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Begleiteter Selbstmord
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1631345) Verfasst am: 26.04.2011, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Schon in der Begrifflichkeit zeigen sich Probleme. Im Threadtitel kommt der traditionell negativ beladene Begriff "Selbstmord" vor, der seinen Ursprung in einer Zeit hatte, als die Kirchen bestimmten, dass niemand der Erfüllung des göttlichen Willens vorgreifen dürfe und Zuwiderhandelnde auf den Schindanger geworfen oder zumindest von den Gräbern der übrigen Verstorbenen räumlich getrennt, ihre Angehörigen sozial sanktioniert wurden.
In den Debatten im 18. Jahrhundert, die allmählich eine freiere Einstellung in dieser Frage nach sich zogen, wurde mit dem Vorbild der vorchristlichen Einstellungen zur Selbsttötung in der Antike operiert.
Julia Schreiner: Jenseits vom Glück - Suizid, Melancholie und Hypochondrie in deutschsprachigen Texten des 18. Jahrhunderts. München 2003.

Der Begriff "Freitod" bringt es aber auch nicht. Wie frei ist man in seiner Entschlußfindung, wenn grausame Schmerzen einen fast um den Verstand bringen? Wenn, wie hier ausgeführt wird, die Selbsttötung von anderen nahegelegt wird, Kostengründe angesichts einer Leistungsgesellschaft benannt werden oder gar unrühmlich bekannte Vorstellungen vom "unwerten Leben" wieder Urständ feiern?
In nicht ergebnisoffenen Debatten, in denen die Vermeidung der Selbsttötung als Ziel erscheint, wird darauf verwiesen, dass die Schmerzverminderung viele von einem solchen Schritt abhalten würde. Die Verbreitung der Hospizbewegung erscheint hier als sehr wichtig. Sie wird aber noch durch finanzielle Grenzen beschränkt, und nichtkonfessionelle Hospize werden durch unzureichende Unterstützung noch lange ein Schattendasein fristen.

Ich habe dreimal erlebt, wie sich bei engsten Angehörigen trotz verzweifelter, aussichtsloser und schmerzvoller Situation nicht der Wunsch nach Beschleunigung des Todeseintritts einstellte, und zwar unabhängig von Religiosität oder Atheismus. Sie hatten die Grenze überschritten, bis zu der eine Selbsttötung noch möglich gewesen wäre, aber sie dachten gar nicht daran. Da die Diagnose Krebs heute nicht mehr als Todesurteil erscheint und zeitweilige Heilungen möglich sind, die vor 20 Jahren noch undenkbar waren,, hält sich der Anteil derer, die eine Selbsttötung erwägen und durchführen, eher in Grenzen.

Hier kommen nun die Helfer ins Spiel. Das sind naturgemäß in ihrer Mehrheit Ärzte, in deren Reihen die Einstellung zur Sterbehilfe ebenfalls unterschiedlich ist wie bei ihren Patienten. Sobald aber Organisationen ins Spiel kommen, bei denen der Verdacht auf Renommiersucht, Unprofessionalität oder materielle Interessen aufkommt, ist gehörige Vorsicht angebracht.

So sehr die rechtlichen Bestimmungen von Relikten der religiös bestimmten Epochen allmählich befreit werden müssen, so sehr ist noch auf mögliche Auswüchse und Mißbrauch das Auge des Gesetzes zu werfen (Professionelle, selbsternannte "Todesengel"; die "gierigen Erben" usw).
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Anmeldungsdatum: 21.05.2010
Beiträge: 252

Beitrag(#1631383) Verfasst am: 26.04.2011, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung ist einigen anderen in diesem Thread recht ähnlich: prinzipiell befürworte ich die Möglichkeit, das eigene Leben möglichst schmerzfrei beenden zu lassen. Jedoch besteht dabei das Risiko, dass alte oder pflegebedürftige Menschen von Erben, Verwandtschaft oder gesellschaftlicher Konvention praktisch zur Beendigung ihres Lebens gezwungen werden, obwohl sie eigentlich noch leben wollen.

