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Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#93309) Verfasst am: 19.02.2004, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bleze hat folgendes geschrieben:
Heike: rein rechtlich aber seeeeehr zweifelhaft..., daein Gericht nuneinmal JEDEM zur Verfügung steht.

Ich denke nicht das der Typ ernsthaft mit soetwas durchkommen würde, wenn es jemand darauf anlegt.

Bleze


Rechtlich zweifelhaft sicherlich.

Aber die herrschende Rechtsprechung und Politik gesteht den Kirchen im Bereich Arbeitsrecht weitgehende Autonomie zu.

Faktisch werden die Kirchen mit 1.3 Mio Arbeitnehmern dadurch zu einem weitgehend rechtsfreien Raum.

Hierzu unten auf dieser Seite ein kurzer Artikel zu den Berliner Gesprächen von vor etwa einem Jahr
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#93315) Verfasst am: 19.02.2004, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bleze hat folgendes geschrieben:
Heike: rein rechtlich aber seeeeehr zweifelhaft..., daein Gericht nuneinmal JEDEM zur Verfügung steht.

Ich denke nicht das der Typ ernsthaft mit soetwas durchkommen würde, wenn es jemand darauf anlegt.

Bleze


Die staatlichen Gerichte erklären sich regelmäßig für unzuständig, wenn es sich um innere Kirchenangelegenheiten handelt.
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#93325) Verfasst am: 19.02.2004, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

defensor_fidei hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Wo bleibt der Verfassungsschutz? skeptisch


Ich finde, diese Angelegenheit hat nichts mit dem Verfassunggschutz zu tun, der lt. Selbstdarstellung folgende Aufgaben hat:
Der Verfassungsschutz muss u.a. aktiv werden, wenn die Demokratie gefährdet ist. Bei strenger Auslegung gehört die KK dazu, immerhin predigt ihr Oberhaupt doch ständig, dass es von Demokratie nichts hält, da ja auch "Jesus" nicht aus dem Volk gewählt wurde, sondern von oben, von "Gott" kam.
_________________
"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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defensor_fidei
Gast






Beitrag(#93373) Verfasst am: 19.02.2004, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dennoch scheint der Rechtsweg nicht verschlossen zu sein.



Soeben im NL von Radio Vatikan gelesen:

Zitat:
Das Bistum Freiburg hat gegen seinen früheren Offizial Strafklage eingereicht. Der aus Peru stammende Priester, der an der Spitze der kirchlichen Gerichtsbehörde stand, soll für Unregelmäßigkeiten verantwortlich sein. Mit der Klage will das Bistum ein Zeichen für Transparenz setzen. (kipa)
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#93414) Verfasst am: 19.02.2004, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ df

Abgesehen davon, dass der Begriff "Strafklage" anzeigt, dass es sich wohl nicht um einen Fall aus dem badischen Bistum Freiburg, sondern aus dem schweizerischen Bistum Freiburg, Genf und Lausanne handelt, geht es bei der Gesamtthematik zum Glück nicht um einen (vollständigen) Verschluß des Rechtsweges.

Und schon gar nicht darum, dass sich die Kirche selbst sich nicht einer Strafanzeige gegen einen ehemaligen Mitarbeiter bedienen könne.

Wesentlich sind hier die umgekehrten Fälle: wenn sich nämlich Arbeitnehmer gegen ihren (Ex-)Arbeitgeber Kirche (oder auch nur gegen eine in kirchlicher Trägerschaft befindliche Einrichtung, die indes - natürlich - häufig öffentlich vollfinanziert wird) in arbeitsrechtlichen Fragen an weltliche Gerichte wenden und sich immer wieder dann von den weltlichen Gerichten sagen lassen müssen, XY sei eine innerkirchliche Frage, die von einem weltlichen Arbeitsgericht nicht zu beurteilen sei.

Das ist dann ein weitgehender faktischer Ausschluß der Rechtsweggarantie für 1.3 Mio Arbeitnehmer.

Im aktuellen Fall des Regensburger Katholenvorsitzenden gehts "nur" um den Wunsch dieses spezifischen Bischofs den Katalog innerkirchlichen Fehlverhaltens um den Tatbestandspunkt "Beschreitung des weltlichen Gerichtsweges" zu ergänzen.

Ob dies überhaupt erstmal innerkatholisch durchzusetzen sein wird, ist fraglich.
Allein der Versuch zeigt, wessen Geistes Kind diese Type ist.

