Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten?
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1406699) Verfasst am: 17.12.2009, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1406746) Verfasst am: 18.12.2009, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,667486,00.html

Zitat:
Es steht Aussage gegen Aussage, Mann gegen Mann: Mit seinem Lügenvorwurf bringt Ex-Generalinspekteur Schneiderhan Verteidigungsminister Guttenberg in Not. Für den Panzeroffizier geht es um die Ehre, für den CSU-Shootingstar ums politische Überleben. Am Ende könnten beide verlieren.



Es gilt also nicht: Einer wird gewinnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1406758) Verfasst am: 18.12.2009, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,667486,00.html

Zitat:
Es steht Aussage gegen Aussage, Mann gegen Mann: Mit seinem Lügenvorwurf bringt Ex-Generalinspekteur Schneiderhan Verteidigungsminister Guttenberg in Not. Für den Panzeroffizier geht es um die Ehre, für den CSU-Shootingstar ums politische Überleben. Am Ende könnten beide verlieren.



Es gilt also nicht: Einer wird gewinnen?



Wohl eher: Der goldene Schuss in den vorgezogenen Ruhestand. Mit den Augen rollen
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1406865) Verfasst am: 18.12.2009, 14:20    Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Ich meine: Nein.

Hängt eigentlich alles davon ab, was in dem geheimen Feldjägerbericht steht.

Schneiderhan gibt zu, Guttenberg diesen Bericht nicht vorgelegt zu haben, behauptet aber, dass im ISAF-Bericht, der darauf aufbaut, alles Wesentliche schon stand, um Guttenberg eine korrekte Einschätzung der Lage zu ermöglichen. Guttenberg hingegen behauptet, erst nach der Lektüre des Feldjägerberichts sei für ihn ersichtlich gewesen, dass der Angriff nicht gerechtfertigt gewesen sei, im ISAF-Bericht würden wichtige Informationen fehlen.

Wer recht hat, kann kein Mensch beurteilen, solange man den Feldjäger-Bericht nicht mit dem ISAF-Bericht vergleichen kann. Wenn der Feldjäger-Bericht wirklich wichtige Zusatzinfos enthält, hat Schneiderhan seinen Vorgesetzten fahrlässig oder sogar vorsätzlich im Unklaren gelassen. Wenn nicht, dann versucht Guttenberg eine eigene Fehleinschätzung auf seine Untergebenen abzuwälzen. Dann müsste er gehen.

Man wird sehen. Meinem persönlichen Bauchgefühl nach würde ich Schneiderhan eher trauen als Guttenberg.
_________________
"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1406897) Verfasst am: 18.12.2009, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!


Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! Komplett von der Rolle
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1406975) Verfasst am: 18.12.2009, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!


Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! Komplett von der Rolle
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1407009) Verfasst am: 18.12.2009, 19:57    Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? Antworten mit Zitat

Assarhaddon hat folgendes geschrieben:


Guttenberg hingegen behauptet, erst nach der Lektüre des Feldjägerberichts sei für ihn ersichtlich gewesen, dass der Angriff nicht gerechtfertigt gewesen sei ...


Und warum soll der Angriff eigentlich nicht gerechtfertigt gewesen sein?

Ich meine immer noch: Er war es.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kamelpeitsche
Weapon of Mass Discussion



Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#1407016) Verfasst am: 18.12.2009, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!


Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! Komplett von der Rolle
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.


Stalin hat gesprochen.
_________________
"Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger ICQ-Nummer
Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1407117) Verfasst am: 18.12.2009, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!


Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! Komplett von der Rolle
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.


Stalin hat gesprochen.


Immer dieser merkbefreite Antikommunismus! Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I.R
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1407349) Verfasst am: 19.12.2009, 16:24    Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten?


Schreibt der sich nicht ohne h?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1407352) Verfasst am: 19.12.2009, 16:28    Titel: Re: Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten? Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Muss der Freiher zu Guttenberg zurücktreten?


Schreibt der sich nicht ohne h?


Gröhl...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kamelpeitsche
Weapon of Mass Discussion



Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#1407396) Verfasst am: 19.12.2009, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!


Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! Komplett von der Rolle
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.


Stalin hat gesprochen.


Immer dieser merkbefreite Antikommunismus! Mit den Augen rollen



Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. zwinkern
_________________
"Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger ICQ-Nummer
Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1407398) Verfasst am: 19.12.2009, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Besser noch: Die Bundeswehr auflösen!