Auch für die Ärzte, die beim Sterben assistieren, ist es sicherlich nicht leicht. Andererseits ist fraglich, ob es leichter ist, einem Menschen monatelang beim Dahinsiechen zuzusehen, nur um ihn dann doch sterben zu sehen. Das Klientel für Sterbehilfe dürfte doch größtenteils aus unheilbar Kranken bestehen, oder irre ich hier?
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1631408) Verfasst am: 26.04.2011, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Schon in der Begrifflichkeit zeigen sich Probleme. Im Threadtitel kommt der traditionell negativ beladene Begriff "Selbstmord" vor, der seinen Ursprung in einer Zeit hatte, als die Kirchen bestimmten, dass niemand der Erfüllung des göttlichen Willens vorgreifen dürfe und Zuwiderhandelnde auf den Schindanger geworfen oder zumindest von den Gräbern der übrigen Verstorbenen räumlich getrennt, ihre Angehörigen sozial sanktioniert wurden.
In den Debatten im 18. Jahrhundert, die allmählich eine freiere Einstellung in dieser Frage nach sich zogen, wurde mit dem Vorbild der vorchristlichen Einstellungen zur Selbsttötung in der Antike operiert.
Julia Schreiner: Jenseits vom Glück - Suizid, Melancholie und Hypochondrie in deutschsprachigen Texten des 18. Jahrhunderts. München 2003.

Der Begriff "Freitod" bringt es aber auch nicht. Wie frei ist man in seiner Entschlußfindung, wenn grausame Schmerzen einen fast um den Verstand bringen? Wenn, wie hier ausgeführt wird, die Selbsttötung von anderen nahegelegt wird, Kostengründe angesichts einer Leistungsgesellschaft benannt werden oder gar unrühmlich bekannte Vorstellungen vom "unwerten Leben" wieder Urständ feiern?
In nicht ergebnisoffenen Debatten, in denen die Vermeidung der Selbsttötung als Ziel erscheint, wird darauf verwiesen, dass die Schmerzverminderung viele von einem solchen Schritt abhalten würde. Die Verbreitung der Hospizbewegung erscheint hier als sehr wichtig. Sie wird aber noch durch finanzielle Grenzen beschränkt, und nichtkonfessionelle Hospize werden durch unzureichende Unterstützung noch lange ein Schattendasein fristen.

Ich habe dreimal erlebt, wie sich bei engsten Angehörigen trotz verzweifelter, aussichtsloser und schmerzvoller Situation nicht der Wunsch nach Beschleunigung des Todeseintritts einstellte, und zwar unabhängig von Religiosität oder Atheismus. Sie hatten die Grenze überschritten, bis zu der eine Selbsttötung noch möglich gewesen wäre, aber sie dachten gar nicht daran. Da die Diagnose Krebs heute nicht mehr als Todesurteil erscheint und zeitweilige Heilungen möglich sind, die vor 20 Jahren noch undenkbar waren,, hält sich der Anteil derer, die eine Selbsttötung erwägen und durchführen, eher in Grenzen.

Hier kommen nun die Helfer ins Spiel. Das sind naturgemäß in ihrer Mehrheit Ärzte, in deren Reihen die Einstellung zur Sterbehilfe ebenfalls unterschiedlich ist wie bei ihren Patienten. Sobald aber Organisationen ins Spiel kommen, bei denen der Verdacht auf Renommiersucht, Unprofessionalität oder materielle Interessen aufkommt, ist gehörige Vorsicht angebracht.

So sehr die rechtlichen Bestimmungen von Relikten der religiös bestimmten Epochen allmählich befreit werden müssen, so sehr ist noch auf mögliche Auswüchse und Mißbrauch das Auge des Gesetzes zu werfen (Professionelle, selbsternannte "Todesengel"; die "gierigen Erben" usw).


Gute Differenzierung !

Bei Deinen Ausführungen zum Begriff "Freitod" habe ich allerdings eine etwas andere Auffassung, bzw. eine weitere zwinkern

Es ist eigentlich nicht möglich (genau) zu beurteilen, wie ertragbar etwaige Schmerzen und ich denke da durchaus auch an seelische Schmerzen... für den jeweiligen Mitmenschen sind.

