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Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1428218) Verfasst am: 06.02.2010, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Ich hätte gerne ein Gesetzestext gesehen, wo das drinnsteht. Bis dahin halt ich es immer noch für nGerücht.
Ich lasse mich eines besseren belehren.


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
In der Rechtsprechung zeigt sich in Anwendung des § 46 StGB eine Vereinigung dieser Theorien („Vereinigungstheorie“): So ist gemäß § 46 I Satz 1 StGB die Vergeltungstheorie grundlegend; nach Satz 2 desselben Paragraphen ist auch der Aspekt der positiven Spezialprävention zu berücksichtigen. § 47 I StGB stellt für den Ausnahmefall der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auch auf generalpräventive Wirkungen ab.

Vergeltung ist nur ein anderes Wort für Rache. zwinkern
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1428231) Verfasst am: 06.02.2010, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Ich hätte gerne ein Gesetzestext gesehen, wo das drinnsteht. Bis dahin halt ich es immer noch für nGerücht.
Ich lasse mich eines besseren belehren.


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
In der Rechtsprechung zeigt sich in Anwendung des § 46 StGB eine Vereinigung dieser Theorien („Vereinigungstheorie“): So ist gemäß § 46 I Satz 1 StGB die Vergeltungstheorie grundlegend; nach Satz 2 desselben Paragraphen ist auch der Aspekt der positiven Spezialprävention zu berücksichtigen. § 47 I StGB stellt für den Ausnahmefall der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auch auf generalpräventive Wirkungen ab.

Vergeltung ist nur ein anderes Wort für Rache. zwinkern


Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Rache

Zitat:
Heutiges deutsches Recht [Bearbeiten]
Rache ist nach deutschem Recht ein Mordmerkmal des § 211 StGB in Form des niederen Beweggrundes. Wer einen Menschen aus Rache tötet, begeht keinen Totschlag (§ 212 StGB), sondern Mord mit der Folge einer höheren Strafzumessung.

Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1428234) Verfasst am: 06.02.2010, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:


Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.

Nur im Juristendeutsch, nicht in der Alltagssprache. Rache ist doch ein "Du hast mir etwas böses angetan, also tu ich dir auch etwas böses an." und hat damit zumindest subjektiv einen Gerechtigkeitsbezug.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1428240) Verfasst am: 06.02.2010, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:


Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.

Nur im Juristendeutsch, nicht in der Alltagssprache. Rache ist doch ein "Du hast mir etwas böses angetan, also tu ich dir auch etwas böses an." und hat damit zumindest subjektiv einen Gerechtigkeitsbezug.


Ich bin weder Jurist, noch Deutschsprachler, dennoch gibts für mich einen riesenunterschied zwischen Rache und Vergeltung.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1428244) Verfasst am: 06.02.2010, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:


Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.

Nur im Juristendeutsch, nicht in der Alltagssprache. Rache ist doch ein "Du hast mir etwas böses angetan, also tu ich dir auch etwas böses an." und hat damit zumindest subjektiv einen Gerechtigkeitsbezug.


Ich bin weder Jurist, noch Deutschsprachler, dennoch gibts für mich einen riesenunterschied zwischen Rache und Vergeltung.

Hm, vielleicht weil du als nicht mit der deutschen Sprache aufgewachsener viel mehr auf den Wortlaut achtest.
Für mich sind beides Synonyme und für andere auch zwinkern
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/vergeltung.php
http://www.wie-sagt-man-noch.de/synonyme/vergelten.html
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1428245) Verfasst am: 06.02.2010, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:


Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.

Nur im Juristendeutsch, nicht in der Alltagssprache. Rache ist doch ein "Du hast mir etwas böses angetan, also tu ich dir auch etwas böses an." und hat damit zumindest subjektiv einen Gerechtigkeitsbezug.


Was hat es noch mit dem Thema zu rtun, dass jemand Rache als Gerecht empfinden mag?