Ja, kommunistische Freischärler sorgen eh viel besser für Ordnung! Komplett von der Rolle
Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare.


Stalin hat gesprochen.


Immer dieser merkbefreite Antikommunismus! Mit den Augen rollen



Halt den Mund und lass deine dämlichen Kommentare. zwinkern
Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1407645) Verfasst am: 20.12.2009, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe, hier wird "zurücktreten" auf eine andere Art verstanden. Cool

Mehr im wörtlichen Sinne. Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26398
Wohnort: München

Beitrag(#1418204) Verfasst am: 16.01.2010, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Oberst Klein gibt gezielte Falschinformationen zu

Der für den Angriff auf Tanklaster bei Kunduz verantwortliche Bundeswehroberst hat gezielt die Unwahrheit gesagt, um US-Piloten zu dem Bombenabwurf zu bewegen. Dies geht nach Informationen des SPIEGEL aus dem geheimen Nato-Bericht zu dem Vorfall hervor.



Zitat:
Gegenüber den Nato-Ermittlern gab Klein zudem zu, dass er gezielt die Unwahrheit angegeben habe, um sich die amerikanische Luftunterstützung zu sichern. Dafür musste er den Eindruck erwecken, dass seine Soldaten Feindberührung hatten, also "troops in contact" waren, kurz: TIC. "Sein Problem sei gewesen, dass er gewusst hätte, dass es in Wirklichkeit keine TIC-Situation gab", heißt es in dem Protokoll von Kleins Befragung zusammenfassend. "Er war der Ansicht, dass er bei Meldung einer TIC-Situation die gewünschte Luftunterstützung bekommen werde."


"Gezielt die Unwahrheit gesagt"? Handelt es sich bei Oberst Klein um einen mutmaßlichen Mörder? Er hat nicht nur seine eigene Inkompetenz überschritten, sondern wissentlich einen Tötungsbefehl gegeben, obwohl er wusste, dass die Opfer keine konkrete Gefahr darstellten (!) Was hat diesen Mann geritten? Wo bleibt die Mordanklage?
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418227) Verfasst am: 16.01.2010, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
"Gezielt die Unwahrheit gesagt"? Handelt es sich bei Oberst Klein um einen mutmaßlichen Mörder?

Er ist ein „mutmaßlicher Mörder“. Ob er nur ein „mutmaßlicher Mörder“ oder ein „Mörder“ ist, wird ein Gericht zu entscheiden haben.

Zitat:
Er hat nicht nur seine eigene Inkompetenz überschritten, sondern wissentlich einen Tötungsbefehl gegeben, obwohl er wusste, dass die Opfer keine konkrete Gefahr darstellten (!) Was hat diesen Mann geritten? Wo bleibt die Mordanklage?


VStGB hat folgendes geschrieben:
§1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
[…]
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
1. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person tötet,
[…]
wird […] mit lebenslanger Freiheitsstrafe […] bestraft.

_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26398
Wohnort: München

Beitrag(#1418281) Verfasst am: 16.01.2010, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
"Gezielt die Unwahrheit gesagt"? Handelt es sich bei Oberst Klein um einen mutmaßlichen Mörder?

Er ist ein „mutmaßlicher Mörder“. Ob er nur ein „mutmaßlicher Mörder“ oder ein „Mörder“ ist, wird ein Gericht zu entscheiden haben.

Zitat:
Er hat nicht nur seine eigene Inkompetenz überschritten, sondern wissentlich einen Tötungsbefehl gegeben, obwohl er wusste, dass die Opfer keine konkrete Gefahr darstellten (!) Was hat diesen Mann geritten? Wo bleibt die Mordanklage?


VStGB hat folgendes geschrieben:
§1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
[…]
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
1. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person tötet,
[…]
wird […] mit lebenslanger Freiheitsstrafe […] bestraft.


Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.

Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.

_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418324) Verfasst am: 16.01.2010, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.

Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.

Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.

noc
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1418392) Verfasst am: 16.01.2010, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.

Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.

Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.

noc

Idee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nikolaus
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1418393) Verfasst am: 16.01.2010, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.


Niemand hat die Absicht, Zivilisten zu töten. Außer vielleicht die Besatzung der Flugscheiben aus Neuschwabenland ..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418394) Verfasst am: 16.01.2010, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.

Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.

Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.

noc

Idee

Genau das ist doch der Knackpunkt. Sich in einer Konfliktsituation zu begeben, würde erfordern, dass diese bereits vor meinem Eintreffen begonnen hat. Eine solche Regelung ist auch nicht unsinnig, da dann jeder weiß, worauf er sich einläßt.
Hier haben sich aber Zivilisten nicht in eine Konfliktsituation begeben. Die Zivilisten waren zuerst da und Oberst Klein hat (zusätzlich noch: mittels Lügen) eine Konfliktsituation erst herbeigeführt.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1418395) Verfasst am: 16.01.2010, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.

Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.

Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.

noc

Idee

Genau das ist doch der Knackpunkt. Sich in einer Konfliktsituation zu begeben, würde erfordern, dass diese bereits vor meinem Eintreffen begonnen hat. Eine solche Regelung ist auch nicht unsinnig, da dann jeder weiß, worauf er sich einläßt.
Hier haben sich aber Zivilisten nicht in eine Konfliktsituation begeben. Die Zivilisten waren zuerst da und Oberst Klein hat (zusätzlich noch: mittels Lügen) eine Konfliktsituation erst herbeigeführt.

Entweder das, oder mit "Konfliktsituation" ist gar nicht der Bombenabwurf gemeint.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418401) Verfasst am: 16.01.2010, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Die Generalbundesanwaltschaft sieht es aber anscheinend anders...

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen, die die Süddeutsche Zeitung von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.

Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.

Interessante Argumentation, denn immerhin hat der Täter die „Konfliktsituation“ ja überhaupt erst herbeigeführt.
Zivilisten sind also nur geschützt, wenn sie den Schutz gar nicht brauchen, weil sie sich in keiner Konfliktsituation befinden; sobald jemand anfängt, Bomben abzuwerfen, verlieren sie diesen Schutz automatisch, denn in dem Moment, in dem die Bomben das Flugzeug verlassen, befinden sie sich dann ja in einer Konfliktsituation, in der sie keinen Schutz genießen.
Kurz gesagt: Wann immer ich Zivilisten töten will, dann kann ich das auch tun. In dem Moment, in dem ich die Waffe hebe, um sie zu erschießen, „befinden sie sich ja in einer Konfliktsituation“.

noc

Idee

Genau das ist doch der Knackpunkt. Sich in einer Konfliktsituation zu begeben, würde erfordern, dass diese bereits vor meinem Eintreffen begonnen hat. Eine solche Regelung ist auch nicht unsinnig, da dann jeder weiß, worauf er sich einläßt.
Hier haben sich aber Zivilisten nicht in eine Konfliktsituation begeben. Die Zivilisten waren zuerst da und Oberst Klein hat (zusätzlich noch: mittels Lügen) eine Konfliktsituation erst herbeigeführt.

Entweder das, oder mit "Konfliktsituation" ist gar nicht der Bombenabwurf gemeint.

Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Nikolaus
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1418416) Verfasst am: 16.01.2010, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?


Die Konfliktsituation war und ist, den Krieg gewinnen zu wollen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418417) Verfasst am: 16.01.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nikolaus hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?


Die Konfliktsituation war und ist, den Krieg gewinnen zu wollen.

Das heißt, im Krieg ist es erlaubt, Zivilisten zu töten?

Im VStGB liest sich das aber völlig anders.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1418447) Verfasst am: 16.01.2010, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?

Es wäre doch plausibel dass behauptet wird, die Taliban hätten die Konfliktsituation verursacht.
Kommt dir das nicht in den Sinn?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418453) Verfasst am: 17.01.2010, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?

Es wäre doch plausibel dass behauptet wird, die Taliban hätten die Konfliktsituation verursacht.
Kommt dir das nicht in den Sinn?

Nein. Was mir in den Sinn kommt ist, dass gar keine Konfliktsituation vorlag.

Warum hat der Klein denn überhaupt geglaubt, lügen zu müssen, um die Bomberpiloten vom Abwurf zu "überzeugen", wenn die Situation eindeutig war?

