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Sollte Grabschaendung erlaubt sein?
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Sollte Grabschaendung erlaubt sein?
Nein! Auf gar keinen Fall! Die Gefuehle der Angehoerigen sind ein schuetzenswertes Gut.
75%
 75%  [ 34 ]
Ja! Unbedingt! Was interessieren mich anderer Leute Gefuehle? Ich will Spass haben!
11%
 11%  [ 5 ]
Ja klar! Grabschaendung ist legitimer Ausdruck einer freien Meinung und die Meinungsfreiheit ist ein viel zu hohes Gut um sie sich von ein paar gefuehlsdusseligen Gutmenschen wegnehmen zu lassen!
4%
 4%  [ 2 ]
Nur wenn die Grabschaendung Teil eines kuenstlerischen Happenings ist, schliesslich muessen auch talentlose Kuenstler von ihrer brotlosen Kunst leben koennen und brauchen solche Provokationen damit sich ueberhaupt jemand fuer ihren Kitsch interessiert!
6%
 6%  [ 3 ]
Nur wenn es sich um Graeber mit religioesen Symbolen wie z.B. dem Davidsstern handelt um aufgeklaerten Atheisten zu ermoeglichen ihrer moralischen Ueberlegenheit ueber Gottglaeubige Ausdruck zu verleihen
2%
 2%  [ 1 ]
Stimmen insgesamt : 45

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CnndrBrbr
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 269

Beitrag(#1060241) Verfasst am: 08.08.2008, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Im einen Fall kommen ein paar Schueler auf dem Nachhauseweg an einer Kirche vorbei, in der gerade die Eucharistiefeier laeuft. Sie beschliessen sich anzustellen und dann offenen Schabernack mit den empfangenen Hostien zu treiben, weil sie das witzig finden oder weil sie sich ueber den Aberglauben anderer Leute lustig machen wollen oder weil sie erreichen wollen, dass ein Glaeubiger ausflippt und zuschlaegt, damit sie ihrer Umwelt "beweisen" koennen wie gewalttaetig diese doofen Christen doch sind.

Dem Pastor steht es doch frei, das Hausrecht auszuüben und die Jungs rauszuwerfen.

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Im zweiten Fall besteht in einer Schule Teilnahmepflicht fuer den Schulgottesdienst, inklusie Eucharistiefeier jedes Jahr. Ein paar Schueler versuchen diese Gottesdienstpflicht abgeschafft zu kriegen.

Eine solche Pflicht gibt es nicht, eine anderslautende Schulordnung ist ungültig. http://ibka.org/node/668
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Montaigne
mit dem anderen Blick



Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 86
Wohnort: Atelier

Beitrag(#1060276) Verfasst am: 08.08.2008, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte, hier diskutieren Atheisten, also rational denkende Menschen. Und ich frage, warum soll ein rational denkender Mensch ein Grab schänden? Ich bin 52 Jahre alt, das ist das Alter heutzutage, in dem man schon öfter mal erlebt hat, wie jemand stirbt, an dem man hängt. Ich glaube es ist für jeden verständlich, daß, ist man persönlich betroffen, man keinerlei Verständis für Grabschändung und ähnliches hat. Soweit man in der Geschichte "zurückschauen" kann, hat keine Gesellschaftsform Grabschändung geduldet - soviel ich weiß. Daß Künstler und Ärzte sich Leichen beschafft haben, um den menschlichen Körper kennenzulernen ist eine historisch bedingte Übertretung gewesen, die man im Nachhinein zur Kenntnis nehmen muss, und um die es in diesem Thread nicht geht.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1060279) Verfasst am: 08.08.2008, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Grabschändung gehört wie Sachbeschädigung mit körperlicher Züchtigung bestraft, wenigstens aber mit den Mitteln, die unser komischer Staat zu bieten hat.

Im übrigen gehören die Bestattungsgesetze reformiert (Plural weil Ländersache), die schreiben nämlich eine Bestattungspflicht vor (was bei Asche hirnrissig ist) sowie, daß Grabanlagen öffentlich zugänglich sein müssen (was 1. unverständlich ist und 2. die schändenden Zecken einlädt).
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1060374) Verfasst am: 08.08.2008, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Grabschändung gehört wie Sachbeschädigung mit körperlicher Züchtigung bestraft, wenigstens aber mit den Mitteln, die unser komischer Staat zu bieten hat.

