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kiphok registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.10.2005 Beiträge: 23
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(#391865) Verfasst am: 29.12.2005, 11:50 Titel: "Denn sie wissen nicht was sie glauben", Franz Buggle |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Ich schaue immer noch, dass ich es Second Hand etwas günstiger bekomme .... |
Wenn du mir eine Adresse mitteilst, schicke ich dir mein Exemplar.
Kiphok
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Leony gottlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus
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(#391905) Verfasst am: 29.12.2005, 13:21 Titel: |
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Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Leony hat folgendes geschrieben: | Es geht im Religionsunterricht - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in D - darum,
dass Glaubenslehren als "bestehende Wahrheiten" vermittelt werden. |
Was irgendwelche höchstrichterlichen Bürokraten in solchen Fragen verlautbart haben, hat mich noch nie interessiert. |
An Klarheit der Begriffe bist du also nicht interessiert?
Machst lieber mit bei der - leider - weithin eingerissenen Begriffsverwirrung,
bei der "Religionsunterricht" und "Religionskunde" in einem fort verwechselt werden?
Ich plädiere für die korrekte Verwendung der Begriffe,
weil alles andere zu Missverständnissen führt
und eine rationale Diskussion über die Sache unnötig behindert.
Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Leony hat folgendes geschrieben: | Ob und wieweit man biblische Geschichten irgendwann kennen lernen sollte, darüber kann man streiten.
Kinder im Grundschulalter
brauchen jedenfalls noch keine Geschichten wie die von Abrahams Beinahe-Ritualmord zu kennen.
Das hat Zeit, bis die Schülerinnen und Schüler reifer geworden sind. |
Ich würde ganz einfach versuchen, die moralische Entrüstung zu dämpfen. Du regst dich doch auch nicht allen Ernstes über den bösen Wolf bei Rotkäppchen auf. |
Über den bösen Wolf bei Rotkäppchen brauche ich mich nicht aufzuregen,
weil für jedes Kind klar ist, dass das Verhalten des Wolfes als "böse" angesehen wird.
Das ist bei Abraham leider nur zu oft ganz anders.
Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Ich sage nur: die Deutschen hatten immer schon ein eher verklärtes Bild von ihren Autoritäten. |
Ich bin auch gegen die Verklärung des Bildes einiger Autoritäten.
Man sollte sie abschaffen.
Die meisten Christen sind dazu leider viel zu unkritisch.
_________________ Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren )
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#392282) Verfasst am: 30.12.2005, 00:45 Titel: |
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Kiphok, vielen Dank. Ich schicke Dir eine PN.
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#392284) Verfasst am: 30.12.2005, 00:46 Titel: |
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Ich habe Antwort vom HVD erhalten. Zu dem von mir angesprochenen Punkt, ob es eine Vereinbarung zwischen dem HVD und den Vertretern der Kirchen gibt, nach der Schüler nicht abgeworben werden dürfen, bekam ich diese Antwort:
"Wir sind uns mit den zuständigen Vertretern der Kirchen darüber einig, dass wir uns gegenseitig im Schulalltag achten und einvernehmlich mit organisatorischen Belangen umgehen. ...
Zur Frage der Werbung:
Nur die Eltern entscheiden, ob ihr Kind am Religions- bzw. Lebenskundeunterricht teilnehmen soll, so lange die Kinder nicht religionsmündig (ab 14 Jahre) sind. Deshalb ist von der Werbung vor den SchülerInnen in den Klassen abzusehen und auf die Klassenelternversammlungen zu verweisen. Das ist der Ort, wo Religions- und LebenskundeLehreInnen gleichermaßen ihren Unterricht vorstellen und um Anmeldung bitten können. Auf die Gleichbehandlung der Fächer wäre zu achten. Eine Vereinbarung über Abwerbung gibt es nicht, bedarf es auch nicht, wenn so verfahren wird wie beschrieben. Eltern können sich umentscheiden."
