ oder ein „Mörder“ ist, wird ein Gericht zu entscheiden haben.
Zitat: | Er hat nicht nur seine eigene Inkompetenz überschritten, sondern wissentlich einen Tötungsbefehl gegeben, obwohl er wusste, dass die Opfer keine konkrete Gefahr darstellten (!) Was hat diesen Mann geritten? Wo bleibt die Mordanklage? |
VStGB hat folgendes geschrieben: | §1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
[…]
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
1. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person tötet,
[…]
wird […] mit lebenslanger Freiheitsstrafe […] bestraft. | |
Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: | Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben. |
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418324) Verfasst am: 16.01.2010, 20:10 Titel: |
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Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: | Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben. | |
Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Chevvi registrierter User
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 382
Wohnort: Bremen
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(#1418392) Verfasst am: 16.01.2010, 22:29 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: | Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben. | |
Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1418393) Verfasst am: 16.01.2010, 22:32 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“. |
Niemand hat die Absicht, Zivilisten zu töten. Außer vielleicht die Besatzung der Flugscheiben aus Neuschwabenland ..
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418394) Verfasst am: 16.01.2010, 22:33 Titel: |
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Chevvi hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: | Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben. | |
Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.
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Genau das ist doch der Knackpunkt. Sich in einer Konfliktsituation zu begeben, würde erfordern, dass diese bereits vor meinem Eintreffen begonnen hat. Eine solche Regelung ist auch nicht unsinnig, da dann jeder weiß, worauf er sich einläßt.
Hier haben sich aber Zivilisten nicht in eine Konfliktsituation begeben. Die Zivilisten waren zuerst da und Oberst Klein hat (zusätzlich noch: mittels Lügen) eine Konfliktsituation erst herbeigeführt.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Chevvi registrierter User
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 382
Wohnort: Bremen
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(#1418395) Verfasst am: 16.01.2010, 22:36 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Chevvi hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: | Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben. | |
Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.
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Genau das ist doch der Knackpunkt. Sich in einer Konfliktsituation zu begeben, würde erfordern, dass diese bereits vor meinem Eintreffen begonnen hat. Eine solche Regelung ist auch nicht unsinnig, da dann jeder weiß, worauf er sich einläßt.
Hier haben sich aber Zivilisten nicht in eine Konfliktsituation begeben. Die Zivilisten waren zuerst da und Oberst Klein hat (zusätzlich noch: mittels Lügen) eine Konfliktsituation erst herbeigeführt. |
Entweder das, oder mit "Konfliktsituation" ist gar nicht der Bombenabwurf gemeint.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418401) Verfasst am: 16.01.2010, 22:42 Titel: |
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Chevvi hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Chevvi hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben: | Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: | Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben. | |
Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.
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Genau das ist doch der Knackpunkt. Sich in einer Konfliktsituation zu begeben, würde erfordern, dass diese bereits vor meinem Eintreffen begonnen hat. Eine solche Regelung ist auch nicht unsinnig, da dann jeder weiß, worauf er sich einläßt.
Hier haben sich aber Zivilisten nicht in eine Konfliktsituation begeben. Die Zivilisten waren zuerst da und Oberst Klein hat (zusätzlich noch: mittels Lügen) eine Konfliktsituation erst herbeigeführt. |
Entweder das, oder mit "Konfliktsituation" ist gar nicht der Bombenabwurf gemeint. |
Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1418416) Verfasst am: 16.01.2010, 23:06 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten? |
Die Konfliktsituation war und ist, den Krieg gewinnen zu wollen.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418417) Verfasst am: 16.01.2010, 23:08 Titel: |
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Nikolaus hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten? |
Die Konfliktsituation war und ist, den Krieg gewinnen zu wollen. |
Das heißt, im Krieg ist es erlaubt, Zivilisten zu töten?
Im VStGB liest sich das aber völlig anders.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Chevvi registrierter User
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 382
Wohnort: Bremen
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(#1418447) Verfasst am: 16.01.2010, 23:54 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: |
Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten? |
Es wäre doch plausibel dass behauptet wird, die Taliban hätten die Konfliktsituation verursacht.
Kommt dir das nicht in den Sinn?
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418453) Verfasst am: 17.01.2010, 00:01 Titel: |
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Chevvi hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: |
Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten? |
Es wäre doch plausibel dass behauptet wird, die Taliban hätten die Konfliktsituation verursacht.
Kommt dir das nicht in den Sinn? |
Nein. Was mir in den Sinn kommt ist, dass gar keine Konfliktsituation vorlag.