Btw: Hier hattest du noch eine Frage an dich offengelassen.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#93415) Verfasst am: 19.02.2004, 21:56    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Der Bischof von Regensburg verbietet den Katholiken seines Bistums, bei innerkirchlichem Streit vor ein staatliches Gericht zu ziehen. Gewerkschafter, Politiker und Juristen sind empört.

Zitat:
"Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen seien bei Kirchenmitarbeitern"Dienstvergehen", die mit einer "gerechten Strafe" geahndet würden.

das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.
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Nav
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Beitrag(#93417) Verfasst am: 19.02.2004, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, denn es wäre aus Gründen der Trennung von Staat und Kirche tatsächlich höchst verwerflich, dem Pfaffen staatlicherseits vorzuschreiben, was er bei der Messe zu tragen hat.

Aber es muß für Alle das gleiche Arbeitsrecht gelten! Böse
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#93419) Verfasst am: 19.02.2004, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Ja, denn es wäre aus Gründen der Trennung von Staat und Kirche tatsächlich höchst verwerflich, dem Pfaffen staatlicherseits vorzuschreiben, was er bei der Messe zu tragen hat.

Aber es muß für Alle das gleiche Arbeitsrecht gelten! Böse

auch für die pfarrer? Teufel
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Nav
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Beitrag(#93420) Verfasst am: 19.02.2004, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Ja, denn es wäre aus Gründen der Trennung von Staat und Kirche tatsächlich höchst verwerflich, dem Pfaffen staatlicherseits vorzuschreiben, was er bei der Messe zu tragen hat.

Aber es muß für Alle das gleiche Arbeitsrecht gelten! Böse

auch für die pfarrer? Teufel


Natürlich!

Sie sind Angestellte eines Vereins, für sie hat aus diesem Grund das gleiche Arbeitsrecht zu gelten.

Wenn schon keine aktive Bekämpfung religiöser Umtriebe, dann zumindest bitte passive. Teufel
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#93422) Verfasst am: 19.02.2004, 22:03    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...
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Nav
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Beitrag(#93423) Verfasst am: 19.02.2004, 22:09    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...


Das wird sich eines Tages ändern müssen. Die Menschen können nicht länger zusehen, wie hier eine selbstgerechte Verbrecherbande ungestraft diskriminieren und unterdrücken darf! Böse
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#93424) Verfasst am: 19.02.2004, 22:10    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Der Bischof von Regensburg verbietet den Katholiken seines Bistums, bei innerkirchlichem Streit vor ein staatliches Gericht zu ziehen. Gewerkschafter, Politiker und Juristen sind empört.

Zitat:
"Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen seien bei Kirchenmitarbeitern"Dienstvergehen", die mit einer "gerechten Strafe" geahndet würden.

das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.


Ein weiteres Gummijuristenwort, dass potentiell alle Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen betroffen sein lassen kann, ist das "insbesondere".
Damit ist kein Arbeitnehmer explicit von der Regelung ausgeschlossen: Pfarrer eh nicht, aber auch nicht prinzipiell die Kindergärtnerin.


Zitat:
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Genau diese Grenzziehung, wie du sie vorschlägst, wird aber nicht einmal von den staatlichen Gerichten ("staatlich" ist eigentlich passender als "weltlich", weil letzteres indirekt intendiert es gebe andere Gerichte als weltliche ...) - und um die staatlichen Gerichte gehts entscheidend - vorgenommen bzw extrem weit zu Gunsten der Kirche ("in dubio pro ecclesia" als ungeschriebener Rechtsgrundsatz) ausgelegt.

Zum Stand der Dinge - wens interessiert - verweise ich nochmal auf den oben geposteten Kurzartikel meinerseits.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.


