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Reform der Erbschaftssteuer?!
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#519464) Verfasst am: 10.07.2006, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Der Steuersatz beträgt nominell 27%, erhoben werden in dem Beispiel gerade mal 10%

Richtig, weil es in dem Beispiel um einen Betrieb geht. Würde hier tatsächlich eine Steuer von 27 % des aktuellen Marktwertes des Betriebes erhoben, dann wäre der Erbe gezwungen, den Betrieb zu verkaufen und aus dem Erlös die Steuer zu begleichen. Es wäre viel zu riskant, den Betrieb weiter zu führen.

Ja genau. Das ist aber die alte Regelung, nach der sogar dieser Betrag zinsfrei auf einen Zeitraum von 10 jahren gestundet werden kann.

Wenn es zum Erhalt des Betriebes notwendig ist, kann es gestundet werden. Jemand, der ein Unternehmen mit 50 Mill. € Marktwert erbt, kann trotzdem keine 5 Mill. € aus dem Ärmel schütteln. Bist Du übrigens sicher, dass diese Stundung zinslos ist? Ich denke nicht.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ausserdem haben die Verdi-Leute ind em Beispiel vergessen, dass Belastungen (zB Forderungen an das Unternehmen) vom Marktwert abgezogen werden.

Schulden werden AFAIK nur sehr eingeschränkt abgezogen.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Wieviel Steuern in so einem Fall nach der neuen Regelungen erhoben werden sollen, ist mir schleierhaft, viel kann aber nicht mehr dabei rumkommen.

Wieso ist das schleierhaft? Es werden gar keine Steuern mehr erhoben, wenn der Betrieb 10 Jahre lang weiter geführt wird. Das soll AFAIK noch nicht einmal mit einer Arbeitsplatzgarantie verbunden werden.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#519470) Verfasst am: 10.07.2006, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wenn es zum Erhalt des Betriebes notwendig ist, kann es gestundet werden. Jemand, der ein Unternehmen mit 50 Mill. € Marktwert erbt, kann trotzdem keine 5 Mill. € aus dem Ärmel schütteln.

Er könnte Anteile an der Firma verkaufen.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#519500) Verfasst am: 10.07.2006, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wenn es zum Erhalt des Betriebes notwendig ist, kann es gestundet werden. Jemand, der ein Unternehmen mit 50 Mill. € Marktwert erbt, kann trotzdem keine 5 Mill. € aus dem Ärmel schütteln.

Er könnte Anteile an der Firma verkaufen.

Wenn er jemanden findet, der sie kaufen will.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#519509) Verfasst am: 10.07.2006, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Bist Du übrigens sicher, dass diese Stundung zinslos ist? Ich denke nicht.


Zitat:
§ 28 ErbStG
Stundung

(1) Gehört zum Erwerb Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahren zu stunden, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist. Die §§ 234, 238 der Abgabenordnung sind anzuwenden; bei Erwerben von Todes wegen erfolgt diese Stundung zinslos. § 222 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

_________________
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#519532) Verfasst am: 10.07.2006, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wenn es zum Erhalt des Betriebes notwendig ist, kann es gestundet werden. Jemand, der ein Unternehmen mit 50 Mill. € Marktwert erbt, kann trotzdem keine 5 Mill. € aus dem Ärmel schütteln.

Er könnte Anteile an der Firma verkaufen.

Wenn er jemanden findet, der sie kaufen will.

Wenn die Firma nicht verkäuflich ist, dann ist sie auch nichts wert und somit dürfte überhaupt keine Erbschaftssteuer anfallen.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#519555) Verfasst am: 10.07.2006, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wenn es zum Erhalt des Betriebes notwendig ist, kann es gestundet werden. Jemand, der ein Unternehmen mit 50 Mill. € Marktwert erbt, kann trotzdem keine 5 Mill. € aus dem Ärmel schütteln.

Er könnte Anteile an der Firma verkaufen.

Wenn er jemanden findet, der sie kaufen will.

Wenn die Firma nicht verkäuflich ist, dann ist sie auch nichts wert und somit dürfte überhaupt keine Erbschaftssteuer anfallen.

Ich bin kein Wirtschaftsexperte, aber ich denke mal, es ist ein Unterschied, ob man eine Firma im Ganzen verkaufen kann oder Anteile daran. Wenn ersteres möglich ist, muss zweiteres noch lange nicht möglich sein. Übrigens denke ich, dass es oft schwierig sein wird, ein Unternehmen zu seinem geschätzten Marktwert auch verkaufen zu können.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519591) Verfasst am: 10.07.2006, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ausserdem haben die Verdi-Leute ind em Beispiel vergessen, dass Belastungen (zB Forderungen an das Unternehmen) vom Marktwert abgezogen werden.

Schulden werden AFAIK nur sehr eingeschränkt abgezogen.


Dazu http://www.steuerschroeder.de/schenkungssteuer.htm:

Zitat:
Vom Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig:
1. die vom Erblasser herrührenden Schulden;
2. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen;
3. ....



AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wenn es zum Erhalt des Betriebes notwendig ist, kann es gestundet werden. Jemand, der ein Unternehmen mit 50 Mill. € Marktwert erbt, kann trotzdem keine 5 Mill. € aus dem Ärmel schütteln.

Er könnte Anteile an der Firma verkaufen.

Wenn er jemanden findet, der sie kaufen will.

Wenn die Firma nicht verkäuflich ist, dann ist sie auch nichts wert und somit dürfte überhaupt keine Erbschaftssteuer anfallen.

Ich bin kein Wirtschaftsexperte, aber ich denke mal, es ist ein Unterschied, ob man eine Firma im Ganzen verkaufen kann oder Anteile daran. Wenn ersteres möglich ist, muss zweiteres noch lange nicht möglich sein. Übrigens denke ich, dass es oft schwierig sein wird, ein Unternehmen zu seinem geschätzten Marktwert auch verkaufen zu können.

Also bitte.
Bin auch alles andere als ein Finanzexperte, aber bei einer Firma mit einem Marktwert von 50 Mio dürfte sich unschwer eine Bank finden lassen, die zum Erhalt der Firma ein Darlehen in Höhe von 10% des Marktwertes anbietet. Meiner bescheidenen Einschätzung nach dürfte sich auf dem Markt eine Menge Finanzierungsexperten finden, deren primäres Finanzierungsziel es ist ein solches Darlehen zB mit einem anderen Steuervorteil gegenzufinanzieren, durchaus möglich, dass dabei soger eine satter "Netto-Steuer-Gewinn" für den "armen Erbschaftssteuerzahler" abfällt.
T.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 10.07.2006, 16:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#519601) Verfasst am: 10.07.2006, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Bin auch alles andere als ein Finanzexperte, aber bei einer Firma mit einem Marktwert von 50 Mio dürfte sich unschwer eine Bank finden lassen, die zum Erhalt der Firma ein Darlehen in Höhe von 10% des Marktwertes anbietet.


Äh, die Finanzdienstleister sollen von einer Erbschaftssteuer profitieren? Bitte nicht.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519606) Verfasst am: 10.07.2006, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Bin auch alles andere als ein Finanzexperte, aber bei einer Firma mit einem Marktwert von 50 Mio dürfte sich unschwer eine Bank finden lassen, die zum Erhalt der Firma ein Darlehen in Höhe von 10% des Marktwertes anbietet.


Äh, die Finanzdienstleister sollen von einer Erbschaftssteuer profitieren? Bitte nicht.



häh?


T.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Beitrag(#519616) Verfasst am: 10.07.2006, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich bin kein Wirtschaftsexperte, aber ich denke mal, es ist ein Unterschied, ob man eine Firma im Ganzen verkaufen kann oder Anteile daran. Wenn ersteres möglich ist, muss zweiteres noch lange nicht möglich sein. Übrigens denke ich, dass es oft schwierig sein wird, ein Unternehmen zu seinem geschätzten Marktwert auch verkaufen zu können.

Dann ist der geschätzte Marktwert falsch.

Anteile kann man doch bei fast jeder Rechtsform verkaufen. Da braucht man doch nur die Anteilseigner als Mitgesellschafter eintragen und in einem Vertrag die Gewinnentnahme regeln. Außerdem gäbe es noch die Option einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, mit dem Unternehmen als Sicherheit. Ich bin kein Experte, was Geldgeschäfte und Geldherumschieberei angeht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so scher sein kann ein paar Millionen aufzutreiben, wenn man dafür Zig-Millionen an Sicherheiten hat.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#519648) Verfasst am: 10.07.2006, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Anteile kann man doch bei fast jeder Rechtsform verkaufen. Da braucht man doch nur die Anteilseigner als Mitgesellschafter eintragen und in einem Vertrag die Gewinnentnahme regeln. Außerdem gäbe es noch die Option einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, mit dem Unternehmen als Sicherheit. Ich bin kein Experte, was Geldgeschäfte und Geldherumschieberei angeht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so scher sein kann ein paar Millionen aufzutreiben, wenn man dafür Zig-Millionen an Sicherheiten hat.

Wenn du kein Geldexperte bist, dann wundern mich Vorstellungen wie "ich kann mir nicht vorstellen, daß ..." Mit den Augen rollen

1) Es gibt kein Geld von irgend einer Bank, der sich auf die Sicherheit eines Firmenwertes begründet. Banken wollen doppelt und dreifach ihr Geld abgesichert haben, also im Zweifel für 100.000 Euro 5 Porsche-Neuwagen verpfändet sehen. Falls du nur Anlagevermögen wie Maschinen besitzt, dann sind diese im Zweifel extrem schwierig zu verwerten und als Sicherheit noch schlechter geeignet wie ein Porsche.
2) Ein Darlehen für nothing muß auch abbezahlt werden und verändert dadurch die Kalkulation für die Ware, die produziert wird. Je nach Höhe des Darlehens bedeutet es, daß es besser ist, den Laden zu schließen, weil nicht mehr zu vernünftigen Preisen produziert werden kann.
3) Anteile zu verkaufen, also sich neue Inhaber ins Boot holen, ist für ein mittelständisches Unternehmen fast unmöglich (wer soll denn die Anteile kaufen, wir befinden uns nicht an der Börse ?), und falls sich doch jemand findet, ist es sicherlich nicht im Sinne der Vererbung, daß die Firma an einen anderen Großkapitalisten wandert oder schon durch Minderheitenbeteiligungen die Firmenpolitik durch aufkaufende Konkurrenten beeinflußt werden kann.
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lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#519656) Verfasst am: 10.07.2006, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Bin auch alles andere als ein Finanzexperte, aber bei einer Firma mit einem Marktwert von 50 Mio dürfte sich unschwer eine Bank finden lassen, die zum Erhalt der Firma ein Darlehen in Höhe von 10% des Marktwertes anbietet.