Im übrigen gehören die Bestattungsgesetze reformiert (Plural weil Ländersache), die schreiben nämlich eine Bestattungspflicht vor (was bei Asche hirnrissig ist) sowie, daß Grabanlagen öffentlich zugänglich sein müssen (was 1. unverständlich ist und 2. die schändenden Zecken einlädt).


>friedwald. seebestattung....
muss natürlich vorher entsprechend verfügt werden - bzw. hinterbliebene die von allein auf solche ideen kommen.
ausserdem möglich, via ausland wieder-einführen - dann kannste deine asche auch aufn kamin stellen.
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....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1060381) Verfasst am: 08.08.2008, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

r'zr hat folgendes geschrieben:
ausserdem möglich, via ausland wieder-einführen - dann kannste deine asche auch aufn kamin stellen.

Ja sicher, aber das ist prinzipiell erstmal illegal, und das ist prinzipiell falsch.
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1060383) Verfasst am: 08.08.2008, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

richtig...aber wie du schon sagtest...föderale sache....
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useful information for teh womenfolk
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1060402) Verfasst am: 08.08.2008, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Montaigne hat folgendes geschrieben:
Ich dachte, hier diskutieren Atheisten, also rational denkende Menschen. Und ich frage, warum soll ein rational denkender Mensch ein Grab schänden?


Z.B. aus den gleichen Gründen, aus denen er eine Flagge verbrennen könnte?

Ich bin gegen Gesetze, die eine Grabschändung speziell verurteilen. Alles was unter Sachbeschädigung etc. fällt soll so geahndet werden. Ein Grab ist aber nichts besonderes oder besseres als eine Parkbank oder ein Denkmal oder ein Blumenbeet.

Zitat:
Ich bin 52 Jahre alt, das ist das Alter heutzutage, in dem man schon öfter mal erlebt hat, wie jemand stirbt, an dem man hängt. Ich glaube es ist für jeden verständlich, daß, ist man persönlich betroffen, man keinerlei Verständis für Grabschändung und ähnliches hat.


Definitionsfrage halt eben.

Zitat:
Soweit man in der Geschichte "zurückschauen" kann, hat keine Gesellschaftsform Grabschändung geduldet - soviel ich weiß. Daß Künstler und Ärzte sich Leichen beschafft haben, um den menschlichen Körper kennenzulernen ist eine historisch bedingte Übertretung gewesen, die man im Nachhinein zur Kenntnis nehmen muss, und um die es in diesem Thread nicht geht.


Ich dachte, hier diskutieren Atheisten, also rational denkende Menschen. Dann mit "das war schon immer so2 zu kommen ist ausgesprochen schwach.
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Gnazz
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Beiträge: 401
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Beitrag(#1060430) Verfasst am: 08.08.2008, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ab wann beginnt den Grabschändung ?

Ab einem Grab oder wie vielen ?
Oder welcher Zeitraum muss verstrichen sein das es keine Grabschändung mehr ist ?

Ich gehe ab und zu in ein Kaufhaus das auf einem Friedhof gebaut wurde .
Das es da zu Protesten kam lag m.E. nur daran das es ein ehemalige Jüdischer Friedhof war,
Grabschändung ist es aber letztlich nicht gewesen da das Kaufhaus steht .

Zur Umfrage ein klares NEIN ....solange sich jmd daran erinnert .