Je nach Intensität ist also die Wahl: "freiwillig lieber tot" eine durchaus nachvollziehbare ENTSCHEIDUNG oder auch nicht....

Die tatsächliche Frage der Befürwortung oder auch nicht besteht ja wohl in der NACHVOLLZIEHBARKEIT dieser Entscheidung. An dieser Stelle fangen wir halt an, FÜR den Betroffenen zu denken. Ab welchem Zeitpunkt ist das denn wirklich berechtigt? Immerhin reden wir nicht von Kleinkindern...

Als Ergebnis dieser Überlegungen achte ich eine gewährleistete passive Sterbehilfe sogar als eine humane Handlung, wenn die Gesamtumstände das zulassen.

Ich wäre jedenfalls froh, ich könnte eine derartige passive Hilfe in Form eines prima ins Jenseits befördernden Anästhetikums einmal in Anspruch nehmen, falls es für mich notwendig erscheinen würde.
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1631421) Verfasst am: 26.04.2011, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mad Magic hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
Schon in der Begrifflichkeit zeigen sich Probleme. Im Threadtitel kommt der traditionell negativ beladene Begriff "Selbstmord" vor, der seinen Ursprung in einer Zeit hatte, als die Kirchen bestimmten, dass niemand der Erfüllung des göttlichen Willens vorgreifen dürfe und Zuwiderhandelnde auf den Schindanger geworfen oder zumindest von den Gräbern der übrigen Verstorbenen räumlich getrennt, ihre Angehörigen sozial sanktioniert wurden.
In den Debatten im 18. Jahrhundert, die allmählich eine freiere Einstellung in dieser Frage nach sich zogen, wurde mit dem Vorbild der vorchristlichen Einstellungen zur Selbsttötung in der Antike operiert.
Julia Schreiner: Jenseits vom Glück - Suizid, Melancholie und Hypochondrie in deutschsprachigen Texten des 18. Jahrhunderts. München 2003.

Der Begriff "Freitod" bringt es aber auch nicht. Wie frei ist man in seiner Entschlußfindung, wenn grausame Schmerzen einen fast um den Verstand bringen? Wenn, wie hier ausgeführt wird, die Selbsttötung von anderen nahegelegt wird, Kostengründe angesichts einer Leistungsgesellschaft benannt werden oder gar unrühmlich bekannte Vorstellungen vom "unwerten Leben" wieder Urständ feiern?
In nicht ergebnisoffenen Debatten, in denen die Vermeidung der Selbsttötung als Ziel erscheint, wird darauf verwiesen, dass die Schmerzverminderung viele von einem solchen Schritt abhalten würde. Die Verbreitung der Hospizbewegung erscheint hier als sehr wichtig. Sie wird aber noch durch finanzielle Grenzen beschränkt, und nichtkonfessionelle Hospize werden durch unzureichende Unterstützung noch lange ein Schattendasein fristen.

Ich habe dreimal erlebt, wie sich bei engsten Angehörigen trotz verzweifelter, aussichtsloser und schmerzvoller Situation nicht der Wunsch nach Beschleunigung des Todeseintritts einstellte, und zwar unabhängig von Religiosität oder Atheismus. Sie hatten die Grenze überschritten, bis zu der eine Selbsttötung noch möglich gewesen wäre, aber sie dachten gar nicht daran. Da die Diagnose Krebs heute nicht mehr als Todesurteil erscheint und zeitweilige Heilungen möglich sind, die vor 20 Jahren noch undenkbar waren,, hält sich der Anteil derer, die eine Selbsttötung erwägen und durchführen, eher in Grenzen.

Hier kommen nun die Helfer ins Spiel. Das sind naturgemäß in ihrer Mehrheit Ärzte, in deren Reihen die Einstellung zur Sterbehilfe ebenfalls unterschiedlich ist wie bei ihren Patienten. Sobald aber Organisationen ins Spiel kommen, bei denen der Verdacht auf Renommiersucht, Unprofessionalität oder materielle Interessen aufkommt, ist gehörige Vorsicht angebracht.

