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lupus registrierter User
Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 586
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(#393814) Verfasst am: 02.01.2006, 22:01 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Das Gremium entscheidet also über einen Beitritt noch bevor das potentielle Mitglied überhaupt aus einer anderen Kirche ausgetreten ist? |
Darf es ja auch. Wenn der Beitritt dann genehmigt ist, gilt der Betreffende intern als altkath., egal ob er aus staatlicher Sicht etwas anderes ist.
Ist genauso, wie beim Austritt aus der RKK: Intern gilt der Ausgetretene weiterhin als r.-k. aber nicht aus staatlicher Sicht.
Peach hat folgendes geschrieben: | Also ich habe sozusagen gleich von r.-k. auf a.-k. umgebucht. (Natürlich wusste ich damals bereits, "dass sie mich nehmen".) Wobei der Mann vom Standesamt zunächst Zweifel an der Existenz des Kürzels a.-k. hatte. |
Dann fasse ich mal zusammen: Da ist ein Einwohnermeldeamt, das eigentlich ein Standesamt ist, wo ein Herr Meier arbeitet, der sich um Datenschutz und Religionsfreiheit einen Dreck schert und bei einem Kirchenaustritt gleich einen Kircheneintritt mitprotokolliert, obwohl er dafür garnicht zuständig ist.
Dienstaufsichtsbeschwerde!!!
Obwohl, die meisten Einwohnermeldeämter vermerken ja den Eintritt aufgrund einer Meldung der Reiligionsgemeinschaft, ohne die Zustimmung des Neumitglieds geprüft zu haben. Wenn Herr Meier jetzt mal den Eintritt aufgrund einer Meldung des Neumitglieds vermerkt, ohne die Zustimmung der Religionsgemeinschaft geprüft zu haben, dann könnte man das natürlich auch als ausgleichende Ungerechtigkeit auffassen.
_________________ They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
The second, religious without intellect.
Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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Eva Nowatschek Pfaffenjägerin
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 174
Wohnort: Wien
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(#393953) Verfasst am: 03.01.2006, 00:10 Titel: |
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lupus hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Das Gremium entscheidet also über einen Beitritt noch bevor das potentielle Mitglied überhaupt aus einer anderen Kirche ausgetreten ist? |
Darf es ja auch. Wenn der Beitritt dann genehmigt ist, gilt der Betreffende intern als altkath., egal ob er aus staatlicher Sicht etwas anderes ist.
Ist genauso, wie beim Austritt aus der RKK: Intern gilt der Ausgetretene weiterhin als r.-k. aber nicht aus staatlicher Sicht.
Peach hat folgendes geschrieben: | Also ich habe sozusagen gleich von r.-k. auf a.-k. umgebucht. (Natürlich wusste ich damals bereits, "dass sie mich nehmen".) Wobei der Mann vom Standesamt zunächst Zweifel an der Existenz des Kürzels a.-k. hatte. |
Dann fasse ich mal zusammen: Da ist ein Einwohnermeldeamt, das eigentlich ein Standesamt ist, wo ein Herr Meier arbeitet, der sich um Datenschutz und Religionsfreiheit einen Dreck schert und bei einem Kirchenaustritt gleich einen Kircheneintritt mitprotokolliert, obwohl er dafür garnicht zuständig ist.
Dienstaufsichtsbeschwerde!!!
Obwohl, die meisten Einwohnermeldeämter vermerken ja den Eintritt aufgrund einer Meldung der Reiligionsgemeinschaft, ohne die Zustimmung des Neumitglieds geprüft zu haben. Wenn Herr Meier jetzt mal den Eintritt aufgrund einer Meldung des Neumitglieds vermerkt, ohne die Zustimmung der Religionsgemeinschaft geprüft zu haben, dann könnte man das natürlich auch als ausgleichende Ungerechtigkeit auffassen. |
Na so was aber auch !
Das schmeckt ja echt nach Mafia.
Da siehst Du, es geht den Kirchen nicht um unseren Glauben, sondern um das Abzocken ihrer noch naiven Schäfchen.
Wenn die mit dem geschnorrten Geld wenigstens denen helfen, die es nötig brauchen, sage ich ja noch nichts,aber die bereichern sich doch blos selber.
Oh Mann, seit jeder froh die ihr schon so mündig wart und nicht mehr eine der beiden Amtskirchen angehört.
Es lebe der freie Geist in Euch
Mfg: Eva Nowatschek
_________________ Die kath.Kirche zu ihrer gesetzlichen Haftungspflicht zum Schutz der ihnen anvertrauten Kinder, wenn es nicht anders geht, zur Not durch Klage zwingen.
eva.nowatschek@chello.at
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