Gruß
Gnazz
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zelig
Kultürlich



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Beiträge: 25405

Beitrag(#1060468) Verfasst am: 08.08.2008, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da wir Kulturwesen sind, die in der Lage sind zu trauern, und ferner über Riten verfügen, mit denen die Trauer gemeinschaftlich aufgefangen wird. Und wir ferner Orte brauchen, um der Toten zu gedenken (nicht jede/r), wäre es ein zivilisatorischer Rückschritt, uns dieser Umstände zu entledigen. Eine Gesellschaft ohne Respekt vor Totenstätten müsste man wohl barbarisch nennen.
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Montaigne
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Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 86
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Beitrag(#1060479) Verfasst am: 08.08.2008, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben: Ich dachte, hier diskutieren Atheisten, also rational denkende Menschen. Dann mit "das war schon immer so2 zu kommen ist ausgesprochen schwach. [/quote]

[size=12]Aber nicht immer verkehrt! Oder wollen wir das jetzt mal ändern, um halt mal etwas Neues zu haben? Im Übrigen ist eine Flagge zu verbrennen etwas anders als ein Grab zu schänden - man spürt das natürlich nur, wenn man noch funktonierende Instinkte besitzt. Mit funktionierenden Instinkten zu argumentieren ist übrigens kein emotionales, sondern ein ganz rationales (medizinisches?) Argument.[/size[/quote]
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1060493) Verfasst am: 08.08.2008, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Da wir Kulturwesen sind, die in der Lage sind zu trauern, und ferner über Riten verfügen, mit denen die Trauer gemeinschaftlich aufgefangen wird. Und wir ferner Orte brauchen, um der Toten zu gedenken (nicht jede/r), wäre es ein zivilisatorischer Rückschritt, uns dieser Umstände zu entledigen. Eine Gesellschaft ohne Respekt vor Totenstätten müsste man wohl barbarisch nennen.


Volle Zustimmung !
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44704

Beitrag(#1060498) Verfasst am: 08.08.2008, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin für ein Verbot von Grabschändungen. Allerding würde ich nicht so sehr mit den Gefühlen der Angehörigen argumentieren. Schließlich kann es ja auch sein, dass den Angehörigen einer verstorbenen Person diese völlig gleichgültig war und ist. Ich würde eher argumentieren, dass die Grabschändung ein Akt der Zerstörung von Geschichte ist, also ein Akt der Zerstörung der Möglichkeit der Gesellschaft zur eigenen Selbsterkenntnis über ihre Herkunft und Ursprünge, und damit der Möglichkeit zur Selbstkritik. Diese Möglichkeiten hängen nämlich an der Erinnerungsfähigkeit der Gesellschaft, also ihrer Fähigkeit, sich selbst als historisch zu begreifen. Eine Gesellschaft, die die Zerstörung ihrer Geschichte duldet, ist eine ahistorische, also eine nicht entwicklungsfähige Gesellschaft. Eine Grabschändung ist daher aus meiner Sicht vergleichbar mit der Zerstörung eines Denkmals oder einer ähnlichen historisch wichtigen Struktur, oder auch mit der Verbrennung von Büchern. Auch wenn es da natürlich qualitative Abstufungen gibt, die man beachten sollte.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustand, in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1060508) Verfasst am: 08.08.2008, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ich bin für ein Verbot von Grabschändungen. Allerding würde ich nicht so sehr mit den Gefühlen der Angehörigen argumentieren. Schließlich kann es ja auch sein, dass den Angehörigen einer verstorbenen Person diese völlig gleichgültig war und ist. Ich würde eher argumentieren, dass die Grabschändung ein Akt der Zerstörung von Geschichte ist, also ein Akt der Zerstörung der Möglichkeit der Gesellschaft zur eigenen Selbsterkenntnis über ihre Herkunft und Ursprünge, und damit der Möglichkeit zur Selbstkritik. Diese Möglichkeiten hängen nämlich an der Erinnerungsfähigkeit der Gesellschaft, also ihrer Fähigkeit, sich selbst als historisch zu begreifen. Eine Gesellschaft, die die Zerstörung ihrer Geschichte duldet, ist eine ahistorische, also eine nicht entwicklungsfähige Gesellschaft. Eine Grabschändung ist daher aus meiner Sicht vergleichbar mit der Zerstörung eines Denkmals oder einer ähnlichen historisch wichtigen Struktur, oder auch mit der Verbrennung von Büchern. Auch wenn es da natürlich qualitative Abstufungen gibt, die man beachten sollte.