So sehr die rechtlichen Bestimmungen von Relikten der religiös bestimmten Epochen allmählich befreit werden müssen, so sehr ist noch auf mögliche Auswüchse und Mißbrauch das Auge des Gesetzes zu werfen (Professionelle, selbsternannte "Todesengel"; die "gierigen Erben" usw).


Gute Differenzierung !

Bei Deinen Ausführungen zum Begriff "Freitod" habe ich allerdings eine etwas andere Auffassung, bzw. eine weitere zwinkern

Es ist eigentlich nicht möglich (genau) zu beurteilen, wie ertragbar etwaige Schmerzen und ich denke da durchaus auch an seelische Schmerzen... für den jeweiligen Mitmenschen sind.

Je nach Intensität ist also die Wahl: "freiwillig lieber tot" eine durchaus nachvollziehbare ENTSCHEIDUNG oder auch nicht....

Die tatsächliche Frage der Befürwortung oder auch nicht besteht ja wohl in der NACHVOLLZIEHBARKEIT dieser Entscheidung. An dieser Stelle fangen wir halt an, FÜR den Betroffenen zu denken. Ab welchem Zeitpunkt ist das denn wirklich berechtigt? Immerhin reden wir nicht von Kleinkindern...

Als Ergebnis dieser Überlegungen achte ich eine gewährleistete passive Sterbehilfe sogar als eine humane Handlung, wenn die Gesamtumstände das zulassen.

Ich wäre jedenfalls froh, ich könnte eine derartige passive Hilfe in Form eines prima ins Jenseits befördernden Anästhetikums einmal in Anspruch nehmen, falls es für mich notwendig erscheinen würde.


Es ist sicher verständlich, dass hier die User mit diesem Problem in einer Zeit auseinandersetzen, in der sie sich selbst als einigermaßen stabil betrachten und sich düstere Szenen in der Zukunft ausmalen, die eintreten können und die sie bei anderen erlebt haben.


Wir sollten indes nicht vergessen, dass die meisten Selbsttötungen mit psychischen Erkrankungen verbunden sind, mit Depressionen, mit bipolaren Störungen (früher als manisch-depressiv bezeichnet). Da wird es noch schwerer, von "Freiwilligkeit" zu sprechen. Vielfach sind chemische Prozesse im Gehirn Auslöser für solche Krankheiten, bei denen der menschliche Wille nicht mehr "frei" sein kann.
Habe in der gerade zurückliegenden Zeit erlebt, wie Patienten in der Klinik von den Pflegern oder Schwestern jeden Tag gefragt werden, ob sie sich mit Suizidabsichten tragen. Ob sie es zugeben oder nicht, sicher ist sicher.
Wenn also die Zahl der Suizide im Sinne einer Prävention verringert werden soll, müssen auch die psychischen Erkrankungen besser im Vorfeld erkannt und diagnostiziert werden.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1631429) Verfasst am: 26.04.2011, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Ich meine, dass es belastend ist, Sterbehilfe zu leisten, auch wenn man das freiwillig aus Überzeugung macht. Die meisten Ärzte vertragen auch ohne Sterbehilfe nur eine gewisse Anzahl an Todesfällen unter ihren Patienten, die sie persönlich begleiten, und mir ist auch dunkel ein Artikel aus den Niederlanden erinnerlich, dass die einzelnen Ärzte nicht viele Fälle haben sollen und psychologische Unterstützung haben sollten.

Mag sein, allerdings glaube ich, daß bei derlei Belastungen vieles mit hereinspielt, das mit der Sterbehilfe selbst nicht viel zu tun hat:
- Patienten, die nicht sterben wollen, aber tragischerweise müssen
- Arbeitsüberlastung, zuwenig Auffangen / Unterstützung im Team
- kein Ausgleich durch Erfolge z.B. auf anderen Stationen

Ich finde es keine gute Idee, wenn ein Arzt die Sterbehilfe quasi routinemäßig erledigen muß.