Ja, so klingt das plausibel. Also kein Grund, andere Eltern nicht zu informieren. Außerdem bekam ich noch den Hinweis auf §13 des Schulgesetzes, der den Religions- und Weltanschauungsunterricht ohne Unterschied definiert. Weiter bekam ich zur Antwort, wie wir weiter verfahren wollen und man nannte mir auch eine Ansprechpartnerin in der Senatsverwaltung für Bildung, an die ich mich wenden kann.
Nun, das werde ich tun. Ein bisschen optimistisch stimmt mich das Schreiben ja. Schaun wir mal weiter.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#392324) Verfasst am: 30.12.2005, 02:39 Titel: |
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Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Ich würde ganz einfach versuchen, die moralische Entrüstung zu dämpfen. Du regst dich doch auch nicht allen Ernstes über den bösen Wolf bei Rotkäppchen auf. |
Wenn der Wolf nicht als böse, sondern als strahlendes Vorbild präsentiert würde, täte sie das wohl ...
Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Und wenn denn Abraham (als "Erzvater") auch hin und wieder Attitüden dieses bösen Wolf an den tag legt, was stört dich - als Geschichte - so furchtbar daran, daß du glaubst, dein Kind würde daran Schaden nehmen? |
Vermutlich nichts. Wenn es so wäre.
Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Oder glaubst du, daß es deinem Kind von Nutzen ist, wenn du die Möglichkeit einer Personalunion von "Erzvater" und bösem Wolf erzieherisch vollkommen auschließt? |
Wiederum vermutlich nicht. Deswegen regt sie sich ja auch so darüber auf, dass eben diese Möglichkeit bei der Darstellung Abrahams im Religionsunterricht ausgeschlossen wird.
Nochmal zum Mitschreiben: Abrahams versuchter Ritualmord wird gelobt!
religöses Kinderlied hat folgendes geschrieben: |
Lass mich an dich glauben,
wie Abraham es tat.
Was kann dem geschehen,
der solchen Glauben hat?
Seinen Sohn führt er zum Brandaltar,
zu bringen ihn als Opfer dar.
Lass mich an dich glauben,
wie Abraham es tat.
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_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#554092) Verfasst am: 29.08.2006, 00:06 Titel: |
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Ich möchte hier mal schreiben, wie es uns inzwischen ergangen ist. Ich habe eine Petition beim Berliner Abgeordnetenhaus laufen, die aber noch nicht entschieden ist. Ich hatte einen Schriftverkehr mit dem Grundschulamt, der auf gar nichts hinaus lief. Die Schulleiterin mußte beim Grundschulamt Rechenschaft ablegen und hat dabei einiges abgestritten (z.B., dass sie schon bei der Einschulungsfeier für den Religionsunterricht geworben hatte), ... Letztendlich stellte das Grundschulamt fest, dass sie dafür nicht zuständig sind und ich sollte meine diesbezüglichen Probleme doch mit der Schulleiterin selbst klären.
Der HVD wurde im März pflichtgemäß eingeladen. Das war aber ´ne Theatervorführung, deren Ergebnis bereits vorher feststand: kein Bedarf! Die katholische Religionslehrerin, die auch nioch masl ihren Unterricht vorstellen durfte, soll dabei sogar frech geworden sein.
Mein Sohn hatte sich dann ein Kind ausgedacht, das auch nicht an diesem Unterricht teilnimmt. Ich begrüßte seinen Bericht und ermunterte ihn, mit diesem Kind Freundschaft zu halten. Leider war dieses Kind dann andauernd krank und nicht zugegen. Da merkte ich, das lebte nur in seiner Phantasie. Ich fragte ihn, ob er sich einen solchen Freund wünsche. Ja, wünschte er. Dann fragte ich im Sekretariat und in der Betreuung, ob sie uns ein solches Kind nennen können. Konnten sie nicht (oder wollten sie nicht?) Dann machte ich einen Aushang an der Tafel "von Eltern ... für Eltern", dass unser Sohn Erfahrungsaustausch mit einem anderen Kind sucht, das auch nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Dieser wurde von der Schulleiterin sofort entfernt. Gleichzeitig verbot sie mir, nochmals so einen Zettel anzubringen. Ich wollte eine schriftliche Begründung. Klar, gab es nicht. Ich hängte den Zettel abermals an - wurde wieder entfernt.