Ich stimme aber auch dieser Interpretation von "Vergeltung" nicht ganz zu. Die Vergeltung im juristischen Sinne bezieht sich allein auf den Täter; Rache hingegen ist etwas zwischen Täter und Opfer.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1428247) Verfasst am: 06.02.2010, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:


Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.

Nur im Juristendeutsch, nicht in der Alltagssprache. Rache ist doch ein "Du hast mir etwas böses angetan, also tu ich dir auch etwas böses an." und hat damit zumindest subjektiv einen Gerechtigkeitsbezug.


Was hat es noch mit dem Thema zu rtun, dass jemand Rache als Gerecht empfinden mag?

Ich stimme aber auch dieser Interpretation von "Vergeltung" nicht ganz zu. Die Vergeltung im juristischen Sinne bezieht sich allein auf den Täter; Rache hingegen ist etwas zwischen Täter und Opfer.


Bin ich Froh, daß ich das nicht allein so sehe.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
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Beitrag(#1428250) Verfasst am: 06.02.2010, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:


Bin ich Froh, daß ich das nicht allein so sehe.
Sicher nicht. Synonym heißt ja oft auch nur "Bedeutungsähnlichkeit".
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Wolf
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1428296) Verfasst am: 06.02.2010, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Heutiges deutsches Recht [Bearbeiten]
Rache ist nach deutschem Recht ein Mordmerkmal des § 211 StGB in Form des niederen Beweggrundes. Wer einen Menschen aus Rache tötet, begeht keinen Totschlag (§ 212 StGB), sondern Mord mit der Folge einer höheren Strafzumessung.

Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


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nocquae
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Beitrag(#1428307) Verfasst am: 06.02.2010, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Heutiges deutsches Recht [Bearbeiten]
Rache ist nach deutschem Recht ein Mordmerkmal des § 211 StGB in Form des niederen Beweggrundes. Wer einen Menschen aus Rache tötet, begeht keinen Totschlag (§ 212 StGB), sondern Mord mit der Folge einer höheren Strafzumessung.

Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.
Lachen

Was denn? Schulterzucken »Vergeltung« wird zwar meistens negativ gebraucht, kann aber auch durchaus positiv gemeint sein (war ursprünglich sogar mal rein positiv, AFAIK) während Rache durchweg immer negativ konnotiert ist. Von der ursprünglichen Wortbedeutung her waren es sogar diametrale Gegensätze.
Beim heutigen Gebrauch würde ich mich am ehesten Rasmus anschließen (Täter-Opfer vs. Täter)
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#1428314) Verfasst am: 06.02.2010, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Heutiges deutsches Recht [Bearbeiten]
Rache ist nach deutschem Recht ein Mordmerkmal des § 211 StGB in Form des niederen Beweggrundes. Wer einen Menschen aus Rache tötet, begeht keinen Totschlag (§ 212 StGB), sondern Mord mit der Folge einer höheren Strafzumessung.

Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[26]


Das sind aber ganz andere Begriffe.
Lachen


Ich kann hier den Witz gar nicht erkennen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1428315) Verfasst am: 06.02.2010, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Was denn? Schulterzucken »Vergeltung« wird zwar meistens negativ gebraucht, kann aber auch durchaus positiv gemeint sein (war ursprünglich sogar mal rein positiv, AFAIK) während Rache durchweg immer negativ konnotiert ist.

Das ist mir durchaus bewusst, nur ändert die Bewertung die Sache nicht.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
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Beitrag(#1428317) Verfasst am: 06.02.2010, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich bin weder Jurist, noch Deutschsprachler, dennoch gibts für mich einen riesenunterschied zwischen Rache und Vergeltung.

Sehe ich auch so. In Vergeltung sehe ich den Gedanken der Vergleichbarkeit der Schwere von Tat und Strafe, während Rache uU weit darüber hinausgeht.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1428318) Verfasst am: 06.02.2010, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Was denn? Schulterzucken »Vergeltung« wird zwar meistens negativ gebraucht, kann aber auch durchaus positiv gemeint sein (war ursprünglich sogar mal rein positiv, AFAIK) während Rache durchweg immer negativ konnotiert ist.