Stelle mir gerade vor, daß man eine luxuriösere Sterbehilfe als private Zusatzpolice (Behandlung durch den Chef) erwerben kann ...
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1631440) Verfasst am: 26.04.2011, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Wir sollten indes nicht vergessen, dass die meisten Selbsttötungen mit psychischen Erkrankungen verbunden sind, mit Depressionen, mit bipolaren Störungen (früher als manisch-depressiv bezeichnet). Da wird es noch schwerer, von "Freiwilligkeit" zu sprechen. Vielfach sind chemische Prozesse im Gehirn Auslöser für solche Krankheiten, bei denen der menschliche Wille nicht mehr "frei" sein kann.


Hmm... und was IST eine psychische Erkrankung Freund Telliamed? Was ist eigentlich eine Krankheit oder vielleicht auch nur eine REAKTION auf UNNATÜRLICHES?

Offensichtlich hatte ich Deiner Denkweise nach also chemische "Fehlprozesse" im Gehirn, als ich 11 oder so war... da dachte ich nämlich, die Welt ist komplett verückt, total irre, es rentiert sich nicht darin zu leben...

Meine Meinung hat sich nicht geändert... nur meine Betrachtung: die Hauptsache ist überhaupt zu leben zwinkern

Leute, die mir wissenschaftlich erklären, ich sei nicht Herr meiner Sinne oder sogar Herr meines Willens, die sind mir jedenfalls sehr suspekt, um nicht zu sagen, mit denen will ich nichts zu tun haben zwinkern
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1631468) Verfasst am: 26.04.2011, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mad Magic hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
Wir sollten indes nicht vergessen, dass die meisten Selbsttötungen mit psychischen Erkrankungen verbunden sind, mit Depressionen, mit bipolaren Störungen (früher als manisch-depressiv bezeichnet). Da wird es noch schwerer, von "Freiwilligkeit" zu sprechen. Vielfach sind chemische Prozesse im Gehirn Auslöser für solche Krankheiten, bei denen der menschliche Wille nicht mehr "frei" sein kann.


Hmm... und was IST eine psychische Erkrankung Freund Telliamed? Was ist eigentlich eine Krankheit oder vielleicht auch nur eine REAKTION auf UNNATÜRLICHES?

Offensichtlich hatte ich Deiner Denkweise nach also chemische "Fehlprozesse" im Gehirn, als ich 11 oder so war... da dachte ich nämlich, die Welt ist komplett verückt, total irre, es rentiert sich nicht darin zu leben...

Meine Meinung hat sich nicht geändert... nur meine Betrachtung: die Hauptsache ist überhaupt zu leben zwinkern

Leute, die mir wissenschaftlich erklären, ich sei nicht Herr meiner Sinne oder sogar Herr meines Willens, die sind mir jedenfalls sehr suspekt, um nicht zu sagen, mit denen will ich nichts zu tun haben zwinkern


Nun, ich bin kein Mediziner und gebe nur wieder, was in den einschlägigen Überblicken aus medizinischer Sicht behauptet wird, wo man den Suizid zu 90 Prozent mit psychischen Erkrankungen in Verbindung bringt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid

http://www.medizin-aspekte.de/2007/10/depression_suizide_vermeiden_4188.html

Was Dich schon in diesem Kindesalter von 11 Jahren auf Todesgedanken brachte - keine Ahnung; bei mir stellten sie sich ebenfalls zeitweise mit 13 ein, als ich auf die Verachtung von Mitschülern und das Unverständnis bei den Älteren stieß.

Eines konnte ich allerdings in den zurückliegenden Wochen aus der Nähe beobachten: ein an einer psychischen Störung Erkrankter brachte es fertig, nicht nur weiterhin auf seinen geistigen Spezialstrecken tätig zu sein, sondern auch Literatur über seine Erkrankung zu konsumieren, anzukreuzen, was für ihn selbst an Symptomen zutraf und zu verstehen, welche Stoffwechselprozesse sich abspielten. Zugleich gab es für ihn ein "schwarzes Loch", an das seine Erinnerung aussetzte, einen tagelangen Zustand, der für ihn suizidmäßig selbst und für seine Umgebung so lange gefährlich war, bis eine medikamentöse Einstellung erfolgte. Ich stelle mir das so vor, dass in dieser kritischen Phase die Fähigkeit zur begründeten Willensbildung nahezu ausgeschaltet war. Mit so Beispielen kann man bestimmt nicht allen Fällen gerecht werden.