Vor den Ferien schrieb ich dann der Schulleiterin, dass für mich mündliche Verbote in der Sache nicht zählen. Wenn ihr Verbot rechtens sei, müsse sie es mir auch schriftlich geben können. Letzzten Samstag zur Schulanfangsfeier nahm ich zwei neue Zettel mit und brachte sie an. Der erste wurde ziemlich schnell entdeckt und entfernt, der zweite hing dann mindestens 2 Stunden an einem anderen Ort. Heute war ich wegen was anderem in der Schule und da wurde ich - na klar - gleich drauf angesprochen. Die Schulleiterin untersagte mir, nochmals Zettel anzubringen. Ich sagte, bitte, geben Sie es mir schriftlich. - "Nein!" - "Na dann werde ich die Zettel immer wieder anbringen." An der Stelle drohte sie mir dann mit Hausverbot.
Letzteres - finde ich - ist ja nun wirklich ´n Ei! Kann man so ein Hausverbot eigentlich auch rechtskräftig mündlich aussprechen? Das will ich natürlich schriftlich. Ich befürchte nun ja, dass sie es sich nicht traut. Wär ja was für die Presse: "Mutter erhielt Hausverbot, weil sie für ihren Sohn Erfahrungsaustausch in Sachen Religionsunterricht suchte ..." Ha! Leider sind ja die Medien fast alle irgendwie kirchenbesetzt. Aber irgendwas müßte sich dann doch finden lassen, um es dort zu platzieren?
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#554101) Verfasst am: 29.08.2006, 00:24 Titel: |
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Ein schwarzes Brett "von Eltern für Eltern" ist ja niedlich. Welchen Inhalts sind denn die anderen Zettel, die da hängen?
"Suche Babysitter", "verkaufe Kinderfahrrad", "suche Geigenunterricht für mein Kind" ?
Gibt es Schlüsselworte oder Inhalte, die dort verboten sind?
Stand auf deinem Zettel irgendwas obszönes, beleidigendes, ungesetzliches?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Finril -.-
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 1270
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(#554112) Verfasst am: 29.08.2006, 00:39 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Ich möchte hier mal schreiben, wie es uns inzwischen ergangen ist. Ich habe eine Petition beim Berliner Abgeordnetenhaus laufen, die aber noch nicht entschieden ist. Ich hatte einen Schriftverkehr mit dem Grundschulamt, der auf gar nichts hinaus lief. Die Schulleiterin mußte beim Grundschulamt Rechenschaft ablegen und hat dabei einiges abgestritten (z.B., dass sie schon bei der Einschulungsfeier für den Religionsunterricht geworben hatte), ... Letztendlich stellte das Grundschulamt fest, dass sie dafür nicht zuständig sind und ich sollte meine diesbezüglichen Probleme doch mit der Schulleiterin selbst klären.
Der HVD wurde im März pflichtgemäß eingeladen. Das war aber ´ne Theatervorführung, deren Ergebnis bereits vorher feststand: kein Bedarf! Die katholische Religionslehrerin, die auch nioch masl ihren Unterricht vorstellen durfte, soll dabei sogar frech geworden sein.