Äh, die Finanzdienstleister sollen von einer Erbschaftssteuer profitieren? Bitte nicht.



häh?


T.


Nun ja, ohne Erbschaftssteuer würde den Banken dann diese Einnahmequelle entzogen: Die Zinsen, die letztendlich die Kunden der Ware oder Dienstleistung der vererbten Betriebe bezahlen müßten. Dann wäre diese Steuer eine reine Umverteilung, von der nur Banken profitieren.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#519665) Verfasst am: 10.07.2006, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Anteile kann man doch bei fast jeder Rechtsform verkaufen. Da braucht man doch nur die Anteilseigner als Mitgesellschafter eintragen und in einem Vertrag die Gewinnentnahme regeln. Außerdem gäbe es noch die Option einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, mit dem Unternehmen als Sicherheit. Ich bin kein Experte, was Geldgeschäfte und Geldherumschieberei angeht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so scher sein kann ein paar Millionen aufzutreiben, wenn man dafür Zig-Millionen an Sicherheiten hat.

Wenn du kein Geldexperte bist, dann wundern mich Vorstellungen wie "ich kann mir nicht vorstellen, daß ..." Mit den Augen rollen

1) Es gibt kein Geld von irgend einer Bank, der sich auf die Sicherheit eines Firmenwertes begründet. Banken wollen doppelt und dreifach ihr Geld abgesichert haben, also im Zweifel für 100.000 Euro 5 Porsche-Neuwagen verpfändet sehen. Falls du nur Anlagevermögen wie Maschinen besitzt, dann sind diese im Zweifel extrem schwierig zu verwerten und als Sicherheit noch schlechter geeignet wie ein Porsche.
2) Ein Darlehen für nothing muß auch abbezahlt werden und verändert dadurch die Kalkulation für die Ware, die produziert wird. Je nach Höhe des Darlehens bedeutet es, daß es besser ist, den Laden zu schließen, weil nicht mehr zu vernünftigen Preisen produziert werden kann.
3) Anteile zu verkaufen, also sich neue Inhaber ins Boot holen, ist für ein mittelständisches Unternehmen fast unmöglich (wer soll denn die Anteile kaufen, wir befinden uns nicht an der Börse ?), und falls sich doch jemand findet, ist es sicherlich nicht im Sinne der Vererbung, daß die Firma an einen anderen Großkapitalisten wandert oder schon durch Minderheitenbeteiligungen die Firmenpolitik durch aufkaufende Konkurrenten beeinflußt werden kann.

ad 2.) Das Darlehen nimmt ja nicht die Firma auf, sondern der Inhaber. Der muss aus der Gewinnausschüttung abstottern.

ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.
Mit einem Wert von 50 Millionen, wie in Sehwolfs Beispiel, kann ein Unternehmen sehr wohl an die Börse und außerdem werden die meisten AGs gar nicht an der Börse gehandelt.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#519677) Verfasst am: 10.07.2006, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.

Häh? Wie oft erbt man denn von mehreren Vorfahren jeweils eine Firma und wie oft wird eine Firma an mehrere Personen vererbt?
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#519682) Verfasst am: 10.07.2006, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 2.) Das Darlehen nimmt ja nicht die Firma auf, sondern der Inhaber. Der muss aus der Gewinnausschüttung abstottern.

Vöiig irrelevant wer das Geld aufnimmt und abbezahlt, das Unternehmen muß es erwirtschaften, damit sein Inhaber abbezahlen kann. 50 Mio Wert bedeutet doch nicht, daß man locker 5 Mio Kredit aus den Gewinnen bezahlen kann.
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.
Mit einem Wert von 50 Millionen, wie in Sehwolfs Beispiel, kann ein Unternehmen sehr wohl an die Börse und außerdem werden die meisten AGs gar nicht an der Börse gehandelt.

Die meisten mittelständischen Unternehmen sind GmbHs oder Einzelfirmen, nur eine Minderheit sind AGs. Aber auch für deine Beispiele einer 50-Mio-AG gibt es keinen Markt, der zu fairen Preisen Anteile aufkaufen würde. Die Folge wäre eher, daß für 5 Mio Steuerzahlung die Firma komplett den Besitzer wechselt, es wird ja nicht verborgen bleiben, daß jemand wegen Erbschaftssteuer verkaufen muß.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Wohnort: Wien

Beitrag(#519686) Verfasst am: 10.07.2006, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.