Mit dem Sammelbegriff "Depression" werden wahrscheinlich Wahrnehmungseinschränkungen erfasst, bei denen das ganze Leben nur noch trostlos, sinnlos, leer erscheint.
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#1631484) Verfasst am: 26.04.2011, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Weder soll jemand, der pflegebedürftig ist, aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit den Wunsch haben sollen, daß es besser wäre zu sterben als zu leben, noch soll jemand, der alt ist, aufgrund seines Alters den Wunsch haben sollen, daß es besser wäre zu sterben als zu leben. Noch in der Kombination von beiden.


Sterbehilfe sollte doch aber in der Tat nur bei Menschen erfolgen, die an einer unheilbaren Krankheit stark leiden. Häufig ist man dann schon alt. Manchmal aber auch noch nicht.

Selbstverständlich steht es jedem frei, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen oder nicht. Würde sich da einer von euch bequatschen lassen? Also ich nicht. Ich kann mir nur gut vorstellen, dass ich in einer ensprechenden Situation Sterbehilfe in Anspruch nehmen würde. Allerdings dann, wenn ich es für richtig halte.

Ich empfehle bei dem Thema gern diese von der DGHS ausgezeichnete Geschichte "Bea geht": http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/ee5fb4c5-54b6-4867-8a62-95c0b21f7253.aspx
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dAdAmai
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Anmeldungsdatum: 26.06.2009
Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg

Beitrag(#1631511) Verfasst am: 27.04.2011, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
(...)

Selbstverständlich steht es jedem frei, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen oder nicht.
(...)


Allerdings mit strafrechtlichen Konsequenzen (in Deutschland).

Wer oder was verbietet mir, mich selbst zu töten? Und mit welcher Berechtigung?
_________________
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1631519) Verfasst am: 27.04.2011, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Femina hat folgendes geschrieben:
(...)

Selbstverständlich steht es jedem frei, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen oder nicht.
(...)


Allerdings mit strafrechtlichen Konsequenzen (in Deutschland).

Wer oder was verbietet mir, mich selbst zu töten? Und mit welcher Berechtigung?


Ich denke, das lässt sich aus verschiedenen Gründen nicht auf diese Frage reduzieren. Rechtliche Relevanz hat zunächst nicht der Suizid, sondern die Unterstützung der Selbsttötung.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1631530) Verfasst am: 27.04.2011, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Wer oder was verbietet mir, mich selbst zu töten?

In § 212 Abs. 1 StGB steht: "Wer einen Menschen tötet..." im Gegensatz zu § 223 Abs. 1 (Körperverletzung) "Wer eine andere Person..." Daraus wird gefolgert, dass die Selbsttötung strafbar ist. Bei einer vollendeten Selbsttötung hat das nur akademische Bedeutung. Spannend wird es beim Versuch und bei der Beteiligung. Hier macht die Rechtsprechung einen formal unsauberen Spagat. Während die versuchte Selbsttötung heute überwiegend als straflos (mit verschiedenen Begründungen) angesehen wird, muss an der generellen Strafbarkeit festgehalten werden, wenn man Beteiligte bestrafen will. Denn die Beteiligung an einer Straftat ist nur strafbar, wenn die Haupttat strafbar ist.

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Und mit welcher Berechtigung?

Art. 70 ff GG
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dAdAmai
Zweifler



Anmeldungsdatum: 26.06.2009
Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg

Beitrag(#1631560) Verfasst am: 27.04.2011, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Wer oder was verbietet mir, mich selbst zu töten?

