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Recht auf Behinderung
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1141851) Verfasst am: 30.11.2008, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:


Reza hat folgendes geschrieben:
Ja und?
Wünschst du das?

Und wer sagt übrigens, das die Unfruchtbarmachung Behinderter heute ausgeschlossen ist?


Wenn wir sagen Schwester und Bruder dürfen keine Kinder zeugen dann müßen wir es auch denen verbieten die behinderte oder schwer behinderte Kinder zeugen würden.
Unfruchtbarmachung geht natürlich nicht, aber ein Verbot wäre doch in Ordnung, wieso soll das Kind für die abstrusen Wünsche der Eltern ein Leben lang leiden und benachteiligt sein?


Wir sagen ja erst mal gar nichts, ich jedenfalls nicht.
Die deutsche Gesetzgebung hingegen verbietet den Beischlaf unter Geschwistern, NICHT die Zeugung von Kindern.
Der Unterschied besteht darin, dass der Beischlaf auch dann verboten ist, wenn die Geschwister, oder eines, das reicht ja, sterilisiert sind.
Nur gibt es ohne Kinder wohl schwerlich einen Beweis, wenn es keine Augenzeugen gibt, oder die das selber erzählen.

Wie du dir dann ein Verbot des Kinderzeugens in der Praxis vorstellst, das solltest du mir dann mal schildern.
Zudem, was du unter "Behindert" verstehst, denn die meisten Behinderungen werden ja im Laufe des Lebens erworben, teils auch durch (vermutlich) erbliche "Disposition" (Diabetes, Herz-Kreislauf,..............), und die ab Geburt behinderten Kinder sind es weit häufiger, weil bei der Geburt was schief lief, als dass sie klassische Erbkrankheiten hätten, oder spontane Chromosomenfehler.

Also was bzw. wer alles fällt unter dieses Verbot, und wie willst du sicherstellen, dass das Verbot eingehalten wird?

Denn bestrafen können, wenn es nicht eingehalten wurde, das kann ja nicht das Ziel sein, oder?
Das würde ja dem Kind nichts ersparen, und darum geht es dir ja.
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1141914) Verfasst am: 30.11.2008, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht erst mal ausreden wenn sich die Idee manifestiert!?

Unterbinden wird man das wohl nur können indem die Leitungen zum "Spaßzentrum" kappt, so man das für richtig hält ist es sicher eine praktikable Lösung.

Das mit dem Gesetz verstehe ich nun aber garnicht, wenn man Bruder und Schwester etwas verbieten sollte dann das Kinder zeugen* und nicht den Beischlaf.




*Man kann hier natürlich auch im nachhinein bestrafen, macht man ja mit anderen Verbrechen auch, sehe darin also kein Problem.
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