Zuletzt bearbeitet von notkerbakker am 19.02.2004, 22:37, insgesamt einmal bearbeitet
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#93425) Verfasst am: 19.02.2004, 22:11    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...

ich denke, in dem punkt sind wir uns (hier im FGH) alle einig, daß letzteres inakzeptabel ist. dieser mißstand ist allerdings in erster linie dem staat anzulasten, der es (a) verabsäumt, der pflicht nachzukommen, die bevölkerung mit ausreichendem kindergartenplatzangebot zu versorgen, und (b) den diese gesellschaftliche funktion wahrnehmenden kirchen das recht einräumt, die menschenrechte der diese gesellschaftliche funktion ausübenden menschen einzuschränken.

gibt es dazu eigentlich letztinstanzliche sprüche? (auch auf EU-ebene?)
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Nav
Gast






Beitrag(#93426) Verfasst am: 19.02.2004, 22:12    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...

ich denke, in dem punkt sind wir uns (hier im FGH) alle einig, daß letzteres inakzeptabel ist. dieser mißstand ist allerdings in erster linie dem staat anzulasten, der es (a) verabsäumt, der pflicht nachzukommen, die bevölkerung mit ausreichendem kindergartenplatzangebot zu versorgen, und (b) den diese gesellschaftliche funktion wahrnehmenden kirchen das recht einräumt, die menschenrechte der diese gesellschaftliche funktion ausübenden menschen einzuschränken.

gibt es dazu eigentlich letztinstanzliche sprüche? (auch auf EU-ebene?)


In China, unter Lenin und unter Hoxha hätte es sowas nicht gegeben. Teufel
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#93427) Verfasst am: 19.02.2004, 22:16    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...

ich denke, in dem punkt sind wir uns (hier im FGH) alle einig, daß letzteres inakzeptabel ist. dieser mißstand ist allerdings in erster linie dem staat anzulasten, der es (a) verabsäumt, der pflicht nachzukommen, die bevölkerung mit ausreichendem kindergartenplatzangebot zu versorgen, und (b) den diese gesellschaftliche funktion wahrnehmenden kirchen das recht einräumt, die menschenrechte der diese gesellschaftliche funktion ausübenden menschen einzuschränken.

gibt es dazu eigentlich letztinstanzliche sprüche? (auch auf EU-ebene?)


In China, unter Lenin und unter Hoxha hätte es sowas nicht gegeben. Teufel

vom hodscha (ist die aussprache richtig?) weiß ich nichts;
wladimir uljanow lebte zu kurz und hat versäumt, dem dschugaschwili die hände zu binden;
bleibt nur china als potential - wer weiß, was daraus wird...
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Rheinland

Beitrag(#93429) Verfasst am: 19.02.2004, 22:19    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...

ich denke, in dem punkt sind wir uns (hier im FGH) alle einig, daß letzteres inakzeptabel ist. dieser mißstand ist allerdings in erster linie dem staat anzulasten, der es (a) verabsäumt, der pflicht nachzukommen, die bevölkerung mit ausreichendem kindergartenplatzangebot zu versorgen, und (b) den diese gesellschaftliche funktion wahrnehmenden kirchen das recht einräumt, die menschenrechte der diese gesellschaftliche funktion ausübenden menschen einzuschränken.

gibt es dazu eigentlich letztinstanzliche sprüche? (auch auf EU-ebene?)


Auf höchstrichterlicher Ebene (BVerfG) gibt es einige Urteile, die die dem ganzen Streitpunkt auf Verfassungsebene zu Grunde liegende exzessiv weite, kirchenfreundliche Auslegung des sogenannten Kirchenautonomieartikels (Art 137 III WRV iVm Art 140 GG) im Grundsatz unterstützen.

Auf EU-Ebene ist mir da (noch?) nichts bekannt.

Dies ist allerdings ja auch einer der Zwecke, der mit dem geplanten Artikel I 51 EU-Verfassung (in ähnlicher Fassung im Anhang zu den Amsterdamer Verträgen enthalten) verfolgt wird: die weitere Geltung des jeweiligen nationalen Staatskirchenrechtes. Und was dann unter "Staatskirchenrecht" fällt, ist wiederum Interpretationssache ...
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Nav
Gast






Beitrag(#93432) Verfasst am: 19.02.2004, 22:23    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
das ist ziemlich schwammig und zudem widersprüchlich.
schwammig deswegen, weil ganz und gar nicht klar ist, was "streitigkeiten im rahmen kirchlicher ämter und aufgaben" sind. die scheidung einer kindergärtnerin gehört sicher nicht dazu. allenfalls die gehaltserhöhung eines pfarrers.
widersprüchlich deswegen, weil tatsächlich innerkirchliche angelegenheiten (z.b. formale liturgische fragen) sowieso nicht justitiabel sind bzw. höchstens das rechtswesen mit überflüssiger arbeit belasteten.

die frage ist natürlich, was der bischof alles als innerkirchlich ansieht.
geht es um fragen wie die kleidung der pfarrer, stimme ich dem zu.
geht es um gesellschaftliche aufgaben wie kindergärten, krankenhäuser etc., stimme ich nicht zu.