Schön formuliert. *unterschreib*
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1060820) Verfasst am: 08.08.2008, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ich bin für ein Verbot von Grabschändungen. Allerding würde ich nicht so sehr mit den Gefühlen der Angehörigen argumentieren. Schließlich kann es ja auch sein, dass den Angehörigen einer verstorbenen Person diese völlig gleichgültig war und ist. Ich würde eher argumentieren, dass die Grabschändung ein Akt der Zerstörung von Geschichte ist, also ein Akt der Zerstörung der Möglichkeit der Gesellschaft zur eigenen Selbsterkenntnis über ihre Herkunft und Ursprünge, und damit der Möglichkeit zur Selbstkritik. Diese Möglichkeiten hängen nämlich an der Erinnerungsfähigkeit der Gesellschaft, also ihrer Fähigkeit, sich selbst als historisch zu begreifen. Eine Gesellschaft, die die Zerstörung ihrer Geschichte duldet, ist eine ahistorische, also eine nicht entwicklungsfähige Gesellschaft. Eine Grabschändung ist daher aus meiner Sicht vergleichbar mit der Zerstörung eines Denkmals oder einer ähnlichen historisch wichtigen Struktur, oder auch mit der Verbrennung von Büchern. Auch wenn es da natürlich qualitative Abstufungen gibt, die man beachten sollte.


Schön formuliert. *unterschreib*



Dem kann ich mich bloss anschliessen, was natuerlich nicht ausschliesst, dass ich ausserdem auch die Gefuehle der Hinterbliebenen ebenfalls als schuetzenswertes Gut ansehe. Aber ich glaube nicht, dass Tarvoc das bestreiten will.

Gruss, Bernie
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1061101) Verfasst am: 09.08.2008, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
...dass ich ausserdem auch die Gefuehle der Hinterbliebenen ebenfalls als schuetzenswertes Gut ansehe.
Gruss, Bernie

Das wird lustig.
Wir können Gefühle ja auch noch verfassungsmäßig schützen.
Jetzt würden mich nur noch die Kriterien interessieren, nach denen du dann die "schützenswerten Gefühle" bewertest. Ist es die Intensität des Gefühls oder der Inhalt? Man könnte auch die Echtheit des Gefühls überprüfen oder bekommt der Recht, der mehr Gefühle vorweisen kann?
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1061114) Verfasst am: 09.08.2008, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ein Grab ist aber nichts besonderes oder besseres als eine Parkbank oder ein Denkmal oder ein Blumenbeet.

Hmpf.
Ich finde schon, das sollte ein bißchen wertvoller sein.
Wenn man das Grab als letzte Ruhestätte betrachtet, könnte man eine Fortsetzung des "Menschenrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung" geltend machen.

Wer für sich oder seine verstorbenen Angehörigen keine schützenswerte Grabstätte möchte, kann ja eine Seebestattung veranlassen oder eine anonyme Urnenbeisetzung (soll es auch unter manchen Sportplätzen geben Am Kopf kratzen )
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1061120) Verfasst am: 09.08.2008, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...dass ich ausserdem auch die Gefuehle der Hinterbliebenen ebenfalls als schuetzenswertes Gut ansehe.
Gruss, Bernie

Das wird lustig.
Wir können Gefühle ja auch noch verfassungsmäßig schützen.
Jetzt würden mich nur noch die Kriterien interessieren, nach denen du dann die "schützenswerten Gefühle" bewertest. Ist es die Intensität des Gefühls oder der Inhalt? Man könnte auch die Echtheit des Gefühls überprüfen oder bekommt der Recht, der mehr Gefühle vorweisen kann?


Sage mal Pewe, geht es noch oder was soll dieses dumme Geschwätz von Dir ?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1061306) Verfasst am: 09.08.2008, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...dass ich ausserdem auch die Gefuehle der Hinterbliebenen ebenfalls als schuetzenswertes Gut ansehe.
Gruss, Bernie

Das wird lustig.
Wir können Gefühle ja auch noch verfassungsmäßig schützen.
Jetzt würden mich nur noch die Kriterien interessieren, nach denen du dann die "schützenswerten Gefühle" bewertest. Ist es die Intensität des Gefühls oder der Inhalt? Man könnte auch die Echtheit des Gefühls überprüfen oder bekommt der Recht, der mehr Gefühle vorweisen kann?