Warum hat der Klein denn überhaupt geglaubt, lügen zu müssen, um die Bomberpiloten vom Abwurf zu "überzeugen", wenn die Situation eindeutig war?
Da klauen irgendwelche Leute irgendwelche Tankwagen und verteilen das Benzin. Wo ist da ganz konkret eine „Konfliktsituation“? Wo ist der Hinweis für Nicht-Kombattanten, „Oh, da ist es gefährlich, da gehe ich mal besser nicht hin.“ Dass so eine Situation vorlag, wäre nämlich die Voraussetzung dafür, dass sich „Zivilisten in eine Konfliktsituation begeben haben“.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Chevvi registrierter User
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 382
Wohnort: Bremen
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(#1418492) Verfasst am: 17.01.2010, 00:50 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Chevvi hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: |
Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten? |
Es wäre doch plausibel dass behauptet wird, die Taliban hätten die Konfliktsituation verursacht.
Kommt dir das nicht in den Sinn? |
Nein. Was mir in den Sinn kommt ist, dass gar keine Konfliktsituation vorlag.
Warum hat der Klein denn überhaupt geglaubt, lügen zu müssen, um die Bomberpiloten vom Abwurf zu "überzeugen", wenn die Situation eindeutig war?
Da klauen irgendwelche Leute irgendwelche Tankwagen und verteilen das Benzin. Wo ist da ganz konkret eine „Konfliktsituation“? Wo ist der Hinweis für Nicht-Kombattanten, „Oh, da ist es gefährlich, da gehe ich mal besser nicht hin.“ Dass so eine Situation vorlag, wäre nämlich die Voraussetzung dafür, dass sich „Zivilisten in eine Konfliktsituation begeben haben“. |
Kommt dir in den Sinn, dass die Bundesanwaltschaft behauptet, die Zivilisten hätten sich in eine Konfliktsituation begeben, als sie bewaffnete Taliban bei der Plünderung geraubter Tanklaster unterstützten?
Das wollte ich wissen. Ist doch plausibler als wenn sie behauptet, die Zivilisten hätten sich in einen Bombenhagel begeben, da könne man nichts machen.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1418501) Verfasst am: 17.01.2010, 01:00 Titel: |
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Auch die Tagesschau-homepage geht ausfuehrlich und kritisch auf die Rolle des Oberst Klein beim Kunduz-Massaker ein:
http://www.tagesschau.de/inland/kundus176.html
Tagesschau hat folgendes geschrieben: | .....Machte deutscher Oberst bewusst falsche Angaben?
Dabei soll der Oberst im Funkverkehr mit den US-Piloten wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. So habe er gemeldet, dass eigene Soldaten direkten Feindkontakt ("Troops in contact " (TIC)) von den Taliban bedroht seien, obwohl dies nicht gestimmt habe, so der "Spiegel". Nur so habe er die eigentlich vorgesehene Befehlskette umgehen können und selber den Bombenabwurf befehlen können. Im NATO-Bericht heiße es zu der Anhörung des Obersts zusammenfassend: "Sein Problem sei gewesen, dass er gewusst habe, dass es in Wirklichkeit keine TIC-Situation gab". Weiter sei zu lesen: "Er war der Ansicht , dass er bei Meldung einer TIC-Situation die gewünschte Luftunterstützung bekommen werde.".... |
Der hat scheinbar gelogen um die Bomber zu bekommen.
_________________ Defund the gender police!!
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1418510) Verfasst am: 17.01.2010, 01:09 Titel: |
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Chevvi hat folgendes geschrieben: | Kommt dir in den Sinn, dass die Bundesanwaltschaft behauptet, die Zivilisten hätten sich in eine Konfliktsituation begeben, als sie bewaffnete Taliban bei der Plünderung geraubter Tanklaster unterstützten? |
Nochmal: Das ist keine Kofliktsituation. Du gehst immer davon aus, dass alles, was einem gerade in den Kram passt, eine Konfliktsituation ist. Nochmal: Oberst Klein musste der Bomberbesatzung erst vorlügen, es gäbe eine Konfliktsituation, um endlich seine Rambo-Aktion zu bekommen. Hätte er nicht gelogen, (die Besatzung hat mehrmals nachgefragt und um Bestätigung gebeten) hätte er sein Bombardement nicht bekommen.
Zitat: | Das wollte ich wissen. Ist doch plausibler als wenn sie behauptet, die Zivilisten hätten sich in einen Bombenhagel begeben, da könne man nichts machen. |
Genau Letzteres wäre die Situation, in der Zivilisten keinen Schutz genießen. Wenn sie sich nämlich selbst in Gefahr begeben. Genau diese Situation lag hier nicht vor.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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