Die Scheidung der Kindergärtnerin gehört nicht dazu, aber die Entlassung der Kindergärtnerin aufgrund von Heirat eines Geschiedenen...

ich denke, in dem punkt sind wir uns (hier im FGH) alle einig, daß letzteres inakzeptabel ist. dieser mißstand ist allerdings in erster linie dem staat anzulasten, der es (a) verabsäumt, der pflicht nachzukommen, die bevölkerung mit ausreichendem kindergartenplatzangebot zu versorgen, und (b) den diese gesellschaftliche funktion wahrnehmenden kirchen das recht einräumt, die menschenrechte der diese gesellschaftliche funktion ausübenden menschen einzuschränken.

gibt es dazu eigentlich letztinstanzliche sprüche? (auch auf EU-ebene?)


In China, unter Lenin und unter Hoxha hätte es sowas nicht gegeben. Teufel

vom hodscha (ist die aussprache richtig?) weiß ich nichts;
wladimir uljanow lebte zu kurz und hat versäumt, dem dschugaschwili die hände zu binden;
bleibt nur china als potential - wer weiß, was daraus wird...


Das exzellente und lobenswerte Vorgehen gegen die gefährliche Falun Gong - Sekte und die Maßnahmen der chinesischen Regierung zum Schutz der Bevölkerung vor Seiten wie k***.n**, die in jedem Fall geeignet sind, Haß und Diskriminierung zu erzeugen, läßt jedenfalls das Beste hoffen.

Enver Hoxha war Staats- und Parteichef der PPSH in Albanien, er hat aus einem primitiven Land mit Blutrache, Feudalsystem und Muselmanz den ersten atheistischen Staat der Welt geschaffen, auf dem Boden eines wahrhaftigen Marxismus.

Leider war er nicht gründlich genug (genauso wie auch Lenin die faschistische Konterrevolution Stalins nicht verhindern konnte Weinen ) und so ist das Land nach seinem Tod wieder in die Hände der wilden Religionshorden gefallen. Böse

Ich habe auch Polen schon einmal als Beispiel gebracht:

General Jaruszelski hätte es als Chef einer (de facto) Militärregierung durchaus in der Hand gehabt, dem Katholizismus endgültig ein Ende zu bereiten, aber seine Untätigkeit hat das Land nach der Wende wieder direkt in die Arme Roms getrieben. Ungustiöses im Blickfeld
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#93444) Verfasst am: 19.02.2004, 23:19    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Der Bischof von Regensburg verbietet den Katholiken seines Bistums, bei innerkirchlichem Streit vor ein staatliches Gericht zu ziehen. Gewerkschafter, Politiker und Juristen sind empört.

Zitat:
"Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen seien bei Kirchenmitarbeitern"Dienstvergehen", die mit einer "gerechten Strafe" geahndet würden.


Die Zeugen Jehovas handhaben dies genauso.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#93448) Verfasst am: 19.02.2004, 23:29    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
gibt es dazu eigentlich letztinstanzliche sprüche? (auch auf EU-ebene?)


Nein, denn Klagen müssen die Betroffenen. Und wenn dann doch mal welche Klagen, bieten die Kirchen kurz vor der Letztinstanz gute Abfindungen. Der nächste, der sich auf den mühsamen Klageweg begibt, muss wieder von vorne anfangen.

Wobei die Kirchen jede Menge Juristen in ihrem Stab haben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#93748) Verfasst am: 20.02.2004, 14:30    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Der Bischof von Regensburg verbietet den Katholiken seines Bistums, bei innerkirchlichem Streit vor ein staatliches Gericht zu ziehen. Gewerkschafter, Politiker und Juristen sind empört.

Zitat:
"Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen seien bei Kirchenmitarbeitern"Dienstvergehen", die mit einer "gerechten Strafe" geahndet würden.


Die Zeugen Jehovas handhaben dies genauso.


Dei Gründe sind aber ganz andere. Die katholische Kirche tut dies aus politischen Gründen, die ZJ rufen die weltlichen Behörden eher ungern an, weil die eben "in der Welt" sind, also in der bösen, bösen Welt, die von Gott getrennt ist. willsagen: die ZJ haben theologische Gründe dafür.