Häh? Wie oft erbt man denn von mehreren Vorfahren jeweils eine Firma und wie oft wird eine Firma an mehrere Personen vererbt?

Bei den heutigen Geburtenraten wird ersteres immer wahrscheinlicher. Aber darum geht das nicht.

Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass sich Besitz im Schnitt vermehrt. Wer viel Geld hat, muss schon grob idiotisch handeln, oder enormes Pech haben, wenn er es nicht schafft seinen Besitz zu vermehren. Durch das Abschöpfen beim Erbe kann man dieser Entwicklung gegensteuern.

Warren Buffet hat ja neulich argumentiert, dass er überhaupt nicht einsieht, warum irgendwer etwas erben sollte.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#519691) Verfasst am: 10.07.2006, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Häh? Wie oft erbt man denn von mehreren Vorfahren jeweils eine Firma und wie oft wird eine Firma an mehrere Personen vererbt?

Bei den heutigen Geburtenraten wird ersteres immer wahrscheinlicher.

Die Erbschaftssteuer wurde aber nicht unetr dem gesichtspunkt heutiger Geburtenraten gemacht.

Zitat:
Es geht darum, dass sich Besitz im Schnitt vermehrt. Wer viel Geld hat, muss schon grob idiotisch handeln, oder enormes Pech haben, wenn er es nicht schafft seinen Besitz zu vermehren. Durch das Abschöpfen beim Erbe kann man dieser Entwicklung gegensteuern.

Ja, das ist was anderes.

Zitat:
Warren Buffet hat ja neulich argumentiert, dass er überhaupt nicht einsieht, warum irgendwer etwas erben sollte.

Wer immer das auch sein mag. Die meisten Menschen auf der Welt sehen aber durchaus ein, daß ihre Kinder etwas erben sollen.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#519696) Verfasst am: 10.07.2006, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 2.) Das Darlehen nimmt ja nicht die Firma auf, sondern der Inhaber. Der muss aus der Gewinnausschüttung abstottern.

Vöiig irrelevant wer das Geld aufnimmt und abbezahlt, das Unternehmen muß es erwirtschaften, damit sein Inhaber abbezahlen kann. 50 Mio Wert bedeutet doch nicht, daß man locker 5 Mio Kredit aus den Gewinnen bezahlen kann.

Das Unternehmen muss Schulden des Inhabers wegen einer Erbschaftsteuerzahlung genausowenig abzahlen, wie Spielschulden.
Außerdem sollte "abstottern" einen längeren Zeitraum andeuten. Wenn ein 50 Mio-Unternehmen für den Eigentümer nicht genug abwirft um das zu schaffen, dann ist es keine 50 Mio wert.

Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.
Mit einem Wert von 50 Millionen, wie in Sehwolfs Beispiel, kann ein Unternehmen sehr wohl an die Börse und außerdem werden die meisten AGs gar nicht an der Börse gehandelt.

Die meisten mittelständischen Unternehmen sind GmbHs oder Einzelfirmen, nur eine Minderheit sind AGs. Aber auch für deine Beispiele einer 50-Mio-AG gibt es keinen Markt, der zu fairen Preisen Anteile aufkaufen würde. Die Folge wäre eher, daß für 5 Mio Steuerzahlung die Firma komplett den Besitzer wechselt, es wird ja nicht verborgen bleiben, daß jemand wegen Erbschaftssteuer verkaufen muß.

Würde, könnte. Ist es in der Praxis so? Der von Sehwolf zitierte Bericht von Verdi sagt Nein.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Wohnort: Wien

Beitrag(#519699) Verfasst am: 10.07.2006, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Warren Buffet hat ja neulich argumentiert, dass er überhaupt nicht einsieht, warum irgendwer etwas erben sollte.

Wer immer das auch sein mag. Die meisten Menschen auf der Welt sehen aber durchaus ein, daß ihre Kinder etwas erben sollen.

Einer der reichsten Männer der Welt, der neulich 30 Milliarden Dollar gespendet hat.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
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Beitrag(#519734) Verfasst am: 10.07.2006, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Das Unternehmen muss Schulden des Inhabers wegen einer Erbschaftsteuerzahlung genausowenig abzahlen, wie Spielschulden.
Außerdem sollte "abstottern" einen längeren Zeitraum andeuten. Wenn ein 50 Mio-Unternehmen für den Eigentümer nicht genug abwirft um das zu schaffen, dann ist es keine 50 Mio wert.

Der Unternehmer kann doch nur Schulden aufnehmen, die er aus den Erträgen seiner Unternehmenbeteiligung auch decken kann, also muß er mehr Geld aus dem Unternehmen ziehen, insofern zahlt doch das Unternehmen, mit den bereits beschriebenen Konsequenzen.
Und wieder auch die Frage beim Kredit, der neue Inhaber hat nach deiner Auslegung nichts zum verpfänden, weil du es ja losgelöst vom Unternehmen siehst. Banken räumen auch keine langfristigen Kredite ein, nur weil jemand Steuern zahlen muß, das wird schon mit kurzfristigen Krediten sehr schwer.