In § 212 Abs. 1 StGB steht: "Wer einen Menschen tötet..." im Gegensatz zu § 223 Abs. 1 (Körperverletzung) "Wer eine andere Person..." Daraus wird gefolgert, dass die Selbsttötung strafbar ist. Bei einer vollendeten Selbsttötung hat das nur akademische Bedeutung. Spannend wird es beim Versuch und bei der Beteiligung. Hier macht die Rechtsprechung einen formal unsauberen Spagat. Während die versuchte Selbsttötung heute überwiegend als straflos (mit verschiedenen Begründungen) angesehen wird, muss an der generellen Strafbarkeit festgehalten werden, wenn man Beteiligte bestrafen will. Denn die Beteiligung an einer Straftat ist nur strafbar, wenn die Haupttat strafbar ist.

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Und mit welcher Berechtigung?

Art. 70 ff GG


Ja, das war mir klar und ist mir jetzt auch noch klarer.

Zitat:

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html


Wenn ich nun selbstbestimmt den Zeitpunkt meines Todes festlege, ist das dann freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit im Sinne Absatz 2? Wenn es freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit ist, gibt es eine Konkurrenz, was ist dann höher zu bewerten? Das Recht auf Leben oder die Freiheit (den eigenen Todeszeitpunkt festzulegen)?

Ist das eigentliche Problem die medizinische Möglichkeit Leben fast beliebig zu verlängern? Und haben die Ethiker mit den medizinischen Fortschritten nicht Schritt gehalten?
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1631571) Verfasst am: 27.04.2011, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Wenn ich nun selbstbestimmt den Zeitpunkt meines Todes festlege, ist das dann freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit im Sinne Absatz 2?

Ja.

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Wenn es freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit ist, gibt es eine Konkurrenz, was ist dann höher zu bewerten? Das Recht auf Leben oder die Freiheit (den eigenen Todeszeitpunkt festzulegen)?

Offensichtlich hat der Gesetzgeber zugunsten des Lebens entschieden. § 212 StGB beweist das. Art. 2 Abs. 2 S. 2 hast du selber zitiert...

dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Ist das eigentliche Problem die medizinische Möglichkeit Leben fast beliebig zu verlängern? Und haben die Ethiker mit den medizinischen Fortschritten nicht Schritt gehalten?

Als das "eigentliche Problem" würde ich es nicht bezeichnen. Es ist ganz sicher ein Problem, das man diskutieren kann und sollte. Aber es ist ein anderes Problem. Sterbehilfe ist nur ein Aspekt. Das Recht auf Selbsttötung ist ja auch denkbar für Menschen, die gesund sind. Es geht doch gerade um das Recht, seine persönliche Entscheidung zur Selbsttötung nicht begründen oder gar rechtfertigen zu müssen. Wenn dieses Recht besteht, dann steht es allen Menschen zu und nicht nur unheilbar kranken,
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1631585) Verfasst am: 27.04.2011, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

dAdAmai hat folgendes geschrieben:

Wenn ich nun selbstbestimmt den Zeitpunkt meines Todes festlege, ist das dann freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit im Sinne Absatz 2? Wenn es freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit ist, gibt es eine Konkurrenz, was ist dann höher zu bewerten? Das Recht auf Leben oder die Freiheit (den eigenen Todeszeitpunkt festzulegen)?

Ist das eigentliche Problem die medizinische Möglichkeit Leben fast beliebig zu verlängern? Und haben die Ethiker mit den medizinischen Fortschritten nicht Schritt gehalten?


Das ist viel komplizierter zu beantworten als in einem Forum möglich. Schlag einen beliebigen GG- Kommentar auf, und die Problematik füllt dutzende Seiten.
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dAdAmai
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Anmeldungsdatum: 26.06.2009
Beiträge: 217
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Beitrag(#1631701) Verfasst am: 27.04.2011, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:


dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Ist das eigentliche Problem die medizinische Möglichkeit Leben fast beliebig zu verlängern? Und haben die Ethiker mit den medizinischen Fortschritten nicht Schritt gehalten?

