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Das Kindergartenproblem
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1665715) Verfasst am: 22.07.2011, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Städte keinen Spielraum im Haushalt haben, dabei noch unter Landesaufsicht stehen, sind sie gezwungen, sich finanziell an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Da ist gar keine Möglichkeit vorhanden, mehr Geld für eine zusätzliche Stelle in den eigenen Kindergarten zu investieren.

Die Kirchen können damit drohen, ihren Kindergarten dicht zu machen.
Für die Stadt, die verpflichtet ist, für ausreichend Plätze zu sorgen, wäre es zunächst eine hohe Investition, einen neuen Kindergarten mit Gebäude und Material einzurichten. Das bisherige Gebäude gehört nämlich der Kirche. Auch wenn die Stadt es Jahrzehnte zuvor finanziert und in den Jahren drauf mit ihren Mitteln instandgehalten hat.
Außerdem protestieren die Eltern lautstark gegen die Schließung des konfessionellen Kindergartens.
Und nicht aus religiösen Gründen.
Also erkennt die Stadt die Kirche als armen Träger an und finanziert deren Kindergarten zu 100%. Der Eigenanteil entfällt völlig.

Die Kirche ist dann allerdings nicht wie die Stadt vom Land gehindert, eine weitere Stelle oder sonstige Verbesserungen aus eigenen Mitteln für "ihren" Kindergarten zu finanzieren. Das ist nur die Stadt bei ihren Kindergärten in eigenener Trägerschaft.

Was das so genannte Migrantenproblem im städtischen Kindergarten angeht:
Das besteht ja nur, weil die kirchlichen Kindergärten hier aussortieren.
Und weil andersreligiöse Migranteneltern ihren Kindern eben nicht der Missionierung aussetzen wollen.

Aber Achtung: Wem wichtig ist, möglichst wenige Migranten unter den Kindern zu haben, muss nach dem Kindergarten den nächsten Schritt machen:
Einschulung in eine konfessionelle oder sonstige Privatschule.
Denn in den Gemeinschaftsgrundschulen sind auch viele Migranten...

Aber es werden ja vermehrt in NRW Anträge auf Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen in Konfessionsschulen gestellt. Und zwar nicht aus religiösen Gründen.
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