Wie kommst du darauf, daß 50 Mio Firmenwert genug Ertrag abwerfen ? Ein Unternehmen kann teure Maschinen besitzen, aber trotzdem nur wenig Gewinn erwirtschaften. Das ist doch die Realität in der mittelständischen Wirtschaft, daß nur wenig Gewinne erwirtschaftet werden, das hat also nichts mit dem Firmenwert gemäß Bilanz zu tun .... Mit den Augen rollen
Zitat:

Würde, könnte. Ist es in der Praxis so? Der von Sehwolf zitierte Bericht von Verdi sagt Nein.

Verdi geht nicht einen Deut darauf ein, welche Gewinne sein 50 Mio-Unternehmen erwirtschaftet, sondern macht aus Buchwert einen realen Wert, das klingt natürlich plausibel. Auf einen Privatmann übertragen, der ggf. 50 Häuser erbt würde man erwarten, daß der 5 Häuser verkauft und dann bezahlt. Das gleiche erwartet man also für eine Firma, das hat nur den Haken, daß da nichts einfach zu verkaufen ist. zwinkern
Ich bin lange genug bei Verdi und deren Vorgängergewerkschaften, um deren Propaganda auch zu kennen, und ich war lange genug bei einer Bank und habe den Mittelstand und deren Finanzen gesehen zwinkern
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Sokrateer
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Beitrag(#519741) Verfasst am: 10.07.2006, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal. Wenn die Klitsche nicht zu verkaufen ist, dann war die Bewertung falsch.

Wenn mir eine geerbte Firma weniger abwirft, als ein Sparbuch, dann verkaufe ich sie. Da kann dann mit dem Geld gleich einen gemeinnützigen Verein ohne Gewinnauschüttung betreiben.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
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Beitrag(#519766) Verfasst am: 10.07.2006, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Nochmal. Wenn die Klitsche nicht zu verkaufen ist, dann war die Bewertung falsch.

Stimmt, das Bilanzrecht sagt nichts darüber aus, ob sich der Wert bei Liquiditation auch erzielen läßt. Wohl eher nicht, dazu sind die meisten Maschinen zu speziell für ein Unternehmen hergestellt. Und nun ?
Zitat:

Wenn mir eine geerbte Firma weniger abwirft, als ein Sparbuch, dann verkaufe ich sie. Da kann dann mit dem Geld gleich einen gemeinnützigen Verein ohne Gewinnauschüttung betreiben.

Damit beschreibst du das reale Problem des deutschen Mittelstand, sie werfen teilweise weniger ab, als ein Sparbuch. Die Tendenz, seine Firma aufzulösen und das Kapital lieber in einen Fonds zu stecken, der im Ausland neue Firmen finanziert, oder a'la GB gleich lieber selbst nach China zu gehen, ist doch allgegenwärtig. Ich überlege auch, ob ich meinen Laden nicht lieber in die Schweiz verlege ....
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#519770) Verfasst am: 10.07.2006, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ich überlege auch, ob ich meinen Laden nicht lieber in die Schweiz verlege ....


Tschüß Winken
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Sokrateer
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Beitrag(#519782) Verfasst am: 10.07.2006, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ich überlege auch, ob ich meinen Laden nicht lieber in die Schweiz verlege ....

Wenn du in Deutschland nicht profitabel bist, dann wirst du es in der Schweiz auch nicht sein.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
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Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#519786) Verfasst am: 10.07.2006, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ich überlege auch, ob ich meinen Laden nicht lieber in die Schweiz verlege ....

Wenn du in Deutschland nicht profitabel bist, dann wirst du es in der Schweiz auch nicht sein.

Profitabler ist das Zauberwort ... zwinkern
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519917) Verfasst am: 10.07.2006, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 2.) Das Darlehen nimmt ja nicht die Firma auf, sondern der Inhaber. Der muss aus der Gewinnausschüttung abstottern.

Vöiig irrelevant wer das Geld aufnimmt und abbezahlt, das Unternehmen muß es erwirtschaften, damit sein Inhaber abbezahlen kann. 50 Mio Wert bedeutet doch nicht, daß man locker 5 Mio Kredit aus den Gewinnen bezahlen kann.
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.
Mit einem Wert von 50 Millionen, wie in Sehwolfs Beispiel, kann ein Unternehmen sehr wohl an die Börse und außerdem werden die meisten AGs gar nicht an der Börse gehandelt.

Die meisten mittelständischen Unternehmen sind GmbHs oder Einzelfirmen, nur eine Minderheit sind AGs. Aber auch für deine Beispiele einer 50-Mio-AG gibt es keinen Markt, der zu fairen Preisen Anteile aufkaufen würde. Die Folge wäre eher, daß für 5 Mio Steuerzahlung die Firma komplett den Besitzer wechselt, es wird ja nicht verborgen bleiben, daß jemand wegen Erbschaftssteuer verkaufen muß.


Ich kann diese Argumtation überhaupt nicht nachvollziehen.
Erbschaft- udn Schenkungssteuer sind doch äquivalent.