Da klauen irgendwelche Leute irgendwelche Tankwagen und verteilen das Benzin. Wo ist da ganz konkret eine „Konfliktsituation“? Wo ist der Hinweis für Nicht-Kombattanten, „Oh, da ist es gefährlich, da gehe ich mal besser nicht hin.“ Dass so eine Situation vorlag, wäre nämlich die Voraussetzung dafür, dass sich „Zivilisten in eine Konfliktsituation begeben haben“.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1418492) Verfasst am: 17.01.2010, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Natürlich ist im Völkerrecht gemeint: eine konkrete Konfliktsituation. Das Problem ist das, was die Bundesanwaltschaft daraus macht. Was war denn die „Konfliktsituation“? Die Tatsache, sich in der Nähe eines Tanklasters aufzuhalten?

Es wäre doch plausibel dass behauptet wird, die Taliban hätten die Konfliktsituation verursacht.
Kommt dir das nicht in den Sinn?

Nein. Was mir in den Sinn kommt ist, dass gar keine Konfliktsituation vorlag.

Warum hat der Klein denn überhaupt geglaubt, lügen zu müssen, um die Bomberpiloten vom Abwurf zu "überzeugen", wenn die Situation eindeutig war?

Da klauen irgendwelche Leute irgendwelche Tankwagen und verteilen das Benzin. Wo ist da ganz konkret eine „Konfliktsituation“? Wo ist der Hinweis für Nicht-Kombattanten, „Oh, da ist es gefährlich, da gehe ich mal besser nicht hin.“ Dass so eine Situation vorlag, wäre nämlich die Voraussetzung dafür, dass sich „Zivilisten in eine Konfliktsituation begeben haben“.

Kommt dir in den Sinn, dass die Bundesanwaltschaft behauptet, die Zivilisten hätten sich in eine Konfliktsituation begeben, als sie bewaffnete Taliban bei der Plünderung geraubter Tanklaster unterstützten?
Das wollte ich wissen. Ist doch plausibler als wenn sie behauptet, die Zivilisten hätten sich in einen Bombenhagel begeben, da könne man nichts machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1418501) Verfasst am: 17.01.2010, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auch die Tagesschau-homepage geht ausfuehrlich und kritisch auf die Rolle des Oberst Klein beim Kunduz-Massaker ein:

http://www.tagesschau.de/inland/kundus176.html

Tagesschau hat folgendes geschrieben:
.....Machte deutscher Oberst bewusst falsche Angaben?

Dabei soll der Oberst im Funkverkehr mit den US-Piloten wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. So habe er gemeldet, dass eigene Soldaten direkten Feindkontakt ("Troops in contact " (TIC)) von den Taliban bedroht seien, obwohl dies nicht gestimmt habe, so der "Spiegel". Nur so habe er die eigentlich vorgesehene Befehlskette umgehen können und selber den Bombenabwurf befehlen können. Im NATO-Bericht heiße es zu der Anhörung des Obersts zusammenfassend: "Sein Problem sei gewesen, dass er gewusst habe, dass es in Wirklichkeit keine TIC-Situation gab". Weiter sei zu lesen: "Er war der Ansicht , dass er bei Meldung einer TIC-Situation die gewünschte Luftunterstützung bekommen werde."....


Der hat scheinbar gelogen um die Bomber zu bekommen.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418510) Verfasst am: 17.01.2010, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Kommt dir in den Sinn, dass die Bundesanwaltschaft behauptet, die Zivilisten hätten sich in eine Konfliktsituation begeben, als sie bewaffnete Taliban bei der Plünderung geraubter Tanklaster unterstützten?

Nochmal: Das ist keine Kofliktsituation. Du gehst immer davon aus, dass alles, was einem gerade in den Kram passt, eine Konfliktsituation ist. Nochmal: Oberst Klein musste der Bomberbesatzung erst vorlügen, es gäbe eine Konfliktsituation, um endlich seine Rambo-Aktion zu bekommen. Hätte er nicht gelogen, (die Besatzung hat mehrmals nachgefragt und um Bestätigung gebeten) hätte er sein Bombardement nicht bekommen.

Zitat:
Das wollte ich wissen. Ist doch plausibler als wenn sie behauptet, die Zivilisten hätten sich in einen Bombenhagel begeben, da könne man nichts machen.

Genau Letzteres wäre die Situation, in der Zivilisten keinen Schutz genießen. Wenn sie sich nämlich selbst in Gefahr begeben. Genau diese Situation lag hier nicht vor.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group