Mein Sohn hatte sich dann ein Kind ausgedacht, das auch nicht an diesem Unterricht teilnimmt. Ich begrüßte seinen Bericht und ermunterte ihn, mit diesem Kind Freundschaft zu halten. Leider war dieses Kind dann andauernd krank und nicht zugegen. Da merkte ich, das lebte nur in seiner Phantasie. Ich fragte ihn, ob er sich einen solchen Freund wünsche. Ja, wünschte er. Dann fragte ich im Sekretariat und in der Betreuung, ob sie uns ein solches Kind nennen können. Konnten sie nicht (oder wollten sie nicht?) Dann machte ich einen Aushang an der Tafel "von Eltern ... für Eltern", dass unser Sohn Erfahrungsaustausch mit einem anderen Kind sucht, das auch nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Dieser wurde von der Schulleiterin sofort entfernt. Gleichzeitig verbot sie mir, nochmals so einen Zettel anzubringen. Ich wollte eine schriftliche Begründung. Klar, gab es nicht. Ich hängte den Zettel abermals an - wurde wieder entfernt.
Vor den Ferien schrieb ich dann der Schulleiterin, dass für mich mündliche Verbote in der Sache nicht zählen. Wenn ihr Verbot rechtens sei, müsse sie es mir auch schriftlich geben können. Letzzten Samstag zur Schulanfangsfeier nahm ich zwei neue Zettel mit und brachte sie an. Der erste wurde ziemlich schnell entdeckt und entfernt, der zweite hing dann mindestens 2 Stunden an einem anderen Ort. Heute war ich wegen was anderem in der Schule und da wurde ich - na klar - gleich drauf angesprochen. Die Schulleiterin untersagte mir, nochmals Zettel anzubringen. Ich sagte, bitte, geben Sie es mir schriftlich. - "Nein!" - "Na dann werde ich die Zettel immer wieder anbringen." An der Stelle drohte sie mir dann mit Hausverbot.
Letzteres - finde ich - ist ja nun wirklich ´n Ei! Kann man so ein Hausverbot eigentlich auch rechtskräftig mündlich aussprechen? Das will ich natürlich schriftlich. Ich befürchte nun ja, dass sie es sich nicht traut. Wär ja was für die Presse: "Mutter erhielt Hausverbot, weil sie für ihren Sohn Erfahrungsaustausch in Sachen Religionsunterricht suchte ..." Ha! Leider sind ja die Medien fast alle irgendwie kirchenbesetzt. Aber irgendwas müßte sich dann doch finden lassen, um es dort zu platzieren? |
mag sein, dass es vielleicht schwer ist, aber ein Tipp von meiner Seite als Schüler. Meine Mutter hat in der Grundschule auch recht häufig protestiert gegen sinnlose Dinge von seiten der Schule und das bringt dem eigenem Kind Nachteile. Bei Religionsfragen wird dass dann noch etwas heftiger^^
_________________ Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#554116) Verfasst am: 29.08.2006, 00:49 Titel: |
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Finril hat folgendes geschrieben: | [
mag sein, dass es vielleicht schwer ist, aber ein Tipp von meiner Seite als Schüler. Meine Mutter hat in der Grundschule auch recht häufig protestiert gegen sinnlose Dinge von seiten der Schule und das bringt dem eigenem Kind Nachteile. Bei Religionsfragen wird dass dann noch etwas heftiger^^ |
Freidenkeralarm!
Zweimal Freidenkeralarm an einem Tag! Die Schüler sind überreizt, das liegt an der bunten Kreide. Ich hab sie doch vor der bunten Kreide gewarnt
(Die Simpsons, aus der Folge, wo Lisa Vegetarier wird)
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#554124) Verfasst am: 29.08.2006, 01:00 Titel: |
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Also, mal im Ernst:
Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, und das Recht auf Versammlungsfreiheit ist auch eins.
Wenn es da ein schwarzes Brett zum elterlichen Kontakte-knüpfen gibt, dann ist es nix verbotenes, dort (höflich und nett) jemanden zu suchen, der ebenfalls keinen Religionsunterricht bekommt.
Wenn diese Suche dennoch verboten wird, ist das eine Einschränkung der Grundrechte, Diskriminierung, Willkür usw.
Soweit geht das Hausrecht einer Schulleiterin nicht.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#554130) Verfasst am: 29.08.2006, 01:09 Titel: |
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@Sanne ich stimme dir vollkommen zu! Ob es sinnvoll wäre rechtliche Schritte einzuleiten, halte ich allerdings für fragwürdig.