Das ist mir durchaus bewusst, nur ändert die Bewertung die Sache nicht.

Okay, dann möchte ich mal näher auf Rasmus’ Gedanken eingehen:
Ich behaupte mal: »Rache« begründet sich auf jeden Fall auf Gefühle (Hass, etc.), während »Vergeltung« zumindest theoretisch aus rein rationalen Erwägungen heraus erfolgen kann (Ausgleich, Abschreckung, etc.)
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1428326) Verfasst am: 06.02.2010, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Okay, dann möchte ich mal näher auf Rasmus’ Gedanken eingehen:
Ich behaupte mal: »Rache« begründet sich auf jeden Fall auf Gefühle (Hass, etc.), während »Vergeltung« zumindest theoretisch aus rein rationalen Erwägungen heraus erfolgen kann (Ausgleich, Abschreckung, etc.)

Ausgleich (Unrecht mit Unrecht) ist doch der Sinn der Rache.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1428331) Verfasst am: 06.02.2010, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Okay, dann möchte ich mal näher auf Rasmus’ Gedanken eingehen:
Ich behaupte mal: »Rache« begründet sich auf jeden Fall auf Gefühle (Hass, etc.), während »Vergeltung« zumindest theoretisch aus rein rationalen Erwägungen heraus erfolgen kann (Ausgleich, Abschreckung, etc.)

Ausgleich (Unrecht mit Unrecht) ist doch der Sinn der Rache.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Die Vergeltung im juristischen Sinne bezieht sich allein auf den Täter; Rache hingegen ist etwas zwischen Täter und Opfer.

Soll nicht durch Gesetze das Faustrecht, Selbstjustiz, Rache und diese Späßchen gerade verhindert werden, und die Sanktionen auf ein Verbrechen möglichst objektiv geregelt werden? Und wird in unserem Strafrecht nicht zudem Wert auf Abschreckung, Resozialisierung, Vergeltung zB auch durch Schmerzensgeld, Sozialstunden, als eine Art pädagogischer und präventiver Effekt gelegt? Da ist die Vergeltung doch nur ein Punkt und hat mMn mit Rache herzlich wenig mehr zu tun. Zum Glück.
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Tja
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1428332) Verfasst am: 06.02.2010, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Okay, dann möchte ich mal näher auf Rasmus’ Gedanken eingehen:
Ich behaupte mal: »Rache« begründet sich auf jeden Fall auf Gefühle (Hass, etc.), während »Vergeltung« zumindest theoretisch aus rein rationalen Erwägungen heraus erfolgen kann (Ausgleich, Abschreckung, etc.)

Ausgleich (Unrecht mit Unrecht) ist doch der Sinn der Rache.

Nein, eher nicht. Ich sehe das so als Kombination der Ansichten von Rasmus, tillich und nocquae: Rache ist nur eine Sache zwischen einem Geschädigten und einem Schädiger, sie ist meist mit Maßlosigkeit verbunden und durch Gefühle (Wut, Hass) getragen und nicht auf einen (gerechten) Ausgleich aus, sondern lediglich auf Befriedigung dieser Gefühle; Vergeltung ist eher etwas Rationales, was einen Ausgleich anstrebt, sie ist nicht mehr nur eine Sache zwischen diesen Beiden, sondern es muss ein (unparteiischer) Dritter hinzukommen, der den Schiedsrichter spielt.