Bzw.: hatten sie, denn das alles ist aufgeweicht, mittlerwiele leisten ZJ Zivildienst, spenden Blut, gehen wählen und beschäftigen Gerichte damit, dass sie KdÖR werden dürfen...
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#93752) Verfasst am: 20.02.2004, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ach rechtlich und theologisch sind schwammige Begriffe.
Die theologischen Begründungen wurden eingeführt um sowas von vornherein zu vermeiden. Die ZJ glauben lediglich an ihre eigenen Regeln, während die Katholiken es nur behaupten.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#93780) Verfasst am: 20.02.2004, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja eben, das ist genau der Unterschied. die ZJ glauben den Mist wirklich, während die Katholiken, vor allem die in der Hierarchie, in der Kurie, da nicht so glaubwürdig sind.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#98499) Verfasst am: 03.03.2004, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/pt/2004/03/03/a0184.nf/text
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44698

Beitrag(#98601) Verfasst am: 03.03.2004, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"Die Hl. Schriften des Neuen Testaments mahnen die Gläubigen an mehreren Stellen (z.B. 1 Kor 1,10f.; 1 Tim 2, 8; 2 Tim 2,23), Streit untereinander zu vermeiden. Dennoch entstandene Streitigkeiten unter Christen sind schnellstens beizulegen, möglichst ohne dafür kirchliche, geschweige denn weltliche Gerichte in Anspruch zu nehmen: „Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist“ (Mt 5,25). Dementsprechend bestimmt can. 1446 § 1 CIC: „Alle Gläubigen, vor allem aber die Bischöfe, sollen eifrig bemüht sein, dass Rechtsstreitigkeiten im Gottesvolk ohne Beeinträchtigung der Gerechtigkeit nach Möglichkeit vermieden und baldmöglichst friedlich beigelegt werden“. Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen. Wenn der Streit nicht vor Ort geschlichtet werden kann (vgl. DekO Art. 7 Abs. 4, u.a.), ist der Ortsordinarius um Vermittlung anzurufen. ..."


Diese verdammten Fanatiker! Ich hätte nicht erwartet, dass sie soweit gehen würden, den Rechtsstaat an sich anzuzweifeln! Das wird ja immer schlimmer hierzulande! Doch die dunkelste Stunde ist die Stunde vor der Morgendämmerung, wie man so schön sagt.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Heike J
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Beitrag(#99414) Verfasst am: 05.03.2004, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bischof von Regensburg sieht sich als Opfer einer "Kampagne".

Er lässt an seine Pfarrer schreiben:

Die Anordnung des Bischofs werde derzeit "sehr bewusst in regionalen und überregionalen Zeitungen platziert und transportiert". "Aufgeklärt hat sich in diesem Zusammenhang allerdings jetzt eindeutig, wer hinter der gesamten Kampagne gegen unseren H.H. Bischof steckt und steht."

Wer damit gemeint ist, wird aber auch auf Nachfrage nicht verraten.

http://www.frankfurter-rundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=395816&
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Spock
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Beitrag(#99441) Verfasst am: 05.03.2004, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Was die Bibel über Bischöfe schreibt...

Der erste Brief an Timotheus, Kapitel 3 hat folgendes geschrieben:


Der Bischof

1 Das Wort ist glaubwürdig: Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt nach einer großen Aufgabe.
2 Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren;
3 er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig.
4 Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen.
5 Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen?
6 Er darf kein Neubekehrter sein, sonst könnte er hochmütig werden und dem Gericht des Teufels verfallen.
7 Er muss auch bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben, damit er nicht in üble Nachrede kommt und in die Falle des Teufels gerät.
Soviel zum Zölibat...
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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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frajo
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Beitrag(#99472) Verfasst am: 05.03.2004, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Bischof von Regensburg sieht sich als Opfer einer "Kampagne".

Er lässt an seine Pfarrer schreiben:

Die Anordnung des Bischofs werde derzeit "sehr bewusst in regionalen und überregionalen Zeitungen platziert und transportiert". "Aufgeklärt hat sich in diesem Zusammenhang allerdings jetzt eindeutig, wer hinter der gesamten Kampagne gegen unseren H.H. Bischof steckt und steht."

ist aus seiner sicht wohl nur schlüssig.
wen weltliches recht stört, der reibt sich erst recht an weltlicher kommunikation.
da sind differenzierungen wie "diskussion" und "kampagne" nur haarspaltereien.
zusätzlich vermute ich, daß bei der wortwahl auch der champagner eine gewisse rolle spielt. Teufel
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Evilbert
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Beitrag(#99823) Verfasst am: 06.03.2004, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Bischof von Regensburg sieht sich als Opfer einer "Kampagne".