Zitat: | Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Grundrecht | Auf dem Papier mag dieses Grundrecht existieren, in der Praxis jedoch nicht immer. So dürfen Menschen erst ab 14 Jahren allein entscheiden, ob sie sich vom religionsunterricht abmelden wollen oder Menschen werden in jungen Jahren getauft.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#554148) Verfasst am: 29.08.2006, 01:26 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | @Sanne ich stimme dir vollkommen zu! Ob es sinnvoll wäre rechtliche Schritte einzuleiten, halte ich allerdings für fragwürdig.
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Die Schulleiterin hat immerhin ein Hausverbot angedroht. Was soll man da machen?
Mit ihr vernünftig reden, eventuell jemanden vermitteln lassen, wäre natürlich schön.
Autoterrorist hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Grundrecht | Auf dem Papier mag dieses Grundrecht existieren, in der Praxis jedoch nicht immer. So dürfen Menschen erst ab 14 Jahren allein entscheiden, ob sie sich vom religionsunterricht abmelden wollen oder Menschen werden in jungen Jahren getauft. |
Und bis dahin entscheiden die Eltern über die religiöse Erziehung ihres Sohnes, und nicht die Schulleiterin.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#554208) Verfasst am: 29.08.2006, 09:44 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Letzteres - finde ich - ist ja nun wirklich ´n Ei! Kann man so ein Hausverbot eigentlich auch rechtskräftig mündlich aussprechen? |
Diesnatufsichtsbeschwerde gegen sie.
Selbst wenn sie wieder alles abstreitet und du nciht durchkommst: In Zukunft wird sie neue (vor Zeigen aufgehängte!) Zettel nicht abhängen können.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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menteur registrierter User
Anmeldungsdatum: 11.07.2006 Beiträge: 888
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(#554236) Verfasst am: 29.08.2006, 10:17 Titel: |
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Das erinnert mich an das Gespräch mit einer Frau, die ihren Sohn nur deshalb taufen lassen wollte, damit ihm in der Schule keine Nachteile entstünden.
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#554250) Verfasst am: 29.08.2006, 10:38 Titel: |
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Zitat: | Und bis dahin entscheiden die Eltern über die religiöse Erziehung ihres Sohnes | Leider.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#554261) Verfasst am: 29.08.2006, 10:53 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Und bis dahin entscheiden die Eltern über die religiöse Erziehung ihres Sohnes | Leider. |
Wäre Dir lieber, andere entschieden über die religöse Erziehung der Kinder? Der Kopfwindelträger aus der nächsten Moschee, der christliche Kampfkommunist, der witwenverbrennende Hindu, der Reichsjugendführer?
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#554277) Verfasst am: 29.08.2006, 11:20 Titel: |
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Hallo Sanne - ein "schwarzes" Brett ist es nicht. Eher so, wie du auch vermutet hast: "Junge Hunde und Katzen abzugeben", "Möchte Ihre Kinder betreuen" oder "Biete Klavierunterricht."
"Vernünftig drüber reden" - wäre schön, ist aber leider gescheitert.
Ja, ich denke, ich kann uns das - auch auf die Gefahr hin, dass mein Sohn deshalb in irgendeiner Weise Schwierigkeiten bekommt - nicht gefallen lassen. Bisher wird mein Sohn in anderen Dingen völlig korrekt behandelt und das macht es mir natürlich leichter, einen Schritt weiter vorzutreten. Wenn sich das Probleme auftun würden, wäre ich ja gleich wieder da - mit Dienstaufsichtsbeschwerde, ... usw. Das werden die sich auch 3mal überlegen, denke ich.
Am allerliebsten wäre es mir ja, wenn ich unseren Fall irgendwie dazu nutzen könnte, generell etwas zu ändern, damit Kinder aus nichtgläubigen oder andersgläubigen Familien nicht mehr dieser Situation ausgesetzt sind. Irgendwie ein Schritt zur Abschaffung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen ...