Naja, so jedenfalls mein Sprachgefühl.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1428344) Verfasst am: 06.02.2010, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir mal, ein Mörder wird nach 30 Jahren überführt, 30 Jahre in denen er kein weiteres Verbrechen begangen hat, im Gegenteil ein sog. rechtschaffenes Leben geführt hat, worum gehts dann bei dessen Verurteilung?
Resozialisierung? Schutz der Gesellschaft? Wiedergutmachung? Rache?
Zitat:
Rache ist nur eine Sache zwischen einem Geschädigten und einem Schädiger, sie ist meist mit Maßlosigkeit verbunden und durch Gefühle (Wut, Hass) getragen und nicht auf einen (gerechten) Ausgleich aus, sondern lediglich auf Befriedigung dieser Gefühle;

Vergeltung?
Zitat:
Vergeltung ist eher etwas Rationales, was einen Ausgleich anstrebt, sie ist nicht mehr nur eine Sache zwischen diesen Beiden, sondern es muss ein (unparteiischer) Dritter hinzukommen, der den Schiedsrichter spielt.

Das Opfer wird jedenfalls nicht wieder lebendig.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1428349) Verfasst am: 06.02.2010, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Sagen wir mal, ein Mörder wird nach 30 Jahren überführt, 30 Jahre in denen er kein weiteres Verbrechen begangen hat, im Gegenteil ein sog. rechtschaffenes Leben geführt hat, worum gehts dann bei dessen Verurteilung?
Resozialisierung? Schutz der Gesellschaft? Wiedergutmachung? Rache?

Es geht darum, zu zeigen, dass eine Verletzung dieser Norm (Mord ist Unrecht) gegen grundsätzliche Prinzipien der Gesellschaft verstößt und nicht akzeptiert wird.

Mo. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Rache ist nur eine Sache zwischen einem Geschädigten und einem Schädiger, sie ist meist mit Maßlosigkeit verbunden und durch Gefühle (Wut, Hass) getragen und nicht auf einen (gerechten) Ausgleich aus, sondern lediglich auf Befriedigung dieser Gefühle;

Vergeltung?

Frage

Mo. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Vergeltung ist eher etwas Rationales, was einen Ausgleich anstrebt, sie ist nicht mehr nur eine Sache zwischen diesen Beiden, sondern es muss ein (unparteiischer) Dritter hinzukommen, der den Schiedsrichter spielt.

Das Opfer wird jedenfalls nicht wieder lebendig.

Nein, habe ich auch wohl kaum behauptet.


Zuletzt bearbeitet von AgentProvocateur am 06.02.2010, 20:08, insgesamt einmal bearbeitet
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1428350) Verfasst am: 06.02.2010, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Okay, dann möchte ich mal näher auf Rasmus’ Gedanken eingehen:
Ich behaupte mal: »Rache« begründet sich auf jeden Fall auf Gefühle (Hass, etc.), während »Vergeltung« zumindest theoretisch aus rein rationalen Erwägungen heraus erfolgen kann (Ausgleich, Abschreckung, etc.)

Ausgleich (Unrecht mit Unrecht) ist doch der Sinn der Rache.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Die Vergeltung im juristischen Sinne bezieht sich allein auf den Täter; Rache hingegen ist etwas zwischen Täter und Opfer.

Soll nicht durch Gesetze das Faustrecht, Selbstjustiz, Rache und diese Späßchen gerade verhindert werden, und die Sanktionen auf ein Verbrechen möglichst objektiv geregelt werden? Und wird in unserem Strafrecht nicht zudem Wert auf Abschreckung, Resozialisierung, Vergeltung zB auch durch Schmerzensgeld, Sozialstunden, als eine Art pädagogischer und präventiver Effekt gelegt? Da ist die Vergeltung doch nur ein Punkt und hat mMn mit Rache herzlich wenig mehr zu tun. Zum Glück.


Sogar überhaupt nichts - bei Sozialstunden etwa wird das Opfer völlig außen vor gelassen.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1428352) Verfasst am: 06.02.2010, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Sagen wir mal, ein Mörder wird nach 30 Jahren überführt, 30 Jahre in denen er kein weiteres Verbrechen begangen hat, im Gegenteil ein sog. rechtschaffenes Leben geführt hat, worum gehts dann bei dessen Verurteilung?
Resozialisierung? Schutz der Gesellschaft? Wiedergutmachung? Rache?