Er lässt an seine Pfarrer schreiben:

Die Anordnung des Bischofs werde derzeit "sehr bewusst in regionalen und überregionalen Zeitungen platziert und transportiert". "Aufgeklärt hat sich in diesem Zusammenhang allerdings jetzt eindeutig, wer hinter der gesamten Kampagne gegen unseren H.H. Bischof steckt und steht."

Wer damit gemeint ist, wird aber auch auf Nachfrage nicht verraten.

http://www.frankfurter-rundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=395816&


Vielleicht der Satan höchstpersönlich? zynisches Grinsen Geschockt Lachen
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Burkard Schulte-Vogelheim
Gast






Beitrag(#99863) Verfasst am: 06.03.2004, 12:42    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:



Enver Hoxha war Staats- und Parteichef der PPSH in Albanien, er hat aus einem primitiven Land mit Blutrache, Feudalsystem und Muselmanz den ersten atheistischen Staat der Welt geschaffen, auf dem Boden eines wahrhaftigen Marxismus.

Leider war er nicht gründlich genug (genauso wie auch Lenin die faschistische Konterrevolution Stalins nicht verhindern konnte Weinen ) und so ist das Land nach seinem Tod wieder in die Hände der wilden Religionshorden gefallen. Böse

Ich habe auch Polen schon einmal als Beispiel gebracht:

General Jaruszelski hätte es als Chef einer (de facto) Militärregierung durchaus in der Hand gehabt, dem Katholizismus endgültig ein Ende zu bereiten, aber seine Untätigkeit hat das Land nach der Wende wieder direkt in die Arme Roms getrieben. Ungustiöses im Blickfeld


Das ist natürlich grundfalsch: Da ist einmal der "wahrhafte Marxismus" - was soll denn das sein? Daß ein Despot den Atheismus verordnet? Daß des weiteren das Volk in Unmündigkeit gehalten wird? Und das das ganze System mit der Person des Despoten steht und fällt? Das kann es doch nicht sein, Sozialismus ist Demokratie in Vollendung, Sozialismus ist Humanismus, ist Kultur. Und dem Sozialismus ist jegliche Form des Personenkult fremd. Vorraussetzung für den Sozialismus ist eine entwickelte Gesellschaft und genau das war in Albanien nicht der Fall. Die Ergebnisse sind bekannt.

Wie nun die Entwicklung der SU ausgesehen hätte, wäre der Nachfolger Lenins nicht Stalin sondern Trotzkij gewesen, das ist offen. Fakt ist, die trotzkistische Richtung innerhalb der Arbeiterbewegung hat mit Personenkult, der die Gefahr einer Diktatur in sich birgt, erfreulich wenig am Hut.

Was China anbelangt, auch hier dieser fuchtbare Personenkult. Auch hier die Vergötterung Stalins, zumindest bis 1976. Danach die Entwicklung von einer sozialistischen zu einer kapitalistischen Diktatur. Durch Verfolgung und Verbot verschwindet nicht die Religion, das Gegenteil ist wahrscheinlicher. Und so leben im poststalinischen Albanien die Religionen wieder auf.

Und Polen? Dieses Land hätte, ebenso wie die anderen Staaten des Warschauer Paktes nach Zerschlagung Nazi-Deutschlands, nie sozialistisch werden können - die Arbeiterklasse hatte längst nicht die Stärke, die dazu notwendig gewesen wäre. In Polen wurde der Sozialismus von der SU verordnet, ebenso wie der BRD "die Demokratie als Strafe auferlegt wurde". Ein Verbot der Kirchen in Polen nach Verhängung des Kriegsrechtes hätte wahrscheinlich zu einem Bürgerkrieg geführt, hätte eine Intervention der SU nach sich gezogen mit unabsehbaren Folgen für den Weltfrieden.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#99872) Verfasst am: 06.03.2004, 13:10    Titel: Re: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg Antworten mit Zitat

Burkard Schulte-Vogelheim hat folgendes geschrieben:
...wie der BRD "die Demokratie als Strafe auferlegt wurde".

Idee das erklärt vieles ansonsten unerklärliche. Idee
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