Betrachte das Erbe mal nur als ein Geschenk. Im obigen Fall ein Geschenk in Höhe von 45 Mio. Ich sehe überhaupt keinen Grund sich an den angeblich an diesem Geschenk fehlenden 5Mio zu stören. Das ist mit Verlaub lächerlich. Ob nun Verkauf zu 50 Mio möglich oder nicht spielt für die Bewertung dieser 45-Mio-Sache als Geschenk nicht die geringste Rolle.

Obendrein macht auch die "vorgeschobene" Argumentation diese Steuer vernichte Arbeitsplätze volkwirtschaftlich keinen Sinn.
Das wäre im Endeffekt eine staatliche Quersubevention unrentabler Arbeitsplätze. Denn wären sie rentabel, ließe sich die Steuer aus dem Gewinn aufbringen.
Würde jemand zB generell den Verzicht auf einen Teil der Umsatzsteuer fordern zum Zwecke des Arbeitsplatzerhaltes? Wohl kaum.


T.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#519935) Verfasst am: 10.07.2006, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 2.) Das Darlehen nimmt ja nicht die Firma auf, sondern der Inhaber. Der muss aus der Gewinnausschüttung abstottern.

Vöiig irrelevant wer das Geld aufnimmt und abbezahlt, das Unternehmen muß es erwirtschaften, damit sein Inhaber abbezahlen kann. 50 Mio Wert bedeutet doch nicht, daß man locker 5 Mio Kredit aus den Gewinnen bezahlen kann.
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

ad 3.) Sinn der Erbschaftssteuer ist es zu verhindern, dass Besitz bei immer weniger Personen akkumuliert. Dass das nicht im Sinne der Vererbenden und der Erben ist, ist klar.
Mit einem Wert von 50 Millionen, wie in Sehwolfs Beispiel, kann ein Unternehmen sehr wohl an die Börse und außerdem werden die meisten AGs gar nicht an der Börse gehandelt.

Die meisten mittelständischen Unternehmen sind GmbHs oder Einzelfirmen, nur eine Minderheit sind AGs. Aber auch für deine Beispiele einer 50-Mio-AG gibt es keinen Markt, der zu fairen Preisen Anteile aufkaufen würde. Die Folge wäre eher, daß für 5 Mio Steuerzahlung die Firma komplett den Besitzer wechselt, es wird ja nicht verborgen bleiben, daß jemand wegen Erbschaftssteuer verkaufen muß.


Ich kann diese Argumtation überhaupt nicht nachvollziehen.
Erbschaft- udn Schenkungssteuer sind doch äquivalent.

Betrachte das Erbe mal nur als ein Geschenk. Im obigen Fall ein Geschenk in Höhe von 45 Mio. Ich sehe überhaupt keinen Grund sich an den angeblich an diesem Geschenk fehlenden 5Mio zu stören. Das ist mit Verlaub lächerlich. Ob nun Verkauf zu 50 Mio möglich oder nicht spielt für die Bewertung dieser 45-Mio-Sache als Geschenk nicht die geringste Rolle.

Wenn der Unternehmer "sein" Unternehmen in die Pleite treiben möchte, dann wird er es vielleicht verschenken. Hier werden keine Aktienpakete verschoben, die man mal eben an der Börse handeln kann und sich dadurch entsprechende Liquidität besorgt skeptisch
Zitat:

Obendrein macht auch die "vorgeschobene" Argumentation diese Steuer vernichte Arbeitsplätze volkwirtschaftlich keinen Sinn.
Das wäre im Endeffekt eine staatliche Quersubevention unrentabler Arbeitsplätze. Denn wären sie rentabel, ließe sich die Steuer aus dem Gewinn aufbringen.
Würde jemand zB generell den Verzicht auf einen Teil der Umsatzsteuer fordern zum Zwecke des Arbeitsplatzerhaltes? Wohl kaum.

Ein Unternehmen ist doch nicht von Haus aus unrentabel, nur weil es eine beliebig erhobene Sondersteuer nicht zahlen kann, sondern du machst es mit Liquiditätsabzug künstlich unrentabel. Mit deiner Argumentation könntest du auch 90% Einkommenssteuer rechtfertigen, wobei die vielleicht noch verkraftbar wäre, weil sie am vorhandenen Einkommen hängt, und nicht an einem imaginären Firmenwert zwinkern
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#520033) Verfasst am: 11.07.2006, 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Wenn der Unternehmer "sein" Unternehmen in die Pleite treiben möchte, dann wird er es vielleicht verschenken. Hier werden keine Aktienpakete verschoben, die man mal eben an der Börse handeln kann und sich dadurch entsprechende Liquidität besorgt skeptisch
Du vergißt etwas wesentliches.
Dieser Unternehmer ist tot.
Einem andererem wird dieses Unternehmen geschenkt(=vererbt). Der Staat sagt an der Stelle: "Okay von solchen Geschenken, nehmen wir uns einen klitzekleinen Teil."
Jetzt ist es an dem Beschenkten zu entscheiden was er mit seinem 45-Mio-Geschenk macht und wie er der berechtigten staatlichen Forderung nachkommt.