Als das "eigentliche Problem" würde ich es nicht bezeichnen. Es ist ganz sicher ein Problem, das man diskutieren kann und sollte. Aber es ist ein anderes Problem. Sterbehilfe ist nur ein Aspekt. Das Recht auf Selbsttötung ist ja auch denkbar für Menschen, die gesund sind. Es geht doch gerade um das Recht, seine persönliche Entscheidung zur Selbsttötung nicht begründen oder gar rechtfertigen zu müssen. Wenn dieses Recht besteht, dann steht es allen Menschen zu und nicht nur unheilbar kranken,


Au ja, das hatte ich nicht bedacht.
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dAdAmai
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Anmeldungsdatum: 26.06.2009
Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg

Beitrag(#1631702) Verfasst am: 27.04.2011, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
dAdAmai hat folgendes geschrieben:

Wenn ich nun selbstbestimmt den Zeitpunkt meines Todes festlege, ist das dann freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit im Sinne Absatz 2? Wenn es freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Freiheit ist, gibt es eine Konkurrenz, was ist dann höher zu bewerten? Das Recht auf Leben oder die Freiheit (den eigenen Todeszeitpunkt festzulegen)?

Ist das eigentliche Problem die medizinische Möglichkeit Leben fast beliebig zu verlängern? Und haben die Ethiker mit den medizinischen Fortschritten nicht Schritt gehalten?


Das ist viel komplizierter zu beantworten als in einem Forum möglich. Schlag einen beliebigen GG- Kommentar auf, und die Problematik füllt dutzende Seiten.


Au ja, das habe ich befürchtet (und vermutlich 3 Juristen 5 Meinungen).
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Sachiel
Genusstier



Anmeldungsdatum: 29.10.2010
Beiträge: 186

Beitrag(#1631708) Verfasst am: 27.04.2011, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Im Eröffnungspost sind auch so viele Informationen um was es hier geht.
Kann gar nicht sagen wie sprachlos und beeindruckt ich bin! zornig
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" Lieber 'ne heiße Freundin im Bett als das neue Epik-Set. "
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dAdAmai
Zweifler



Anmeldungsdatum: 26.06.2009
Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg

Beitrag(#1633218) Verfasst am: 01.05.2011, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also, nach christlichem Verständnis sind Vater, Sohn und heiliger Geist doch eins.

Wenn der Vater sich jetzt als Sohn ans Kreuz nageln lässt, um zu sterben und dass durch Provokation der weltlichen und religiösen Herrscher herbeigeführt hat, so ist das doch ein Selbstmordversuch. Versuch deshalb, weil er ja um seine Unsterblichkeit weiß.

Der Sohn ruft ja auch einige Male seinen Vater an, wird also begleitet. Wenn wir den Scheintod mal als Tod nehmen, handelt es sich bei der Kreuzigung also um einen begleiteten Selbstmord. Daraus können wir jetzt ein göttliches Privileg konstruieren und schon ist klar, warum dass moralisch verwerflich ist (in einer christlich indoktrinierten Gesellschaft).
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Darwin Upheaval
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Beitrag(#1635675) Verfasst am: 09.05.2011, 12:29    Titel: Re: Begleiteter Selbstmord Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
Ist ein begleiteter Freitod ethisch ok?
Ich finde es nicht nur ethisch OK sondern ethisch gut die Möglichkeit zu bieten. Problematisch würde ich es ansehen, wenn bei der Wahl Druck im Spiel wäre.


Oder eine Erwartung.


Wobei die rechtlichen Hürden extrem hoch gesetzt werden: Es muss ärztlich diagnostiziert werden, dass eine unheilbare Krankheit mit unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen vorliegt, und der Patient muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Der Sterbewillige wird wiederholt nach seinem Willen gefragt und ob er sich der Konsequenzen bewusst sei. Da kann nicht einfach mal jemand, der lebensmüde ist, bei Dignitas herein spazieren und sich euthanasieren lassen.

Unabhängig davon versuchen natürlich ständig Politiker und irgendwelche Menschenrechtler mit religiösem Hintergrund, Dignitas wo es geht an den Karren zu fahren, zu diffamieren, mit Prozessen zu überziehen und schlussendlich "abzuschießen". Ich finde es gut, dass es diese Organisation gibt und hoffe, es bleibt auch weiterhin möglich, dass auch Nicht-Schweizer deren Dienste in Anspruch nehmen können.
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