Wenn man die Gefuehle von Menschen Deiner Meinung nach nicht zu schuetzen braucht, dann wirst du sicher nichts dagegen haben, wenn ich Dich als daemliches Arschloch bezeichne.

Wenn Dich das stoert, dann kannst Du Deine Meinung ja nochmal ueberdenken.... zwinkern

Oder was wird Deiner Meinung nach durch das Verbot von Beleidigungen geschuetzt? Cool

Gruss, Bernie
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1061337) Verfasst am: 09.08.2008, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn man die Gefuehle von Menschen Deiner Meinung nach nicht zu schuetzen braucht, dann wirst du sicher nichts dagegen haben, wenn ich Dich als daemliches Arschloch bezeichne.

Wenn Dich das stoert, dann kannst Du Deine Meinung ja nochmal ueberdenken.... zwinkern

Oder was wird Deiner Meinung nach durch das Verbot von Beleidigungen geschuetzt? Cool

Gruss, Bernie

Ich würde es als Mißbilligung meiner Person verstehen und vielleicht denken, was kümmerts den Mond, wenn ihn der Hund an bellt. Aber sicherlich würde ich nicht den Handschuh auf den Boden werfen und die Wahl der Waffen fordern. zwinkern
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Henry Kane
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Beiträge: 176

Beitrag(#1061353) Verfasst am: 09.08.2008, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Grabschändung muss erlaubt sein, irgendwie müssen Archäologen sich ja die Zeit vertreiben.
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Wenn man bedenkt, dass man mit dem Strom auch ein Waffeleisen betreiben könnte...
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Kephas
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Anmeldungsdatum: 04.06.2004
Beiträge: 205

Beitrag(#1061381) Verfasst am: 09.08.2008, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Henry Kane hat folgendes geschrieben:
Grabschändung muss erlaubt sein, irgendwie müssen Archäologen sich ja die Zeit vertreiben.


Es ist aber so, daß gerade ernsthafte Archäologen Respekt vor der jeweiligen Kultur haben und deshalb eben keine Grabschänder im hier gemeinten >Sinne sind.
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v_v
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Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 361

Beitrag(#1061403) Verfasst am: 09.08.2008, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehöre ja nicht zu den Leuten, die sich regelmäßig moralisch empören müssen, aber Grabschändung finde ich dann doch armselig. Nekrophile werden immerhin noch von ihren Trieben getrieben, aber Grabschändung ist reine Boshaftigkeit. -> Wer Gräber meiner Angehörigen schändet und wem ich danach habhaft werden kann, denn werde ich körperlich züchtigen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1061450) Verfasst am: 10.08.2008, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

v_v hat folgendes geschrieben:
Ich gehöre ja nicht zu den Leuten, die sich regelmäßig moralisch empören müssen, aber Grabschändung finde ich dann doch armselig. Nekrophile werden immerhin noch von ihren Trieben getrieben, aber Grabschändung ist reine Boshaftigkeit. -> Wer Gräber meiner Angehörigen schändet und wem ich danach habhaft werden kann, denn werde ich körperlich züchtigen.


Meinen Segen haettest Du.... Cool
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1061462) Verfasst am: 10.08.2008, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Und genau deshalb bin ich gegen Paragraphen bezüglich der Grabschändung: Wenn die Toten auf einmal wichtiger sind als die lebenden läuft irgendwas verkehrt ...
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1061463) Verfasst am: 10.08.2008, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Sanne" postid=1061114]
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ein Grab ist aber nichts besonderes oder besseres als eine Parkbank oder ein Denkmal oder ein Blumenbeet.

Hmpf.
Ich finde schon, das sollte ein bißchen wertvoller sein. [/quzote]

Auf Grund welcher Kriterien?

Zitat:
Wenn man das Grab als letzte Ruhestätte betrachtet, könnte man eine Fortsetzung des "Menschenrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung" geltend machen.