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ein Unternehmen ist doch nicht von Haus aus unrentabel, nur weil es eine beliebig erhobene Sondersteuer nicht zahlen kann, sondern du machst es mit Liquiditätsabzug künstlich unrentabel. Mit deiner Argumentation könntest du auch 90% Einkommenssteuer rechtfertigen, wobei die vielleicht noch verkraftbar wäre, weil sie am vorhandenen Einkommen hängt, und nicht an einem imaginären Firmenwert zwinkern

Zirkuläre Argumentation.
Oben schreibst du einmal Marktwert sei nicht gleich Buchwert, dann 50Mio-Betriebe werfen nicht zwangsweise Gewinne ab, mit der sich 5Mio Erbschaftssteuer zahlen lassen.
Nochmal: Bei der Festsellung eines Marktwertes in Höhe von 50 Mio kann ich doch davon ausgehen, dass irgendwelche "wertvollen Dinge" vorhanden sind. Ob das nun Maschinen, Immobilie, Patente oder Knwo-How sind spielt dabei keine Rolle:
1. Fall: Es ist ein rentables Unternehmen.
Die E-Steuer kann (siehe oben) zinsfrei über 10 jahre abgestottert werden. Das sind also 500Tsd pro Jahr. Willst du mir ernsthaft weismachen es fände sich keine Bank die eine solche Summe finanziert, wenn nötig sogar über mehr als 10 Jahre. Eine Belastung von sagen wir 280Tsd auf 20 Jahre sollte mM von einem 50Mio Unternehmen tragbar sein. Das sind nicht mal 0,6%. Das ist nicht mal soviel wie ein leitender Angestellter eines solchen Unternehmens verdient und enstpricht nicht mal annähernd dem Wert der Karossen, die sich idR auf den für leitende Angestellten reservierten Parkplätzen solcher Unternehmen finden. [Ich hoffe man verzeiht mir diesen scheinbar von purem Sozialneid motivierten leicht polemsichen Einwurf]


2. Fall:
Das Unternehmen wirft keinen Gewinn ab, Veräußerung in Teilen oder im Ganzen ist unmöglich, mangels Sicherheit findet sich keine Bank. Mal abgesehn davon, dass es mir schwerfällt einen solchen Fall bei Markwert von 50Mio vorzustellen, spinnen wir den Gedanken weiter.
Wie lange mag ein solches Unternehmen wohl Bestand haben, macht es wirklich wirtschaftlichen Sinn dieses Unternehmen noch weiter zu unternehmen?
Kein Gewinn, kein Betriebsvermögen, keine Zukunft, möchte man meinen!
Höchstens aus strukturpolitischen Erwägungen sollte diese Arbeitsplätze gesichert werden durch zusätzliches Geld aus der Staatskasse. Ein Aspekt der Marktwirtschaft, der mM allzu gerne von den Verfechtern des freien Marktes unterschalgen wird.
Im übrigen: Wir warten alle immer noch auf ein konkretes Beispiel für ein Unternehmen das wegen Erbschaftsteuerzahlungen in den Ruin getrieben wurde.



T.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#520045) Verfasst am: 11.07.2006, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Nochmal. Wenn die Klitsche nicht zu verkaufen ist, dann war die Bewertung falsch.

Stimmt, das Bilanzrecht sagt nichts darüber aus, ob sich der Wert bei Liquiditation auch erzielen läßt. Wohl eher nicht, dazu sind die meisten Maschinen zu speziell für ein Unternehmen hergestellt. Und nun ?
Zitat:

Wenn mir eine geerbte Firma weniger abwirft, als ein Sparbuch, dann verkaufe ich sie. Da kann dann mit dem Geld gleich einen gemeinnützigen Verein ohne Gewinnauschüttung betreiben.

Damit beschreibst du das reale Problem des deutschen Mittelstand, sie werfen teilweise weniger ab, als ein Sparbuch.

Nochmal dazu. Laut Adam Smith sollte diese Situation des Equilibrums ja eintreten. Warum sollte für den Kapitalisten mehr rausschauen für einen anderen Arbeiter? Wenn wir also soweit wären, dass die Kapitalisten nur mehr einen Durchschnittslohn herausziehen könnten, dann sind wir im utopischen Endzustand der Marktwirtschaft angelangt. Das wäre kein Problem, sondern Perfektion. Lachen
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#520060) Verfasst am: 11.07.2006, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Wenn der Unternehmer "sein" Unternehmen in die Pleite treiben möchte, dann wird er es vielleicht verschenken. Hier werden keine Aktienpakete verschoben, die man mal eben an der Börse handeln kann und sich dadurch entsprechende Liquidität besorgt skeptisch
Du vergißt etwas wesentliches.
Dieser Unternehmer ist tot.
Einem andererem wird dieses Unternehmen geschenkt(=vererbt). Der Staat sagt an der Stelle: "Okay von solchen Geschenken, nehmen wir uns einen klitzekleinen Teil."
Jetzt ist es an dem Beschenkten zu entscheiden was er mit seinem 45-Mio-Geschenk macht und wie er der berechtigten staatlichen Forderung nachkommt.