Ich war letzte Woche auch bei einem Gespräch mit einer Abgeordneten (die hier in Berlin demnächst gewählt werden will) und die hat mir zumindest mal versprochen, sich darum zu bemühen, für diese Kinder eine sinnvolle Beschäftigung zu finden. Vielleicht was anderes Interessantes lernen? Sie war nach ihrer Aussage auch eine von denen, die den Ethik-Unterricht ab der 7. Klasse in Berlin erwirkt haben. Darauf fragte sie sich, warum sie das nicht schon für die Grundschulen gemacht haben. Steter Tropfen höhlt hoffentlich den Stein. ...
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#554327) Verfasst am: 29.08.2006, 13:35 Titel: |
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Zitat: | Irgendwie ein Schritt zur Abschaffung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen ... | Da sagst du das, was von den progressiven Verbänden schon jahrelang gefordert wird. Bei der Politik ist das leider eine Wunschvorstellung.
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Komodo Maggots!
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort
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(#554333) Verfasst am: 29.08.2006, 13:49 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Ja, ich denke, ich kann uns das - auch auf die Gefahr hin, dass mein Sohn deshalb in irgendeiner Weise Schwierigkeiten bekommt - nicht gefallen lassen. Bisher wird mein Sohn in anderen Dingen völlig korrekt behandelt und das macht es mir natürlich leichter, einen Schritt weiter vorzutreten. Wenn sich das Probleme auftun würden, wäre ich ja gleich wieder da - mit Dienstaufsichtsbeschwerde, ... usw. Das werden die sich auch 3mal überlegen, denke ich. | Das denke ich auch. Außerdem vermittelt dein Vorgehen deinem Sohn gegenüber, dass man Dinge die einem wichtig sind nicht einfach aufgeben sollte, nur weil es schwierig werden könnte oder gar wird. Das zu vermitteln halte ich für etwas sehr Wertvolles.
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Stingery Atholik
Anmeldungsdatum: 06.05.2006 Beiträge: 716
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(#554338) Verfasst am: 29.08.2006, 14:02 Titel: |
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Ein Ratschlag von mir (habe es selbst mal so gemacht und recht großen Erfolg damit geerntet):
Verfasse eine eigene Pressemeldung in dritter Person, sorge dafür, dass irgendein Internetmagazin deine oder eine von denen aufgesetzte Meldung veröffentlicht, lehne dich zurück und schaue zu, wie die Welle losrollt. Die Internetpresse hat solche mitunter skandalösen Fälle sehr gerne. Ich schlage Heise bzw. Telepolis vor.
Wichtig dabei st nur, dass deine Meldung möglichst populistisch, reißerisch und prägnant formuliert ist. Denn merke: du willst ein möglichst großes Puplikum erreichen und nicht nur diejenigen, die sich ohnehin schon auf dem Fachgebiet auskennen. Fasse dich kurz, wiederhole wichtige Aussagen, schreibe in einem einfachen Stil und wiederhole wichtige Aussagen.
_________________ Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.
Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#555477) Verfasst am: 30.08.2006, 21:39 Titel: |
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Stingery - ein guter Tipp - das werde ich mir mal anschauen. Allerdings ist es vielleicht noch ein bisschen früh. Schöner wäre es ja, wenn ich schon ein reales Hausverbot präsentieren könnte.
Habe heute in der Tat was Schriftliches bekommen, allerdings ziemlich fies:
?wie mit Ihnen bereits mündlich besprochen, untersage ich Ihnen hiermit das Anbringen von Aushängen in der Halle ohne vorherige Genehmigung durch die Schulleitung bzw. das Sekretariat.?
Damit hat sie ´s für sich schön neutral gehalten. Ich will ja schriftlich, dass sie mir das Anbringen von diesem bewussten Zettel verbietet. Dagegen sträubt sie sich aber (wohlwissend), mir das schriftlich zu geben. Wie kann ich das nun noch aus ihr heraus reizen? Im Prinzip kann ich ja nun mit diesem Zettel wirklich nichts mehr anbringen. ?