Es geht darum, zu zeigen, dass eine Verletzung dieser Norm gegen grundsätzliche Prinzipien der Gesellschaft verstößt und nicht akzeptiert wird.


Ich glaube, die Frage zog darauf ab, wieso Mord nicht verjährt.

Mir persönlich gefällt die bedarfslogische Begründung dafür übrigens nicht.

Wir bestrafen Mord ähnlich wie andere, schwere Verbrechen. Es gibt also keinen guten Grund, sie nicht auch in jeder anderen Beziehung ähnlich zu handhaben.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1428353) Verfasst am: 06.02.2010, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Sagen wir mal, ein Mörder wird nach 30 Jahren überführt, 30 Jahre in denen er kein weiteres Verbrechen begangen hat, im Gegenteil ein sog. rechtschaffenes Leben geführt hat, worum gehts dann bei dessen Verurteilung?
Resozialisierung? Schutz der Gesellschaft? Wiedergutmachung? Rache?

Es geht darum, zu zeigen, dass eine Verletzung dieser Norm (Mord ist Unrecht) gegen grundsätzliche Prinzipien der Gesellschaft verstößt und nicht akzeptiert wird.

Und sexueller Kindesmissbrauch?
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1428355) Verfasst am: 06.02.2010, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Sagen wir mal, ein Mörder wird nach 30 Jahren überführt, 30 Jahre in denen er kein weiteres Verbrechen begangen hat, im Gegenteil ein sog. rechtschaffenes Leben geführt hat, worum gehts dann bei dessen Verurteilung?
Resozialisierung? Schutz der Gesellschaft? Wiedergutmachung? Rache?

Es geht darum, zu zeigen, dass eine Verletzung dieser Norm (Mord ist Unrecht) gegen grundsätzliche Prinzipien der Gesellschaft verstößt und nicht akzeptiert wird.

Und sexueller Kindesmissbrauch?

Sexueller Kindesmissbrauch verstößt natürlich auch gegen grundsätzliche Prinzipien unserer Gesellschaft, wird aber im Vergleich zu Mord momentan als weniger gravierend angesehen. (Der Grund ist wohl der, dass Mord etwas Endgültiges ist, eine Existenz endgültig beendet - Kindesmissbrauch nicht).

Aber Bewertungen können sich ändern, die sind ja nicht in Stein gemeißelt.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1428357) Verfasst am: 06.02.2010, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Sagen wir mal, ein Mörder wird nach 30 Jahren überführt, 30 Jahre in denen er kein weiteres Verbrechen begangen hat, im Gegenteil ein sog. rechtschaffenes Leben geführt hat, worum gehts dann bei dessen Verurteilung?
Resozialisierung? Schutz der Gesellschaft? Wiedergutmachung? Rache?

Es geht darum, zu zeigen, dass eine Verletzung dieser Norm (Mord ist Unrecht) gegen grundsätzliche Prinzipien der Gesellschaft verstößt und nicht akzeptiert wird.

Und sexueller Kindesmissbrauch?


Im Gegensatz zu Mord, gibts bei Mißbrauch durchaus Abstufungen.
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Beitrag(#1428524) Verfasst am: 07.02.2010, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Verbrechen verjähren u.a. weil nach X Jahren die Beweislage immer dünner wird

Das dürfte der Hauptgrund sein. Was passiert, wenn Verbrechen nicht verjähren, kann man an dem Fall Demjanjuk studieren. Nachweisen können wird man ihm wohl nichts mehr, und die Peinlichkeit eines Freispruchs wird sich nur vermeiden lassen, wenn man den Prozess bis zum Tod des Angeklagten verschleppt.