Dein "klitzeleiner Teil" sorgt dafür, daß der Nachfolger das Unternehmen liquidiert. Dann hat der Nachfolger zwar vielleicht nur 25 Mio Liquiditionserlöse erzielt, zahlt davon 5 Mio Steuern und ist "gerecht" von 50 Mio auf 20 Mio zurechtgestutzt, aber die Firma ist unwiederbringlich mit seinen Arbeitsplätzen und Folgearbeitsplätzen futsch. Um dieses Problem geht es ....

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ein Unternehmen ist doch nicht von Haus aus unrentabel, nur weil es eine beliebig erhobene Sondersteuer nicht zahlen kann, sondern du machst es mit Liquiditätsabzug künstlich unrentabel. Mit deiner Argumentation könntest du auch 90% Einkommenssteuer rechtfertigen, wobei die vielleicht noch verkraftbar wäre, weil sie am vorhandenen Einkommen hängt, und nicht an einem imaginären Firmenwert zwinkern

Zirkuläre Argumentation.
Oben schreibst du einmal Marktwert sei nicht gleich Buchwert, dann 50Mio-Betriebe werfen nicht zwangsweise Gewinne ab, mit der sich 5Mio Erbschaftssteuer zahlen lassen.

Was soll daran zirkulär sein ?
Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Nochmal: Bei der Festsellung eines Marktwertes in Höhe von 50 Mio kann ich doch davon ausgehen, dass irgendwelche "wertvollen Dinge" vorhanden sind. Ob das nun Maschinen, Immobilie, Patente oder Knwo-How sind spielt dabei keine Rolle:

Was ist denn für dich ein Marktwert ? Welchen Käufer wolltest du denn implizit bereitstellen ? Mittelständische Unternehmen lassen sich fast überhaupt nicht verkaufen, was meinst du warum es eine Debatte über Nachfolgeprobleme gibt ?
Steuerlich veranlagt wird nicht der Marktwert, sondern ein anderer Wert, der sich maßgeblich aus dem Bilanzrecht zusammensetzt. Zum Gewinn sagt dieses aber noch nichts aus ...
Sehwolf hat folgendes geschrieben:

1. Fall: Es ist ein rentables Unternehmen.
Die E-Steuer kann (siehe oben) zinsfrei über 10 jahre abgestottert werden. Das sind also 500Tsd pro Jahr. Willst du mir ernsthaft weismachen es fände sich keine Bank die eine solche Summe finanziert, wenn nötig sogar über mehr als 10 Jahre. Eine Belastung von sagen wir 280Tsd auf 20 Jahre sollte mM von einem 50Mio Unternehmen tragbar sein. Das sind nicht mal 0,6%. Das ist nicht mal soviel wie ein leitender Angestellter eines solchen Unternehmens verdient und enstpricht nicht mal annähernd dem Wert der Karossen, die sich idR auf den für leitende Angestellten reservierten Parkplätzen solcher Unternehmen finden. [Ich hoffe man verzeiht mir diesen scheinbar von purem Sozialneid motivierten leicht polemsichen Einwurf]

Wieviel Gewinn wirft denn dein "rentables Unternehmen ab" ? Hattest du eigentlich schon die Zinsen für einen Bankkredit berücksichtigt, also so ca. 10% jährlich ?

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

2. Fall:
Das Unternehmen wirft keinen Gewinn ab, Veräußerung in Teilen oder im Ganzen ist unmöglich, mangels Sicherheit findet sich keine Bank. Mal abgesehn davon, dass es mir schwerfällt einen solchen Fall bei Markwert von 50Mio vorzustellen, spinnen wir den Gedanken weiter.
Wie lange mag ein solches Unternehmen wohl Bestand haben, macht es wirklich wirtschaftlichen Sinn dieses Unternehmen noch weiter zu unternehmen?
Kein Gewinn, kein Betriebsvermögen, keine Zukunft, möchte man meinen!
Höchstens aus strukturpolitischen Erwägungen sollte diese Arbeitsplätze gesichert werden durch zusätzliches Geld aus der Staatskasse. Ein Aspekt der Marktwirtschaft, der mM allzu gerne von den Verfechtern des freien Marktes unterschalgen wird.
Im übrigen: Wir warten alle immer noch auf ein konkretes Beispiel für ein Unternehmen das wegen Erbschaftsteuerzahlungen in den Ruin getrieben wurde.Je länger die Kreditlaufzeit, desto länger auch die Zinslast.


Ein Unternehmen, das keinen Gewinn abwirft, und trotzdem einen gewissen Wert besitzt, sehen wir doch sogar laufend bei den ganz Großen. Daimler war wegen Chrysler in der Verlustzone, Allianz war in der Verlustzone wegen Börsenchrash, .....
Nach deiner Philosophie sind also Unternehmen nicht den Pfifferling wert, weil sie in die Verlustzone rutschen ? Sehr amüsante Auffassung, mit der es wahrscheinlich überhaupt keine Arbeit mehr in Deutschland gäbe.
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