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Layla Paradoxon
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 1506
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(#555479) Verfasst am: 30.08.2006, 21:49 Titel: |
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Hallo Femina,
ich wohne auch in Berlin und meine Kinder hatten immer Lebenskunde, das wurde ganz selbstverständlich von der Schule angeboten.
Ganz am Anfang bekam ich einen Brief, wie ich zu Religionsunterricht und Lebenskunde stehe und was ich befürworten würde für meine Kinder, ich habe Lebenskunde angegeben.
Ich dachte bisher , dass dies Standart ist an Berliner Schulen , aber scheinbar ist dem nicht so
Ach so, meine Kinder waren an verschiedenen Grundschulen und dort wurde das überall so gehandhabt.
Greetz,
Layla
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alex6 registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 750
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(#555485) Verfasst am: 30.08.2006, 22:05 Titel: Religionsunterricht etc. |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Irgendwie ein Schritt zur Abschaffung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen ... |
Das geht nicht, denn:
Hitler hat folgendes geschrieben: | Eine weltliche Schule kann niemals geduldet werden, weil eine solche Schule ja keinen Religionsunterricht hat. |
Vergiss das also, im GG ist der RU auch verankert. Eher verstehst Du Dich wohl mit:
Schopenhauer hat folgendes geschrieben: | Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahre keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein. |
Und mit:
Deschner hat folgendes geschrieben: | Nicht die Sexualkunde verdirbt die Minderjährigen - der Religionsunterricht! |
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ken registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 16
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(#555541) Verfasst am: 30.08.2006, 23:30 Titel: |
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Hallo
Es gibt da sicher noch andere und bessere Wege, die Eltern über einen möglichen Lebenskundeunterricht zu informieren, als einen Zettel auf einer Wand auszustellen. Warum nicht einfach irgendwo auf neutralem Boden vor der Schule, wo dir keine Schulleiterin einfach etwas verbieten kann, ein paar Flyer (und Süssigkeiten, um sie anzulocken ) den Kindern verteilen und sie bitten, diese ihren Eltern zu geben. Oder, noch besser, könnte sich ein kleiner Racker ein kleines Taschengeld verdienen, indem er diese Flyer in den Briefkästen in der Umgebung verteilt. So würde dein Anliegen auch direkt die Personen erreichen, die du adressieren willst. Das Schulgebäude, und vor allem die Schulleiterin, würde ich einfach ignorieren, da sie ja ganz klar ihre Meinung klargemacht hat und somit jedes weitere Gespräch mit ihr sinnlos ist. Auf eine vernünftige Disskussion mit ihr würde ich nicht mehr hoffen. Und wenn du dann merkst, dass doch alle Eltern und Lehrer Fundis wie die Schulleiterin sind, hilft nur noch die Flucht...
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#555840) Verfasst am: 31.08.2006, 13:51 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: |
?wie mit Ihnen bereits mündlich besprochen, untersage ich Ihnen hiermit das Anbringen von Aushängen in der Halle ohne vorherige Genehmigung durch die Schulleitung bzw. das Sekretariat.?
Damit hat sie ´s für sich schön neutral gehalten. |
Na, dann führ du doch den Sachverhalt ein, z.B. in Form eines Antwortschreibens (per Einschreiben?) an die Schulleiterin. Etwa so:
Sehr geehrte Frau....
in ihrem Schreiben vom ....untersagen Sie mir das Anbringen von Aushängen in der Schulhalle.
Sicher beziehen Sie sich dabei auf die in der Vergangenheit bereits mehrmals von mir angebrachten immer wieder von Ihnen entfernten Schreiben. Darin hatte ich für meinem Sohn und im Interesse seiner Persönlichkeitsbildung Kontakt zu einem Mitschüler/schülerin gesucht, die wie er nicht am Religionskunderunterricht teilnimmt.