Wenn eine gewisse Zeit vergangen ist, lohnt es sich Strafverfolgung schlicht nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit, in einem rechtstaatlichen Prozess zu einem Schuldspruch kommen zu können, wird so gering, dass die Strafverfolgung selbst meist nur Zeit- und Geldverschwendung sein wird.
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Murphy MacManus
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Beiträge: 3377

Beitrag(#1428558) Verfasst am: 07.02.2010, 02:49    Titel: Antworten mit Zitat

Liegen Fälle sehr weit in der Vergangenheit, dürfte aber auch die Gefahr der sogenannten falschen Erinnerung recht gross werden.
Zitat:
In den USA spielen falsche Erinnerungen in Prozessen um Satanismus und Kindesmissbrauch eine große Rolle. Vor dem religiösen Hintergrund des in den USA und in Kanada weit verbreiteten protestantischen Fundamentalismus kam es wiederholt zu Anschuldigungen wegen Satanismus auf der Grundlage falscher Erinnerungen, die Gerichtsverhandlungen, Verurteilungen, Berufungen und erfolgreiche Schadensersatz-Prozesse nach sich zogen.
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Grymner
Morgenmuffel



Anmeldungsdatum: 21.02.2008
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Beitrag(#1428654) Verfasst am: 07.02.2010, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Liegen Fälle sehr weit in der Vergangenheit, dürfte aber auch die Gefahr der sogenannten falschen Erinnerung recht gross werden.
Zitat:
In den USA spielen falsche Erinnerungen in Prozessen um Satanismus und Kindesmissbrauch eine große Rolle. Vor dem religiösen Hintergrund des in den USA und in Kanada weit verbreiteten protestantischen Fundamentalismus kam es wiederholt zu Anschuldigungen wegen Satanismus auf der Grundlage falscher Erinnerungen, die Gerichtsverhandlungen, Verurteilungen, Berufungen und erfolgreiche Schadensersatz-Prozesse nach sich zogen.


In dem Wikipediaartikel steht aber auch das hier:
Zitat:
Laut Psychoanalytikerin Alice Miller gibt es keine ausreichenden Beweise für die Existenz von falschen Erinnerungen

Die Folgen verdrängter Kindheitsdramen

Zitat:
Bei der False Memory Stiftung handelt es sich um eine reine Interessengemeinschaft von vermögenden Eltern, die sich in den 80er Jahren in den USA gebildet hat und Therapeuten gerichtlich verfolgte, als ihre erwachsenen Kinder den einst erlittenen sexuellen Missbrauch durch die eigenen Eltern in den Therapien erinnern konnten.


Allerdings sollte man diese Tatsachen auch nicht vergessen: Die Wormser Prozesse
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“There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning”.
Warren Buffet
Published: November 26, 2006/New York Times
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nocquae
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Beitrag(#1428657) Verfasst am: 07.02.2010, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Grymner hat folgendes geschrieben:
In dem Wikipediaartikel steht aber auch das hier:
Zitat:
Laut Psychoanalytikerin Alice Miller gibt es keine ausreichenden Beweise für die Existenz von falschen Erinnerungen

Ja. Und? »Laut XY gibt es …« mag sachlich richtig sein, heißt aber erstmal gar nichts. Wer ist das, wer das sagt? Aufgrund welcher Argumente sagt er das? Stimmt es, was er sagt?

Der Nicht-Psychoanalytiker nocquae behauptet: Gerade im Bereich der Verkehrspsychologie gibt es eine ganze Reihe von Untersuchungen, die »falsche Erinnerungen« immer wieder bestätigen und z. B. im Bereich von Zeugenaussagen sehr gezielt durch Suggestivfragen immer wieder ausgelöst werden können.
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Beitrag(#1428685) Verfasst am: 07.02.2010, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung dazu in Kürze:

- Ein grausames Verbrechen sollte mE gar nicht verjähren, in dem Sinne, daß eine Aufklärung in bestimmten Fällen auch nach 30 Jahren noch nützlich sein kann (Prävention, spätere Taten, Opfer erhalten Sicherheit usw.)