Nur zu : Dann wäre aber wohl nichts mehr Grabschändung, solange der Sargdeckel geschlossen bleibt ...

Zitat:
Wer für sich oder seine verstorbenen Angehörigen keine schützenswerte Grabstätte möchte, kann ja eine Seebestattung veranlassen oder eine anonyme Urnenbeisetzung (soll es auch unter manchen Sportplätzen geben Am Kopf kratzen )


Kein Argument.

Es geht nicht darum, was jemand für seine Angehörigen will, sondern wie alle mit den Angehörigen anderer Leute umzugehen haben.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1061464) Verfasst am: 10.08.2008, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Und genau deshalb bin ich gegen Paragraphen bezüglich der Grabschändung: Wenn die Toten auf einmal wichtiger sind als die lebenden läuft irgendwas verkehrt ...


Rede nicht so einen Unsinn daher; Ich habe auch ein Familiengrab, daß ich geschützt sehen möchte Ausrufezeichen
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1061467) Verfasst am: 10.08.2008, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Und genau deshalb bin ich gegen Paragraphen bezüglich der Grabschändung: Wenn die Toten auf einmal wichtiger sind als die lebenden läuft irgendwas verkehrt ...


Die meisten Toten haben Hinterbliebene und die leben noch! Um die geht es z.B. mir hauptsaechlich....
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v_v
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Beiträge: 361

Beitrag(#1061469) Verfasst am: 10.08.2008, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch lächerlich Grabschädigung mit Beschädigung von Parkbänken gleichzusetzen. Bei der Grabschändung werden die Gefühle der Angehörigen oder größerer Personengruppen verletzt (Beim Grab meines Großvaters etwa die meiner Großmutter und meines Vaters - nicht zuletzt von mir), während die Beschädigung von Parkbänken zwar Parkgägnger aufregen mag, allerdings kaum die Gefühle von irgendjemanden verletzten dürfte. Das merkt man übrigens schon am Wortgebrauch. Grabschändung ist ein normales Wort, während (Park-)Bankschändung einfach lächerlich klingt.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1061470) Verfasst am: 10.08.2008, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

v_v hat folgendes geschrieben:
Es ist doch lächerlich Grabschädigung mit Beschädigung von Parkbänken gleichzusetzen. Bei der Grabschändung werden die Gefühle der Angehörigen oder größerer Personengruppen verletzt (Beim Grab meines Großvaters etwa die meiner Großmutter und meines Vaters - nicht zuletzt von mir), während die Beschädigung von Parkbänken zwar Parkgägnger aufregen mag, allerdings kaum die Gefühle von irgendjemanden verletzten dürfte. Das merkt man übrigens schon am Wortgebrauch. Grabschändung ist ein normales Wort, während (Park-)Bankschändung einfach lächerlich klingt.


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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1061473) Verfasst am: 10.08.2008, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

v_v hat folgendes geschrieben:
Es ist doch lächerlich Grabschädigung mit Beschädigung von Parkbänken gleichzusetzen. Bei der Grabschändung werden die Gefühle der Angehörigen oder größerer Personengruppen verletzt (Beim Grab meines Großvaters etwa die meiner Großmutter und meines Vaters - nicht zuletzt von mir), während die Beschädigung von Parkbänken zwar Parkgägnger aufregen mag, allerdings kaum die Gefühle von irgendjemanden verletzten dürfte. Das merkt man übrigens schon am Wortgebrauch. Grabschändung ist ein normales Wort, während (Park-)Bankschändung einfach lächerlich klingt.


Es gibt aber auch Leute deren Gefühle werden verletzt, wenn sich zwei Männer in der Öffentlichkeit küssen, oder - häufiger wohl - wenn sich ein Ex-Partner mit wem neues zeigt etc pp.

"Gefühle" sind einfach ein schlechter Maßsstab, solange sie nicht quantifizierbar sind und man sie irgendwie objektiv rechtfertigen kann.

Mal ganz abgesehen davon, daß es sonst ja egal sein sollte wenn ich ein Grab von jemanden schände, der keine Angehörigen mehr hat, oder?
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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