Ich glaubte und glaube mich jetzt noch berechtigt, dies zu tun. Dies besonders, da der Aushang an einem speziell zum Austausch von Informationen "Von Eltern für Eltern" eingerichteten Platz erfolgte.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, auf Grundlage welcher gesetzlicher Bestimmungen Sie mir die Teilnahme an diesem Austausch verweigern bzw. unter Ihre Aufsicht stellen wollen.
MfG
_________________ ----------------------------------------------------------
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#555845) Verfasst am: 31.08.2006, 13:58 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Na, dann führ du doch den Sachverhalt ein, z.B. in Form eines Antwortschreibens (per Einschreiben?) an die Schulleiterin. |
Kopie ans Schulamt.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Stingery Atholik
Anmeldungsdatum: 06.05.2006 Beiträge: 716
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(#555847) Verfasst am: 31.08.2006, 13:59 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | spaghettus hat folgendes geschrieben: | Na, dann führ du doch den Sachverhalt ein, z.B. in Form eines Antwortschreibens (per Einschreiben?) an die Schulleiterin. |
Kopie ans Schulamt. |
Und Kopie vorab hierher, damit wir auch noch ein wenig unseren wohlformulierten Senf dazugeben können
_________________ Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.
Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#556103) Verfasst am: 31.08.2006, 21:40 Titel: |
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Danke an alle für euren Rat. Ja, ich werde nochmal ein Schreiben etwa in der Art von Spaghettus dort abgeben. Dass die Schulleiterin mir auf dieses Schreiben nicht antworten wird, ist mir klar. Aber ich werde ihr wohl am besten eine Frist zur Antwort setzen und im Falle der Nichtantwort darauf hinweisen, dass ich mich dann wieder an das Schulamt wende. Dienstaufsichtsbeschwerde. Und da muß sie sich dann ja äußern.
Ich finde es echt toll, hier ein paar Leute zu haben, die mich mit guten Tipps unterstützen.
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Stingery Atholik
Anmeldungsdatum: 06.05.2006 Beiträge: 716
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(#556115) Verfasst am: 31.08.2006, 22:12 Titel: |
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Ich würde nicht mit der Dienstaufsichtsbehörde oder anderen höheren Schulinstanzen drohen. Einfach den Brief zeitgleich an besagte Behörden verschicken, ohne dass die Schulleiterin davon Kenntnis hat. Dazu muss der Brief aber auch so geschrieben sein, dass alle Informationen enthalten sind, und das möglichst reißerisch.
_________________ Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.
Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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Tante Käthe registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.07.2006 Beiträge: 79
Wohnort: Oberbergischer Kreis
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(#556120) Verfasst am: 31.08.2006, 22:26 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: |
?wie mit Ihnen bereits mündlich besprochen, untersage ich Ihnen hiermit das Anbringen von Aushängen in der Halle ohne vorherige Genehmigung durch die Schulleitung bzw. das Sekretariat.?
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Nun hat die Schulleiterin dir also das Anbringen von Aushängen ohne vorherige Genehmigung untersagt. Dies interpretiere ich so, daß jeglicher Aushang durch Eltern in der Schule der vorherigen Genehmigung der Schulleitung bzw. des Sekretariats bedarf. (Was soll das übrigens für eine Entscheidungshirarchie sein; ist die Sekretärin stellv. Schulleiterin?) Es gibt keinen Grund ausgerechnet Dir das Anbringen von Aushängen zu untersagen. Das ist Diskriminierung!
Dem unsinnigen Schreiben der Schulleiterin folgend, müsstest Du nun allerdings Deinen Aushang genehmigen lassen und just in dem Augenblick, indem dies abgelehnt wird, die schriftliche Begründung der Ablehnung verlangen.
Wie heißt eigentlich das Schulgesetz in Berlin?
_________________ Eure Tante Käthe
Eine Religion in deren Zentrum eine Hinrichtungsszene steht, finde ich abstoßend.
"Pascal Mercier"
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