- Bestrafung (im Sinne von n Jahre Knast, Stockschläge o.ä.) lehne ich grundsätzlich ab, außer sie hat einen hohen belegbaren Nutzen.

- ähnlich wie Wolf sehe ich in der Vegeltung (die noch heute einen wesentlichen Teil der Strafbegründung ausmacht), zwar nicht dasselbe wie Rache, aber eine Art institutionalisierte und normierte Form davon. Es gibt auch beliebige Zwischenstufen, z.B. die Blutrache, die keine Sache zwischen Täter und Opfer, sondern zwischen deren Familien ist, oder gar den militärischen Vergeltungsschlag.

- AP's Einwand, die Rache sei im Gegensatz zur Vergeltung maßlos, scheint mir fragwürdig: Eine Rache mit Maß wäre noch immer eine Rache. Und wenn auch die mit Rache verbundenen Gefühle in der Tat oft maßlos sind, so ist es die Rache nicht unbedingt: Was ist denn "Auge um Auge, Zahn um Zahn"? Maßvolle Vergeltung?

- Einen Ausgleich durch Wiedergutmachung kann mE Sinn machen (im SInne der sozialen Vertragserfüllung), ein "Ausgleich durch Leidzufügung" ist aber mE absurd, auch wenn das Opfer verständlicherweise biologisch bedingt so empfindet.

- Natürlich muß gezeigt werden, daß "eine Verletzung dieser Norm ... gegen grundsätzliche Prinzipien der Gesellschaft verstößt und nicht akzeptiert wird". Etwa indem man sich anstrengt, daß so etwas möglichst selten passiert, und schon gar nicht wieder durch denselben Täter.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Grymner
Morgenmuffel



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Beiträge: 429
Wohnort: Schleswig-Holstein

Beitrag(#1428700) Verfasst am: 07.02.2010, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Grymner hat folgendes geschrieben:
In dem Wikipediaartikel steht aber auch das hier:
Zitat:
Laut Psychoanalytikerin Alice Miller gibt es keine ausreichenden Beweise für die Existenz von falschen Erinnerungen

Ja. Und? »Laut XY gibt es …« mag sachlich richtig sein, heißt aber erstmal gar nichts. Wer ist das, wer das sagt? Aufgrund welcher Argumente sagt er das? Stimmt es, was er sagt?

Der Nicht-Psychoanalytiker nocquae behauptet: Gerade im Bereich der Verkehrspsychologie gibt es eine ganze Reihe von Untersuchungen, die »falsche Erinnerungen« immer wieder bestätigen und z. B. im Bereich von Zeugenaussagen sehr gezielt durch Suggestivfragen immer wieder ausgelöst werden können.


Innerhalb der Verkehrspsychologie mag das wohl stimmen.
Verkehrsunfälle ereignen sich ja vorwiegend in Bruchteilen von Sekunden.

Sexueller Missbrauch zieht sich häufig über einen längeren Zeitraum hin.

Ich denke schon, dass ein ca. 8. bis 13. jähriges Kind sich an sexuellen Missbrauch erinnern kann, wenn es sich denn erinnern darf.
Ich konnte es und die Opfer um die es bei den Jesuiten geht, können es sicherlich auch.
Sexueller Missbrauch ist nun einmal ein einschneidendes “Erlebnis”, dass man so leicht nicht vergisst.

Bei Kleinkindern dürfte die Erinnerung an diese Form von Übergriffen natürlich etwas schwieriger sein.

Das Zitat aus Wikipedia von Alice Miller ist in der Kürze sicherlich zu pauschal.

Welche Thesen sie vertritt kann man sich bei vorhandenem Interesse ja ergoogeln oder Ihre ersten Bücher lesen.
Der Nicht-Psychologe Grymner Smilie
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Published: November 26, 2006/New York Times
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